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09.12.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag auf Abbruch Garage und Neubau Doppeltgarage, Kardinal-Wendel-Str. 41

Im Sachverhalt ist dargestellt, dass die Bestandsgarage nur einen Stauraum zwischen 4,05 und 4,79 m aufweist, der Bebauungsplan fordert aber 5 m. Da es sich um einen Neubau handelt, muss der Stauraum eingehalten werden. D.h. die Doppeltgarage muss ca. 1 m weg von der Straße verschoben werden, was unproblematisch sein sollte. Die Reduzierung des Stauraums lehnen wir ab, um sicherzustellen, dass es sich wirklich um „Stauraum“ handelt.

 

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid Neubau MFH, Gartenstr. 19

Der Antrag ist immer noch abzulehnen, weil u.a.

durch die beantragte Drehung des Gebäudekörpers massiv außerhalb des Baufensters liegt und deshalb eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist, wie im Sachverhalt ausgeführt

  • ·       unabhängig von der beantragten Drehung des Baukörpers der Neubau mit den Wintergärten das Baufenster um 22%, ohne diese immer noch um11 % vergrößert, d.h. eine deutlich massivere Bebauung als im B-Plan zugelassen aufweist
  • ·       die Wintergärten keine untergeordneten Bauteile mehr sind, weil sie ca. 50% und nicht nur 33% der Hauslänge in Anspruch nehmen, wie im B-Plan vorgegeben
  • ·       das Dachgeschoß ein Vollgeschoß darstellt laut Sachverhalt und im B-Plan nur 2 Vollgeschoße zulässig sind

Wir haben dieses Vorhaben in der Vergangenheit abgelehnt, weil es weil zu massiv ist und sollten weiter dabei bleiben. Es kann nicht sein, dass Bauträger hier Gewinnmaximierung auf Kosten des Ortsbildes betreiben und den B-Plan ignorieren.

 

TOP 5 / Antrag Vorbescheid Neubau MFHs und TG, Mühlpointweg 31-33

  • ·       Wir haben im November beschlossen, den Schulstandort Weidach zu erhalten. Nun wäre es sinnvoll, hinter der Schule Erweiterungsmöglichkeiten für z.B. eine Turnhalle oder kostengünstigen Wohnraum zu haben. Dazu bräuchten wir aber eine Satzung, die ein Vorkaufsrecht der Stadt vorsieht, was inzwischen rechtlich möglich ist für solche städtebaulichen Entwicklungsziele. Unsere Fraktion wird dazu aktiv werden.
  • ·       Alle drei Vorschläge sind genehmigungsfähig, wir würden die Variante eins nicht empfehlen, weil wegen der Walmdächer mit einer Dachneigung von 20° Fotovoltaik ungünstiger ist.
  • ·       Wir schlagen vor, den Antragsteller unter Hinweis auf unseren Klimanotstandsbeschluss zu bitten, dieses Vorhaben in Passivbauweise, mit Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Heizung auszuführen, um den Herausforderungen der Klimakrise gerecht zu werden.

 

TOP 6 / Bauantrag Nutzungsänderung und Entfristung Untermarkt 65-67

Die stationäre Jugendhilfe Jonas Better Place GmbH und die Klecks Schule der Fantasie sind Vorzeigeprojekte für unsere Stadt und sollten deshalb unterstützt werden.

Wir stimmen der Nutzungsänderung zu, sollten aber an einer sinnvollen Befristung festhalten, um zukünftige Entwicklungen beeinflussen zu können.

 

TOP 7 / Bauantrag Erweiterung und Umbau Gewerbekomplex, Hans-Urmiller-Ring 54

Die laut B-Plan maximal mögliche Anzahl von 2 Betriebswohnungen ist schon vorhanden. Nun will der Antragsteller vier „Personalräume“, die wir in 2014 genehmigt hatten als Abweichung, erweitern und zum „Wohnen/Schlafen“ nutzen. Ist dies zulässig? Es geht nicht um 4 m² größere Räume, sondern um eine Nutzungsänderung!

Frau Trinkl hat erläutert, dass dieses „wohnen/schlafen“ vom Antragsteller so erklärt wurde, dass die Beschäftigten dort auch manchmal übernachten, es sich also nicht um dauerhaftes wohnen handelt.
Damit ist der Antrag zustimmungsfähig.

 

TOP 8 / Sanierung Denkmal Sauerlacher Str. 15

Nachdem das Denkmalamt laut Pressebericht sehr zufrieden ist mit der vom Antragsteller vorgestellten Lösung, sollten wir zustimmen, um den inzwischen jahrzehntealten Verfall des historischen Krankenhauses zu beenden.

 

TOP 9 / 7. Änderung B-Plan Nr. 9 für zwei Grundstücke nördlich der Heidestraße

 

Wir werden dem Billigungsbeschluss nicht zustimmen, weil auf diesen Grundstücken ohne Not etliche Kiefern und andere Bäume wegfallen sollen. Wir haben den Klimanotstands ausgerufen – da kann es doch nicht sein, dass Bäume, die weit genug vom Baufenster stehen, mit der Begründung gestrichen werden, dass evtl. Äste an die Hauswand schlagen könnten.

Die Bürgervereinigung führte an, dass der BN keine Einwendungen gebracht hatte gegen den Wegfall dieser Bäume und dass sie deshalb keinen Grund mehr sehen für eine Ablehnung. So blieb es bei den beiden Gegenstimmen unserer Fraktion.

 

TOP 10 / Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Weidach – Entwurfsgenehmigung mit Kostenschätzung

2.5 Mio € für den Um- und Anbau scheinen sehr hoch zu sein, verglichen mit den Baukosten für ein EFH.

Wie begründen sich diese hohen Kosten, im Vergleich zu einem Privathaus immerhin um den Faktor fünf höher?

 

TOP 11 / Erstellung einer energieeffizienten Heizzentrale für Gebäudekomplex ehemalige Landwirtschaftsschule
- Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsrechnung

Aufgrund unseres Nachfassens liegen inzwischen die Energieausweise vor und zeigen, dass das schon 2015 gekaufte Gebäude Bahnhofstraße 14, die ehemaligen Landwirtschaftsschule, mit 290 kWh/m² und Jahr extrem viel Energie verbraucht. Warum wurde dies in den vergangenen Jahren nicht thematisiert und angegangen?

·       Es geht nicht um günstige Investkosten, sondern die Lebenszykluskosten sind der wesentliche Punkt!

Wir können die Wirtschaftlichkeitsberechnung erst kommentieren, wenn die Zahlen vorliegen; allerdings scheint bei dem kleinen BHKW mit 9 kW elektrischer und 20 kW thermischer Leistung das Ergebnis fraglich: Können damit 40 % des Wärmebedarfs des Gebäudekomplexes im Jahr gedeckt werden, so dass die Pelletheizung nur noch 60 % decken muss?

 

TOP 12 / Antrag Umsetzung des Wasserspielgerätes , Kinderspielplatz hinter der Mehrzweckhalle Farchet

  • ·       Zur Historie: Vor sechs Jahren machte eine Müttergruppe in Farchet eine Umfrage in den sozialen Medien, mit welchen Spielgeräten dieser Spielplatz hergerichtet werden sollte, ohne Auflistung von Spielgeräten. Das Ergebnis: an erster Stelle wurde ein Wasserspielgerät vorgeschlagen. Diesen Vorschlag wollte die Elterngruppe seither umsetzen. Das Piratenschiff wurde dann als erster Schritt unter tatkräftiger Mithilfe dieser Gruppe montiert. Es geht also darum, ob wir als Ausschuss Initiativen aus der Bevölkerung unterstützen oder ablehnen, im Besondern, wenn sie keine Zusatzausgaben verursachen.
  • ·       Es geht hier offensichtlich um Grundsätzliches: Wollen wir, wie viele anderen Kommunen, den Kleinkindern ein Möglichkeit zum Matschen geben, wie es sich viele Mütter wünschen, oder meinen wir, die Mütter sollten mit ihren Kleinen zur Isar gehen, die von der Mehrzweckhalle immerhin 550 m (am Zusammenfluss mit dem Kanal) bzw. mehr als 1 km (nordöstlich Waldram) weg ist. Die heutigen Mütter sind da klar: sie wollen ein Wasserspielgerät, an dem ihre Kleinen ungefährdet und ungefährlich spielen können.
  • ·       Ich möchte nicht im Detail auf die Einwendungen der Verwaltung eingehen, die übrigens eine detaillierte inhaltliche Prüfung darstellen, die nach unserer Geschäftsordnung nicht stattzufinden hat. München und andere Städte haben offensichtlich solche Bedenken nicht und stellen Wasserspielgeräte in großer Anzahl auf.
  • ·       Zu den Kosten: Im Sachverhalt ist von Gesamtkosten in Höhe von 41.866 € die Rede; wenn die Mithilfe der Elterngruppe bei der Aufstellung des Zauns mit 30 % der Zaunkosten angenommen werden, können ca. 4.000 € gespart werden. Die im HH 2020 eingestellten Mittel in Höhe von 40.000 € für die Fertigstellung des Spielplatzes werden also nicht aufgebraucht.

·       Spielplätze gehören zu kommunalen Pflichtaufgaben und das Budget wird eingehalten; wir bitten deshalb um Unterstützung unseres Antrags.

In der Diskussion zeigte sich, dass die anderen Fraktionen nicht gewillt waren, dem Wunsch der jungen Mütter und Väter zu entsprechen, obwohl der Kostenunterschied zwischen dem Wasserspielgerät incl. Anschluss ans Trinkwassernetz und einem noch zu besorgenden Multifunktionsspielgerät überschaubar ist. Schade, so wurde der Antrag gegen unsere beiden Stimmen abgelehnt.

 

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07.10.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Bauantrag Umbau Bahnhofstr. 23/23a – Befreiung Parkplätze
• In der Vorbesprechung haben wir anhand des Bebauungsplans festgestellt, dass fasst die Hälfte der Fläche, auf der diese Parkplätze genehmigt werden sollen, der Stadt und nicht dem Bauherrn gehört. D.h. es wird auf jeden Fall zu Diskussionen über diese Flächen und die Lage der Parkplätze und des Gehwegs kommen.
• Die Sicherheit der Fußgänger hat für uns absolute Priorität. Deshalb soll der Gehweg nicht entlang der Straße verlaufen, sondern entlang der Häuser. Alle, die in die Post wollen, nutzen den Weg entlang der Häuser - leider ist er nicht inklusionstauglich, weil an der Zufahrt zum Hinterhof des Hauses eine Kante ist. Dort müssen Menschen mit Gehbehinderung einen Bogen machen und auf den Gehweg an der Straße ausweichen.
• Der Gehweg muss die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 2.5 m haben und sollte entlang des Hauses verlaufen, also auf dem Grundstück des Bauherrn. Dies muss Ziel der Verhandlungen mit dem Grundstücksbesitzer sein.
Der Antrag musste abgelehnt werden, weil wir sonst die Fristen für unsere Stellungnahme („Fiktion“) nicht eingehalten hätten. Nur die Bürgervereinigung stimmte dafür, auch der Bürgermeister war dagegen. Nun sind wir gespannt, was die Verhandlungen mit dem Antragsteller ergeben …

TOP 5 / Antrag Vorbescheid Neubau EFH Törringstr. 21
• Nur ca. 10 % der beantragten Baufläche liegt innerhalb des Baufensters, das der Bebauungsplan vorgibt.
• Bisher haben wir grundsätzlich alle Gebäude, die mehr als 1.5 m aus dem Baufenster ragen, abgelehnt. Wenn wir nun diesen massiven Abweichungen zustimmen, können wir bei diesem Bebauungsplan bei Überschreitung der Baugrenzen nicht mehr nein sagen.
Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Der Antrag wurde auch einstimmig abgelehnt.

TOP 6 / Planung energieeffiziente Heizungsanlage ehem. Landwirtschaftsschule
Die Vorstellung der Pläne für eine Wärmeversorgung zum Areal Bahnhofstraße 12-14 war interessant, hat aber eine Menge Fragen aufgeworfen:
• Ein kleines Erdgas-BHKW als Basisversorgung und 2x 150kW Pellet. Der Nutzen des (teuren) BHKW blieb völlig unklar.
• Keine Solarthermie weil die angeblich unzuverlässige Wärme liefere, aber ein 8.000-Liter Wärmespeicher für das BHKW
• Wenn Photovoltaik, dann nur für den Eigenstrombedarf, weil sonst die Wirtschaftlichkeit leidet.
Wo bleibt das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Energiewende?

• Keine Angabe zum Warmwasserbedarf des Areals
Herr Hofner und Herr Schumacher (IB Schumacher) konnte die Frage nach den Energieausweisen der Gebäude nicht beantworten, obwohl diese Basis der Wärmeversorgung sind. Die von Rudi Seibt erbetene nachträgliche Zusendung der sowieso vorhandenen Energieausweise an alle Ausschussmitglieder wurde durch K.H. abgelehnt – Rudi könne ja die Energieausweise im Rathaus einsehen.
Wir wollen nun dafür sorgen, dass die Energieausweise aller städtischen Gebäude auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden, wie das eigentlich schon Jahre Pflicht ist (zumindest Aushang „im Eingangsbereich“).

TOP 7 / Dynamische Fahrgastinformationssysteme – Bedarfsfeststellung Haltestellen
• Die Arbeitsgruppe Stadtbus möchte vor allem die Attraktivität des Stadtbusses erhöhen. Die Sichtbarkeit der Abfahrtszeiten ist da ein guter Anreiz. Wir sollten also zuerst besprechen, nach welchen Kriterien wir die Haltestellen auswählen, die mit elektronischen Anzeigern ausgerüstet werden sollen. Die AG Stadtbus hat sich dafür entschieden, die Fahrgastfrequenz als Grundlage zu nehmen.
• Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass der Bahnhof als Pilotprojekt auf jeden Fall realisiert wird, d.h. auch mit einem mittleren Anzeiger für den Stadtbus im Norden. Zusätzlich sollen die fünf frequenzstärksten Stadtbus-Haltestellen mit insgesamt acht kleinen Anzeigern ausgestattet werden, damit die Fahrgäste sehen können, wann der nächste Bus kommt.
• Allerdings geht es auch um die Verbesserung des ÖPNVs, wenn wir die Verkehrswende (und unseren Beschluss zum Klimanotstand!) ernst nehmen. Deshalb sollten wir auch die Attraktivität des MVV nicht aus den Augen verlieren. Der MVV ist Sache des Landkreises, deshalb solle dieser sich auch an der Finanzierung der Anzeiger für den MVV beteiligen und nicht die Kommunen alles bezahlen lassen.
• Der Baulastträger ist klar die Stadt; aber es darf angezweifelt werden, ob dies auch für die Anzeigetafeln des MVV gelten muss, die allein der Werbung und Sichtbarkeit des ÖPNV dienen und nicht der Zugänglichkeit zu den Bussen.
Alle anderen Fraktionen haben nur die Haushaltsberatungen vor Augen und verschließen die Augen vor den Folgen der Klimakrise. Sie haben zwar den Klimanotstand ausgerufen, aber wenn es darum geht, Kosten zu genehmigen, sind ihnen kurzfristige kostengünstige Lösungen wichtiger als die langfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen.
Beschlossen wurde gegen unsere beiden Grünen-Stimmen, dass nur das Pilotprojekt am Bahnhof vorgeschlagen wird. Damit sind die schon mit Rücksicht auf die Kosten abgespeckten Vorschläge der Arbeitsgruppe Stadtbus vom Tisch und eine Werbewirkung für den Stadtbus wird nicht als notwendig erachtet.
Die Frage muss erlaubt sein: wie wollen unsere Stadtrats-Kolleginnen und –Kollegen dafür sorgen, dass die Ziele, zu denen sie sich mit der Ausrufung des Klimanotstandes verpflichtet haben, erreicht werden? Bis 2030 müssen wir CO2-neutral werden – wie soll das gehen, wenn wir den Individualverkehr, der für ca. 30 % des CO2-Ausstoßes im Landkreis verantwortlich ist, nicht drastisch verringern? Welche Maßnahmen schlagen sie vor? Im Klimanotstandsbeschluss haben wir beschlossen, dass wir als Stadtrat die Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität ansehen und dass wir dafür benötigte Geldmittel umwidmen.

TOP 8 / Anfragen
Status Klage gegen das Parkdeck Paradiesweg
Im September wurde bekanntgegeben, dass eine Klage ansteht gegen die Errichtung dieses Parkdecks. Wir sollten unbedingt mit der Realisierung weitermachen, damit auch die Umgestaltung des Westufers mit dem Hatzplatz weitergehen kann. Was ist der aktuelle Status?
Bürgermeister Heilinglechner erklärte, dass die Stadt immer noch auf die Klageschrift wartet. So kann ein Projekt natürlich auch verzögert werden – das Beispiel Isarkaufhaus lässt grüßen!
Umgestaltung Westufer und Hatzplatz
Was spricht jetzt noch dagegen, diese Umgestaltung zu planen, um die Verweilqualität in der Altstadt zu steigern? Die Ergebnisse des Wettbewerbs liegen seit Jahren vor, nun müsste noch die Umgestaltung des Hatzplatzes einbezogen werden.
Wir werden wohl einen Antrag stellen müssen im Stadtrat, damit es weiter geht.
Anfrage wegen Ergebnis der Nacht-Geschwindigkeitsmessungen
Vor mehr als einem Monat habe ich angefragt, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet in den neu ausgewiesenen Tempo 30-Strecken gebracht haben. Wir haben diese 30er-Strecken ja aus Lärmschutzgründen vor allem während der Nacht geschaffen; leider wurde in den vorliegenden Messprotokollen kaum Nachtmessungen aufgeführt.
Was ist das Ergebnis der Nachtmessungen, wann werden sie uns weitergegeben?
Bürgermeister Heilinglechner sagte eine Antwort der Verwaltung zu.

Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Günther Eibl erinnerte abschließend daran, dass im Fraktionssprecherkreis verabredet wurde, dass Anfragen vor der Sitzung schriftlich an die Verwaltung gegeben werden. Die Anfrage wegen der Geschwindigkeitsmessungen hätte die Verwaltung schon längst beantworten müssen, deshalb die mündliche Nachfrage.

 

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09.09.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Antrag auf Abweichung für Terrassenüberdachung, Sudetenstr. 42
Wir haben uns bisher darauf geeinigt, dass wir bei Baugrenzenüberschreitungen eine Grenze von 1.5 m haben – dabei sollten wir bleiben, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Antragsteller möchte 2.7 bzw. 1.9 m über die Baugrenze, also Ablehnung von unserer Seite.

TOP 3 / Antrag auf Vorbescheid für Neubau und Doppeltgarage, Äußere Beuerberger Str. 70
Nachdem der Antragsteller die bisher genehmigten Maße einhält, spricht aus unserer Sicht nichts mehr gegen dieses Vorhaben.

TOP 4 / Antrag auf Änderung und Erweiterung von Außenanlagen, Hans-Urmiller-Ring 50
Ich sehe die starke Aufweitung der LKW-Einfahrt kritisch: Im B-Plan sind „Zufahrten“ mit max. 6 m Breite erlaubt; der Antragsteller möchte an der Grenze 21.5 m und begründet dies mit der Schleppkurve und der Sichtachse und dem gleichzeitigen ein- und Ausfahren zweiter LKWs.
• Wo gibt es ein Problem mit der Sichtachse bei LKWs, wenn keine direkte hohe Bebauung im Wege steht? Ich verstehe das Argument der Schleppkurve, allerdings ist dies nicht neu und sollte auch im ursprünglichen B-Plan berücksichtigt worden sein.
• Warum müssen gleichzeitig 2 LKWs ein- bzw. ausfahren können? Diese Situation ist äußerst unwahrscheinlich und außerdem ist zumutbar, dass der eine LKW 1-2 min wartet, bis die Einfahrt frei ist. Ich sehe auch nicht das Argument, dass durch die unwahrscheinliche gleichzeitige Ein- und Ausfahrt zweier LKWs der Verkehr auf dem Urmillerring reduziert wird. Außerdem wird der zweispurige Ausbau der Zufahrt noch ca. 50 m im Grundstück fortgesetzt. Dafür soll viel Grünfläche geopfert werden – dies ist für mich nicht nachvollziehbar in Zeiten des Klimanotstandes.
• Ich bin deshalb nicht bereit, der Änderung im beantragten Umfang zuzustimmen; eine einspurige Zufahrt und Straßenführung im Gelände mit der notwendigen Aufweitung für die Schleppkurven wäre OK. Was meinen die anderen BA-Mitglieder?
Nach längerer Diskussion wurde der Antrag verabschiedet, gegen die Stimmen der Grünen.

TOP 5 / Neubau Parkhaus, Hans-Urmiller-Ring 55
Da die beantragten Änderungen den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, gibt es keinen Grund für Ablehnung.

TOP 6 / Neubau Apartmenthaus mit TG, Sauerlacher Str. 10
Wir brauchen dringend mehr Bettenkapazität in Wolfratshausen und begrüßen deshalb diesen Antrag. Durch die Änderung von Hotel in Apartmenthaus spart sich der Antragsteller Parkplätze, d.h. die TG kann kleiner werden.

TOP 7 / Tektur Bauantrag Neubau 2 MFH (16 Wohnungen) mit TG und Garagen, Stobäusstr. 5/7
Die beantragten Tekturen sind wohl unkritisch.
Wir wissen, dass vor allem in Farchet die Menschen auf die Bäume, besonders auf die Föhren schauen. In den Baufenstern des B-Plans sind jeweils eine Kiefer als ‚zu erhaltend‘ eingetragen, die weg sind. Ich habe mir die Bäume angeschaut und sie mit den ‚zu erhaltenden‘ im B-Plan verglichen – da fehlen einige, und einige Föhren am Rand könnten gut erhalten werden.

TOP 8 / Anerkennung Satzungsentwurf für B-Plan Nr. 9/7. Änderung, Heidestraße
Mir sind zwei Dinge aufgefallen:
1. Im Sachverhalt ist von einer zulässigen Überschreitung von 75 % bezogen auf die GR(H) die Rede, im entsprechenden § der BauNVO von max. 80 %. Was stimmt?
2. Im Sachverhalt steht, dass die Baufelder bewusst größer dimensioniert wurden als die max. zulässige Grundfläche, um „Spielraum“ zu haben. Deshalb sollten aber keine Bäume geopfert werden müssen in Zeiten des Klimanotstandes. Als Umweltreferent habe ich mir den Baumbestand angeschaut und empfohlen, zusätzlich 9 Bäume zu erhalten. Ich verstehe die Argumentation des Landschaftsarchitekten, dass die beiden Birken an der Heidestraße wegen ihrer allergenen Wirkung nicht erhaltenswert sind. Allerdings sollten die restlichen vier Bäume dieser Baumgruppe erhalten bleiben. Dies kann sogar ohne Veränderung des Baufensters geschehen, weil auch die Kronen dieser Bäume nicht ins Baufenster reichen. Was spricht also dagegen?
Die in DIN 18920, Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen festgelegten 2.5 m Mindestabstand vom Stammfuß werden hier eingehalten.
Die drei Kiefern am nördlichen Rand sollen fallen, weil sie „den Kiefernwald in seiner Gesamtheit nicht beeinträchtigen“. Wir haben ja im angrenzenden Grundstück des B-Plans Nr. 9/6. Änderung nur 5 Kiefern als ‚zu erhaltend‘ festgesetzt, im Grundstück westlich davon weitere 5. Das soll ein Kiefernwald sein? Was spricht hier dagegen, das Baufenster um einen Meter schmaler zu machen, damit diese drei Kiefern stehen bleiben können, wenn das Baufenster sowieso deutlich größer festgelegt werden soll? Die nachfolgende Diskussion zeigte klar das Dilemma einiger Räte: Wenn sie dafür sind, Baumschutz nur über Bebauungspläne und nicht über eine Baumschutzverordnung zu machen, müssten sie bei konkreten Bebauungsplänen Baumschutz beschließen. Dann mit Begriffen wie „sinnvoll“ zu argumentieren, führt kaum zum Ziel, weil der Begriff von jeder Person anders aufgefasst wird. Also müssten objektive Kriterien her, und dazu müsste in Zeiten des Klimanotstands auch gehören, dass Baufenster verändert werden, um große Bäume, die wir für das Kleinklima in der Stadt benötigen, zu erhalten.
Schließlich wurde der Vorschlag, noch fünf weitere Bäume zu erhalten, bei Stimmengleichheit abgelehnt, auch vom Bürgermeister. Übrigens wie damals, als es um Baumschutz durch eine Ortsgestaltungssatzung ging …

TOP 9 / Anerkennung Planentwurf B-Plan Nr. 84, Gleisdreieck
Wir brauchen Wohnraum in Wolfratshausen, und hier kann die Stadt die Nutzung als neues Wohnquartier und die energetischen Randbedingungen festlegen, weil sie als Erbin eingesetzt wurde. Mit den vorliegenden Baukörpern als Reihenhäuser wurden die Vorgeben des Erbverwalters erfüllt, nun müssen wir den B-Plan weiter betreiben.

TOP 11 / Anfragen
Schulkomplex Hammerschmiedschule
Wie stellt sich die Verwaltung das weitere Vorgehen zu diesem großen Bauvorhaben vor?
Was ist der aktuelle Stand der Arbeiten für dieses Projekt?
Laut Bürgermeister Heilinglechner arbeitet das Planungsbüro an den Einsparmöglichkeiten. Wenn diese vorliegen, soll im Stadtrat darüber abgestimmt werden. Erst dann wird die Alternative Fraas wieder ins Spiel kommen. Die Stadträte*innen erhalten mit der Einladung zur kommenden Stadtratssitzung das Protokoll des Treffens und auch die Tabelle mit den Entscheidungsalternativen aus der Klausur.

 

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14.07.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Rathaus Café, Entscheidung über Umfang des Umbaus
• Wir haben uns mehrheitlich für einen Kostendeckel für diese Sanierung von 445.000 € ausgesprochen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unseren Haushalt gebieten ein sparsames Wirtschaften. Deshalb müssen wir gut begründen, wenn wir mehr Geld in die Hand nehmen wollen.
• Alle Fraktionen wollen inzwischen einen attraktiven Treffpunkt an diesem zentralen Platz des Loisach-Westufers und kein Büro. Es geht also heute darum, in welchem Umfang wir eine Nutzung als Café oder Gastronomie im Erdgeschoss finanzieren.
• Der Stadtrat hat sich bisher nicht verpflichtet, im Keller die Bedingungen für eine Produktionseinheit für Backwaren zu schaffen. Dies wäre Sache des zukünftigen Mieters.

• Als Alternativen sehe ich folgende Optionen:
1) In der Kostenschätzung ist der Unterschied zwischen einer einfachen Küche mit weniger als 50 Essen pro Tag und einer großen Küche mit ca. 100 Essen pro Tag nur 75.523 €. Allerdings würde der gesamte Umbau des Kellers zu Lagerräumen und des EG zu einem Gastrobetrieb mit großer Küche 669.345 € kosten, also ca. 225.000 €, 50% mehr als wir beschlossen haben. Wenn wir uns schon für Mehrausgaben entschließen, dann für den großen Wurf, dessen Mehrkosten sich in Grenzen halten.
2) Es gibt auch die Möglichkeit, mit einem engen Vertrag und penibler Überwachung des Umbaufortschritts diese Arbeiten an den potenziellen Mieter zu geben. Inwieweit dies bei einer städtischen Immobilie ein gangbarer Weg ist, muss noch rechtlich geprüft werden. Mit dieser Alterative stünden 400.000 € für den Umbau zur Verfügung, die 45.000 € Haushaltsreste sollten wir für die Überwachung reservieren.
• Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir in diese äußerst missliche Situation nur geraten sind, weil es die Stadt versäumt hat, vor Vertragsunterzeichnung beim Landratsamt prüfen zu lassen, ob der neue Vertragspartner überhaupt eine Schankerlaubnis bekommen kann. Dies hat uns Mietausfälle und sonstige Kosten in der Größenordnung von 100.000 € gekostet und einen bis zur Wiedereröffnung über Jahre leerstehenden zentralen Treffpunkt. Wenn der Mietvertrag weiter gelaufen wäre, wäre diese Umbau eventuell unnötig, weil Bestandsschutz gelten würde.

TOP 5 / Erlass Schulkindergartengebührensatzung
Unsere Fraktion hat nun schon mehrmals angeregt, sozial benachteiligte Familien zu entlasten bei diesen Gebühren. Wir wissen, dass solche Familien selten Anträge auf Beihilfe stellen. Wir werden deshalb die Satzungen von anderen Städten zu Rate ziehen, die soziale Kriterien anwenden, und diese für Wolfratshausen vorschlagen.
Meine Frage, ob der Verwaltung Zahlen vorliegen, wieviele Familien ihre Kinder nicht zum Schulkindergarten anmelden, weil ihnrén die Gebühren zu hoch sind, wurde von Herr Melf nicht abschließend beantwortet.

TOP 6 / Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses
Stellungnahme des Umweltreferenten, der auch für den Stadtbus zuständig ist:
• Der MVV, hat sich stur geweigert, für die Kostenfreiheit seiner Linien abzugehen von der Vorgabe, dass für jede Fahrt ein Ticket vorgelegt werden muss. Außerdem hat er darauf bestanden, dass die Fahrer nicht einbezogen werden, z.B. indem sie spezielle Stadtbus-Tickets kostenlos ausgeben.
• Das Angebot für Senior*innen soll unverändert weitergeführt werden. Hochgerechnet von der bisherigen Inanspruchnahme, kostet uns dieses Ticket ca. 50.000 € brutto im Jahr. Dies sollten uns die Freifahrten innerhalb des Stadtgebiets für unsere Senior*innen wert sein. Der Nettobetrag, also abzüglich der Rückerstattung durch den MVV, kann erst zwei Jahre später ermittelt werden und ist bisher nicht bekannt.
• Die Einführung des 365-€-Schüler-Jahrestickets hat uns als Arbeitsgruppe Stadtbus die Situation deutlich erleichtert: nun erhalten alle Schüler, die mehr als 2 bzw. 3 km von der Schule weg wohnen, dieses Ticket, das für den gesamten MVV-Bereich gilt. Wir sollen also nun nur noch solche Wolfratshauser Schüler versorgen mit Freifahrten innerhalb der Stadt, die keinen Anspruch auf dieses Ticket haben. Damit hält sich der Kreis der Berechtigten in engen Grenzen, ist aber heute nicht zahlenmäßig festzumachen.
• Durch die Festlegung, dass zunächst für die Schüler nur 20 kostenlose Kurzstreckentickets ausgegeben werden, wollen wir erreichen, dass nur ernsthaft Interessierte dieses Angebot nutzen. Anschließend erhalten sie jeweils weitere 60 Tickets. Außerdem soll der Kreis der Berechtigten beschränkt werden durch die Vorgabe, dass ein Ziel wenigstens 3 Haltestellen weiter liegen muss.
• Wir werben also dafür, das kostenlose Schülerticket für den Stadtverkehr für Wolfratshauser Schüler*innen entsprechend dem Beschlussvorschlag weiterzuführen.
Eine kleine textliche Änderung noch zur Klarstellung: die Berechtigten erhalten „Nachschub im Umfang von jeweils maximal 60 Karten“, um auszudrücken, dass je nach Bedarf Karten ausgegeben werden.
• Abschließend bleibt anzumerken, dass wir als Stadtrat jederzeit die Notbremse ziehen können, wenn die Kosten tatsächlich überhand nehmen. Die Arbeitsgruppe Stadtbus wird hier wachsam sein.
Die von der CSU vorgeschlagenen Änderungen zum Beschlussentwurf wurden bis auf die Zahl der weiteren Tickets, die bei 60 bleibt, übernommen.
Ich erinnerte daran, dass die im Beschlussentwurf formulierten Verschärfungen aufgrund der Diskussion in der letzten Stadtratssitzung entstanden. Etliche Stadtratsmitglieder hatten bemängelt, dass der Finanzbedarf quasi ins Unermessliche steigern könnte, wenn alle Schüler dieses Ticket annehmen würden. Allerdings hat sich die Situation durch die Ausgabe der 365-€-Schülertickets sehr entspannt, und nun hat sich eine deutliche Mehrheit des Stadtrats für ein einfacheres Verfahren zur Ausgabe der Schüler-Freifahrkarten entschieden. Ende des Jahres werden wir sehen, wie diese Art Freifahrkarten von den Schülern angenommen wurde.

TOP 7 / Anfragen
A) 5G in Wolfratshausen
Ich beziehe mich auf die Pressemitteilung der Telekom, die den neuen Mobilfunkstandard 5G für Wolfratshausen ankündigte, und den Schriftwechsel zwischen der Verwaltung und der Telekom, den ich als Umweltreferent in Kopie erhielt.
Ich erinnere an das vollmundige Versprechen der Bundesregierung, die Bevölkerung umfassend über 5G zu informieren, vor der Einführung. Dies ist nicht geschehen. Dabei sind inzwischen 48 % der Bürger skeptisch bzw. misstrauisch, was die Gesundheitsgefahren durch die Mobilfunktechnologie und speziell 5G betrifft. Hier muss dringend auch auf kommunaler Ebene informiert werden.
B) Beschlussverfolgung, Bezug Protokoll SR 16.06.2020
In der Bekanntmachung der Verwaltung heute ist zu lesen, dass es in Geretsried doch keine echte Verfolgung der Stadtratsbeschlüsse gibt. Im Juni 2015 habe die Fraktionen der CSU, der SPD und wir im Rahmen der Geschäftsordnungsdiskussion einen Antrag zur Beschlussverfolgung gestellt, der mit Mehrheit verabschiedet wurde:
Antrag: Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung die Verfolgung der Beschlüsse aller Stadtratsgremien seit Mai 2014 in folgender Form im ALLRIS und für die Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen auch auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen:


Beschlussverfolgung Stadtrat Wolfratshausen
/ Nr. / Gremium / Datum / Beschlusstext / aktueller Status / Datum / Kommentar /

Begründung: Die Bay. Gemeindeordnung schreibt fest: „der Gemeinderat überwacht die Stadtverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse."
Diese Überwachung bzw. Kontrolle der Ausführung unserer Beschlüsse ist ohne eine dokumentierte und aktualisierte Nachverfolgung praktisch unmöglich. Diese Dokumentation ist auch hilfreich für die Arbeit der Verwaltung. Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung nur ungenügend mittels einer rot/gelb/grün Markierung im ALLRIS (rot = überfällig; gelb = in Bearbeitung; grün = erledigt)umgesetzt, die auch nicht aktuell ist. Der Stadtrat kann ohne eine aussagekräftige Beschlussverfolgung, die über eine solche oberflächliche Markierung hinausgeht, kaum ermessen, wo er aktiv werden muss, um wichtige Angelegenheiten entsprechend seinem Beschluss erfolgreich zu Ende zu bringen.
Die Verwaltung ist nun aufgefordert, endliche den Stadtratsbeschluss vom Juni 2015 umzusetzen; insbesondere der Erste Bürgermeister, der für diese Umsetzung laut unserer Geschäftsordnung und der Bayerischen Gemeindeordnung verantwortlich ist.

 

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08.07.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau MFH Erlenweg 1
Wie von der Verwaltung ausgeführt, soll dieser Bau 14 % mehr Grundfläche haben als der größte Nachbarbau. Wir wollen zwar mehr Bauvolumen zulassen, aber im §34-er Gebiet besteht immer die Gefahr einer Spirale zu immer größeren Bauvolumen. Deshalb sollte sich dieser Neubau auch an dem größten Nachbarbau orientieren. 
Das Vorhaben ist in dieser Größenordnung abzulehnen, was auch mit 0:10 (einstimmig) geschah.

TOP 5 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau MFH Königsdorfer Str. 41
Das Gebäude fügt sich ein, wenn es mit der östlichen Nachbarbebauung, hier Königsdorfer Str. 53, vergleicht. Allerdings liegt dieses Bauvorhaben ja in der sog. „Indianersiedlung“, die das Gebäude an zwei Seiten umfasst. Und in diese Siedlung fügt sich der Bau eben nicht ein. Es ist also eine Ermessensentscheidung.

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau EFH mit Einliegerwohnung Äußere Beuerberger Str. 70
33 % mehr Gebäudegrundfläche im Außenbereich sind für uns nicht genehmigungsfähig.
Im Außenbereich wollen alle sehr restriktiv sein, um unsere Natur zu schützen. Deshalb wurde dieses und die zwei weiteren Vorhaben mit 0:10 Stimmen, also einstimmig, abgelehnt.

TOP 7 / Tektur Außenanlagen, Äußere Beuerberger Str. 72
Auch hier gilt die besondere Sensibilität für den Außenbereich – die Pergola ist eine Terrassenüberdachung und damit zu massiv; wir werden deshalb ablehnen.

TOP 8 / Tektur Außenanlagen, Äußere Beuerberger Str. 74
Auch hier eine massive Erhöhung der Gebäudegrundfläche um 63 % - für uns nicht genehmigungsfähig.

TOP 10 / Bauantrag Erweiterung Tanzschule um Tanzsaal, Geltinger Str. 14
• Dies ist nun der vierte Anlauf; der dritte scheiterte am Ende an der unklaren Darstellung der sieben neuen notwendigen Parkplätze.
• Falls der Antragsteller den Bauantrag nicht zurückzieht und wieder vorlegt, wenn er einen langfristigen Mietvertrag mit dem gegenüberliegenden Parkhaus nachweist, stelle ich den GO-Antrag, den anwesenden Architekten in die Sitzung zu bitten, damit er unsere Fragen beantwortet.
Bürgermeister und Verwaltung und die anderen BA-Mitglieder außer unserer Fraktion wollten nicht, dass der Architekt redet mit dem Argument, dann könnten ja alle kommen. Allerdings ist in den letzten sechs Jahren kein einziger Antrag so oft wieder vorgelegt worden wie dieser.

• Wenn die Frage der Zugänglichkeit der neuen Parkplätze geklärt ist, gibt es für uns keinen grund mehr, gegen dieses Bauvorhaben zu stimmen. Allen anderen Bedingungen haben wir schon zugestimmt.
Der Antrag wurde gegen unsere Stimmen und die Stimmen der BVW mit 4:6 abgelehnt; auch der Bürgermeister stimmte dagegen.

TOP 11 / Bauantrag Errichtung Gewerbeobjekt mit Betriebswohnung, Geltinger Str. 14 d
Dieser Bauantrag ist schon deshalb abzulehnen, weil die zulässige maximale GRZ um fast 40 % überschritten wird. Außerdem gibt es Probleme mit der Lage, Anzahl und den Abmessungen der Stellplätze.

TOP 14 / Anfragen

A) Grabarbeiten in der Sauerlacher Straße – Leerrohre für Glasfaser möglich?
Im Dezember 2016 antwortete die Verwaltung auf meine erste Anfrage wegen Verlegung von Leerrohren bei Tiefbaumaßnahmen: In der vergangenen Bauausschusssitzung hat sich STR-Mitglied Dr. Schmidt erkundigt, ob bei den von der Energie Südbayern durchgeführten Tiefbaumaßnahmen an der Sauerlacher Straße auch Leerrohre für einen späteren Glasfaserausbau verlegt wurden. Diese Anfrage musste verneint werden, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass den Kommunen derartige Baumaßnahmen nicht frühzeitig, d. h. im Vorjahr bekannt gemacht werden müssen, so dass dann kurzfristig keine Finanzmittel und keine Auftragnehmer zur Verfügung stehen. Derzeit befindet sich eine neue Regelung im Gesetzgebungsverfahren die diese Voraussetzungen ändern soll. Es ist geplant, für ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten, eine Mitverlegungspflicht von Leerrohren bzw. Glasfaserinfrastruktur einzuführen. Die Stadt Wolfratshausen hat sich fristgerecht für die Beantragung von entsprechenden Fördermitteln registrieren lassen. Als erster Schritt werden die geplanten Tiefbaumaßnahmen der Träger öffentlicher Leitungsnetze abgefragt.
Was ist der aktuelle Stand?
Die Antwort des Bürgermeisters: es werden tatsächlich Glasfaserleitungen verlegt. Frau Leonhard versicherte zudem, dass die Förderungen beantragt wurden und z.Zt. abgerechnet werden.

B) Sachstand Parkdeck am Paradiesweg
Was ist der Status der Arbeiten am Projekt Parkhaus Paradiesweg?
Der Bürgermeister sagte eine Antwort im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 C) Sachstand Umzug AWO-Demenzzentrum
Was ist der Status dieses dringenden Projekts?
Bürgermeister Heilinglechner berichtete, dass intensive Gespräche laufen.

 

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16.06.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Genehmigung Protokoll SR-Sitzung vom 18.06.2019
Unter TOP 4, Seite 13/23 im Protokoll, ist der Verlauf der Diskussion nur sehr oberflächlich wiedergegeben. Ich beziehe mich hier nur auf meine Diskussion mit Ihnen, Herr Bürgermeister. Ich habe heute das Band abgehört und schlage folgende Zusätze zum Protokoll vor:
"STR Dr. Schmidt hat zwei Anmerkungen zum RPA-Bericht: Erstens ist der Meinung, dass das Thema Handhabung der Entwässerung des Golfplatzes durch die Stadt öffentlich diskutiert werden sollte. Hier geht es um das Verhältnis Stadtrat – Bürgermeister, nicht um persönliche Belange Betroffener. Zum Bericht des RPA stellt er fest, dass der Bauausschuss nicht über die Kosten des Regenrückhaltebeckens in Höhe von ca. 89.500 € informiert wurde. Der Betrag liege deutlich über den 60.000 €, die der Bürgermeister selbst veranlassen dürfe. Er fragt danach, warum der Bürgermeister den Stadtrat nicht eingeschaltet hat.
In Bezug auf die nicht beantragten Fördermittel für das Stadtarchiv stellt StR Dr. Schmidt zweitens fest, dass der Stadt dadurch schätzungsweise ein Vermögensschaden zwischen 100.000 € bis 300.000 € entstand sei. Nur zufällig sei der Rechnungsprüfungsausschuss auf diesen Vorfall gestoßen, da eine Versicherung 45.000 € bezahlt hatte.
Er erinnert Bürgermeister Heilinglechner daran, dass sie vor mehr als einem Jahr eine Diskussion im Bauausschuss hatten, wo es um die Methoden der Verwaltung ging, wie Förderungen erkannt und beantragt werden. Seine Fraktion wollte ihm damals in einem Fraktionsgespräch mitteilen, dass in Lauf an der Pegnitz ein Grüner Bürgermeister, Benedikt Bisping, ein vorbildliches System der Akquisition und Beantragung von Förderungen in der Verwaltung installiert hat und Ihnen den Kontakt vermitteln. Aber Bürgermeister Heilinglechner wollte nicht mit der Fraktion sprechen. Dr. Schmidt verweist Bürgermeister Herilinglechner auf die Wirtschaft, in der es „due diligence“, also eine Sorgfaltspflicht des Verantwortlichen gibt, in der Stadtverwaltung also von ihm. StR Dr. Schmidt fragt den Bürgermeister, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung und -kontrolle er bei seinem Amtsantritt vorgefunden hatte und wie er damit umgegangen sei. Ferner möchte er von 1. BGM Heilinglechner wissen, wann er erstmals von der Causa Archivförderung erfahren habe und warum er den Stadtrat nicht darüber informiert habe.
1.BGM Heilinglechner antwortet, dass er die bereits bestehenden Maßnahmen übernommen habe. Es werde nun die Vorgehensweise geändert. Der Stadtrat wurde nicht über den Vorfall informiert, weil die Amtsleiter damals davon abgeraten hatten. Die Begründung: Es sei nicht klar, ob ein Vermögensschaden vorliege und wie hoch dieser sei. Fördermittel aus dem Kulturfonds hätten für das Archiv generiert werden können. Die Förderhöhe sei jedoch unklar gewesen. Die interne Abstimmung zwischen den Ämtern wurde versäumt. Die Stadt habe die Versicherung angesprochen und diese habe 45.000 € bezahlt. Die Information hätte an den Stadtrat fließen müssen; die Zahlung war ein Good Will der Versicherung, mit der die Stadt nicht gerechnet habe.
Er stimmt außerdem zu, dass er den Stadtrat über die Höhe der Kosten des Regenrückhaltebeckens hätte informieren sollen."

Bürgermeister Heilinglechner verwahrte sich gegen diese ausführliche Korrektur, weil sie seiner Meinung nach nicht „beschlussrelevante Punkte“ betraf. Ich fragte daraufhin, ob es nicht wesentlich für das Protokoll sein, dass der Bürgermeister in beiden Fällen zugestimmt habe, dass er den Stadtrat hätte informieren sollen. In der Geschäftsordnung des Stadtrats ist ein „Verlaufsprotokoll“ festgelegt, und die Diskussion um den Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses war sehr wohl „beschlussrelevant“; schließlich ging es um Versäumnisse der Verwaltung, die die Stadt viel Geld gekostet haben. Immerhin haben mit mir vier Stadträte die Zustimmung zu diesem Protokoll verweigert.
Da auch beim nächsten TOP, dem Antrag der CSU-Fraktion zur Beibehaltung des Grundsteueraufkommens, siehe Seite 15 des Protokolls, die Diskussion nur sehr bruchstückhaft wiedergegeben wurde, scheint die Verwaltung die Protokolle kürzer halten zu wollen als vom Stadtrat in der Geschäftsordnung beschlossen. Da müssen wir aufpassen – die Dokumentation des Sitzungsverlaufs und nicht nur der Beschlüsse ist wesentlich, das hat sich in der Vergangenheit gezeigt.
Bürgermeister Heilinglechner hat bestätigt, dass er und Frau Leonhard die Protokolle gegenlesen, aber ohne die Tonaufzeichnung zu Rate zu ziehen. Dies ist gerade bei lange zurückliegenden Sitzungen wie den vorliegenden sehr unbefriedigend.

TOP 10 / Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses
• Die Ausgabe von Jahrestickets an die Schüler hat sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe Stadtbus, der auch ich angehöre, nicht als zielführend erweisen, da nur wenige Schüler den Bus nutzten, aber viele das Jahresticket, um im Ferienmonat August im gesamten MVV-Gebiet kostenlos fahren zu können.
• Deshalb hat sich die AG Stadtbus entschlossen, analog zur Vorgehensweise bei den Senior*innen nur noch Einzelfahrscheine auszugeben. Diese Kurzstreckenfahrscheine sollen nur für das Stadtgebiet von Wolfratshausen gelten.
Da in den Fraktionen noch Unsicherheit herrschte, wie sich die weitere Ausgabe von kostenlosen Kurzsteckenfahrkarten für Senior*innen und die Freifahrten für Schüler*innen auf die Finanzen der Stadt auswirken, wurde die Abstimmung auf die Julisitzung verschoben. Um Fristen zu wahren, wurde nur beschlossen, das Schülerabo für das kommende Schuljahr beim MVV zu kündigen.
Ziel der Arbeitsgruppe Stadtbus ist weiterhin, das populäre ‚Mamataxi‘ zu ersetzen. Die Kinder sollen eben nicht die Welt nur aus dem Privat-PKW erfahren, sondern sollen lernen, dass es bequem ist, mit dem Bus zur Schule und zu den Freizeitaktivitäten zu fahren.

Ich habe betont, dass es auch in der Julisitzung keine wirklich belastbaren Zahlen über die zu erwartenden Kosten der Schüler-Freifahrten geben wird, weil wir nicht wissen können, wie das Angebot angenommen wird. Wir werden außerdem erst zwei Jahre später erfahren, wieviel Geld wir vom MVV für diese Freikarten zurück bekommen.

TOP 13 / Gemeinsamer Antrag Grüne und CSU zum Konjunkturprogramm wegen der Corona-Pandemie
Schade, dass dieser Antrag mit 11:14 Stimmen nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung hätte Rückenwind gebraucht, damit eintsprechende Kapazitäten freigemacht werden, um in den komplexen Paragraphen des Konjunkturprogramms diejenigen Förderungen und Finanzhilfen herauszufinden, die für unsere Stadt passen.

TOP 14 / Anfragen
A) Nachfrage Beschlussverfolgung
Im Protokoll der Stadtratssitzung am 18.06.2019 ist der Begriff Beschlussverfolgung wieder einmal aufgetaucht. Im Juni 2015 habt der Stadtrat im Rahmen der Geschäftsordnungsdiskussion einen Antrag zur Beschlussverfolgung verabschiedet. Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung nur ungenügend mittels einer rot/gelb/grün Markierung im ALLRIS (rot = überfällig; gelb = in Bearbeitung; grün = erledigt) umgesetzt, die auch nicht aktuell ist.
Der Beschluss lautete: "Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung die Verfolgung der Beschlüsse aller Stadtratsgremien seit Mai 2014 in folgender Form im ALLRIS und für die Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen auch auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen:
Tabelle mit den Spalten / Nr. / Gremium / Datum / /Beschlusstext /aktueller Status / Datum / Kommentar /. Der Stadtrat kann ohne eine aussagekräftige Beschlussverfolgung, die über eine solche oberflächliche Markierung hinausgeht, kaum ermessen, wo er aktiv werden muss, um wichtige Angelegenheiten entsprechend seinem Beschluss erfolgreich zu Ende zu bringen.
Ich habe von Stadtratskollegen erfahren, dass die Geretsrieder Stadtverwaltung ein derartiges Werkzeug hat, mit dem sehr effektiv und einfach der Status der Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen dargestellt werden kann. Warum nicht einfach bei der Nachbarstadt anfragen, ob wir dieses Werkzeug übernehmen können? Das hätte auch den Vorteil, dass wir unkompliziert und schnell Unterstützung bei Softwareproblemen bekommen könnten. Ich schlage vor, dass die Verwaltung in der nächsten Stadtratssitzung dieses Geretsrieder Werkzeug präsentiert, wenn die Geretsrieder Stadtverwaltung zustimmt.
Bürgermeister Heilinglechner stimmt zu, Kontakt mit der Geretsrieder Stadtverwaltung aufzunehmen. Vielleicht gelingt es nach sechs Jahren, eine für den Stadtrat und die Öffentlichkeit aussagekräftige Beschlussverfolgung auch in Wolfratshausen zu installieren. Dies würde die Transparenz des Verwaltungshandelns ungeheuer erhöhen.

B) Klimanotstandsbeschluss
In der Stadtratssitzung vom 15.10.2019 wurde die Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk mit Frau Prof. Denk beschlossen. Der Beschluss wurde erweitert durch eine überparteiliche Arbeitsgruppe, die „Ziele für die Stadt (im Zuge der Ausrufung des Klimanotstandes) definiert.“ Dieser Zusatz war notwendig, weil das in unserem Klimanotstandsbeschluss vom 17.09.2019 unter Punkt 5 zu erstellende Klimaschutzkonzept nicht umgesetzt werden sollte. Allerdings sollte die Verwaltung unter Punkt 3 „prüfen, mit welchen Kosten und möglichen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Energiemanagement für städtische Gebäude verbunden ist.“ Und unter Punkt 4 „mehrere Varianten für ein Anreizprogramm zur Sanierung des Gebäudebestands im Stadtgebiet prüfen und dem Stadtrat zusammen mit anderen möglichen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen.“
Wie weit sind diese beiden Prüfungen in der Verwaltung?
Frau Leonhard antwortete, dass diese Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Bürgermeister Heilinglechner ergänzte, dass durch den Weggang des Beauftragten für Energie und Umwelt ein Bearbeiter erst wieder ausgeschrieben werden muss.

 

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10.06.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Bauvoranfrage Doppelhaus (Variante 2) oder 2 Einfamilienhäuser (Var. 1), Waldeckstr. 7
Beide Varianten sind baurechtlich gleichwertig. Variante 2 ist vorzuziehen, da hier die Flucht der Gebäude deutlich besser eingehalten wird, d.h. die Gebäude nicht wie in Variante 1 deutlich näher an die Waldeckstraße heranrücken. Außerdem sind kompakte Gebäude grundsätzlich energetisch günstiger, weil die Außenfläche geringer ist, also ein weiterer Vorteil für Variante 2, wie Rudi Seibt dargestellt hat.

TOP 5 / Antrag auf Abweichung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Holunderstr. 2
• Am 9.11.2016 hat der Bauausschuss einen Antrag auf Errichtung von mehreren 1,65 m hohe und ca. 4,50 m langen Zaunelemente mit je einem eingefügten Pflanzkasten in der Baaderstraße im Gebiet des B-Plans Nr. 1/3 abgelehnt mit der Begründung, dass dieser B-Plan nur straßenseitige Einfriedungen als Lattenzäune mit Hinterpflanzung und einer Höhe von 1,25 m über Gehsteigoberkante zulässt, außerdem im Sichtdreieck nur 80 cm über Straßenmittenniveau.
Die Begründung damals: Vermeidung eines Präzedenzfalls, obwohl in Waldram viele Zäune in diesem B-Plan-Gebiet als Maschenzäune und nicht wie vorgegeben als Lattenzäune ausgeführt sind.
• Nun sollen wir der Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit 1,80 m Höhe auf einer Länge von 12 m zustimmen, obwohl der B-Plan W1 nur 1,25 m zulässt, zuzüglich einem Sockel von 25 cm.
Meine Frage: als Höhe des Zaunes ist 1,25 m zulässig, zusätzlich 25 cm Sockel – aber von welchem Bezug, von der Straßenmitte, von der Gehsteigoberkante?
Die Antwort von Frau Leonhard: gemessen vom Boden, auf dem der Zaun steht.
• Wenn wir konsistent bleiben wollen, müssen wir diesen Antrag ablehnen. Die bekannte Krux: die alten B-Pläne müssten alle angefasst werden, um sie auf einen einheitlichen, der aktuellen Baunutzungsverordnung entsprechenden Stand zu bringen, das kostet Zeit und Arbeit. Aber wir sollten da rangehen, um solche unguten Situationen wie hier zu vermeiden.
Nach eingehender Diskussion habe auch ich zugestimmt, dass wir da in Zukunft großzügiger sind. Allerdings besteht nun die Gefahr, dass sich Bauwerber viel mehr Abweichungen herausnehmen. Und der Einwand der CSU, dass in der Schießstättstraße seit langem eine 3,5 m hohe Mauer genehmigt wurde, verfängt nicht: Präzedenzfälle liegen nur dann vor, wenn nicht exakt gleiche Situationen existieren. In der Schießstättstraße, eine Hauptverkehrsstraße, ist die Situation eben nicht gleich wie in einem ruhigen Wohngebiet oder in einem Hinterhof.
Wir haben also mit dieser Entscheidung einen Präzedenzfall geschaffen.

TOP 6 / Bauantrag Neubau SB-Markt, Sauerlacher Str. 25 (Kraft-Areal)
• Die Überschreitungen der Wandhöhen auf der Westseite um 0,92 m und auf der Ostseite, zum Bahnhof hin, um 1,15 m sind verträglich, da das Gebäude höher ist und die Überschreitungen damit optisch nicht auffallen.
• In der Vorbesprechung wollten wir wissen, ob es schon Präzedenzfälle im Gewerbegebiet gibt, wo wie Überschreitungen der Baugrenze um 2,4 m, also deutlich mehr als die bisher genehmigten 1,5 m, zugelassen haben. Was ist das Ergebnis?
Frau Leonhard: keine Zeit gehabt für die Beantwortung dieser Frage.
Der Antragsteller kann nicht damit argumentieren, dass ihm die Fluchttreppe aus Brandschutzgründen vorher nicht bekannt war. 1m zusätzlich ist zuviel.

• Trotzdem habe ich schließlich zugestimmt, um dieses wichtige Projekt für günstigen Wohnraum nicht zu verzögern.

TOP 7 / Antrag auf Abweichung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Schießstättstr. 92a
• Hier haben wir eine ähnliche Situation wie beim TOP 5.
1,25 m Höhe für die Einfriedung ist zugelassen, 1,6 m sind beantragt, um Sichtschutz für die tiefer liegende Terrasse zu bieten. Nun sollen wir nachträglich einer Ausnahme zustimmen, obwohl dies ein eindeutiger Architektenfehler ist, diese Terrasse dort anzuordnen ohne Sichtschutz. Oder war es vom Bauherrn beabsichtigt, dies nachträglich genehmigen zu lassen?

• Wofür gibt es Bebauungspläne, wenn die Bauherren das Gefühl bekommen, sie brauchen sich nicht daran zu halten, weil der Bauausschuss wenig auf seine eigenen Satzungsbeschlüsse hält. Die Alternative wie schon angeführt: Änderung dieser B-Pläne.

TOP 8 / Antrag auf Vorbescheid, Errichtung von 4 Reihenhäusern, Am Waldrand 8
Variante 1 mit dem hohen First ist in der Umgebung nicht vorhanden, Variante 2 mit einem Flachdach schon. Wir sollten also Variante 2 empfehlen.
Schließlich haben wir dem Antragsteller die Dachform freigestellt unter der Auflage, dass die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden und die Firsthöhe der Umgebungsbebauung angepasst wird.

TOP 9 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau Wohnhaus, Gebhardtstr.7
Beide Varianten sind gleichwertig.

TOP 10 / Antrag auf Vorbescheid, Wohnraumerweiterung auf Zweifamilienhaus, Mitterweg 7
Alle drei Varianten fügen sich in die Umgebungsbebauung ein.

TOP 11 / Bauantrag Sanierung Fachklassengebäude Realschule, Franz-Kölbl-Weg 2
Nur die Abstandsflächen sind problematisch, die aber auch auf Kreisgrund anfallen – also Zustimmung.

TOP 12 / Bauantrag Neubau Ganztagsschule an Realschule, Franz-Kölbl-Weg 2
Ist im BA nur wegen „Sonderbau“, aber unkritisch, also Zustimmung.

TOP 13 / Bauantrag Erweiterung Tanzschule um Tanzsaal, Geltinger Str. 14
• Ich bin irritiert über die Ansichten:
- Wo ist in der Westansicht der Treppenabgang zum neuen Tanzsaal?
- Wie ist der Zugang zu den Parkplätzen im Norden? Laut Plan blockieren sich die Autos gegenseitig?
• Dem Bauwerber wurde vom Bauamt sicher signalisiert, dass seine erste Vorlage unverständlich war und deshalb abgelehnt wurde. Auch hat ein Gespräch mit dem Bürgermeister stattgefunden im Vorfeld.
• Was ist verändert außer der Überdeckung des Saals gegenüber der ersten Vorlage, die wir abgelehnt haben?
• Falls keine deutlichen Verbesserungen gemacht wurden, sollten wir weiterhin ablehnen, weil der Bauantrag weiterhin unverständlich ist.
Der Antrag wurde mit 4:6 Stimmen abgelehnt.

TOP 14 / Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Untermarkt 7-11 (früher: Isarkaufhaus)
Es ist zu hoffen, dass nun wenigstens ein Hindernis für die Verständigung der Parteien aus der Welt geschaffen wurde und ein Teil der Klage gegenstandslos wurde mit unserer Zustimmung.

TOP 15 / Antrag Änderung B-Plan Nr. 80, Lindenstraße
Das Bauvolumen soll gleich bleiben, nur ein Baufenster verschoben werden, also Zustimmung.

TOP 16 / Antrag Aufstellung B-Plan Betriebsgelände Fa. EagleBurgmann, Sauerlacher Straße
Der Antrag zeigt, dass die Firma langfristig in Wolfratshausen plant und die Forschung hier stationieren will. Ein gutes Zeichen für den Wirtschaftsstandort Wolfratshausen.

TOP 17 / Vergabe L&L, Objektplanung Radwegverbindung BM-Seidl-Straße – Hans-Urmiller-Ring
In der Vorbesprechung wurde betont, dass der Unterführungsquerschnitt für Rettungsfahrzeuge und die bestimmte Feuerwehr-Fahrzeuge ausreichend sein sollte. Reicht dazu die lichte Höhe von 2,8 m, max. 3,0 m aus? Die Feuerwehr muss wohl einen Umweg machen, aber Rettungsfahrzeuge können durch.

TOP 18 / Vergabe L&L, Beauftragung Planungsphase B.4 und B.5 zum kommunalen Sturzflugmanagement
• Am 6.12.2017 ist der Bürgermeister beauftragt worden, beim Wasserwirtschaftsamt einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ zu stellen und falls eine Aufnahme erfolgt, das Konzept zu beauftragen. • Zunächst zu den Kosten im Sachverhalt:
- die Gesamtsumme für die Planungsphasen B.1,2,4 und 5 beträgt 111.431€
- im Beschlussvorschlag, der allerdings nur für die Phasen B.4 und 5 gilt, steht die gleiche Zahl
- außerdem sind bereits 38.437 € für B.1 und 2 bezahlt worden
- für die Phase B.3, die von der Kommune durchzuführen ist, gibt es ein Angebot über ca. 2.400 €
- Sind die Gesamtkosten also die Summe, 111.431 + 38.437 + 2.400 = 152.268 € und nicht 111.431 €? Nachdem 3. Bürgermeisterin Heinloth erläuterte, dass die neuen Gesamtkosten als neues Angebot für den gesamten Arbeitsumfang gelten, waren meine Bedenken erledigt.
• Fünf Einzugsgebiete sind zu einem hohen Anteil auf der Gemarkung Icking, eines teilweise auf der Gemarkung Münsing. Beteiligen sich diese Kommunen an den Kosten?
Die Diskussion ergab, dass wir wohl die gesamten Kosten übernehmen, weil wir betroffen sind von den möglichen Sturzfluten aus den Gebieten der Nachbargemeinden. Ich erinnere an die Diskussion um die Starkregenereignisse am Wolfratshaiuser Berg, wo strittig war, ob die Stadt oder der Betreiber des Golfplatzes, von dem das Wasser herunterkam, für die Schäden und Kosten aufkommen muss.

TOP 22 / Anfragen
A) TOP zu Antrag Geschwindigkeitskontrollen
Ich erinnere daran, dass unsere Fraktion beantragt hatte, einen eigenen Tagesordnungspunkt in dieser BA-Sitzung zu diesem Thema zu bekommen, damit die Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen auch diskutiert werden können. Nun wurde der Antrag als „Anfrage“ der Grünen-Fraktion im HA („Sicherheit und Ordnung“) behandelt, obwohl Verkehrsangelegenheiten bisher im BA („Grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrs, Verkehrsplanungen“) behandelt wurden. Zudem wurde nur der Titel der Bekanntmachung erwähnt und die Unterlagen den Räten im HA und der Presse übergeben, aber eine Diskussion fand offensichtlich nicht statt.
Ich habe dazu folgende Anmerkungen:
- Die Geschwindigkeitsmessungen in der Schießstättstraße und der Weidacher Hauptstraße sind nach 20 Uhr abgeschaltet, also gerade in der lärmempfindlichen Nachtzeit. Woran liegt dies? - In den Unterlagen fand sich eine Stellungnahme des Bay. Innenministeriums, nach der bei mehr als 15 % Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit weitere Maßnahmen geprüft werden sollen, insbesondere eine „stärkere Überwachung“
- An etlichen Messstellen liegen Durchschnitte von deutlich mehr als 20 % Beanstandungen vor; ich schließe daraus, dass ein erheblicher Bedarf an zusätzlicher Überwachung nötig ist. - Überwachung kann nicht nur heißen, dass gemessen wird, sondern muss auch heißen, dass sanktioniert wird. Dazu muss geprüft werden, ob die Kapazitäten der Verkehrsüberwachung ausreichen.
- In der neuen STVO 2020 ist festgeschrieben, dass Lärm auch subjektiv festgestellt werden kann und nicht gemessen werden muss. Die Polizei hat also die Möglichkeit, Auto- und Motorradposer zu belangen. Dies geschieht bis dato nicht.
Unsere Fraktion wird deshalb überlegen, ob wir nicht auf einer Diskussion dieses wichtigen Themas im Rahmen eines TOP im BA bestehen.

B) Dachgauben – Aussage von Frau Leonhard / Dachgestaltungssatzung ändern
In der Maisitzung hatte ich unter Anfragen die Behandlung des TOP „Antrag auf isolierte Abweichung zum Neubau von drei Dachgauben, Im Tal 5b“ hinterfragt. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu ist heute unter den Bekanntgaben. Der Schlusssatz lautet: „ Die behaupteten Zweifel an einer vorangegangenen Äußerung von Frau Leonhard sind weder im Protokoll vermerkt noch in der Tonaufzeichnung der Stadt zu finden.“ Allerdings geht aus dem Protokoll eindeutig hervor, dass verschiedene Redner sich darauf berufen haben, dass uns das LRA ersetzen würde, was indirekt bedeutet, dass sie sich auf die Äußerung von Frau Leonhard berufen.
Zur Erinnerung aus meinem Bericht aus der Mai-BA-Sitzung:
„In der BA-Vorbesprechung wurde ausführlich diskutiert, ob wir genehmigen sollten, dass hier bei einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 25° Dachgauben gemacht werden dürfen, obwohl unsere Dachgestaltungssatzung dies nur bei Dachneigungen ab 30° zulässt. Frau Leonhard hat die Diskussion damit ergänzt, dass das Landratsamt uns ersetzen würde, wenn wir die Gauben bei 25° Dachneigung genehmigen würden. Damit war für viele von uns klar, dass wir das Vorhaben solange ablehnen, bis eine neue städtische Dachgestaltungssatzung auch bei Dachneigungen unterhalb von 30° Dachgauben erlaubt. Das Vorhaben wurde dann auch mit 4:6 Stimmen im BA abgelehnt. Im Protokoll dieser Sitzung ist vermerkt, dass einige Kollegen die Aussage von Frau Leonhard anzweifelten. Ich habe deshalb beim Landratsamt angerufen und mir wurde bestätigt (Frau Gerg), dass das LRA als zuständige Genehmigungsbehörde Abweichungen von städtischen Satzungen zwar prüft, aber sich in solchen Fällen selten über die Entscheidung des städtischen Gremiums hinwegsetzt und ersetzt. Auf keinen Fall erfolge eine grundsätzliche Ablehnung, wenn eine städtische Satzung durch Beschlüsse eines städtischen Gremiums verletzt werde.“

Zudem habe ich danach gefragt, wann mit der Änderung der Bay. Bauordnung zu rechnen ist, die bei der Dachgestaltung Freiräume zulässt. Die Antwort von Frau Leonhard: dies sei in der ministeriellen Abstimmung und die Änderung sei zum Ende des Jahres zu erwarten Daraufhin habe ich auf die Verabredung aller Fraktionen verwiesen, dass wir dann unsere Dachgestaltungssatzung ändern.
Zur Erinnerung aus meinem Bericht aus der Mai-BA-Sitzung:
„Angeblich ist in kurzer Zeit zu erwarten, dass die Vorschriften stark gelockert werden, d.h. dass unsere Dachgestaltungssatzung hinfällig wäre. Ich bitte die Verwaltung, zu recherchieren, wann und in welchem Umfang diese Lockerung umgesetzt wird. Falls dies noch Monate dauert, sollten wir die Dachgestaltungssatzung zeitnah dahingehend überarbeiten, dass die Begrenzung von 30° ersatzlos entfällt.“

 

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08.04.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 8 / Bauantrag Umbau Wohnheim zu Kita/Hort, Bahnhofstr. 14;
Genehmigung und Beauftragung der StäWo. Auch hier fehlt die Aussage: Einfluss auf den Klimaschutz ja/nein/neutral. War Herr Maier, unser Beauftragter für Energie und Umwelt, eingebunden?

TOP 9 / KiTa St. Sebastian, Badstr. 2a Erneuerung Heizungsanlage
• Im Oktober 2018 haben wir einstimmig im Stadtrat einen ehrgeizigen Energienutzungsplan beschlossen, im Wärmebereich das Szenario „Klimaplus“ mit einer Einsparung von 23 % bis 2022, verglichen mit 2008. Nun liegt ein Beschlussvorschlag vor, der einen modernen Heizkessel mit Erdgasheizung vorsieht. Wie wollen wir private Eigentümer motivieren, wirklich massiv Heizkosten zu sparen, wenn wir als Stadt unse-ren CO2-Rucksack nicht stark reduzieren, wenn wir die Möglichkeit dazu haben?
• Warum fehlt im Sachverhalt, wie schon ausführlich angemahnt, wieder der Hinweis auf den Einfluss der Entscheidung auf den Klimaschutz?
• Wie groß ist der spezifische Energieverbrauch der KiTa, dokumentiert im Energieausweis?
• Uns fehlt ein Vergleich der Lebenszykluskosten verschiedener Heizungssysteme, z.B. Wärmepumpe kombi-niert mit einer PV-Anlage, Solarthermie in Kombination, Elektro-Warmwassererhitzer unter den Waschbecken, und natürlich auch der vorgeschlagene Gaskessel. Deshalb sollten wir die Entscheidung zurückstellen, bis entsprechende Unterlagen vorliegen.
• Eine zentrale Warmwasserversorgung ist immer kritisch bezüglich Wärmeverlusten bei unregelmäßiger Nutzung. Hier wären lokale elektrische Durchlauferhitzer eine kurzfristige Alternative.
• Ist untersucht worden, ob hier auch eine PV-Anlage und/oder eine thermische Solaranlage infrage kommt bei der Dachausrichtung Südosten?
Leider stand ich mutterseelenallein mit unserer Forderung, Alternativen zum vorgeschlagenen Gasbrennwertkessel zu untersuchen und die Entscheidung zu verschieben. Alle anderen Fraktionen, auch der Bürgermeister, der eigentlich dafür zu sorgen hat, dass der Klimanotstandsbeschluss des Stadtrats umgesetzt wird, haben nun für die kommenden 15 Jahre beschlossen, dass die Stadt weiterhin bei der hohen CO2-Emission durch den Gaskessel bleibt anstatt eine regenerative oder CO2-freie Heizalternative auszuwählen.

TOP 10 / Rathauscafé: Umbauumfang, Vergabeermächtigung an StäWo
Auch hier fehlt im Sachverhalt der Hinweis auf den Einfluss der Entscheidung auf den Klimaschutz!
Manfred Fleischer/CSU hat über einen Geschäftsordnungsantrag mehrheitlich durchgesetzt, dass diese Maßnahme maximal 400.000 € kosten darf. Dagegen habe ich vehement protestiert, weil diese Zahl völlig aus der Luft gegriffen ist.


TOP 11 / / Vergabe: Sanierung Regenwasserkanal „Am Gries“
Ist abzusehen, ob diese Maßnahme das Biotop beeinflusst? Wenn ja, wurde die untere Naturschutzbehörde bzw. Sachverstand eingeschaltet?
Hier habe ich gemeinsam mit Manfred Fleischer dafür gekämpft, dass auf keinen Fall ein Eingriff in dieses schöne Biotop geschehen darf. Die Verwaltung hat bestätigt, dass nur außerhalb der Mauer, die das Biotop begrenzt, gearbeitet werden wird.

TOP 12 / Vergabe: Freianlagen- und Verkehrsplanung der Umgestaltung der Marktstraße
• Wie sieht die Bewertungsmatrix aus, nach dem die Bewerber beurteilt wurden, und wer war von der Verwaltung an der Auswahl beteiligt?
• Die ausgewählten Büros haben nur überschaubare Referenzen bezüglich Stadtsanierungen im Ensembleschutz bzw. im denkmalgeschützen Bereich.
• Dieses Projekt ist wichtig für die Attraktivität unserer Altstadt und damit auch für die Steuereinnahmen. HOAI LP 1+2 sollte also umgesetzt werden, damit die verschiedenen Alternativen auf dem Tisch liegen und alle dar-über informiert sind und mit diskutieren können, welche Variante die beste ist. Erst anschließend, nach Abklärung der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, soll weiter entschieden und vergeben werden.
Dieser Einschätzung folgte das Gremium mehrheitlich.

TOP 13 / Anfragen
A) Spechtlöcher in Nordwand Schule Waldram
Von einem aufmerksamen Bürger habe ich erfahren, dass inzwischen in der Nordwand der Schule Waldram Spechtlöcher zu sehen sind.
Die Verwaltung will dem nachgehen.


B) Tempo 30-Beschränkung in der Schießstättstraße wird nicht eingehalten
Vorschlag: Geschwindigkeitskontrollen auf der Schießstättstraße nach der Roma-KreuzungRichtung Norden.

C) Dachgestaltungs–Satzung hinterfragen
In der Märzsitzung hatten wir unter TOP 5 den „Antrag auf isolierte Abweichung zum Neubau von drei Dach-gauben, Im Tal 5b“. In der BA-Vorbesprechung wurde ausführlich diskutiert, ob wir genehmigen sollten, dass hier bei einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 25° Dachgauben gemacht werden dürfen, obwohl unsere Dachgestaltungssatzung dies nur bei Dachneigungen ab 30° zulässt. Frau Leonhard hat die Diskussion damit ergänzt, dass das Landratsamt uns ersetzen würde, wenn wir die Gauben bei 25° Dachneigung genehmigen würden. Damit war für viele von uns klar, dass wir das Vorhaben solange ablehnen, bis eine neue städtische Dachgestaltungssatzung auch bei Dachneigungen unterhalb von 30° Dachgauben erlaubt. Das Vorhaben wurde dann auch mit 4:6 Stimmen im BA abgelehnt.
Im Protokoll dieser Sitzung ist vermerkt, dass einige Kollegen die Aussage von Frau Leonhard anzweifelten. Ich habe deshalb beim Landratsamt angerufen und mir wurde von Frau Gerg bestätigt, dass das LRA als zu-ständige Genehmigungsbehörde Abweichungen von städtischen Satzungen zwar prüft, aber sich in solchen Fällen selten über die Entscheidung des städtischen Gremiums hinwegsetzt und ersetzt. Auf keinen Fall erfolge eine grundsätzliche Ablehnung, wenn eine städtische Satzung durch Beschlüsse eines städtischen Gremi-ums verletzt werde. Ich bitte um Stellungnahme.
Angeblich ist in kurzer Zeit zu erwarten, dass die Vorschriften stark gelockert werden, d.h. dass unsere Dach-gestaltungssatzung hinfällig wäre. Ich bitte die Verwaltung, zu recherchieren, wann und in welchem Umfang diese Lockerung umgesetzt wird. Falls dies noch Monate dauert, sollten wir die Dachgestaltungssatzung zeit-nah dahingehend überarbeiten, dass die Begrenzung von 30° ersatzlos entfällt.
Bürgermeister Heilinglechner hat eine Stellungnahme zugesagt.
Die Bauwerber haben signalisiert, dass der Bauantrag erneut vorgelegt wird, wenn die Satzung geändert ist.

 

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10.03.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Umbau und Sanierung Untermarkt 10 - Sachstandsbericht
Herr Alischer und Herr ortolf haben sehr übersichtlich und transparent referiert; dies wurde von allen Fraktionen begrüßt. Sie ließen keine der von uns im Vorfeld gestellten Fragen unbeantwortet, was selten ist!
• Zum Beschlussvorschlag:
3. Leerrohranschlüsse für zukünftigen Dachausbau sind vorzusehen, wie beschlossen!
Wurde so übernommen, die Mehrkosten von 15.000 € sind überschaubar.

TOP 6 / Jahresrechnung 2018
• S. 73, Anmerkungen Rechnungsjahr 2018, Handhabung und Verwendungsnachweis der Zuschüsse an Organisationen: wann ist mit der Vorlage der Verwaltung zu rechnen?

TOP 7 / Gebührenanpassung wegen Umsatzsteuergesetz
• Umstellung aller gewerblichen Mietverträge auf Bruttomietkosten, d.h. incl. MWSt, da diese von den Mietern verrechnet werden können in der USt-Erklärung
• Prüfung, inwieweit Hallenmieten der Vereine/ Benutzungsentgelte MWSt-pflichtig sind
• Vergleich Zuschüsse an Vereine zur Jugendarbeit und Zuordnung Hallenbenutzungsentgelte  

TOP 8 / Planfeststellung Verlängerung S7 nach GER
• S. 109, km 27,35, Verbindungsstraße ins Gewerbegebiet: „zunächst in Form eines Fuß- und Radweges“ (siehe Beschlussvorschlag Nr. 3) Was sind die Kosten eines späteren Ausbaus für PKW?

TOP 9 / Antrag Grüne / Vorfinanzierungsgarantie für S7-Ausbau
• Der Antrag wurde auf der ersten gemeinsamen Klausur der Stadträte GER und WOR am 18.10.2019 ange-sprochen, aber dort an die beiden Stadträte zurückverwiesen. Deshalb haben wir den Antrag für beide Stadträte einzeln eingereicht.
• Unser Antrag liegt schon seit 24. Oktober vor und war gemeinsam mit dem Geretsrieder Stadtrat für die Novembersitzung geplant, doch von Ihnen, Herr Heilinglechner, nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden.
• Jetzt, 5 Monate nach Antragstellung – unsere Geschäftsordnung lässt max. 3 Monate zu – liegt der Antrag vor.
• Allerdings hat sich nach Aussage des Bürgermeisters inzwischen die Situation verändert. Die neue Ver-kehrsministerin hat eine vorrangige Behandlung dieses Projekts schriftlich zugesichert. Die in unserem An-trag formulierten Forderungen sind damit überwiegend überholt, weil der Antrag nicht rechtzeitig behandelt wurde.
• Aus diesem Grund ziehen wir den Antrag vorläufig zurück.
Zitate aus unserer Geschäftsordnung:
GeschO: § 26 (1): Der Erste Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Rechtzeitig eingegangene Anträge von Mitgliedern des Stadtrats setzt der erste Bürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.
§15 (2): Der Erste Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Über Hinderungsgründe unterrichtet er den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich.
 

 

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04.03.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Antrag auf isolierte Abweichung zum Neubau von Dachgauben, Im Tal 5b
Präzedenzfall für Dachneigung <30°, also bleibt uns nur Ablehnung!
Ich misstraue dem Vorschlag der BVW, Hr. Praller, dass wir dem Antrag zustimmen und einen Präzedenzfall schaffen, der nur 2-3 Monate gilt, weil in diesem Zeitraum der neue Stadtrat unsere Dachgestaltungssatzung revidiert, um 25° Dachneigung für Gauben und Dachhäuser zuzulassen.
Meine sechs Jahre Erfahrungen in diesem Gremium zeigen, dass wir zwar in internen Absprachen und auch in den Vorbesprechungen zu den Bauausschusssitzungen schon viel über diese Änderung geredet haben, aber dass nie etwas passiert ist.
Dies gilt auch für Bebauungsplan-Aufstellungen und Änderungen zum Baumschutz! Als kleinste Fraktion – ich bin im Bauausschuss nur ein von zehn stimmberechtigten Mitgliedern – haben wir nicht die Möglichkeit, die Richtung zu bestimmen. Und die großen Fraktionen reden nur und es folgen keine Taten. Also wird es auch in einem Jahr keine revidierte Dachgestaltungssatzung geben.
Deshalb Ablehnung.

TOP 6 / Bauantrag Neubau 4 MFH mit 70 WE und TG, Sauerlacher Straße 25
• Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bauwerber 17 Wohnungen mehr bauen will, also insgesamt 117 und 30% der Fläche zu Mietpreisen der einkommensorientierten Förderung (eoF).
Außerdem hat er zugesagt, dass Wolfratshauser Bürger*innen bei der Belegung bevorzugt werden. Ich vertraue auf sein Wort. So leisten auch private Bauherren ihren Beitrag, Wolfratshausen als Ghetto für Gutbetuchte zu vermeiden. Daran sollten sich andere ein Beispiel nehmen.
• Dies ist ein sehr großes Bauvorhaben für unsere Stadt. In den Unterlagen vermisse ich die Darstellung, wie sich die beantragten Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Nachbarn sollen zwar unterschreiben, haben aber kein Bild davon, wie ihr Haus neben dem Neubau wirkt. Auch wir als Ausschuss können nur aus den Abmessungen erahnen, ob die Planung sich einfügt. Bei solchen großen Bauvorhaben sollte in Zukunft die im Baurecht vorgesehene Umgebungsansicht, d.h. 50 m im Umkreis, in den Unterlagen mitgeliefert werden.
• Wie ist gesichert, dass sich der Bauwerber an das Mobilitätskonzept hält, das ihm 116+54=170 KFZ-Stellplätze bei den beiden Vorhaben spart? Nach unserer Stellplatzsatzung müssten ohne Mobilitätskonzept 138+87+215 = 440 KFZ-Stellplätze vorgehalten werden.
Antwort: alle 3 Jahre wird die Einhaltung des Mobilitätskonzepts durch der Verwaltung geprüft.
• Was ist die max. zulässige Rampenneigung (beantragt: bis zu 21,3°)?
Antwort: 17°, entsprechend der Bay. Bauordnung; aber das Landratsamt kann eine Ausnahme zulassen.
Sonst OK, deshalb Zustimmung!

TOP 12 / Antrag Änderung Bebauungsplan Nr. 9/4. Änderung für ein Grundstück nördlich der Heidestraße
• Wir würden uns wünschen, dass die Antragsteller und die zukünftigen Bauherren den Auftrag der bay. Verfassung ernst nehmen, dass alles Wirtschaften dem Gemeinwohl zu dienen hat. In diesem Fall würde es bedeuten, einen guten Prozentsatz der geplanten Wohnungen zu Mietpreisen der eoF zur Verfügung zu stellen, um auch weniger gut verdienenden Wolfratshausern ein Angebot zu machen. Sonst müssen viele, die wir in Wolfratshausen zum Arbeiten brauchen, wie z.B. Polizisten, Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen, usw. nach Wolfratshausen einpendeln, weil sie sich hier keine Wohnung leisten können.
• Positiv ist, dass die Föhren auf der Südseite (Heidestraße) erhalten bleiben.
Ich habe mir die Situation vor Ort angeschaut. Der Bebauungsplan ist fast 30 Jahre alt und es stehen insgesamt 5 große Föhren in einer Reihe, außerdem eine größere Eiche und ein Ahorn. Im alten Bebauungsplan sind aber nur 3 Föhren als zu erhaltend eingetragen. Wir haben den Klimanotstand ausgerufen und müssen froh sein um jede CO2-Senke, um jedes Kleinklima, das die Stadt vor den Auswirkungen der Erdüberhitzung schützt.
Deshalb schlage ich vor, dass die Verwaltung die Bäume an der Heidestraße kartiert, damit diese als zu erhaltend geschützt werden können.
Die mächtigste Föhre steht übrigens an der Kante des Grundstücks im Nordosten mit einem Umfang von mehr als 2 m. Wenn ich den Antrag richtig interpretiere, soll genau dort die Ausfahrt der Tiefgarage sein. Dieser mächtige Baum muss unbedingt erhalten bleiben.
Zunächst sträubte sich Frau Leonhard gegen den auch von Dr. Fleischer als Umweltreferent vorgeschlagenen Aufschub, bis der Baumbestand kartiert ist, mit dem Argument, dass dadurch Kosten entstehen. Die weitere Diskussion führte aber dazu, dass dies gemacht wird. Eine Veränderungssperre, die ich vorschlug, weil im alten B-Plan nur 3 Föhren als zu erhaltend festgesetzt waren, auf dem Streifen an der Heidestraße aber insgesamt sieben große Bäume stehen, wurde nicht weiter verfolgt. Mal sehen, ob die neuen Eigentümer abwarten mit den Baumfällungen, bis der neue B-Plan verabschiedet ist …
• Die Verwaltung muss sich auch Gedanken machen, welche Auswirkungen auf den Klimaschutz durch unseren Beschluss entstehen.

TOP 14 / Anfragen
A) Wir vermissen die Behandlung von 2 Anträgen unserer Fraktion.
Unsere Geschäftsordnung schreibt dazu vor:
§ 26 (1): Der Erste Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Rechtzeitig eingegangene Anträge von Mitgliedern des Stadtrats setzt der erste Bürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.
§15 (2): Der Erste Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Über Hinderungsgründe unterrichtet er den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich.

Antrag zur S7-Vorfinanzierung
Siehe Protokoll der Februar-Bauausschusssitzung: Behandlung war für heute versprochen worden. Meine Frage: warum war es nicht möglich, den Antrag innerhalb der Dreimonatefrist zu behandeln?
Der Bürgermeister verwies auf die Absprache mit Geretsried, den Antrag gemeinsam einzubringen. Allerdings hatte er es versäumt, den Antrag auf die Tagesordnung der Dezembersitzung zu setzen und Geretsried hat daraufhin den Antrag auch nicht behandelt.
Die grundsätzliche Feststellung bleibt: der Antrag wurde innerhalb der von der bay. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Frist nicht behandelt, was die Aufgabe und Pflicht des Bürgermeisters gewesen wäre.

Antrag Blitzer
Im Protokoll der Februar-Bauausschusssitzung ist nachzulesen, dass dazu in der Stadtratssitzung eine Erklärung abgegeben wird. Warum wird der Antrag nicht behandelt, wie es unsere GeschO vorschreibt? Die Antwort des Bürgermeisters ist stichhaltig – er hat die Arbeit als Geschäft der laufenden Verwaltung erledig; damit war eine Behandlung im Rat nicht mehr angesagt. Allerdings hätte er uns als Antragsteller auch darüber informieren können vor dieser Nachfrage.

B) Beschluss zu TOP 10 im Protokoll der Februar-BA-Sitzung, Baumfällung auf dem Gelände des alten Forsthauses
Es wurde ausführlich diskutiert, dass der Spitzahorn nicht gefällt, sondern auf einer Höhe von 6 m gekappt werden sollte, um ein Neuaustreiben des Reststamms zu ermöglichen. Im Beschluss steht deshalb auch „darf …einen Kronenschnitt auf Torso (6m) durchführen“. Nun hat man alle nach meiner Zählung 7 Äste unterhalb der Kappung weggeschnitten, um den Baum zum Totholz zu machen für Insekten und Tiere, wie mir der verantwortliche Baumpfleger erklärte. Damit wurde der Baum totgeschnitten. Dies war nach meiner Erinnerung nicht das Ergebnis unserer Diskussion.
Der Baum war noch sehr gesund und hätte gut wieder ausgetrieben.
Dass Herr Schnaller „sehen wollte, wie sich der Baum zum Biotopbaum entwickelt“, kann ich nicht ernst nehmen vor unserem Beschluss zum Klimanotstand.

C) Antrag Prüfung von Radaufstellflächen an den Ampeln – sollte bis zur Februarsitzung geschehen:
"Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einrichtung von Radaufstellflächen an folgenden Ampelanlagen zu prüfen und dem Bauausschuss in der Februarsitzung 2020 über Zeitraum und Kosten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu berichten."
§15 (2) unserer GeschO: Der Erste Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Über Hinderungsgründe unterrichtet er den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich.
Ich bitte um Stellungnahme, warum der Ausschuss nicht über Hinderungsgründe informiert wurde.
Der Bürgermeister teilte mit, dass Frau Leonhard zwei Monate Urlaub hatte und deshalb der Antrag nicht bearbeitet werden konnte. In der freien Wirtschaft würde Urlaub für leitende Angestellte nur genehmigt, wenn wichtige Projekte in gutem Fahrwasser sind. Der Bauausschuss hat übrigens schon mehrmals signalisiert, dass er einer Stellenmehrung hin zu mehr technischer Expertise im Bauamt zustimmen würde. 
Außerdem bleibt die grundsätzliche Feststellung: der Beschluss wurde formal so gefasst und der Bürgermeister hätte den Rat zeitnah darüber informieren müssen, dass der Antrag nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden kann.

D) Fuß- und Radwegübergang über Sbahn am Gewerbegebiet
Uns ist bei der Präsentation der neuen Sbahn-Führung in der Loisachhalle aufgefallen, dass die Pläne der Bahn die vom Stadtrat beschlossene Überführung der Bahntrasse am Industriegebiet für Fußgänger und Radfahrer nicht enthalten. Bitte unbedingt dieses Angebot für Radfahrer und Fußgänger in die Pläne einarbeiten lassen.
Die Antwort des Bürgermeisters: Frau Leonhard hat bereits Herr Seibt diesbezüglich geantwortet und im Stadtrat nächste Woche wird dies ein Thema sein.

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11.02.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag Fair Trade-Gruppe
• Die Darstellung der Fair Trade-Gruppe geht über reine fair trade-Angelegenheiten hinaus, z.B. wenn es darum geht, lokale und regionale Anbieter und Firmen zu bevorzugen oder den ökologischen Fußabdruck von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Dies ist gut möglich durch entsprechende Formulierung der Kriterien für die Auswertung von Angeboten bei Beschaffungen der Stadt und ihrer Gesellschaften. Entsprechend unserem Klimanotstandsbeschluss kann festgelegt werden, dass die Entfernung des Anbieters von Wolfratshausen und die Anzahl der Fahrten als ein Kriterium festgelegt wird, um den CO2-Ausstoß zu be-rücksichtigen. Gleiches kann für gemeinwohlzertifizierte Anbieter gelten und Anbieter, die ausbilden. Allerdings müssen sich die Kriterien auf das Produkt und dessen Herstellung beziehen, was immer möglich ist.
• Ich denke, es wird für die Verwaltung eine Herausforderung sein, hier belastbare Kriterien für die kommuna-le Beschaffung zu entwickeln. Allerdings kann auf Unterlagen aus anderen Städten, z.B. München, zurück-gegriffen werden

TOP 4 / Antrag Badehaus-Verein auf regelmäßigen Zuschuss
• Wenn wir ein überregional, sogar international bekanntes Leuchtturmprojekt in Wolfratshausen haben, dann ist es das Badehaus in Waldram.
• Gerade in Zeiten, wo versucht wird, die Gräuel des Nationalsozialismus als „Fliegenschiss unserer Ge-schichte“ zu bagatellisieren, ist es wichtig, dass wir als Stadt ein eindeutiges Zeichen setzen zur Unterstüt-zung der hervorragenden Arbeit des Badehaus-Vereins. Deshalb auch der Bezug auf „politische Bildung“ im Beschlussvorschlag, der klarstellt, dass wir es als unsere Aufgabe ansehen, gegen das Vergessen anzuge-hen, damit sich die Geschichte nicht wiederholt.

TOP 5 / Haushalt 2020 – Erlass Haushaltssatzung
• In den nächsten Jahren stehen wir als Stadt vor großen Aufgaben und Herausforderungen. Ich denke da an die Schulentwicklung, die uns vor 60 Mio € hat zurückschrecken lassen, an die Umgestaltung der Markt-straße und an die Kosten für die Tieferlegung der S7 nach Geretsried, um nur die größten Brocken zu nen-nen, die unsere Finanzkraft strapazieren und kaum Raum für Sonderwünsche lassen werden.
• Ich denke aber auch an unseren Beschluss zum Klimanotstand, dessen Umsetzung dringend ansteht, weil wir nur noch bis 2030 Zeit haben, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzufangen. Hier ist ent-schlossenes Handeln wichtig, auch und vor allem auf kommunaler Ebene. Wir appellieren an die anderen Fraktionen, zeitnah gemeinsam Maßnahmen und Förderungen zu beschließen, um besonders die Wärme- und Verkehrswende zu unterstützen. Wolfratshausen hat ein großes Potenzial an Dächern, die für Fotovol-taik geeignet sind, dies könnte ein erster Schritt sein, unterstützt durch unsere Stadtwerke.
• Wir hoffen auf die frische Energie und neue Ideen im Stadtrat und beim neu gewählten Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin nach den Kommunalwahlen im März, damit wir diese Herausforderungen zum Wohle der Stadt und der kommenden Generationen meistern.

TOP 7 / Energiebericht
Als Ergebnis des Workshops zum Thema „Klimanotstand“ am 27.11.19 wurde im Protokoll festgehalten:
• ein Fördermodell für Kompensationszahlung wegen Erdgasverbrennung soll durch die Verwaltung aus-gestaltet werden. Dies sehen wir kritisch, weil damit ein Anreiz geschaffen wird, die alten Erdgaskessel beizubehalten.
• Die Verwaltung soll mehrere Varianten für ein Anreizprogramm zur energetischen Sanierung von Gebäuden prüfen und dem Stadtrat vorlegen.
• 50.000 € sind als „klimabegleitende Maßnahmen im Haushalt eingestellt, die angeblich in 2019 nicht ausgeschöpft wurden. Nach meinem Wissensstand wurden die Zuschüsse für Lastenfahrräder über-zeichnet. Andere Städte geben Zuschüsse z.B. für „Balkon-PV-Anlagen“, für Thermische Solaranlagen, für PV-Dachanlagen, für die Umstellung der Heizungen auf Wärmepumpenanlagen usw. Hier ist die Arbeitsgruppe gefragt, zeitnah Vorschläge zu machen – wir sind gerne dabei.

TOP 8 / Antrag des Kulturreferenten: Bewerbung für den Internationalen Flößertag 2022
• Respekt vor der detaillierten Ausarbeitung des Konzepts und der Kosten durch Herrn Fraas.
• Grundsätzlich Zustimmung; weitere Diskussion, wenn das Projekt Fahrt aufnimmt
.

TOP 9 / Anfragen
Unser Antrag vom 27.01.20, die Aufstellung von stationären Blitzern an den Durchgangsstraßen zu prüfen: Bürgermeister Heilinglechner hat in der BA-Sitzung letzte Woche eine Antwort für heute zugesagt, warum es nicht möglich war, den Antrag gleich zu behandeln.
Nun teilt er mit, dass in der letzten Woche eine Besprechung mit der Polizei stattgefunden hat, in der die in unserem Antrag vorgeschlagenen Stellen für Geschwindigkeitskontrollen festgelegt wurden, die reihum aktiv sein werden. Schön, dass ein Antrag von uns so schnell umgesetzt (und nicht nur "geprüft") wird, damit er nicht in der Öffentlichkeit als unser Antrag erscheint ...

 

 

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05.02.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 8 / Antrag auf Vorbescheid Wohnraumerweiterung Mitterweg 7
Optionen 2 und 3 sind ähnlich und können beide akzeptiert werden.

TOP 9 / Antrag auf unbefristete Nutzung und Tektur Waldkindergarten Wacholderstraße
• Der Einbau einer Gasheizung in den Bauwagen macht offensichtlich aus dem Bauwagen ein Gebäude. Dem Antrag sollte zugestimmt werden, damit sich die Kinder im Winter und bei ungemütlichem Wetter aufwärmen können.
• Die unbefristete Nutzung ist kritisch, solange im FNP dieses Gebiet als Erweiterung des Friedhofes ausgewiesen ist. Allerdings werden immer mehr Urnenbestattungen durchgeführt und es scheint abzusehen, dass wir diese Erweiterungsfläche nicht brauchen.
Unsere Fraktion könnte sich diese Fläche langfristig auch als Fläche für Tiny Houses vorstellen.

TOP 10 / Antrag auf Baumfällung auf dem Gelände des alten Forsthauses Königsdorfer Str. 17
• In der Bauausschuss-Vorbesprechung am Montag wurde von der Verwaltung behauptet, dass der Umweltreferent des Stadtrats dieser Fällung zugestimmt habe. Nach Rücksprache mit ihm hat sich gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Er schlägt den Erhalt dieses Baumes vor, der noch viel Vitalität zeigt und nicht so schief dastehe, dass er auf die Straße umstürzen könnte. Er schlägt vor, den Baum um 3-4 m zu kürzen, aber auf keinen Fall in einer Höhe von 5 m zu kappen. Dann würde er mittelfristig absterben.
• Ich habe mir den Baum auch angesehen und kann diese Aussagen von Dr. Fleischer bestätigen. Eine Ersatzpflanzung sollte immer das letzte Mittel sein – große Bäume haben ein Vielfaches an CO2-Speicherkapazität pro Jahr als ein dreimal verpflanzter Hochstamm.
• Zudem wird der große Baum nach der Gipfelkappung stark austreiben, weil die große Wurzel viel Saft liefert. D.h. es wird weiterhin eine sehr große Blattoberfläche und damit CO2-Speicherkapazität erhalten bleiben.
Schließlich stimmte der Ausschuss zu, den Baum nicht umzusägen, sondern in einer Höhe von 6m zu kappen (6 m wegen Abstand zu Gehweg, Stichwort Verkehrssicherungspflicht).

TOP 12 / Bebauungsplan Nr. 84 / Gleisdreieck
• Wir haben das Problem, dass im Testament der Bebauungsplan bis Ende 2021 unter Dach und Fach gestellt sein muss, sonst hätten wir deutlich mehr Zeit für diese Entscheidung.

• Außerdem ist festgelegt, dass diese Flurnummer nur "an Nachkommen alteingesessener gebürtiger Wolfratshauser für Bauplätze zu günstigen Preisen" verkauft werden darf. Dieser Passus schränkt auch die Gestaltung des Bebauungsplans ein.
• Beide Varianten sollten dem Nachlassverwalter vorgelegt werden mit der Aufforderung, sich zu äußern, ob beide oder ob nur eine der Varianten dem Testamentswillen entspricht.
Um die Flächenversiegelung zu minimieren, sollten so viele Parkplätze wie möglich in einer Tiefgarage untergebracht werden. Außerdem bietet sich dieses Quartier für ein Mobilitätskonzept und damit eine Verringerung der benötigten Parkplätze an.
Der Ausschuss bestand gegen meine Stimme darauf, eine Variante auszuwählen, obwohl beide Varianten wegen der Tiefgaragenforderung nun ähnlich sind.

TOP 13 / Bebauungsplan Nr. 83 / Kraft-Areal
Wir bleiben bei unserer Haltung, dass als Konsequenz des Klimanotstandsbeschlusses des Stadtrats der Individualverkehr abnehmen muss. Deshalb sollte der dreispurige Ausbau der Sauerlacher Straße nicht gemacht werden und diese Bäume könnten stehen bleiben. Ich werde also beide Varianten ablehnen.
Natürlich stand ich mit unserer Haltung allein da - die Bäume sind wohl verloren, verloren für die Klimawende.

TOP 14 / Garagen am Johannisplatz
• Unser Vorschlag lautet, dass die Garagen 4 bis 6, die im Eigentum der Stadt sind, entweder entkernt oder ganz abgerissen werden, um eine Erweiterung des Japanischen Gartens Richtung Nordosten möglich zu machen im Vorgriff auf die Westufergestaltung. Damit würde der Baum an der Nordostkante der Garagenreihe zwar geopfert werden, aber zum Einen steht er schief und ist nicht groß und mächtig, und zum Anderen ergibt sich die Möglichkeit, diesen Durchgang mit Nachpflanzungen von Bäumen attraktiv zu gestalten.
• Allerdings sollte der große Baum an der Nordwestkante der Garagenreihe erhalten bleiben. Dies bedeutet, dass die Garage 1 stehen bleiben sollte. Im Zuge der Westufergestaltung wird sowieso der gesamte Straßenraum hier umgestaltet und diese Garage und damit der Baum könnten bleiben.
• In unserem Klimanotstandsbeschluss haben wir festgelegt, dass die Auswirkung jeder Beschlussvorlage zumindest qualitativ dargestellt wird mit den Kategorien „Auswirkung auf den Klimaschutz: Ja, positiv / Ja, negativ / Nein“. Dies fehlt bisher bei allen Beschlüssen, die Handlungen der Stadt nach sich ziehen. Offenbar nimmt es die Verwaltung mit der Ausführung dieses Stadtratsbeschlusses nicht so genau, und der Bürgermeister kümmert sich nicht darum, obwohl er laut unserer Geschäftsordnung dazu verpflichtet ist, siehe TOP 15 / A, §15 (2).

TOP 15 / Anfragen
A) Wir vermissen die Behandlung von zwei Anträgen unserer Fraktion.
Unsere Geschäftsordnung schreibt dazu vor:
§ 26 (1): Der Erste Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Rechtzeitig eingegangene Anträge von Mitgliedern des Stadtrats setzt der erste Bürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.
§15 (2): Der Erste Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Über Hinderungsgründe unterrichtet er den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich.
Antrag Blitzer
Rechtzeitig vor Antragschluss zu dieser Sitzung haben wir einen Antrag eingereicht, um die Ergebnisse der gemeinsamen Stadtratsklausur Geretsried-Wolfratshausen zur Mobilität voranzubringen: „Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, unter welchen Bedingungen Blitzgeräte zur Erfassung von Tempoüberschreitungen an fünf Stellen in Wolfratshausen aufgestellt werden können.“
Meine Frage: warum war es nicht möglich, den Antrag heute zu behandeln?
Antwort des Bürgermeisters erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung.
Antrag zur S7-Vorfinanzierung
Am 24.10.19 haben wir einen Antrag an Sie, Herr Bürgermeister, geschickt, um die Vorfinanzierung der S7-Verlängerung zu sichern. Dieser Antrag sollte in der Dezembersitzung des Stadtrats behandelt werden. Nachdem Sie erklärt hatten, diesen Antrag nicht zu kennen, haben wir ihn am 20.11. nochmals an Sie geschickt. Der Antrag wurde bisher nicht behandelt, obwohl die 3 Monate längst rum sind.
Meine Frage: warum war es nicht möglich, den Antrag innerhalb der Dreimonatefrist zu behandeln? Antwort des Bürgermeisters: wegen neuer Sachlage ist Antrag nicht behandelt worden.
Stimmt so nicht: Der Antrag sollte als gemeinsamer Antrag der Stadträte von Geretsried und Wolfratshausen an die Staatsregierung gehen, aber unser Bürgermeister hat ihn nicht in die Dezembersitzung eingebracht – deshalb wurde er auch in Geretsried nicht behandelt. Laut Auskunft der Geretsrieder Grünen-Fraktion sollte er von beiden Stadträten nun in der Februarsitzung der Stadträte behandelt werden. Außerdem darf keine materielle Vorprüfung stattfinden, siehe TOP 15 / A §26 (1). B) Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

Nachfrage zu 5G
Am 14.05.2019 hat Herr Aiwanger die bayerischen Kommunen angeschrieben und sie um Mitwirkung bei der Einführung von 5G gebeten. Sie haben auf meine Nachfrage gesagt, dass Ihnen kein Schreiben von übergeordneten Instanzen zu 5G bekannt ist. Was ist Ihr aktueller Informationsstand zu 5G-Aktivitäten dieser Instanzen?
Laut Antwort des Bürgermeisters sind nur allgemeine Schreiben der Staatsregierung zu 5G eingegangen, aber keine Schreiben von Mobilfunkbetreibern oder Schreiben der Staatsregierung, in denen verpflichtende Vorgaben für die Verwaltung gemacht werden.

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14.01.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Gewährung Großraumzulage
• Wir befinden uns im Speckgürtel von München mit entsprechenden Lebenshaltungskosten und Konkurrenz um gute Mitarbeiter. Wenn München und unsere Nachbarkommunen diese Zulage zahlen, kommen wir nicht umhin, nachzuziehen. Sonst bleiben viele unserer ambitionierten Projekte auf der Strecke, weil wir keine guten Mitarbeiter mehr bekommen.
• Dies gilt auch für die Kindergeldzulage. Junge Mitarbeiter*innen verdienen wenig und sind deshalb mehr auf Unterstützung für die Aufwendungen für ihre Kinder angewiesen.
Wir sollten an dieser Stelle nicht sparen.

TOP 4 / Projekt Surfwelle
• Die Unterstützer des Surfwellenverein haben in einer fantastisch kurzen Zeit die offenen Kosten über Crowdfunding zusammen. Dies spricht eindeutig dafür, dass dieser Verein lebt und eine Zukunft hat.
• Natürlich bleiben Unwägbarkeiten, aber diese waren schon beim fast einstimmigen Beschluss des Stadtrats im Februar für die Surfwelle bekannt.
• Wenn der Deckel von 400.000 € städtische Gelder eingehalten ist, kann auch ich guten Gewissens zustimmen – wir haben unsern Beschluss, der Surfwelle mit dem Finanzierungsdeckel zuzustimmen, eingehalten und uns damit als verlässlich und verantwortlich gezeigt.
• Bürgermeister Heilinglechner hat in einer geschlossenen facebook-Gruppe zur Entscheidung der Mehrheit des Stadtrats gegen die Übernahme der Zusatzkosten für die Surfwelle geschrieben: „Ich kann mich für Teile meines Stadtrats nur schämen“
Wie steht diese Aussage in Zusammenhang mit seiner Mail an alle Stadträt*innen zum Jahreswechsel, wo er schreibt: „Das Klima im Stadtrat ist ruhig, besonnen und kollegial.“? Und im ILB wird er zitiert mit der Bemerkung: „Diffamierende Beiträge in sozialen Netzwerken seien in diesem Kontext ein absolutes No-Go.“ Was stimmt nun? Kollegialität oder Scham über die Entscheidung immerhin der Mehrheit des Stadtrats?

Leider musste ich die Sitzung um 19 Uhr verlassen, weil um 19.30 Uhr die Veranstaltung "Klimakrise und Landwirtschaft" des Grünen Ortsverband in der Flößerei begann, die seit Monaten schon geplant war, weil ein Mitglied des Leitungsrats des Weltklimarates zu Gast war und ich diese Veranstaltung zu moderieren hatte.

Auch ohne mich wurde das Projekt Surfwelle mit 19:5 Stimmen eine Stufe weiter vorangebracht.   Mehr »

10.12.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Projekt Surfwelle – Schritte zur Sicherung der Finanzierung
• Ich erinnere, dass wir bei der letzten Entscheidung für die Surfwelle mit großer Mehrheit eine Deckelung auf 400.000 € für den Anteil der Stadt beschlossen hatten. Nun ist – wegen nicht vorhandener Projektverantwortung der Stadt – versäumt worden, die Förderbedingungen exakt zu klären. Dies führt nun zu Mehrkosten für die Stadt von 63.000 €.
• Einerseits sehe ich deutlich das große Engagement der Surfer, die sich in vielen Arbeitsstunden für dieses Projekt engagiert haben. Andererseits sehe ich mich meiner Entscheidung verpflichtet, dass die Kosten gedeckelt sind.
• Wenn wir nun dieser Kostenerhöhung der Stadt zustimmen, sind unsere zukünftigen Entscheidungen über Kosten nicht mehr ernst zu nehmen. Dieser Beliebigkeit kann ich nicht zustimmen. Ich werde deshalb mit blutendem Herzen den vorliegenden Beschlussvorschlag ablehnen.
Mir ist sehr klar, dass dies nach der Ablehnung des Bürgerladens das zweite Bürgerprojekt ist, in das viel Herzblut der Bürgerinnen und Bürger geflossen ist. Dies fördert sicher nicht die Lust auf kommunales Engagement. Als Verantwortliche im Stadtrat müssen wir uns nun intensiv um Vertrauen bei jung und alt bemühen, um diese Wunde zu schließen.
Ich hatte das Ehepaar Kastner schon zehn Tage vor der entscheidenden Stadtratssitzung gefragt, ob es nicht möglich wäre, weitere Spenden zu generieren. mit Stand 13.12. sind nun durch Crowdfunding innerhalb der letzten Tage nach dem ablehnenden Beschluss des Stadtrats schon mehr als 40.000 € eingesammelt - dies lässt hoffen, dass die Summe von 63.000 € doch noch durch externe Gelder aufgebracht werden kann. Damit hätte der Stadtrat seine Glaubwürdigkeit bezüglich der Einhaltung von Beschlüssen gewahrt und die Surfwelle kann trotzdem gebaut werden - eine win-win-Situation für beide Seiten. Ich bin optimistisch!

TOP 5 / Bauantrag MARO-Mehrgenerationenhaus Sauerlacher Straße 15
• Ich sehe, dass wir großen Abweichungen gegenüber dem gültigen Bebauungsplan zugestimmt haben im Bauausschuss. Allerdings war das die einzige Möglichkeit, das denkmalgeschützte Krankenhaus zu erhalten und zu sanieren.
• Nach Auskunft unserer Kommunalberatung ist der Verweis auf einen „Präzedenzfall“ nur dann schlüssig, wenn die „städtebauliche Situation“ ähnlich ist, wenn also die gleiche städtebauliche Verträglichkeit gegeben ist. Allerdings sind dies nur unbestimmte Rechtsbegriffe, die vor Gericht entscheiden werden nach einer Ortsbegehung. Wir haben ja mit dem Beispiel Isarkaufhaus einen Hinweis, dass Gerichte nicht die Auffassung des Landratsamtes teilen.
Die CSU läuft mit ihrer Befürchtung, dass nun überall an den vielbefahrenen Straßen hohe Schallschutzmauern durchgesetzt werden, ins Leere - es kommt immer auf den Inhalt des Bebauungsplans an. Und in anderen Bebauungsplänen ist keine fünfstöckige Bebauung zugelassen.

TOP 6 / Antrag auf Dreifachturnhalle
Die Notwendigkeit von zusätzlichen Sportflächen liegt auf der Hand – die Einwohnerzahl ist stark gestiegen ohne dass zusätzliche Kapazitäten geschaffen wurden. Mit der abgeschwächten Formulierung, die auch eine Zweifachturnhalle ermöglicht, bleibt der Standort Seminar Waldram im Rennen. Damit könnten die Kosten geteilt und die Stadt würde mindestens 3 Millionen € sparen.

TOP 9 / Steigerung Attraktivität des Stadtbusses
• Um den Missbrauch wenigstens unterbewusst schwerer zu machen, wird vorgeschlagen, dass die Rückseite der Einzelfahrscheine mit dem Vermerk „Stadtbus – ab 65“ abgestempelt werden. Dieser Vorschlag wurde wegen hohem Aufwand und geringem Nutzen nicht weiter verfolgt.
• Falls vielfahrende Senioren den Stadtbus nutzen wollen, sollte es auch möglich sein, dass diese mehr Fahrkarten bekommen können. Falls in der Probephase solche Fälle vorkommen, sollen diese Personen auch mehr Fahrkarten bekommen.

 

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04.12.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 8 / Antrag auf Vorbescheid Neubau von 2 MFH mit gemeinsamer TG, Stobäusstr. 5 und 7
• Zunächst möchte ich festhalten, dass wir mit unserem Klimanotstandsbeschluss bekundet haben, so wenig CO2 wie möglich abzugeben. Dies bedeutet auch, dass wir große Bäume erhalten sollten, weil diese zwischen 200 und 300 kg CO2 pro Jahr binden.
• Nun sind im B-Plan Nr. 48c auf dem Grundstück Stobäusstraße 5 insgesamt sechs große Bäume als zu erhaltend festgesetzt; auf dem Grundstück Stobäusstraße 7 noch drei.
• Der Bauwerber will auf der nördlichen Seite die einzige als 'zu erhaltend' festgesetzte große Kiefer auf dem Grundstück Stobäusstr. 7 fällen, obwohl sie deutlich außerhalb des zulässigen Baufensters liegt, im gleichen Abstand wir die Kiefer auf dem Grundstück Stobäusstraße 5, die er als ‚zu erhaltend‘ dokumentiert. Meine Frage an die Verwaltung: Mit welcher Begründung soll diese große Kiefer gefällt werden? (Nachfrage: warum hat man damals Bäume als zu erhaltend festgesetzt, obwohl die Bauherren bei Ausnutzung des Baufensters den Antrag stellen, diese Bäume zu fällen, weil sie der Baugrube im Weg stehen? – Dies kam schon öfter vor …)
• Auf der südlichen Seite, an der Stobäusstraße, Hausnr. 5, sind ein Ahorn und zwei Buchen als ‚zu pflanzend‘ festgesetzt, der Bestand wird angerechnet. Hier wäre nur die kleine Birke durch eine Buche zu ersetzen, um dem B-Plan gerecht zu werden.
• Insgesamt ist es schade, dass in Zeiten der Klimakrise, wo es auf jede CO2-Senke ankommt, so viele Bäume außerhalb der Baufenster, insgesamt 19 Kiefern, gefällt werden, obwohl viele bei gutem Willen erhalten bleiben könnten. So sollen auf der West- bzw. Ostseite der Häuser insgesamt sechs große Kiefern umgesägt werden.
• Laut Auskunft der Verwaltung in der Vorbesprechung müssen die Kiefern auf der Ostseite weichen, weil der Hauseingang auf dieser Seite des Gebäudes liegt. Wenn er in der Mitte zwischen den beiden Gebäuden verlaufen würde, könnten mindestens vier Kiefern erhalten bleiben.
• Wir appellieren deshalb an die Verwaltung, bei jedem zukünftigen Bauantrag im Vorfeld auf unseren Beschluss zum Klimanotstand hinzuweisen und zumindest die als zu erhaltend festgesetzten Bäume zu schonen. Wenn möglich sollten mehr Bäume zugelassen werden – wir brauchen überall starke CO2-Senken, und Bäume sind welche, damit wir das Pariser Klimaziel erreichen.
• Als Konsequenz aus diesen Überlegungen bezüglich dem Erhalt des Baumbestandes werde ich den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid bezüglich der Fällung der Bäume ablehnen. Der Bauwerber kann bei gutem Willen etliche der als zu fällend markierten Bäume erhalten.
Ich beantrage deshalb Einzelabstimmungen zu den Punkten des Beschlussvorschlags.
Leider ist nur die CSU-Fraktion konsequent geblieben und hat die unnötigen Fällungen gemeinsam mit mir abgelehnt. Bei der Fällung der als 'zu erhaltend' festgelegten großen Kiefer auf dem Grundstück Stobäusstr. 7 hat auch die SPD dagegen gestimmt, sodass diese Fällung gegen die Stimme des Bürgermeisters und seiner BfW abgelehnt wurde.

TOP 9 / Bauantrag Erweiterung Tribüne, Kardinal-Wendel-Str. 100
• Wie bei der letzten Ausschusssitzung besprochen beantragen wir, dass die Verwaltung den Antragsteller per Brief auf unseren Beschluss zum Klimanotstand hinweist und angeregt, eine PV-Anlage und/oder eine thermische Solaranlage auf diesem Nord-West-Dach zu montieren. Grundsätzlich wäre zu überlegen, ob für solche Vorhaben nicht eine kommunale Förderung ausgelobt werden sollte. Die Arbeitsgruppe Klimanotstand des Stadtrats sollte sich mit solchen kommunalen Fördermöglichkeiten beschäftigen.
• Im Vermögenshaushalt 2019 haben wir ca. 200.000 € Haushaltsmittel für den Bau einer großen Tribüne im Isar-Loisachstadion freigegeben. Bis jetzt warten wir auf den Bauantrag. Wann ist mit der Umsetzung dieses Beschlusses zu rechnen? Die Auskunft der Verwaltung: sie weiß auch nichts.

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12.11.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Sachstandsbericht Erarbeitung Sachmarkenkonzept
  • Wichtig ist uns, dass die Stadtteile nicht vergessen werden aus lauter Furcht, die Altstadt und die dort vertretenen Händler und Geschäfte würden weiter ausbluten.
• Wir müssen die Frage beantworten, was soll die Zielgruppe dieses Prozesses sein: die Bürger unserer Stadt oder die Auswärtigen, d.h. die potenziellen Kunden und Beschäftigten. Daraus ergeben sich unterschiedliche Herangehensweisen und Zielsetzungen.
• Die Stadt hat kaum Möglichkeiten mehr, um zu wachsen. Wir sollten, auch vor dem Hintergrund unseres Beschlusses zum Klimanotstand, vermeiden, in Konkurrenz zu anderen Kommunen zu kommen. Es geht vielmehr darum, unseren Lebens- und Wohlfühlstandard in Wolfratshausen wenn möglich zu halten.

 TOP 7 /Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 83, Kraft-Areal
• Wir begrüßen sehr die Schaffung von günstigem Wohnraum zu Sozialwohnungs-Mietkosten.
• Allerdings sehen wir die Aufweitung der Sauerlacher Straße gerade im Hinblick auf unseren Beschluss zum Klimanotstand als schädlich an – wer den Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr erleichtert, wird mehr Verkehr ernten. Andere Städte beschränken die Freiheit des MIV. Wir müssen zu deutlich weniger MIV kommen, wenn wir nicht unsere beschlossenen Ziele krachend verfehlen wollen. Wenn wir heute diese Aufweitung beschließen, schaffen wir für die nächsten 30-50 Jahre einen gut ausgebauten Straßenabschnitt, der zur Nutzung des Autos zum Einkaufen einlädt.
• Mit dieser Entscheidung ist auch die Entfernung der großen Platanen an der Sauerlacher Straße verbunden. Wir brauchen aber große Bäume in der Stadt für das Stadtklima und zur Luftfilterung; Ersatzpflanzungen sind dafür nur Augenwischerei.
• Wir lehnen aus diesen Gründen den vorliegenden Bebauungsplan weiterhin ab.
Trotz des Beschlusses zur Ausrufung des Klimanotstands stimmen alle außer uns für diesen Bebauungsplan und damit für die Aufweitung der Straße, die mehr Verkehr anziehen wird.

TOP 9 / Parkhaus Paradiesweg
Ich hatte in der Bauausschusssitzung um die Zusicherung gebeten, dass der Baumbestand auf der Westseite, zum Paradiesweg hin, erhalten bleiben kann. Nun hat mir Herr Wenig versichert, dass gespundet wird. Damit sehe ich eine gute Chance, dass die Bäume und Büsche erhalten bleiben. Damit spricht für mich nichts mehr gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Der Bürgermeister hat hier gleich relativiert: es kann wohl sein, dass die notwendigen Ausgrabungen auch den Grüngürtel gefährden. Ich werde die Situation weiter beobachten.

 

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06.11.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Antrag auf Tektur zum Freiflächenplan Äußere Beuerberger Str. 72
Laut Aussage der Verwaltung liegt kein Präzedenzfall vor, und die Ausgleichsmaßnahmen sind mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Der Antrag ist für uns zustimmungsfähig.

TOP 6 / Bauantrag „Gemeinsam Wohnen Wolfratshausen“ Sauerlacher Str. 15
Laut Baugesetzbuch sind mit dem Bauantrag auch die Einbindung des Vorhabens in die Umgebung bis zu einem Abstand von 50 m darzustellen. Die Verwaltung sollte dies in Zukunft von den Bauwerbern einfordern, damit wir als Ausschuss eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage haben. Ich erinnere an unseren Antrag, dass Umgebungsansichten für sensible Bauvorhaben im Bauantrag dargestellt werden sollten (siehe unsere Homepage, Ordner Stadtrat/Anträge). Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister bisher nicht behandelt. Nun haben wir wieder ein „sensibles Bauvorhaben“, und hier fehlen die Ansichten der Umgebung bis zu einem Abstand von 50 m.
• Die Abweichungen wurden laut Auskunft der Verwaltung mit dem Landratsamt abgesprochen; wir sollten also dem Bauantrag zustimmen, obwohl hier ein sehr massiver Baukörper entsteht. Wir brauchen Sozialwohnungen in Wolfratshausen, und dieses Projekt hat Vorzeigecharakter als Mehrgenerationenprojekt mit einem ausgeklügelten Mobilitätskonzept.
Zur Diskussion um die Höhe der Lärmschutzmauer:
Auch hier gilt, dass der alte B-Plan den Abriss des Uraltkrankenhauses vorsah und deshalb nicht mehr zielführend und bindend ist für die jetzt vorgesehene massive Bebauung für kostengünstigen Wohnraum in Wolfratshausen. Obwohl hier natürlich die Frage nach der Gleichbehandlung aufkommt, habe ich der Mauer zugestimmt, da nur Vergleiche im Rahmen des jeweiligen B-Plans rechtlich vorgeschrieben sind.

TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid Neubau MFH mit TG, Gartenstr. 19
• Der geplante Baukörper ist mit 26 x 16 m viel massiver als die im B-Plan zugelassenen Maße von 21 x 13 m. Es ist ein Vollgeschoss mehr geplant als zugelassen und die TG-Ausfahrt liegt außerhalb des Baufensters, wie andere Teile des Vorhabens auch. Außerdem wurde die Firstrichtung geändert, sodass die Lage für Sonnenenergienutzung deutlich verschlechtert ist. Der Höhepunkt des Antrags ist aber, dass das Vorhaben ins Nachbargrundstück hineinragt, das der Stadt gehört - dazu bedarf es schon einer Menge Chuzpe.
• Die Abweichungen sind so gravierend, dass wir dem Bauantrag nicht zustimmen können.
• Die Antragsteller schlagen einen städtebaulichen Vertrag vor. Falls später weiter verhandelt wird, sollten wir unter Verweis auf unseren Beschluss zum Klimanotstand darauf drängen, den Bau nicht nur wie angeboten als KfW55-Haus unter Berücksichtigung der EnEV2016, sondern als Passiv- oder Plusenergiehaus auszuführen.
Wir werden in Zukunft bei allen Vorhaben der Stadt und auch von privater Seite mit Hinweis auf unseren Beschluss zum Klimanotstand konsequente Maßnahmen zur Minimierung des CO2-Ausstoßes durch die jeweilige Vorhaben einfordern. Das wird den anderen Fraktionen oft nicht passen ...

TOP 8 / Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Außenpools, Blumenstr. 1
Offensichtlich hat der Nachbar schon vor Jahren seinen Pool außerhalb der Baugrenzen hingestellt; wir können nun zwar empfehlen, dass dieser seinen Pool im Naschgang genehmigen lässt, sollten aber dem vorliegenden Antrag zustimmen.
• Wir sollten allerdings der Verwaltung den Auftrag geben, dem Antragsteller unter Hinweis auf unseren Klimanotstandsbeschluss eine Beheizung des Pools mittels Solarthermie zu empfehlen. Ich bitte dies in die Beschlussvorlage aufzunehmen.
Frau Leonhard merkt dazu an, dass dies kein bauplanungsrechtliches Argument sei und deshalb nicht in den Beschluss aufgenommen werden könne. Auf das Angebot von Frau Leonhard, dass die Verwaltung dies in einem Brief an den Bauwerber ausdrückt, bin ich dann eingegangen.

TOP 9 / Neubau Parkdeck am Paradiesweg – Genehmigung Entwurfsplanung und Kostenrechnung
• In der Darstellung der Ansichten ist nicht klar, ob die Bäume und Sträucher nach Westen, also zum Paradiesweg hin, erhalten werden. Ich bitte um Bestätigung, dass die Bäume und Sträucher nicht entfallen.
Bürgermeister Heilinglechner weigerte sich, dies zu bestätigen, weil er nicht sagen konnte, ob wegen der Gründungsmauer des Parkhauses nicht doch die Wurzeln betroffen sind. Ich werde also darauf aufpassen, wie der Aushub für das Fundament gemacht wird.
In der Bauausschussitzung vom 12.09.2018 haben wir beschlossen: "Der Grüngürtel im Westen soll erhalten bleiben." Dieser Beschluss gilt!

TOP 10 / Aufstellung B-Plan Nr. 83, Kraft-Areal: Satzungsbeschluss
Ich wiederhole die Einwende unserer Fraktion gegen diesen B-Plan:
• Wir begrüßen sehr die Schaffung von günstigem Wohnraum zu Sozialwohnungs-Mietkosten.
• Allerdings sehen wir die Aufweitung der Sauerlacher Straße gerade im Hinblick auf unseren Beschluss zum Klimanotstand als schädlich an:
– wer den Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr erleichtert, wird mehr Verkehr ernten. Andere Städte beschränken die Freiheit des MIV. Und wir müssen zu deutlich weniger MIV kommen, wenn wir nicht unsere beschlossenen Ziele krachend verfehlen wollen.
- Wenn wir heute diese Aufweitung beschließen, schaffen wir für die nächsten 30-50 Jahre einen gut ausgebauten Straßenabschnitt, der zur Nutzung des Autos zum Einkaufen einlädt. Wie dies zur Vorstellung der Verwaltung passt, „langfristig auf alternative Mobilitätsformen zurückgreifen zu können“ (siehe Protokoll der September-BA-Sitzung, S. 27 unten), erschließt sich uns beim besten Willen nicht.
- Mit dieser Entscheidung ist auch die Entfernung der großen Platanen an der Sauerlacher Straße verbunden. Wir brauchen aber große Bäume in der Stadt für das Stadtklima und zur Luftfilterung. Da die Blattoberfläche mit dem Quadrat des Stammdurchmessers ansteigt, sind Ersatzpflanzungen nur Augenwischerei. Durch den Klimawandel entstehen Hitzeperioden, die zu starken Temperatursteigerungen im Stadtgebiet führen. Wir sollten deshalb darauf achten, solche großen Bäume zu pflegen und nicht umzusägen.
• Mit Bezug auf unseren Beschluss zum Klimanotstand stellen wir die Frage, welche Auswirkungen die Umsetzung dieses B-Plans auf die CO2-Bilanz von Wolfratshausen hat.

TOP 12 / Vergabe: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
• Wenn bei der niedrigeren Höhe auch weniger starke Leuchtmittel eingesetzt werden, ergeben sich folgende geschätzte Einsparungen: 642 Leuchten x 15 W/Leuchte x 0,29 €/KW x 4.000 h/Jahr = 11.170 €/Jahr und damit eine gute Amortisationszeit. Wir sollten also die Variante 2 beschließen.
Nachdem von Herrn Maier/Bauamt der Hinweis kam, dass evtl. Blendwirkung durch die niedrige Höhe der Lampen entsteht, beantragte ich eine Vertagung der Entscheidung, bis dieser Einwand geklärt ist. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der drei CSU-Mitglieder und meiner Stimme abgelehnt. Dem Antrag von Herrn Praller, sich heute für Variante 1 zu entscheiden, wurde mit der umgekehrten Mehrheit zugestimmt. Warum dieser Zeitdruck, wo es um Angebote der Bayernwerke für beide Varianten ging, also kein Regress droht? Es ist halt Wahlkampf …

TOP 13 / Anfragen
1) Baumfällung Sauerlacher Straße, gegenüber Tankstelle
Vor ungefähr zwei Wochen wurde eine völlig gesunde, ca. 15 m hohe und den Jahresringen nach ca. 75 Jahre alte Kiefer gefällt. Dieser Baum stand im Abstand von einem Meter zum Nachbargrundstück und ca. 3 m zur Grundstücksgrenze zur Straße hin, also gibt es keinen Grund, diesen Baum zu fällen. Wir brauchen unbedingt in der nächsten Stadtratsperiode eine Schutzvorschrift für unsere Bäume, sonst gibt es bald keine großen Bäume mehr in unserer Stadt.
2) Zurückschneiden von Hecken an Wegen
Im letzten Wolfratshausen aktuell ist löblicherweise wieder darauf hingewiesen worden, wie die Hecken zurückgeschnitten werden müssen, damit die öffentlichen Wege gut zugänglich bleiben. Von Herrn Bernwieser habe ich erfahren, dass inzwischen Personalkapazität vorhanden ist, um die insgesamt vier Verwaltungsschreiben abzuarbeiten, bis der Bauhof ans Zurückschneiden gehen kann. Es kann doch nicht sein, dass die Stadt untätig bleibt, wenn eine städtische Satzung/Verordnung nicht befolgt wird.
Der Bürgermeiser hat in Aussicht gestellt, dass hier Abhilfe in Aussicht ist. Auf meine Anmerkung, dass wir Sachstandsberichte wollten, wurde nicht eingegangen. Wir werden dran bleiben.

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15.10.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Energieeffizienz-Netzwerk
• Die Energieeffizienz-Netzwerke sollen laut Bundesumweltministerium „einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung des Energiebedarfs und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten“
• Wir müssen unseren CO2-Fußabdruck um mehr als 80% und unseren Rohstoffverbrauch um den Faktor 3.6 verringern, um den Klimazielen von Paris gerecht zu werden. Das bedeutet für alle Verzicht und weniger Konsum.

TOP 3 / Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses
Wir, die Arbeitsgruppe Stadtbus, haben in den Monaten vor der Entscheidung des Stadtrats intensiv versucht, eine praktikable Lösung für die Handhabung der kostenlosen Fahrten von Schülern und Senioren mit dem Stadtbus zu erreichen:
• am 23.04.2018 haben wir schon als „kleine Lösung“ kostenfreie Stadtbusfahrten für Schüler und Senioren protokolliert, die „große Lösung“ war der kostenlose Stadtbus für alle • am 08.08.2018 schlägt Hr. Mucha laut Protokoll ein gemeinsames Gespräch mit dem MVV vor, um die Frage der Kosten und Möglichkeiten für Kostenbefreiungen für einzelne Gruppen zu diskutieren, damit für den HH 2019 Zahlen genannt werden können.
• am 29.01.2019 wird Hr. Mucha laut Protokoll beauftragt, den Vorschlag zur Vereinfachung der Routen und des Fahrplans an den MVV weiterzugeben. Hr. Mucha wird gebeten, mit dem LRA bzw. dem MVV Kontakt aufzunehmen, wann der MVV-interne Diskussionsprozess bezüglich kostenfreier Fahrten für bestimmte Personengruppen abgeschlossen ist. Falls bis zur März-Sitzung des SR kein Ergebnis vorliegt, erwägt die Arbeitsgruppe, die presse einzuschalten, um die Öffentlichkeit auf die Verzögerung der Energiewende durch den MVV aufmerksam zu machen. Außerdem berichtet Hr. Mucha, dass im März die Abrechnung des MVV für den Stadtbus-Zeitraum 2017/2018 vorliegen wird. Erst dann seinen Aussagen möglich, wie sich Freifahrten für bestimmte Zielgruppen auf die Zuschüsse der Stadt auswirken. Die AG ist sich einig, dass eine Entscheidung im Stadtrat erst nach Vorliegen einer ausführlichen Kostenaufschlüsselung herbeigeführt werden kann.
• Am 12.04.2019 haben wir uns laut Protokoll auf das Gespräch im LRA mit dem MVV und den Stadtverwaltungen GER und WOR konzentriert. Schwerpunkt unsererseits war die Abklärung, wie kostenlose Fahrten mit dem Stadtbus für Schüler sowie Senioren dokumentiert und abgerechnet werden können. Der MVV hat vorgeschlagen, dass die Stadt Fahrkarten auf Kommission al „Stadtbus-Fahrkartenheft“ mit Originalfahrkarten des MVV kauft und an die beiden Personenkreise ausgibt. Das hielt die AG für übertriebenen Aufwand, da die Stadt sowieso das Betriebskostendefizit zahlt.
• Dieses Treffen im LRA fand am 16.04.2019 statt, leider ohne offizielles Protokoll. Als Ergebnis haben wir am 04.05.2019 an Herrn Mucha geschrieben, dass wir in der Juni-Sitzung des SR zumindest die Vereinfachung des Fahrplans beschließen wollen. Wir wollten, wenn möglich, auch in dieser Sitzung beschließen, dass die beiden Gruppen Schüler und Senioren kostenfrei mit dem Stadtbus fahren können. Als letzten Ausweg schwebte uns vor, dass die Fahrten von den Betroffenen bezahlt werden und die Stadt diese auf Vorlage der abgestempelten Fahrkarten zurückvergütet. Die Busfahrer sollten dafür extra gekennzeichnete Fahrkarten für Senioren und Schüler bekommen. • Am 27.05.2019 haben wir an Herrn Mucha geschrieben, dass wir die Abrechnungsproblematik folgendermaßen lösen wollen: A) Senior*innen ab 65:
1) die Stadt stellt Fahrkartenrollen mit durchnummerierten Einzelfahrkarten (Stempel „ab 65“) für die Fahrzeuge zur Verfügung
2) Die Senior*innen bezahlen diese Fahrkarten, entwerten sie und bewahren sie auf
3) halbjährlich oder jährlich kommen sie in die Stadtverwaltung und bekommen das Geld für die vorgelegten entwerteten Fahrkarten zurück
B) Schüler:
1) Zum Schuljahresanfang stellen auch die Schüler den Antrag auf eine Schüler-Zeitkarte, die bis zum nächsten Schuljahresanfang gilt
2) Die Schüler bezahlen die Zeitkarten und bewahren sie auf
3) siehe Zurückerstattung bei Senioren
• Hr. Mucha hat am 07.06.2019 geantwortet und bestätigt, dass der MVV und das LRA keine Einwände hat gegen eine Ticketausgabe an Senioren und Schüler durch die Stadtverwaltung. Er habe auch das LRA, Herrn Schmid, darauf hingewiesen, dass wir dringend die Fahrgastzahlen aus der Erhebung 2018 brauchen, um in der Julisitzung des Stadtrats beschließen zu können.
• Am 20.06.2019 habe ich der AG per Mail über ein Gespräch mit Hr. Mucha berichtet, der versprochen hat, mit Hr. Schmid vom LRA nochmals über unsere obigen Vorschläge zu reden. Die Fahrgasterhebung 2018 wurde bisher noch nicht an das LRA weitergegeben, wir habe also bisher keinen Hinweis, wie sich die Stadtbusnutzung entwickelt hat.
• Am 08.07.2019, also ein Tag vor dem Stadtratsbeschluss, habe ich der AG per Mail über das Telefongespräch mit Hr. Schmid berichtet, der darauf bestand, dass die Fahrer keine extra Einzelfahrkarten für die Senioren ausgeben können. Als einzige Option bleibt dann die Ausgabe von Monatskarten durch die Stadt. Meine Anmerkung, dass wir mit dem Stadtbus nicht den MVV subventionieren wollen, entgegnete Hr. Schmid: nein, das Geld bleibt im Landkreis; wir bekommen zwar nicht die Kosten für die Monatskarten „spitz auf Knopf“ zurück, aber wir werden mit ungefähr dem gleichen Betrag als Rückzahlung rechnen können. Am Ende des jeweiligen Jahreszeitraums (Abrechnung für das Vor-Vorjahr) bekommt die Stadt eine Abrechnung, in der die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt sind. Die obigen Kosten für die Stadt sind laut Schmid quasi ein Nullsummenspiel, da die Stadt mit den von ihr vorab bezahlten Zeitkarten die Einnahmen des Stadtbusses erhöht, während die Ausgaben ja immer ähnlich bleiben (Betriebskosten etc.). Die Stadt bekommt praktisch mit der Abrechnung diese vorab bezahlten Zeitkarten wieder gutgeschrieben. Damit bleibt das Defizit in der bisher bekannten Höhe und unser Kostenansatz für die Freifahrten ist viel zu hoch!
• Am 09.07.2019 wurden dann im Stadtrat aufgrund dieses Gesprächs kostenlose Zeitkarten für Schüler und Senioren beschlossen. Leider fehlt das Protokoll dieser Sitzung fehlt noch immer. Der letzte Punkt 7 des Stadtratsbeschluss lautet: Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen mit dem LRA und dem MVV abzustimmen.
• Am 29.07.2019 habe ich der AG per Mail über ein Telefongespräch mit Hr. Schmid berichtet, der es als Missverständnis dargestellt hat, dass wir die Kosten für die Senioren-Monatszeitkarten ungefähr wieder herausbekommen. Tatsächlich würde die Erstattung nach Fahrgastbefragungen erfolgen; es könne also geschehen, dass der MVV einen beträchtlichen Teil des Geldes behält, weil zu Zeiten der Befragungen kaum jemand fährt. Die AG Stadtbus hat also seit April versucht, Klarheit zu bekommen über die Abrechnungsmodalitäten des MVV, allerdings ohne Erfolg.
Nun sind wir vom Erfolg der kostenlosen Fahrten für die Schüler überwältigt und wissen nicht, wieviel wir von den ca. 180.000 € Kosten für das Schuljahr 2019/2020 zurückvergütet bekommen. Im Sachverhalt schreibt Frau Leonhard: „Um einen direkten Bezug zum Stadtbus und einen genaueren Überblick über die Zahl der Fahrten zu erreichen, ist die Ausgabe von Monatskarten leider nicht geeignet.“ Deshalb haben wir dringend um ein klärendes Gespräch mit dem MVV und dem LRA gebeten.
Wie will den der MVV mit einem solchen Verhalten die Verkehrswende mitmachen? Wenn er weiter so unflexibel bleibt und auf seine Regeln pocht, müssen wir uns etwas überlegen ...
Wir wollen, dass Schüler*innen und Senior*innen kostenlos den Stadtbus nutzen können, um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten und damit unseren Klimanotstands-Beschluss zu unterstützen.

TOP 4 / Antrag BVW: Trixi-Spiegel in Wolfratshausen
Warum wird dieser sinnvolle Antrag überhaupt im Stadtrat behandelt? Eigentlich gehört er in den Bauausschuss oder besser noch, wegen des geringen finanziellen Umfangs, in die eigenverantwortliche Erledigungsbefugnis des Bürgermeisters.  

TOP 5 / Anfragen
a) Verkehrssituation vor der Bauruine Isarkaufhaus
Wir haben nun schon mehrmals beim Bürgermeister, angemahnt, dass der jetzige Zustand für Fußgänger sehr gefährlich ist, da sie nicht sicher am ehemaligen Kaufhaus vorbei oder über die Straße kommen können. Außerdem macht es das denkbar schlechteste Bild von der Altstadt, wenn über Monate auf der Straße Bauschutt liegt und das Bild unserer Altstadt für die Bewohner, Touristen und Besucher durch eine große Ruine geprägt ist.
Warum ist es nicht möglich, den Bauherren dazu zu bringen, den Schutt von der Straße und dem Gehweg wegzuräumen, damit Autos und Fußgänger wieder ungehindert passieren können, solange die Baustelle ruht? Wenn das Landratsamt für die Straße zuständig ist, warum hat es nicht schon lange eine einstweilige Verfügung beantragt, um diesen für das Image der Stadt unmöglichen Zustand zu beenden? Es ist doch bekannt, dass Gerichtstermine nicht vorhersehbar sind.

b) Causa Rathauscafé
Mit welchen finanziellen Verlusten aus dem gescheiterten Pachtvertrag rechnet die Stadt?
Der Bürgermeister hat eine Antwort zugesagt.
Wie steht es mit der Qualitätssicherung in der Verwaltung, wenn bei Vermietungen nicht die Bonität und Eignung des potenziellen Mieters geprüft wird? Ich erinnere daran, dass wir vor einigen Monaten schon einmal dieses Thema Qualitätssicherung in der Stadtverwaltung hatten, bezüglich der verpassten Förderung des Heimatmuseums, die uns bis zu 300.000 € gekostet hat, und auch bezüglich der Chefsekretärin, die Geld unterschlagen hat.

 

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07.10.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Garagen am Johannisplatz
Alle Fraktionen wollen eine attraktive Gestaltung des Westufers der Loisach. Die 6 Garagen, 4 davon im Eigentum der Stadt, zerschneiden als unschöner Riegel dieses Westufer. Dass die Ausführung des Abrisses „nach DIN“ erfolgt, sollte eigentlich für die Stadtverwaltung selbstverständlich sein – schließlich muss sie sich an die Regeln der Technik halten. Dass einer der Eigentümer darauf besteht, ist also nicht verwunderlich. Nun sind wir wieder auf Null zurück und sollten den Bürgermeister bitten, mit dem Besitzer der Garage 3 zu reden, ob er nicht in eine von der Stadt sanierte Garage 1 umziehen möchte.
Damit hätten wir mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1) könnten wir die 4 Garagen Richtung Loisach abreißen und damit die Beeinträchtigung des Westufers gering halten, weil nur noch zwei Garagen dort stehen würden.
2) Würde der neue Besitzer der Garage1 den kürzesten Weg von der Straße zu seiner Garage erhalten, die außerdem noch saniert wäre.
3) Würden wir als Stadt uns die Kosten für ein aufwendiges DIN-gerechten Abriss zumindest auf einer Seite sparen
4) Wäre der Baum an der Straßenecke der Garage 1 ungefährdet.
Wir sollten also den Beschluss zu diesem TOP zurückstellen, bis der Bürgermeister mit dem Besitzer der Garage 3 geredet hat. Wurde so beschlossen.

TOP 3 / Antrag auf Umsetzung bzw. Ersatzpflanzung eines Birnbaums Am Gries 2
Aufgrund der Geländesituation ist eine andere Situierung der Doppeltgarage schwierig.
Wir unterstützen deshalb den Vorschlag der CSU, an allen drei Standorten Ersatzpflanzungen mit Hochstamm-Birnbäumen mit 16-18 cm Stammumfang mit vegetativer Vermehrung zu machen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 4 / Antrag Errichtung von 2 Doppelthaushälften und Abbruch des bestehenden Wohnhauses Frauenschuhstraße 2
• Wir müssen aufpassen, dass die Bedingungen des §34 eingehalten werden, solange wir keinen Bebauungsplan in diesem Gebiet haben.
• Auch wir wollen so viele Freiflächen wie möglich in Farchet erhalten, aber nicht das Einfallstor öffnen zu immer weiteren Überschreitungen der Grenzen.
• Wenn nun der Bauwerber eine 10%ige Überschreitung der Wandhöhe gegenüber der Nachbarschaft plant und wir dem zustimmen, haben wir einen Präzedenzfall geschaffen, der uns in Zukunft viel Ärger bereiten kann. Deshalb werde ich den Bauantrag in der Form ablehnen.
Nur die Bürgervereinigung stimmte für die Überschreitung der Wandhöhen.
Wir wollen uns aber mit der Verwaltung zusammensetzen, um Möglichkeiten auszuloten, wie wir grundsätzlich mit solchen Situationen umgehen können. Einzelfallentscheidungen bzw. Präzedenzfälle sollten weiterhin vermieden werden.

TOP 7 / Fortführung der Bodenuntersuchung Golfplatz Bergkramer Hof
• Zunächst möchte meine Fraktion ein großes Lob an den Betreiber des Golfplatzes, Herrn Dr. Hingerl, aussprechen: er hat gegen alle Widrigkeiten ein Öko-Management dieses Golfplatzes umgesetzt, was einmalig ist in Deutschland. Er hat auf Chemie verzichtet und macht Wolfratshausen überregional bekannt als Stadt mit dem ersten ökologisch bewirtschafteten Golfplatz.
• Dass er sich an die Auflagen hält, sehen wir an den Ergebnissen der Analyse: all unter der Nachweisgrenze.
• Es macht Sinn, nun einmalig andere Standorte für die Probenahmen zu nehmen, um dieses erfreuliche Ergebnis zu bestätigen. Wenn wieder alle Proben unter der Nachweisgrenze liegen, sollten wir die Messintervalle deutlich anheben, z.B. auf 5 Jahre.
• Meine abschließende Frage: was kostet der von der Verwaltung vorgeschlagene Umfang der Untersuchung? Frau Leonhard: weniger als 1.800 €; beim vorhergehenden Institut waren es ca. 5.000 €. Dazu noch einen allgemeinen Hinweis: ist es nicht verabredet, dass zu allen Beschlussvorlagen auch eine Kostenschätzung mitgeliefert wird, damit sich der Ausschuss ein Bild über die Folgen seiner Entscheidung machen kann?
Bürgermeister Holzheu wird den Hinweis an die Verwaltung weitergeben.

TOP 8 / Antrag Radaufstellflächen an Ampelanlagen in Wolfratshausen (siehe Ordner Anträge)
• Wir stellen den Antrag als Folgeantrag der Entscheidung des Stadtrats, den Klimanotstand auszurufen. Die Verkehrswende gelingt nur, wenn der motorisierte Individualverkehr in der Stadt verringert wird zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV.
• Wir wissen, dass z.B. die Schießstättstraße und die Sauerlacher Straße zu eng sind für beidseitige Radstreifen. Allerdings gibt uns Herr Graf von der AGfK Hinweise, wie die Stadt damit umgehen kann.
• Falls der Verwaltung der Zeitraum bis zur Februarsitzung zu kurz ist, können wir diese Festlegung auch ersetzen durch den Zusatz, dass dieser Beschluss in die Beschlussverfolgung aufzunehmen ist. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 9 / Anfragen
1) Vorschlag einer Exkursion des Bauausschusses zu Beispielen für Passivhausschulen und Wärmenetzen auf Hackschnitzelbasis im Landkreis
Im letzten Halbjahr haben sich die Auseinandersetzungen über die Umsetzung unseres einstimmig verabschiedeten ambitionierten Energienutzungsplans gehäuft, ich erinnere nur an die Diskussion pro und kontra Hackschnitzelheizung in der Schlesierstraße, im geplanten Schulzentrum Hammerschmiedweg und im Gleisdreieck. Ebenso um die kontroversen Diskussionen bezüglich Wärmenetz und den Passivhausstandard für das Schulzentrum. Mit der Ausrufung des Klimanotstands sind diese Themen noch akuter geworden und wir sollten uns als Ausschuss die Beispiele im Landkreis anschauen, wo schon seit Jahren Erfahrungen vorliegen. Deshalb schlagen wir eine Exkursion des Ausschusses zum Kolleg in Waldram und zum Schulzentrum des Landkreises in Tölz vor, wo schon seit mehr als acht Jahren Erfahrungen mit Zwangsbelüftung und Wärmerückgewinnung gemacht wurden. Wenn es dort die bei uns diskutierten „Schimmelprobleme“ gegeben hat, werden wir es sicher diskutieren können. Zudem sollten im Schulzentrum Geretsried und Tölz die Erfahrungen mit Hackschnitzelheizungen und Wärmeverbundsystem abgefragt werden, um die Betriebserfahrungen mit Lärm und Staub während der Anlieferung des Brennguts sowie die benötigten Lagerkapazitäten und die Lebensdauervorhersage für das Leitungsnetz zu besprechen.
Weitergehend schlagen wir vor, einen Experten für Passivhausschulen in den Bauausschuss zu holen, um den Stand der Technik und die Entwicklung der Vorschriften zu erhalten.
Der Vorschlag von Herrn Schnaller wurde aufgegriffen, diese Exkursion mit dem Bauausschuss des neuen Stadtrats zu machen.

2) Pressebericht zum Parkhaus Hatzplatz – Aussagen der Verwaltung
• In der Zeitung stand zu lesen, dass laut Frau Leonhard „der Bauwerber sich an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan gehalten hat“. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22A von 1974, der übrigens immer noch nicht auf der Internetseite der Stadt auftaucht, steht unter Ziffer 8.1.2: „Alle Gebäude müssen einen Außenputz erhalten. Zierputz ist nicht zugelassen. Hausfassaden sind im Einvernehmen mit der Stadt farblich und künstlerisch zu gestalten. Den Bauanträgen sind Gestaltungspläne im Maßstab 1:20 beizulegen.“ Und unter 8.2.5: „Für die Fassadengestaltung des Parkhauses ist das Einvernehmen mit dem Bay. Landesamt für Denkmalspflege notwendig.“
Frau Leonhard, welche dieser Bedingungen sind im Bauantrag erfüllt gewesen?
Antwort von Frau Leonhard: die Presse schreibt öfter anderes als gesagt wurde.
• Der Bürgermeister wird auch zitiert damit, dass der Bewerber Schadensersatzforderungen stellen kann. Unabhängig davon, dass ich es mehr als seltsam finde, dass er als Verantwortlicher der Stadt den Bewerber darauf hinweisen, welche Forderungen möglich sind: hat der Bewerber sich an den Erbpachtvertrag gehalten oder haben wir als Stadt da nicht die Möglichkeit, aus einer guten Position zu verhandeln?
Frau Leonhard verweist auf ihre vorhergehende Antwort.

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17.09.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Stellenplan: 50%-Stelle Tourismus EG 8
Der hauptsächliche Grund für die Ablehnung dieser Stelle durch die Mehrheit war wohl, dass Bürgermeister Heilinglechner die Fraktionen im Vorfeld nicht über die personellen Hintergründe dieser Stelle informiert hatte, sondern darauf gesetzt hatte, dass der Stadtrat schon zustimmen werde. Schade – die Stelle ist wichtig, wenn Wolfratshausen seine touristische Attraktionen besser darstellen will.

TOP 3 / Nachtragshaushalt 2019 – Haushaltssatzung
- Dank der noch sprudelnden Steuereinnahmen haben wir ein gutes Polster für die kommenden großen Aufgaben, ich möchte als größten Brocken nur den Um- und Neubau der Grund und Mittelschule am Hammerschmiedweg nennen.
- Es ist schön, dass wir es wenigstens vorübergehend geschafft haben, mit der Verschuldung deutlich unter den Landesdurchschnitt vergleichbarer Städte zu kommen.

TOP 5 / Antrag Klimanotstand der Fraktionen der CSU, SPD und Grünen (Antrag siehe 'Anträge')
• Das Ziel, die Erdüberhitzung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen, ist sehr ehrgeizig. Aber es ist auch alternativlos, wenn wir das enorm große Risiko verhindern wollen, dass unsere Zivilisation „versinkt“, wie sich Prof. Schellnhuber ausgedrückt hat, der langjährige Leiter des Potsdamer Instituts für Klimaforschung.
• Viele stören sich an dem Wort „Notstand“; doch auch Prof. Schellnhuber und die Wissenschaft gebrauchen dieses Wort, weil die Reaktionszeit immer kürzer wird und die Dringlichkeit, drastisch zu handeln, immer drängender. Das Wort „Notstand“ ist also dem Ernst der Lage geschuldet und betont, dass bloße Versprechungen den Klimawandel nicht aufhalten.
• Unser Antrag ist auch nicht nur symbolisch zu sehen, sondern hat ganz konkrete Maßnahmen und Folgen für unsere Stadt zum Ziel, siehe die Punkte 1 bis 8 des Antrags, die Kollege Menke vorgestellt hat.
• Wir wollen diese Schritte in die richtige und wichtige Richtung tun, für eine gute Zukunft für die nächsten Generationen. Wir wollen unsere Stadt lebenswert erhalten. • Wir wissen, dass wir als Kommune nicht die Gesetze und Verordnungen erlassen können, die es braucht, um auf diesen Notstand angemessen zu antworten. Aber wir können ein Zeichen setzen, dass wir bereit sind, alles in unserer Macht zu tun, um die Klimakrise zu meistern.
• Alle diejenigen, die kritisch zu diesem Antrag stehen, sollten aufzeigen, was wir auf der städtischen Ebene gegen die Erdüberhitzung tun sollten. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Antrag ein erster Schritt dazu ist und bitten um Unterstützung. Bei einer Erhöhung der mittleren Temperatur um 3-4°C erhöht sich die Landmassentemperatur um 6-10°C, was zu einem völlig veränderten Klima und damit auch einer drastisch verschlechterten Landwirtschaft führt. Es bleibt uns also nur wenig Zeit, um unsere Existenzgrundlage zu erhalten.
Das 1,5°C-Ziel bedeutet laut HJ Fell, dass bis 2030 alle Klimagasemissionen beendet sein müssen und großflächige Kohlenstoffsenken geschaffen werden. HJ Fell: „Es braucht jetzt Klimanotstandsgesetze. Wenn die Lebensmittelversorgung wegen Dürren zusammengebrochen ist, die Wälder abgebrannt oder abgestorben sind und die Niederländer wegen gestiegenem Meeresspiegel bei uns Zuflucht suchen, wird es zu spät sein.“
Am Ende haben nur die Fraktion der Bürgervereinigung und der Bürgermeister gegen diesen Antrag gestimmt. 2/3 der anwesenden Stadtratsmitgliedern waren für die Verabschiedung dieses ambitionierten Grundsatzantrags, der zudem nur "der erste Schritt" sein kann.
Wir werden die anderen Fraktionen auf die Umsetzung dieses Antrags bei allen konkreten zukünftigen  Aktivitäten und Beschlüssen des Stadtrats festlegen.

TOP 7 / Sanierung Grund- und Mittelschule Wolfratshausen: Entscheidung über Modul Turnhalle
Die beiden vorgelegten Varianten sind unbefriedigend, weil sehr teuer. Überlegt werden sollte deshalb, wie schon vorgeschlagen, eine neue Dreifachturnhalle; Standort ist noch nicht fixiert.

TOP 8 / Sanierung Grund- und Mittelschule Wolfratshausen: Entscheidung über Projektsteuerung Nachdem sich herausgestellt hat, dass die StäWo sich nicht in der Lage fühlt, diese Überwachungsaufgabe zu übernehmen, bleibt nur noch die ursprünglich vorgeschlagene Lösung einer europaweiten Ausschreibung.

TOP 9 / Sanierung Grund- und Mittelschule Wolfratshausen: Entscheidung über Energiestandard und Bauart
Diskussion im Bauausschuss:
In der Vorbesprechung am Montag haben wir diskutiert, ob der vom Planer vorgeschlagene Standard EnEV 2013/2016 ausreichend ist. Die Bundesregierung hat es noch nicht geschafft, die schon 2010 von der EU für die Mitgliedsstaaten vorgegebene Gebäuderichtlinie in ein „Gebäudeenergiegesetz“ umzusetzen. Vielleicht wird dieses Gesetz Teil des Klimaschutz-Pakets der Bundesregierung, das am 20. September verabschiedet werden soll. In dieser EU-Richtlinie ist zwingend vorgegeben, dass alle Gebäude in kommunaler Nutzung ab 1.1.2019 „Niedrigstenergiegebäude“ sein müssen; und das ist deutlich schärfer als die Vorgaben der EnEV 2013/2016, die übrigens nur „Mindeststandards“ vorgibt und keine festen Werte. Aber Wolfratshausen ist Gründungsmitglied der „Energiewende Oberland“ mit der Verpflichtung, bis 2035 ohne importierte fossile Energie auszukommen, was nur mit einer ambitionierten Energieeinsparungsstrategie zu erreichen ist; zudem wollen wir auf die Klimakrise reagieren und müssen deshalb mindestens ebenso ambitioniert handeln.
Die Energiewende und die Klimawende sind nicht zum Nulltarif zu haben, darüber sind sich alle einig. Aber die Kosten, wenn nicht gehandelt wird, sind unvergleichlich höher – finanziell und gesellschaftlich. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu einem deutlich ambitionierteren Energiestandard für den geplanten Schulkomplex. Beispiele für Schulen in Passivbauweise gibt es schon – bei Bedarf können wir Kontakte vermitteln zu Planern, die darin Erfahrung haben.
Die von den Planern vorgeschlagene Bauart, dass Holz nur in nichttragenden Teilen verbaut wird, ist nachvollziehbar. Allerdings sollte der BA über die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten und deren Kosten, die in der HOAI LP 2 gefordert sind, informiert werden, damit er entscheiden kann.
Leider konnten wir uns mit unserer Forderung, diese Schule in Pasasivbauweise zu machen, nicht durchsetzen. Hier muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden bezüglich Klimanotstand!

TOP 10 / Sanierung Grund- und Mittelschule Wolfratshausen: Entscheidung über Modul Tiefgarage Diskussion im BA:
Im Sachverhalt ist formuliert, dass „die Idee aufgekommen ist“, und ohne intensivere Auseinandersetzung über andere Optionen sollen wir nun heute entscheiden über ca. 2 Mio Mehrkosten – das geht nicht so schnell! Seit Jahren ist auch ein Parkdeck hinter der Kreissparkasse im Gespräch. Diese Option hätte die großen Vorteile, dass - mehr Parkraum möglich wäre zu geringeren Kosten - dieser Parkraum deutlich besser ausgelastet wäre übers Jahr als ein reiner Lehrerparkplatz in einer TG beide Optionen sind kritisch bezüglich der Linksabbiegespur zum Hammerschmiedweg wegen Rückstau auf die Ampelkreuzung Sauerlacher Straße/Am Floßkanal, was untersucht werden sollte.
Wir wollten ergebnisoffen die Frage untersuchen lassen, ob nicht ein Parkhaus auf dem Platz hinter der Kreissparkasse günstiger käme als eine Tiefgarage unter der Schule. Doch der von der Verwaltung aufgebaute Zeitdruck hat wieder einmal gewirkt: die anderen Fraktionen wollen nur noch verschiedene Varianten einer Tiefgarage prüfen lassen. Schade - das kann deutlich mehr Geld kosten als ein Parkdeck.

TOP 11 / Antrag „Wolfratshausen als Sicherer Hafen“
(Antrag siehe 'Anträge')
• Diese „umfassende europäische Lösung“ wird ja am 23. September auf Anregung von Herrn Seehofer diskutiert – und es zeichnet sich ab, dass Frankreich und Deutschland jeweils ¼ der Bootsflüchtlinge aufnehmen. In den letzten 12 Monaten waren es 561 Flüchtlinge, die über Italien nach Deutschland kamen. Wahrscheinlich hat sich die Situation in einem Jahr so verändert, dass dieser Antrag gegenstandslos ist. Aber heute ist er notwendig.
• Wenn überhaupt, werden nach Wolfratshausen also 1-2 dieser Flüchtlinge kommen, nicht mehr. Und für diese Wenigen hätten wir in den beiden Flüchtlingsunterkünften Platz, die Kosten würden vom Bund getragen.
• Es geht also eher um einen symbolischen Akt, dass wir die deutschen und europäischen Werte hochhalten und nicht zynisch Flüchtlingen beim Ertrinken zuschauen. Die Würde des Menschen ist unverletzbar; dieser Satz des Grundgesetzes kann nicht geändert werden, und es geht nicht nur um die Würde der Deutschen, sondern um die aller Menschen.
• Pep Guardiola hat gesagt: „Eine Welt, die nicht rettet, ist eine Welt, die untergeht, in der Gesellschaften ertrinken“.
• Die Evangelische Kirche wird dem Sterben im Mittelmeer ein eigenes Rettungsschiff zur Rettung Geflüchteter in Seenot entgegensetzen. Das Kirchenschiff ist ein Aufruf an die Regierungen, endlich zu handeln. Die europäischen Regierungen müssen die Seenotrettung wieder aufnehmen und gemeinsam für einen gerechten und menschlichen Umgang mit Geflüchteten in Europa sorgen.
• Tun wir das, was in unserer Macht steht und setzen wir ein Zeichen, dass menschliche Werte gelten. Wir bitten um Unterstützung für diesen Antrag.
Schade, dass nur der dritte Punkt eine Mehrheit fand.

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11.09.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Bauantrag Neubau Vierfamilienhaus Am Loisachbogen 17
Nicht genehmigungsfähig, da GRZ mit Nebenanlagen = 0,65 bei maximal mögliche GRZ von 0,5 und damit 30 % Überschreitung - das wäre ein Präzedenzfall, also Ablehnung!
Außerdem: überdachte Radabstellplätze fehlen!
Wir müssen verhindern, dass wild gebaut wird unter Umgehung unserer Bebauungspläne!

TOP 6 / Bauantrag Umbau Untermarkt 10 OK TOP 8 / Bauantrag Abriss MFH und Bau von 4 Reihenhäusern Alpenstraße 14
Wir haben keine bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten, da 34ger-Gebiet und dort nur Kubatur als Einfügemerkmal zugelassen.
Aber: eines der letzten Gebäudeensembles in Wolfratshausen wird zerschnitten – das können wir zwar formalrechtlich nicht verhindern, sollten es aber politisch nicht unterstützen!
Der Bauwerber hat uns erpresst, indem er eine Lücke in der Gesetzgebung des Freistaats schamlos ausgenutzt hat: der Freistaat hatte es versäumt, ein entsprechendes Gesetz rechtzeitig zu verlängern. Die Frage ist, ob wir in der Vergangenheit nicht durch eine Veränderungssperre und einen Bebauungsplan für dieses Quartier diese Situation vermeiden hätten können. Allerdings ist offen, ob allein die Erhaltung des Ensemblecharakters als Grund für diesen B-Plan ausgereicht hätte. Bürgermeister Heilinglechner hat die Situation so dargestellt, als wäre die Denkmalbehörde schuld an dieser Situation. Zum Hintergrund: der Bauwerber hatte vorgeschlagen, das Haus zu erhalten und dort günstigen Wohnraum anzubieten, wenn er in den großen Garten hinter dem Haus bauen dürfte. Deshalb habe ich von „Erpressung“ gesprochen. Dies hätte seine Einnahmen noch einmal erhöht und die Stadt hätte einen Präzedenzfall geschaffen. Die benachbarten Hausbesitzer, die teilweise noch größere Gärten haben, hätten dann mit Recht darauf bestanden, dass auch sie in den Garten bauen können. Damit wäre das Ensemblequartier westlich der Alpenstraße völlig verschwunden.

TOP 11 / B-Plan Nr. 84, Gleisdreieck: Festlegung Energiekonzept
• EWO und Klimakrise verlangen CO2-neutrale Heizung, wenn möglich Wärmeverbund, da effizienter. Unser Vorschlag: Entscheidung über zentrale/dezentrale Wärmeversorgung erst nach dem Vorliegen von Erfahrungsberichten über andere Nahwärmenetze, wurde angenommen.

TOP 13 Aufstellung B-Plan 83, Kraft-Areal: Billigungsbeschluss
Unsere Argumente, warum wir diesen B-Plan weiterhin ablehnen:
1. Aussage Ammerl: „Die nun geplante Bebauung lässt keine Überlastung der innerörtlichen Straßen befürchten.“
2. Klima- und Verkehrswende müssen zu deutlich weniger motorisiertem Individualverkehr führen, sonst sind diese Ziele nicht erreichbar. Deshalb ist die Aufweitung der Sauerlacher Straße unnötig und die Fällung der fünf Platanen nicht zu verantworten.
Die stark verringerte Einzelhandelsfläche und die stark erhöhte Fläche für kostengünstigen Wohnraum begrüßen wir, aber das heißt nicht, dass damit die Aufweitung der Sauerlacher Straße gerechtfertigt ist!
"Wer Straßen baut, wird Verkehr ernten" gilt auch hier und die Verkehrswende ist nur erfolgreich, wenn wir deutlich weniger motorisierten Individualverkehr haben werden, also deutlich weniger Autos in unseren Straßen.

TOP 14 / Antrag Aufstellung B-Plan für Grundstücke um Edeka an Königsdorfer Straße
• Gebiet muss ausgeweitet werden, mindestens entsprechend der Vorgabe der Verwaltung; eher noch um den südlich gelegenen städtischen Grund erweitert
• aktuelle Vorgabe Mischgebiet: wieviel Gewerbe muss dort verwirklicht werden? Der Antragsteller möchte nur Wohnbebauung! Wir werdren unsere Planungshoheit nutzen und den Anteil an Gewerbefläche im Verfahren festlegen.
• Stichstraße bis an südliche Grenze des B-Plans zu verlängern um das Gebiet zu erschließen
• Falls Aufstellung, dann unter Bedingung eines städtebaulichen Vertrags mit Festlegungen für Anteil Sozialwohnungen, günstigem Wohnraum und Eigentumswohnungen (entsprechend Geretsried), Wärmeverbundsystem mit CO2-neutraler Heizung, PV auf den Dächern und Grundabtretung für Radweg.

TOP 16 / Grund- und Mittelschule Wolfratshausen – Entscheidung über Modul Lehrer-Tiefgarage
• Im Sachverhalt ist formuliert, dass „die Idee aufgekommen ist“, und ohne intensivere Auseinandersetzung über andere Optionen sollen wir nun heute entscheiden über ca. 2 Mio Mehrkosten – das geht nicht so schnell!
• Seit Jahren ist auch ein Parkdeck hinter der Kreissparkasse im Gespräch. Diese Option hätte die großen Vorteile, dass
- mehr Parkraum möglich wäre zu geringeren Kosten
- dieser Parkraum deutlich besser ausgelastet wäre übers Jahr als ein reiner Lehrerparkplatz in einer TG
• Beide Optionen sind kritisch bezüglich der Linksabbiegespur zum Hammerschmiedweg wegen Rückstau auf die Ampelkreuzung Sauerlacher Straße/Am Floßkanal, was untersucht werden sollte. Deshalb sollten wir heute nicht über dieses Modul entscheiden.
• Ich kritisiere die Entscheidung, dass nur eine größere TG untersucht wird, ohne die Alternative Parkdeck hinter der Sparkasse. Der Ausschuss entschied damit über (wahrscheinlich) mehr als 2 Mio Euro zusätzliche Kosten für die Schule, ohne Beachtung der Wirtschaftlichkeit!

TOP 17 / Grund- und Mittelschule Wolfratshausen – Entscheidung über Energiestandard und Bauweise
• In der Vorbesprechung am Montag haben wir diskutiert, ob der vom Planer vorgeschlagene Standard EnEV 2013/2016 ausreichend ist.
• Die Bundesregierung hat es noch nicht geschafft, die schon 2010 von der EU für die Mitgliedsstaaten vorgegebene Gebäuderichtlinie in ein „Gebäudeenergiegesetz“ umzusetzen. Vielleicht wird dieses Gesetz Teil des Klimaschutz-Pakets der Bundesregierung, das am 20. September verabschiedet werden soll.
• In dieser EU-Richtlinie ist zwingend vorgegeben, dass alle Gebäude in kommunaler Nutzung ab 1.1.2019 „Niedrigstenergiegebäude“ sein müssen; und das ist deutlich schärfer als die Vorgaben der EnEV 2013/2016, die übrigens nur „Mindeststandards“ vorgibt und keine festen Werte.
• Aber Wolfratshausen ist Gründungsmitglied der „Energiewende Oberland“ mit der Verpflichtung, bis 2035 ohne importierte fossile Energie auszukommen, was nur mit einer ambitionierten Energieeinsparungsstrategie zu erreichen ist. Zudem wollen wir auf die Klimakrise reagieren und müssen deshalb mindestens ebenso ambitioniert handeln. Die Energiewende und die Klimawende sind nicht zum Nulltarif zu haben, darüber sind sich alle einig. Aber die Kosten, wenn nicht gehandelt wird, sind unvergleichlich höher – finanziell und gesellschaftlich. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu einem deutlich ambitionierteren Energiestandard für den geplanten Schulkomplex. Beispiele für Schulen in Passivbauweise gibt es.
• Es geht hier nicht um die formale „Fakten- und Rechtslage“, wie sich der Planer ausgedrückt hat, sondern um unsere Schule, die auch in 30 Jahren noch wenig Energie verbrauchen soll. Und die ambitionierten Ziele der EWO und der Klimanotstand fordern uns alle dazu auf energisch gegenzusteuern und drastisch Energie zu sparen. Dies ist bei dem Beschluss, dass die Einhaltung des Mindeststandards der EnEV 2016 ausreicht, nicht gegeben!
Die von den Planern vorgeschlagene Bauart, dass Holz nur in nichttragenden Teilen verbaut wird, ist nachvollziehbar. Allerdings sollte der BA über die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten und deren Kosten, die in der HOAI Leistungsphase 2 gefordert sind, informiert werden, damit er entscheiden kann.  

TOP 18 / Anfragen
Fällung der beiden großen Linden vor dem Edeka in der Sauerlacher Straße
• Inzwischen gibt es Stellungnahmen des Landratsamtes, aber zentrale Fragen sind noch offen:
- Landrat Niedermaier teilt mir am 29.07. mit, „dass bei diesem Bauantrag der Brandschutz durch einen externen Prüfsachverständigen erstellt und abschließend bescheinigt wurde, also im Bauamt keinerlei Prüfungen diesbezüglich erfolgt sind.“
- Das Landratsamt, Sachgebiet Umwelt, stellt am 30.08, fest, „dass die Fällung der beiden ortsprägenden Bäume aus Brandschutzgründen nicht bestätigt werden kann“.
Dieser Widerspruch steht im Raum.
• Bürgermeister Heilinglechner teilt der Presse mit, dass die Stadt hier keinerlei Einflussmöglichkeiten gehabt hat
In der Bay. Bauvorlagenverordnung, Teil 2, Vorzulegende Bauvorlagen, §3, Bauliche Anlagen, ist festgelegt, dass der Brandschutznachweis Bestandteil des Bauantrags ist. Nun argumentiert die Bauverwaltung, dass sie nicht Genehmigungsbehörde sei und deshalb nicht prüfe, ob der Brandschutz gewährleistet sei. Allerdings wurde bisher immer geprüft, ob z.B. die Erschließung oder die Entwässerung Bestandteil von Bauanträgen sind und im Zweifelsfall der Antrag zurückgewiesen. Warum gilt dies nicht für das Brandschutzkonzept?
• Falls dieses Konzept nicht vorgelegen hat, hätte der Bauantrag zurückgewiesen werden müssen, weil es wegen der großen Gewerbefläche im Erdgeschoß mit dem Bauantrag und nicht erst im Nachqang vorzulegen war.
• Falls dieses Konzept vorgelegen hat, warum hat die Bauabteilung den Ausschuss nicht darüber informiert, dass die Bäume zur Fällung vorgesehen sind?
• Die bisherige Handhabung dieses Falles durch die Stadtverwaltung zeigt, dass sie nicht willens oder fähig war, den Bürger befriedigend zu informieren: Wenn von Anfang an klargestellt worden wäre, dass das Bauamt die „Brandschutzbescheinigung 1“ inhaltlich nicht kennen konnte, weil sie im Bauantrag nur durch Ankreuzen als vorhanden dargestellt wurde, wären viele kritische Kommentare nicht erfolgt. Und dass das Landratsamt auch die „Brandschutzbescheinigung 2“ nicht hinterfragt hat, die für die Inbetriebnahme des Bauwerks notwendig ist, zeigt, wie unsensibel das LRA mit Umweltthemen umgeht. Der externe Brandschutzsachverständige hat die Beseitigung dieser ortsbildprägenden Bäume als einfachste Option empfohlen, und der Besitzer hat sie natürlich umgesetzt, weil so auch freie Sicht aus den neuen Wohnungen auf das Alpenpanorama möglich wurde. Oder war es so geplant und das LRA hat Erfüllungsgehilfe gespielt für einen Bauherren, der skrupellos zwei große ortsbildprägende Bäume fällen lässt, um seine neuen Wohnungen besser zu vermarkten?

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09.07.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Schulkomplex Hammerschmiedweg – Projektsteuerung
Ergebnis der Fraktionssprechersitzung vom Montag: Vertagung – es wird ein Gespräch zwischen Fraktionssprechern, Bürgermeistern und der StäWo geben, um die verschiedenen Möglichkeiten auszuloten:
1. StäWo als GÜ mit technischer Überwachung durch Büro Blankenhagen, kaufm. durch Ortolf
2. StäWo als GÜ mit Externem, der beide Funktionen erfüllt
3. EU-weite Ausschreibung mit Ziel, Bayerngrund als GÜ zu nehmen
4. Grünen-Alternative: Integration in Bauabteilung, um know how der Bauabteilung zu vergrößern und zu behalten. Bisher wehrt sich die Bauabteilung mit Händen und Füßen gegen diese Option, die frischen Wind und neue Ideen in diese Abteilung bringen würde.

TOP 8 / Änderung KiTa-Benutzungsgebührensatzung
Unsere Argumente gegen eine Erhöhung dieser Gebühren:
1. Wenn wir fast 10 Mio Überschuss haben in 2018 und damit etliche Reserven, sollten wir wie viele andere Städte die Kindergartengebühren nicht erhöhen sondern langfristig auf Null zu reduzieren, damit alle Kinder gleiche Startchancen in der Schule haben, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
2. Falls es ‚schlechtere Zeiten’ und damit weniger städtische Einnahmen geben wird, sind auch die Einkommen der Familien mit Kindern direkt davon betroffen.
3. Bei einer Familie, bei der beide Eltern arbeiten müssen um hier zu leben und die drei Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in der KiTa hat, belaufen sich die monatlichen Gebühren immer noch auf 450 € (40-45 Std/Woche Betreuung)!
4. Das Argument des guten Betreuungsschlüssels zieht nicht, es ist ein zusätzlicher „weicher Standortfaktor“ für die Attraktivität und damit auch für die Einnahmen der Stadt. Wir sind als Kommune finanziell gut aufgestellt und leisten uns viele freiwillige Ausgaben, also können wir uns auch diese Zusatzkosten leisten.
5. Bei kostenlosen KiTas können wir außerdem unseren Verwaltungsaufwand für die aufwendige Abrechnung mit den Eltern streichen.
Die Erhöhung der KiTa-Gebühren wurde gegen unsere drei Stimmen angenommen.

TOP 10 / Parkhaus Paradiesweg – zivilrechtliche Genehmigung
• Im Sachverhalt ist ausführlich der Baumbestand geschildert. Ich habe mir die Situation dort genauer angeschaut:
- Im Grünstreifen am Paradiesweg stehen 7 Birken im Abstand von 130 – 180 cm zum Weg; die Tiefe dieses Streifens ist mit 250-280 cm angegeben; damit können diese Bäume auf jeden Fall erhalten bleiben.
- Im Bereich des Parkhauses stehen 9 Ahorn-Bäume mit einem Umfang zwischen ca. 35 und 100 cm; ein Großteil dieser Bäume muss wohl dem Bau geopfert werden.
• Auch das dichte Buschwerk steht zum großen Teil im gleichen Abstand zum Paradiesweg wie die Bäume und kann deshalb erhalten bleiben.
• Wir schlagen folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags vor: „Die Bäume und Büsche im Grünstreifen am Paradiesweg sind weitgehend zu erhalten. Das Ergebnis der Freiflächenplanung ist dem Bauausschuss zur Genehmigung vorzulegen.“
Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen. Wir sind gespannt auf das Ergebnis der Freiflächenplanung und die anschließende Diskussion und Entscheidung im Bauausschuss

TOP 11 / Antrag AG Stadtbus zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses
A) Änderungsvorschlag für Antrag:
zu 1): „Die Zeitkarten werden wie bisher zu Beginn des Schuljahres ausgegeben; für den Ferienmonat August wird zusätzlich eine gültige Wochen- oder Monatswertmarke des jeweiligen Ausbildungstarifs zur Verfügung gestellt.“
Wurde einstimmig angenommen!
zu 2): „Die Einzelfahrkarten..“ wird ersetzt durch: „Die Stadt stellt personenbezogene Monatsfahrkarten (ggf. auch für mehrere Monate) zur Verfügung, die im Bürgerbüro gegen Vorlage des Personalausweises ausgegeben werden für Menschen ab 65.“
Wurde einstimmig angenommen!
zu 4): wird ersetzt durch: „Nach Erhalt der Abrechnung des ersten Jahres mit diesen Maßnahmen berät der Stadtrat und entscheidet, ob diese Maßnahmen verlängert werden.“
Wurde einstimmig angenommen!
zu 5):
einfügen nach dem ersten Absatz: „Route 302 soll ebenso eine Haltestelle „Margaritenstraße“ bekommen, damit beide Routen fast identisch werden. Falls sich herausstellt, dass damit die Fahrtzeit zu lang wird, kann die Haltestelle Gebhardtstraße entfallen.“
Wurde einstimmig angenommen!
Neu: 6) Die Fahrplan-Vorlage der Arbeitsgruppe Stadtbus wird umgesetzt.
Wurde einstimmig angenommen!
Neu: 7) "Der Antrag ist in die Beschlussverfolgung aufzunehmen."
Wurde gegen die Stimmen des Bürgermeisters und der Mehrheit seiner Fraktion angenommen.
Es ist starker Zeitdruck da: bis September müssen die Bedingungen und Voraussetzungen der Freifahrten für die Kinder /Jugendlichen und die Senior*innen in der Verwaltung geschaffen sein. Bis Dezember muss mit dem MVV und dem Landratsamt die neuen Fahrtrouten abgesprochen und umgesetzt sein!
Der von mir vermutete Hintergrund für das Nein des Bürgermeisters: die Möglichkeit einer „Beschlussverfolgung“ durch den Stadtrat und die Öffentlichkeit gibt es bisher nicht wirklich, weil es zusätzliche Arbeit für die Verwaltung wäre. Obwohl der Stadtrat schon 2016 diese Beschlussverfolgung in einer vorgegebenen Form beschlossen hat, weil er es für die Kontrolle der Durchführung seiner Beschlüsse braucht.

B) In der „Jahresabrechnung des regionalen Omnibusverkehrs (Linienergebnisse) für das Geschäftsjahr xx“, die ca. zwei Jahre später vom LRA an die Stadt übermittelt wird, werden die Betriebskosten, die Zuschüsse und die Summe der Nettoeinnahmen miteinander verrechnet und ein „Betriebskosten-Zuschussbedarf“ ermittelt, den die Stadt zahlen muss. Für die vergangenen Jahre ergab sich folgender Zuschussbedarf:
2014: 104372 €
2015: 73642 €
2016: 75466 €
2017: 116223 € (erstes, unvollständiges Betriebsjahr mit dem neuen Fahrplan; im HH eingestellt waren 180.000 €) – d.h. ca. 40.000 €/a mehr als bei der alten Route.
C) Wenn die Stadt nun für diese Personengruppen Freikarten ausgibt und diese bezahlt, erhöhen sich damit auch die Einnahmen des Stadtbusses; die Stadt bekommt diese Auslagen zwei Jahre später wieder zurück. Sie verliert also nur den Betrag, den diese Personengruppen bisher selbst getragen haben. Der MVV hat Jahreskosten genannt für diese Personengruppen auf der Basis der Fahrgastzahlen 2017 (Mail vom 29.11.2018/Mucha 4.12.2018): ca. 35.000 € Kinder und Jugendliche, ca. 9.000 € Senior*innen. Auf dieser Basis belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die Stadt auf ca. 44.000 €/Jahr.
D) Die Gesamtkosten für die Stadt (Basisjahr 2017) für den Stadtbus sind ca. 84.000 €/Jahr. Dieser Preis sollte uns dieser wichtige Schritt zur die Verkehrswende wert sein.
Eine bahnbrechende einstimmige Entscheidung des Stadtrats für die konsequente Verbesserung unseres Stadtbussystems!
Das Landratsamt hat uns bescheinigt, dass unser Stadtbussfahrplan hervorragend sei. Schade nur, dass der MVV so schwerfällig ist und keine Fahrten ohne gültige MVV-Karte zulässt. So mussten wir die Kröte schlucken, dass die Senior*innen mit kostenlosen Monatskarten versorgt werden. Vorgeschlagen hatte die Arbeitsgruppe Stadtbus, dass die Stadt speziell gefertigte Rollen mit Einzelfahrscheinen an die Fahrer ausgibt, die pro Fahrt bezahlt und entwertet werden und die von der Stadt wieder rückvergütet werden. Diese Lösung hat der MVV unter Hinweis auf die Belastung der Busfahrer kategorisch abgelehnt.

TOP 12 / Anfragen
5G
Ich war in Lenggries auf Einladung der örtlichen Bürgerinitiative, weil die Telekom einen Sender mitten im Wohngebiet errichten will und Fragen der Anwohner beantworten wollte. Dieser Sender, so der vortragende Techniker, soll in einiger Zeit auf 5G umgerüstet werden, vor allem wegen der durchführenden Bundesstraße. In Städten ist alle 150-300 m mit einem 5G-Sender zu rechnen. Eine Technikfolgenabschätzung für diese völlig neue Funktechnologie gibt es nicht und 5G soll ohne Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen praktisch flächendeckend in Deutschland ausgerollt werden.
Meine Frage: ist die Stadtverwaltung schon von einem oder mehreren Mobilfunkbetreibern kontaktiert worden bezüglich 5G?
Die Antwort der Verwaltung: Nein!
Die Stadt sollte auf einer umfassenden Information der Bevölkerung über die Technik und die Auswirkungen von 5G bestehen.

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03.07.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Genehmigung des Protokolls vom 08.05.2019
Bürgermeister Heilinglechner behauptete, dass mein Gedächtnisprotokoll bezüglich der Auseinandersetzung mit ihm nicht mit dem aufgezeichneten Sitzungsverlauf übereinstimmen und dass deshalb dieser Abschnitt nicht ins Protokoll übernommen würde. Auf meinen Einwand, dass ich aus dem Gedächtnis zitiert habe und nicht einen vorbereiteten Redebeitrag vorgelesen habe, entgegnete er, dass durch meine schriftlichen Beiträge bei den Protokollantinnen eine "extreme Anspannung bei der Protokollführung" entstehe.
Hier geht es um die Rechte des Stadtrats auf ein "Verlaufsprotokoll", in dem solche Auseinandersetzungen auch dokumentiert sind.
Das Protokoll wurde gegen die Stimme von Günther Eibl und mir verabschiedet.
Mein Fazit: ich werde in Zukunft keine Hilfestellung zur Protokollführung mehr geben und meine schriftlich vorbereiteten Redebeiträge nicht mehr an die Verwaltung weitergeben.

TOP 3 / Bauantrag für die Errichtung eines Parkhauses am Paradiesweg
Ich weise darauf hin, dass folgende Entscheidungen noch offen sind und in der kommenden Stadtratssitzung festgelegt werden müssen:
1) Der Erhalt der Bäume auf der Westseite des Parkhauses, auf dem Randstreifen zum Paradiesweg.
2) Die Schranke ist nur notwendig, wenn dieses Parkhaus gebührenpflichtig werden soll.
Unser teures, vom Büro IngeVost erarbeitete Parkierungskonzept sieht ja vor, dass die Parkplätze irn Innenstadtbereich teurer werden sollen als an der Peripherie. Die Autofahrer sollen dazu gebracht werden, nicht ins Stadtzentrum zu fahren, um den Parkplatzsuchverkehr zu verringern.

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid Neubebauung Isarspitz 23
Wir lehnen einen Eingriff in den Außenbereich ab. Deshalb kommt eigentlich nur die Planungsvariante 4, das Mehrfamilienhaus, infrage. Aber auch diese Variante geht auf der Nordseite nach meiner Interpretation des vorliegenden Bauplans noch ca. 4 m über diese Grenze hinaus.
Also ist diese Variante auch nicht genehmigungsfähig.
Wir können dem Bauwerber vorschlagen, diesen Baukörper soweit zu verschieben, dass er nicht mehr in den Außenbereich hineinragt.
Frau Leonhard entgegnete auf meine Interpretation des Plans, dass das MFH ca. 4 m in den Außenbereich ragt, dass es nur ca. 2 m seien und dass die Grundfläche nur ca. 2% größer sei als das genehmigte Baufenster. Was hat die Grundfläche mit der Verletzung des Außenbereichs zu tun?
Gegen meine Stimme wurde der Plaungsvariante 4 zugestimmt

TOP 14 /Pflanzung von Bäumen und Blühwiesen auf städtischen Straßenbegleitflächen
• Erst einmal freuen wir uns, dass unser Antrag zeitnah in der Verwaltung bearbeitet wurde.
• Leider sind entgegen dem Antrag von CSU, SPD und uns nur 2 Obstbäume und 3 Walnussbäume von insgesamt 60 vorgeschlagenen Bäumen, außerdem keine Föhren, wie sie im Antrag vorgeschlagen wa-ren.
Wir sehen ein, dass vermieden werden soll, dass das Fallobst auf der Straße liegen bleibt. Aber ein Großteil der vorgeschlagenen Flächen sind Wiesen oder Rasen, wo das Obst liegen bleiben kann, wenn es nicht geerntet wird. Wir wollten einen Hauch von „essbarer Stadt“ in Wolfratshausen verwirklichen, wo die Menschen auch Obst von städtischen Bäumen ernten können. Warum also kaum Obstbäume und keine einzige Föhre?
• Wir haben die vorgeschlagenen Standorte für Blühwiesen mit unserem Antrag verglichen; es fehlen folgende Standorte:
- Kräuterstraße am Isar-Loisach-Stadion – es wurde nur die kleine südlichen Teilfläche übernommen
- Grubigsteinstraße, nordwestlich von Stobäusstraße
- Einmündung Messnergassl in Äußere Sauerlacher Straße
- Hang südlich des Hammerschmiedwegs
- Sauerlacher Straße beim Steghiaslweg – angrenzend zum Schulkomplex-Neubau
- Sauerlacher Straße, beidseitig nördlich der Johannisbrücke, westlich auch südseitig möglich
- Nordseite der Sauerlacher Straße zwischen Bahnhof und Edeka
- Münchner Straße, Grünstreifen am Todesmarschmahnmal
- Spitz zwischen Weidacher Hauptstraße und Mühlpointweg
Die Argumentation von unserem neuen Beauftragten für Energie und Umwelt, Herr Robert Maier, war, dass schon 4 Obstbäume vorgesehen sind und nicht 2 - und das bei insgesamt 60 Bäumen!
Fritz Schnaller beruhigte mit der Aussage, dass dies ein Anfang sei und der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

TOP 16 / Anfragen

1) Stadtgrün-naturnah: Stadt soll sich bewerben bis Ende Juli – BM soll aktiv werden

2) Ergebnis der Verkehrsschau: Gefahrenstelle für Fußgänger am Birnmühlplatz
Unsere Fraktion hat den Unfall an der Engstelle beim Birnmühlplatz zum Anlass genommen, das Straßenbauamt Weilheim zum Handeln aufzufordern. Wichtig dazu ist die 2014 erfolgte Änderung der Straßenverkehrsordnung: Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Das SBA hat auf die Ergebnisse der Verkehrsschau verwiesen, die in der letzten Woche stattgefunden hat. Was ist das Ergebnis der Verkehrsschau?
Frau Leonhard antwortete, dass sich da wohl nicht viel ändern würde und dass man auf die Stellungnahme aus Weilheim warte.
Wenn diese Stellungnahme nicht eindeutig "die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer", also hier der Fußgänger, berücksichtigt und verbessert, müssen wir als Fraktion uns überlegen, ob wir nicht dagegen klagen.

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05.06.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt (Kopie 1)

TOP 2 / Genehmigung des Protokolls vom 08.05.19
zu TOP 6, Antrag auf Errichtung einer Terrasse, Obermarkt 11 Seite 11, nach „1. Bürgermeister Heilinglechner führt aus, dass es sich bei dem Thema um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Auf diesen Umstand sei Dr. Schmidt im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit den Amtsleitern und deren Stellvertreters nachweislich hingewiesen worden.“ Dr. Schmidt entgegnete, dass im Protokoll dieses Treffens von seiner Fraktion kein entsprechender Hinweis aufgeführt sei, und dass dieses Protokoll der Verwaltung vorgelegt wurde. 1. Bürgermeister Heilinglechner erklärte, dass im Protokoll der Verwaltung dieser Hinweis aufgeführt sei. Dr. Schmidt betonte abschließend, dass es wohl Unterschiede in der Protokollführung gäbe, was schlecht sei.
BM Heilinglechner vertagte daraufhin die Verabschiedung des Protokolls.


TOP 3 / Bauantrag für die Errichtung eines Parkhauses am Hatzplatz
Frau Leonhardt hat in einer der letzten Bauausschusssitzungen erklärt, dass der Stadtrat entsprechend eingreifen könne, wie gebaut wird. Das geht deutlich über eine Fassadengestaltung hinaus. Unsere Fraktion hat hier grundsätzliche Einwende:
1. Ich durfte den Erbpachtvertrag einsehen und habe folgende Punkte notiert, die nicht im Sachverhalt und auch nicht in der letzten Bauausschusssitzung aufgetaucht sind:
a) „Der Bauantrag muss drei Fassadenvarianten enthalten, die mit der Städtebauförderung abgestimmt werden.
Herr Bürgermeister, uns wurden keine drei geeigneten Fassadenvarianten vorgelegt und zur heutigen Sitzung liegt kein einziger vor. Außerdem ist äußerst fraglich, ob der Antragsteller von sich aus auf die Meinung der Städtebauförderung pfeifen kann, wenn im Vertrag explizit steht, dass mit der Städtebauförderung abgestimmt wird. Warum wurde der Bauausschuss über diese Festlegungen im Erbpachtvertrag nicht informiert?
b) Im Paragraphen zur Gestaltung des Parkhauses ist festgelegt: „Die exponierte Lage des Grundstücks am Rande der Altstadt mit zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden und Fassaden, in unmittelbarer Nähe zur Loisach, zur Feuerwehr und zur Wohnbebauung machen einen sensiblen Umgang hinsichtlich des Immissionsschutzes, des städtebaulichen Einfügens und des Denkmalschutzes erforderlich.“ Herr Bürgermeister, sehen Sie mit dem vorgelegten Entwurf diesen „sensiblen Umgang“ erfüllt?
c) Im Erbpachtvertrag fand ich ein paar Regelungen, die wir als Stadtrat nicht beschlossen haben, z.B. über den Anteil an Parklizenzen, über die Festlegung des Restwertes nasch 33 Jahren oder wann das Parkhaus fertiggestellt sein muss.
Warum haben Sie, Herr Bürgermeister, den Stadtrat nie über diese von ihnen zu verantwortenden Regelungen informiert?
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, ich schließe daraus, dass wir in Zukunft viel genauer bei solchen Verträgen mitreden müssen und die Verwaltung auflisten muss, was sie zu regeln gedenkt, damit wir im Detail bestimmen können, was unterschrieben wird. Das kostet zwar mehr Zeit, aber verhindert, dass wir als Stadtrat über wesentliche Vertragsformulierungen nicht Bescheid wissen.
2. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Entwurf wie die Faust aufs Auge zur ensemblegeschützten Altstadt passt. Wenn wir schon allein entscheiden sollen, weil die Städtebauförderung laut Protokoll der letzten Sitzung „ein Problem mit dem Baukörper“ hat, dann sollten wir diesen begrünten Klotz ablehnen. Wenn schon ein Parkhaus an dieser Stelle, dann ein kleines Anwohnerparkhaus, damit die Parkplätze am Westufer aufgelöst werden können und die Neugestaltung des Westufers starten kann! 3. In Zeiten des Klimawandels ist ein solcher Parkhaus wie aus der Zeit gefallen – wir wollen den ÖPNV und den nichtmotorisierten Verkehr fördern, und gleichzeitig dem Individualverkehr einen roten Teppich in die Innenstadt legen, nach dem Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“? Beides zusammen geht nicht!
Die Behandlung des Bauantrags wurde schließlich vertagt, um ein Gespräch der Fraktionssprecher mit dem Investor zu ermöglichen.

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid Beleuchtungsanlage Skaterplatz Waldram
Zunächst: im Sachverhalt ist aufgeführt, dass wir uns bis zum 18.06.äußern sollen; auf Seite 2 des Schreibens des LRA ist der Endtermin der 1.6.2019. Was stimmt?
Wir können die Begründung der unteren Naturschutzbehörde nicht nachvollziehen: Klar, dass Lichtquellen in der Nacht „störende Einflüsse auf die Tierwelt haben können“. Aber was ist mit den die ganzen nach stark strahlenden Werbeleuchten im Gewerbegebiet an der B11a oder den starken Strahlern auf dem Geltinger Fußballplatz? Die Jugendlichen wollten nur in den Herbst- und Frühjahrswochen, in denen es noch früh dunkel wird, bis 21 oder 22 Uhr skaten können, und das sollten wir ihnen gönnen. Es geht also nicht um eine Bestrahlung über das gesamte Jahr, sondern um wenige Monate, und das nur bis in den Abend und nicht die ganze Nacht!
In der Vorbesprechung haben wir festgestellt, dass auch die Leitung der Bayernwerke kein großes Hindernis darstellt, weil die vier Ecken des Skaterplatz außerhalb der Schutzzone liegen. Wir sollten also dem LRA widersprechen und der nicht in den Sportvereinen organisierten Jugend diese Sportmöglichkeit in den Abendstunden gönnen, die im Haushalt mit ca. 18.000 € beschlossenen wurde.
Der Antrag wurde gegen meine Stimme abgelehnt - Schade!

TOP 7 / Aufstellung B-Plan Nr. 83, Kraft-Areal, Sauerlacher Straße 25
1. Die Anwohner wollen den Straßennamen „Auf der Haid“ beibehalten (S. 6/15). Es gibt historisch gewachsene Straßenbezeichnungen, die sollten wir auch so lassen.
2. Die Verwaltung argumentiert am Thema vorbei, wenn es um E-Ladestationen geht (S. 6/15). Wir sollten nicht zukünftige Satzungen mit diesem B-Plan verknüpfen und deshalb die Formulierung mittragen: „Es müssen mindestens drei Stellplätze mit Ladestationen für E-Autos errichtet werden. Die Hälfte der Fahrradabstellplätze ist mit einer Ladestation für E-Bikes auszustatten.“
3. Der Verkehrsplaner behauptet. dass „die nun geplante Bebauung keine Überlastung der innerörtlichen Straßen befürchten lässt“. Wir brauchen also keine Aufweitung der Sauerlacher Straße in diesem Bereich, die zum Abholzen der großen Platanen führen würde. Wir bekommen keine Verkehrswende, wenn wir dem motorisierten Individualverkehr weiterhin den roten Teppich auslegen.
Ich habe deshalb gegen diesen Bebauungsplan gestimmt.

TOP 10 / Schulkomplex Hammerschmiedschule – Entscheidung über Modul „Turnhalle“
Die Lösung „reine Aufstockung“ ist wegen statischer und gebäudetechnischer Unsicherheiten nicht zu verantworten. Also bliebe nur Abriss und Neubau zu Kosten, die über 6 Mio € liegen würden. Kosten, für die anderswo eine Zweifachturnhalle gebaut wird.
Wir lehnen diesen Neubau ab, auch weil er die Bedürfnisse der Wolfratshause Sportvereine nicht erfüllt.

TOP 11 / Entscheidung über eine externe Projektsteuerung
Wichtig sind uns als Fraktion regelmäßige, d.h. mindestens halbjährliche Berichte der Projektsteuerung bzw. Controller zum planerischen und kostenmäßigen Stand des Projektes.
Wurde in den Beschluss aufgenommen.

TOP 12 / Anfragen
Baumfällungen Sauerlacher Straße EDEKA:

Wenn man vor dem EDEKA steht, sieht man, dass der linke Baumstumpf mindestens drei Meter von der Kante der linken Dachgaube entfernt ist; bei gutem Willen hätte also mindestens dieser Baum erhalten werden können, indem diese Seite beschnitten wird. Hier sieht man, welche Auswirkungen eine fehlende Baumschutzverordnung hat. Sie, Herr Bürgermeister, Herr Praller, Herr Kugler, Herr Ley und Frau Berchtold haben die vorgelegte Freiflächensatzung abgelehnt und damit in Kauf genommen, dass solche wirklich ortsbildprägenden Bäume einfach umgesägt werden können. Zumindest wäre darüber gesprochen worden, ob und wie diese Bäume zu erhalten sind. Gerade an dieser vielbefahrenen Kreuzung trugen sie viel zu guter Luft und gutem Kleinklima bei. Schade.
Frau Berchtold und Frau Leonhard bestanden darauf, dass der Brandschutz ausschlaggebend war, der vom Landratsamt und dem Brandschutzexperten festgelegt wird. Allerdings greift da genau meine Formulierung „Zumindest wäre darüber gesprochen worden, ob und wie diese Bäume zu erhalten sind.“ Vielleicht wäre es möglich gewesen, die Bedenken des Experten, dass der linke Baum nach einigen Jahren doch nicht mehr zurückgeschnitten wird, mit dem Argument zu zerstreuen, dass der Beauftragte der Stadt alle drei Jahre diesen Beschnitt beim Hausbesitzer anmahnt und ihn überprüft. Und dass der Hausbesitzer bereit gewesen wäre, die wiederkehrenden Kosten dieses Beschnitts zu tragen.

 

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18.06.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Projekt Surfwelle – Beschluss zu Verträgen
Das Hauptproblem bleiben weiterhin die Kosten. Der Stadtrat hat den Beitrag der Stadt auf 400.000 € gedeckelt. Nun liegt eine ‚Kostenberechnung‘ vor, die nach HOAI mit einer Toleranz von 10 % zulässig ist. Theoretisch könnte das Projekt also 80.000 € mehr kosten. Falls die Kosten höher werden, müsste der Verein den Unterschied über Sponsoren erbringen oder das Surfwellenbauwerk, das bisher vollautomatisch betrieben wird, müsste von Hand eingestellt werden. Dies würde deutlich günstiger sein. Aber seien wir optimistisch, dass der Kostenrahmen passt bzw. dass die Mehrkosten aufgefangen werden können. Unsere Fraktion wird dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

TOP 3 / Projektgruppe Radroutenkonzept
 Radständer können einfach abgebaut und woanders wieder aufgebaut werden – wir sollten also nicht warten, bis langfristige Baumaßnahmen in der Stadt wie die SBahn-Verlängerung oder die Marktstraßen-Umgestaltung abgeschlossen sind. Was steht also dagegen:
1) im Rathausinnenhof überdachte Radständer zu installieren?
2) am Marienplatz überdachte Parkständer zu installieren?
3) die Parkständer am Schwankleck zu überdachen?
4) die Parkständer am Bahnhofsvorplatz aufzurüsten und zu beleuchten?

TOP 4 / Jahresrechnung 2017 – RPA-Bericht
Im RPA-Abschlussbericht sind zwei Punkte interessant:
1. Die Handhabung der Entwässerung des Golfplatzes durch die Stadt:
Das Regenrückhaltebecken kostete 89469 €, deutlich über den 60.000 €, die der Bürgermeister selbst veranlassen darf. Der Bauausschuss wurde über diese Kosten, die er genehmigen hätte müssen, nicht informiert.
2. Den Vermögensschaden wegen fehlender Beantragung von Fördermitteln im Zusammenhang mit dem Stadtarchivbau:
Zwischen schätzungsweise 100.000 und 300.000 € musste die Stadt mehr für den Archivbau bezahlen, weil in der Verwaltung Förderanträge verschlampt wurden. Der RPA kam zufällig auf diese Geschichte, weil eine Versicherung dafür 45.000 € bezahlt hat.
Herr Bürgermeister, ich erinnere daran, dass wir vor mehr als einem Jahr eine Diskussion im Bauausschuss hatten, wo es um die Methoden der Verwaltung ging, wie Förderungen erkannt und beantragt werden. Wir wollten Ihnen damals in einem Fraktionsgespräch mitteilen, dass in Lauf an der Pegnitz ein Grüner Bürgermeister, Benedikt Bisping, ein vorbildliches System der Akquisition und Beantragung von Förderungen in der Verwaltung installiert hat und Ihnen den Kontakt vermitteln.
Aber Sie wollten nicht mit uns sprechen.
Wann haben Sie, Herr Bürgermeister, zum ersten Mal von dieser Causa Archiv-Förderung erfahren? Warum haben Sie den Stadtrat darüber nicht informiert?
Herr Bürgermeister, in der Wirtschaft gibt es eine „due diligence“, also eine Sorgfaltspflicht des Verantwortlichen, in der Stadtverwaltung also von Ihnen.
Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle haben Sie bei Ihrem Amtseintritt vorgefunden und wie sind Sie damit umgegangen?
Bürgermeister Heilinglechner redete sich damit raus, dass ihm die beiden (inzwischen pensionierten) Amtsleiter empfohlen hatten, den Stadtrat nicht zu informieren, weil der entgangene Förderbetrag nicht zu quantifizieren sei. Dass einer der Amtsleiter direkt Verantwortung für die Überwachung dieser Aktivtät hatte und davon abriet, den Stadtrates zu informieren, hat schon eine gewisse Qualität!

TOP 5 / Antrag der CSU-Fraktion zur Beibehaltung des Grundsteueraufkommens
• Bundespolitisch hat sich die CSU durchgesetzt und die Grundstücksflächen bleiben wohl die einzige Messzahl für die Grundsteuer. Damit ist vom Tisch, ob auf dem Grundstück eine Villa oder ein altes Austragshäusl steht; die ungerechte Flächensteuer bleibt also. Die CSU hat, wie bei der Forderung nach vollständiger Abschaffung des Soli, wieder einmal dafür gesorgt, dass Vielverdiener geschont werden. Ob diese Festlegung ohne Änderung des Grundgesetzes möglich ist, bleibt abzuwarten. • Im Koalitionsvertrag war einmal eine Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke vorgesehen. Mit diesem Instrument wären die Kommunen ermächtigt worden, Baulandspekulation vorzubeugen, indem sie einen zusätzlichen, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke beschließen können. Dies scheint nun auf Betreiben der CSU vom Tisch zu sein.
• Die Grünen meinen: wer von Wertsteigerungen einer Immobilie profitiert, soll auch die entsprechende Steuerlast tragen. Wir wollen steigende Mieten verhindern und plädieren deshalb für die Streichung der Grundsteuer aus der Betriebskostenverordnung. Damit kann die Steuer nicht mehr einfach auf die Mieter umgelegt werden.
• Der vorliegende Antrag der CSU sollte erst dann in den Stadtrat, wenn das neue Grundsteuergesetz verabschiedet und die Ausführungsbestimmungen bekannt sind. Heute ist er ein Schaufensterantrag, der vom neuen Stadtrat jederzeit umgestoßen werden kann, weil sich die Bedingungen geändert haben.
Trotz der Aufforderung aller Fraktionen, den Antrag doch zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen, beharrte die CSU auf der Abstimmung. Nur fünfWir werden diesen Antrag deshalb zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.
Nur sechs der acht CSU-Stadtratsmitglieder stimmten für den Antrag, Richard Kugler und Dr. Fleischer stimmten mit allen anderen Stadtratsmitglieder dagegen.

TOP 7 / Erweiterung Schulkomplex Hammerschmiedweg - Projektsteuerung
Es macht auch für unsere Fraktion viel mehr Sinn, diese Controlling-Stelle im Bauamt zu installieren und nicht ein externes Planungsbüro damit zu beauftragen, weil wir dadurch viele Vorteile haben:
- wir sparen uns die Kosten und die Zeit für eine europaweite Ausschreibung
- wir bekommen unkompliziert und direkt Antworten auf auftretende Fragen
- im Bauamt wird weiterer Sachverstand angesammelt, der nicht verloren geht
- die Stelle kann später vielfältig weiterverwendet werden, z.B. für Stadtplanung und eigene Bauprojekte

TOP 8 / Anfragen
A) Wahlhelfer-Rekrutierung

Mir wurde von langjährigen Wahlhelfern berichtet, dass sie sich wieder für die Europawahl gemeldet und sich den Sonntag freigehalten hatten. Erst auf Nachfrage kurz vor dem Wahltag wurde ihnen vom Wahlamt mitgeteilt, dass sie nicht mehr als Wahlhelfer benötigt werden. Sie werden sich nun nicht mehr als Wahlhelfer zur Verfügung stellen.
Herr Bürgermeister, bitte sorgen Sie dafür, dass dieses ehrenamtliche Engagement auch entsprechend gewürdigt wird.
Die Wortmeldungen aus dem Gremium haben bestätigt, dass dies kein Einzelfall ist – das Wahlamt muss darauf achten, die gutwilligen Bürger*innen nicht zu verprellen!

B) Ankündigung einer Trauerveranstaltung bei den gefällten ortsprägenden Linden am Samstag, dem 29. Juni um 15 Uhr
Ein Bürger lädt alle Baumfreunde und Freundinnen ein, vor dem EDEKA an der Sauerlacher Straße/Ecke Weidacher Hauptstraße dem Baumfrevel an den beiden großen Linden zu gedenken. Geplant sind Reden und Musik.
Getroffene Hunde bellen – so kommentiere ich den Beitrag von Richard Kugler. Er beklagte sich darüber, dass ich die Mitglieder des Bauausschusses, die eine abgespeckte Baumschutzsatzung vor einigen Monaten abgelehnt haben, dafür verantwortlich gemacht habe, dass diese großen Bäume gefällt wurden. Mit dieser Satzung wäre auf jeden Fall die Stadtverwaltung eingeschaltet worden und man hätte überlegt, welche Möglichkeiten es gibt, diese Bäume zu erhalten. So hätte z.B. der linke Baum gut erhalten werden können durch Rückschnitt: Der Stamm ist gut 3 Meter von der Kante des Gaubens entfernt, an dem angeleitert werden muss. Außerdem gibt es bauliche Maßnahmen für den zweiten Rettungsweg. Allerdings hatte der Besitzer es wohl darauf abgesehen, dass diese Bäume gefällt werden: Sie versperren die Aussicht aus den Gauben …

 

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05.06.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Genehmigung des Protokolls vom 08.05.19
zu TOP 6, Antrag auf Errichtung einer Terrasse, Obermarkt 11 Seite 11, nach „1. Bürgermeister Heilinglechner führt aus, dass es sich bei dem Thema um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Auf diesen Umstand sei Dr. Schmidt im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit den Amtsleitern und deren Stellvertreters nachweislich hingewiesen worden.“ Dr. Schmidt entgegnete, dass im Protokoll dieses Treffens von seiner Fraktion kein entsprechender Hinweis aufgeführt sei, und dass dieses Protokoll der Verwaltung vorgelegt wurde. 1. Bürgermeister Heilinglechner erklärte, dass im Protokoll der Verwaltung dieser Hinweis aufgeführt sei. Dr. Schmidt betonte abschließend, dass es wohl Unterschiede in der Protokollführung gäbe, was schlecht sei.
BM Heilinglechner vertagte daraufhin die Verabschiedung des Protokolls.


TOP 3 / Bauantrag für die Errichtung eines Parkhauses am Hatzplatz
Frau Leonhardt hat in einer der letzten Bauausschusssitzungen erklärt, dass der Stadtrat entsprechend eingreifen könne, wie gebaut wird. Das geht deutlich über eine Fassadengestaltung hinaus. Unsere Fraktion hat hier grundsätzliche Einwende:
1. Ich durfte den Erbpachtvertrag einsehen und habe folgende Punkte notiert, die nicht im Sachverhalt und auch nicht in der letzten Bauausschusssitzung aufgetaucht sind:
a) „Der Bauantrag muss drei Fassadenvarianten enthalten, die mit der Städtebauförderung abgestimmt werden.
Herr Bürgermeister, uns wurden keine drei geeigneten Fassadenvarianten vorgelegt und zur heutigen Sitzung liegt kein einziger vor. Außerdem ist äußerst fraglich, ob der Antragsteller von sich aus auf die Meinung der Städtebauförderung pfeifen kann, wenn im Vertrag explizit steht, dass mit der Städtebauförderung abgestimmt wird. Warum wurde der Bauausschuss über diese Festlegungen im Erbpachtvertrag nicht informiert?
b) Im Paragraphen zur Gestaltung des Parkhauses ist festgelegt: „Die exponierte Lage des Grundstücks am Rande der Altstadt mit zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden und Fassaden, in unmittelbarer Nähe zur Loisach, zur Feuerwehr und zur Wohnbebauung machen einen sensiblen Umgang hinsichtlich des Immissionsschutzes, des städtebaulichen Einfügens und des Denkmalschutzes erforderlich.“ Herr Bürgermeister, sehen Sie mit dem vorgelegten Entwurf diesen „sensiblen Umgang“ erfüllt?
c) Im Erbpachtvertrag fand ich ein paar Regelungen, die wir als Stadtrat nicht beschlossen haben, z.B. über den Anteil an Parklizenzen, über die Festlegung des Restwertes nasch 33 Jahren oder wann das Parkhaus fertiggestellt sein muss.
Warum haben Sie, Herr Bürgermeister, den Stadtrat nie über diese von ihnen zu verantwortenden Regelungen informiert?
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, ich schließe daraus, dass wir in Zukunft viel genauer bei solchen Verträgen mitreden müssen und die Verwaltung auflisten muss, was sie zu regeln gedenkt, damit wir im Detail bestimmen können, was unterschrieben wird. Das kostet zwar mehr Zeit, aber verhindert, dass wir als Stadtrat über wesentliche Vertragsformulierungen nicht Bescheid wissen.
2. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Entwurf wie die Faust aufs Auge zur ensemblegeschützten Altstadt passt. Wenn wir schon allein entscheiden sollen, weil die Städtebauförderung laut Protokoll der letzten Sitzung „ein Problem mit dem Baukörper“ hat, dann sollten wir diesen begrünten Klotz ablehnen. Wenn schon ein Parkhaus an dieser Stelle, dann ein kleines Anwohnerparkhaus, damit die Parkplätze am Westufer aufgelöst werden können und die Neugestaltung des Westufers starten kann! 3. In Zeiten des Klimawandels ist ein solcher Parkhaus wie aus der Zeit gefallen – wir wollen den ÖPNV und den nichtmotorisierten Verkehr fördern, und gleichzeitig dem Individualverkehr einen roten Teppich in die Innenstadt legen, nach dem Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“? Beides zusammen geht nicht!
Die Behandlung des Bauantrags wurde schließlich vertagt, um ein Gespräch der Fraktionssprecher mit dem Investor zu ermöglichen.

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid Beleuchtungsanlage Skaterplatz Waldram
Zunächst: im Sachverhalt ist aufgeführt, dass wir uns bis zum 18.06.äußern sollen; auf Seite 2 des Schreibens des LRA ist der Endtermin der 1.6.2019. Was stimmt?
Wir können die Begründung der unteren Naturschutzbehörde nicht nachvollziehen: Klar, dass Lichtquellen in der Nacht „störende Einflüsse auf die Tierwelt haben können“. Aber was ist mit den die ganzen nach stark strahlenden Werbeleuchten im Gewerbegebiet an der B11a oder den starken Strahlern auf dem Geltinger Fußballplatz? Die Jugendlichen wollten nur in den Herbst- und Frühjahrswochen, in denen es noch früh dunkel wird, bis 21 oder 22 Uhr skaten können, und das sollten wir ihnen gönnen. Es geht also nicht um eine Bestrahlung über das gesamte Jahr, sondern um wenige Monate, und das nur bis in den Abend und nicht die ganze Nacht!
In der Vorbesprechung haben wir festgestellt, dass auch die Leitung der Bayernwerke kein großes Hindernis darstellt, weil die vier Ecken des Skaterplatz außerhalb der Schutzzone liegen. Wir sollten also dem LRA widersprechen und der nicht in den Sportvereinen organisierten Jugend diese Sportmöglichkeit in den Abendstunden gönnen, die im Haushalt mit ca. 18.000 € beschlossenen wurde.
Der Antrag wurde gegen meine Stimme abgelehnt - Schade!

TOP 7 / Aufstellung B-Plan Nr. 83, Kraft-Areal, Sauerlacher Straße 25
1. Die Anwohner wollen den Straßennamen „Auf der Haid“ beibehalten (S. 6/15). Es gibt historisch gewachsene Straßenbezeichnungen, die sollten wir auch so lassen.
2. Die Verwaltung argumentiert am Thema vorbei, wenn es um E-Ladestationen geht (S. 6/15). Wir sollten nicht zukünftige Satzungen mit diesem B-Plan verknüpfen und deshalb die Formulierung mittragen: „Es müssen mindestens drei Stellplätze mit Ladestationen für E-Autos errichtet werden. Die Hälfte der Fahrradabstellplätze ist mit einer Ladestation für E-Bikes auszustatten.“
3. Der Verkehrsplaner behauptet. dass „die nun geplante Bebauung keine Überlastung der innerörtlichen Straßen befürchten lässt“. Wir brauchen also keine Aufweitung der Sauerlacher Straße in diesem Bereich, die zum Abholzen der großen Platanen führen würde. Wir bekommen keine Verkehrswende, wenn wir dem motorisierten Individualverkehr weiterhin den roten Teppich auslegen.
Ich habe deshalb gegen diesen Bebauungsplan gestimmt.

TOP 10 / Schulkomplex Hammerschmiedschule – Entscheidung über Modul „Turnhalle“
Die Lösung „reine Aufstockung“ ist wegen statischer und gebäudetechnischer Unsicherheiten nicht zu verantworten. Also bliebe nur Abriss und Neubau zu Kosten, die über 6 Mio € liegen würden. Kosten, für die anderswo eine Zweifachturnhalle gebaut wird.
Wir lehnen diesen Neubau ab, auch weil er die Bedürfnisse der Wolfratshause Sportvereine nicht erfüllt.

TOP 11 / Entscheidung über eine externe Projektsteuerung
Wichtig sind uns als Fraktion regelmäßige, d.h. mindestens halbjährliche Berichte der Projektsteuerung bzw. Controller zum planerischen und kostenmäßigen Stand des Projektes.
Wurde in den Beschluss aufgenommen.

TOP 12 / Anfragen
Baumfällungen Sauerlacher Straße EDEKA:

Wenn man vor dem EDEKA steht, sieht man, dass der linke Baumstumpf mindestens drei Meter von der Kante der linken Dachgaube entfernt ist; bei gutem Willen hätte also mindestens dieser Baum erhalten werden können, indem diese Seite beschnitten wird. Hier sieht man, welche Auswirkungen eine fehlende Baumschutzverordnung hat. Sie, Herr Bürgermeister, Herr Praller, Herr Kugler, Herr Ley und Frau Berchtold haben die vorgelegte Freiflächensatzung abgelehnt und damit in Kauf genommen, dass solche wirklich ortsbildprägenden Bäume einfach umgesägt werden können. Zumindest wäre darüber gesprochen worden, ob und wie diese Bäume zu erhalten sind. Gerade an dieser vielbefahrenen Kreuzung trugen sie viel zu guter Luft und gutem Kleinklima bei. Schade.
Frau Berchtold und Frau Leonhard bestanden darauf, dass der Brandschutz ausschlaggebend war, der vom Landratsamt und dem Brandschutzexperten festgelegt wird. Allerdings greift da genau meine Formulierung „Zumindest wäre darüber gesprochen worden, ob und wie diese Bäume zu erhalten sind.“ Vielleicht wäre es möglich gewesen, die Bedenken des Experten, dass der linke Baum nach einigen Jahren doch nicht mehr zurückgeschnitten wird, mit dem Argument zu zerstreuen, dass der Beauftragte der Stadt alle drei Jahre diesen Beschnitt beim Hausbesitzer anmahnt und ihn überprüft. Und dass der Hausbesitzer bereit gewesen wäre, die wiederkehrenden Kosten dieses Beschnitts zu tragen.

 

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14.05.19: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Grundsatzbeschluss zum Ergebnis der Bürgerbeteiligung Aufwertung Altstadt
• Wir sollten hier einen Grundsatzbeschluss fällen, dass die unstrittigen Punkte des Machbarkeits-Workshops vom 28.02.19 auf jeden Fall in die Planung einfließen. Noch nicht festgelegt sind folgende Punkte:
- Beleuchtungskonzept
- Betonung des Elements Wasser nicht nur durch Brunnen
- Umbau des Marienplatzes, d.h. ob die großen Platanen stehen bleiben sollen und ob/wie der Brunnen versetzt werden soll
Zu diesen offenen Punkten soll das Planungsbüro entsprechend Leistungsphase 2 der HOAI Varianten mit einer Kostengenauigkeit von + 30 % erarbeiten, die dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.
• Für den Kreativworkshop galt, dass Stadtratsmitglieder nur „hummeln“ sollten, aber keine eigenen Beiträge liefern durften. Für mich waren wir dann Bürger zweiter Klasse, die nicht kreativ an der Bürgerbeteiligung teilnehmen durften. Mein Vorschlag, das Element fließendes Wasser in der Marktstraße nicht nur durch Brunnen sichtbar zu machen, sondern, wie in anderen Städten, durch offene Wasserrinnen im Straßenverlauf, konnte deshalb aus Zeitgründen nicht mehr im Machbarkeitsworkshop angesprochen werden. Damit ist diese Idee nirgendwo diskutiert worden, sollte aber in die Planung mit einfließen. - Wurde mit aufgenommen.
• Im Beschlussvorschlag wird die Gesamtplanung zwischen Littig-Villa und Musikschule angesprochen. Wir haben darauf bestanden, dass die Umgestaltung im Süden auf Höhe des Rad- und Fußwegs Am Bach beginnt, um den Paradiesweg auf der anderen Straßenseite mit einzubinden. Damit wäre die Gefahrenstelle Übergang Äußere Beuerberger Straße entschärft, die auch während der Begehung angesprochen wurde.
• Wir beantragen deshalb folgende Änderung des Beschlussvorschlags: Entscheidung 2: Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Vergabe von Planungsleistungen auf Basis der Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses im Rahmen eines VgV-Verfahrens für die Gesamtplanung der Marktstraße zwischen dem Weg Am Bach und der Musikschule mit stufenweiser Beauftragung vorzubereiten.
Wurde aufgenommen in den Beschluss.

TOP 6 / Anfragen
Fällung von ortsprägenden Linden mit einem Stammumfang > 200 cm vor Tengelmann/Edeka am Friedhof

Der Bürgermeister, steht in der Zeitung mit unserem Umweltreferenten und dem neuen Energiemanager der Stadt beim Pflanzen einer Linde zum Tage des Baumes. Er wird zitiert mit dem Satz: „Wir wollen unserer Stadt die grüne Lunge erhalten“. Vor dem EDEKA/vormals Tengelmann an der Sauerlacher Straße wurden fast zur gleichen Zeit zwei wunderschöne, stadtbildprägende Linden mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm einfach umgesägt. Der Gebäudeeigentümer wollte wohl freie Sicht für seine neuen Dachgauben, und die Vogelbrutschonzeit und die Grüne Lunge an dieser vielbefahrenen Kreuzung interessierte da nicht.
• Wie lange wird es dauern, bis die von Ihm und Herrn Fleischer gepflanzte Linde die gleiche Wirkung einer „Grünen Lunge“ hat wie die beiden gefällten Linden?
• War die Stadtverwaltung mit diesen Fällungen während der Vogelbrutschonzeit befasst?
• Ich erinnere an unsere Diskussion über eine abgespeckte Baumschutzverordnung, die immerhin für diese Fälle drakonische Geldstrafen vorsieht, die aber vom Bürgermeister, Frau Berchtold, Herr Kugler, Herr Ley und Herr Praller abgelehnt wurde. Wie wollen diese Stadtratsmitglieder gegen diesen Baumfrevel vorgehen und weitere Fällungen großer, stadtbildprägender Bäume verhindern?
Umweltreferent Dr. Fleischer berichtete, dass die Fällung veranlasst wurde, weil die Feuerweht an die Dachgauben sonst nicht anleitern kann.Wir werden diesem Baumfrevel nachgehen!

Resolution des Stadtrats von Wolfratshausen zur Europawahl 2019
Alle Fraktionssprecher haben diese von mir vorgelesene Erklärung unterzeichnet.

 

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05.05.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf Neubau Doppelhaus, Am Gries 2
Im Sachverhalt ist zu lesen, dass im B-Plan im Bereich des Bestandsgebäudes ein Baufenster von 12,5 x 12,5 m festgesetzt ist. Der neue Baukörper bemaßt sich nun auf 14,84 x 10,04 m, also auf einer Seite um 2,34 m länger als das Baufenster im B-Plan. Das Baufenster wird um max. 1,3 m überschritten. Meine Frage: ist es zulässig, die Überschreitung der Baugrenzen auf die jeweiligen Seiten zu beschränken, sodass bei unserer bisherigen Vorgehensweise 2x1.5 m Überschreitung zuzustimmen ist?

TOP 5 / Bauantrag zur Errichtung Parkhaus Hatzplatz
Am 11.07.2017 haben wir beschlossen: Beschlüsse:
• Die Ausschreibung hat folgende Eckwerte zu enthalten: Die Laufzeit beträgt 33 Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere 33 Jahre.
• Der Erbpachtzins beträgt pro Jahr mindestens 10.000 €.
• In die Ausschreibung ist ein Passus, der das Mitspracherecht bei der Gestaltung für die Stadt Wolfratshausen sichert, mit aufzunehmen.
• Eine Verpflichtung der Stadt auf Vergabe des Erbbaurechts an einen bestimmten Investor besteht nicht.
Was sind die Inhalte des Erbpachtvertrags?
Zu den vorgelegten Unterlagen:
- Sind die „überbreiten Stellplätze“ eine Forderung der Stadt oder eine Entscheidung des Investors? Falls auf das Normmaß von 2,5 m zurückgeplant wird, könnten auf jeder Ebene ca. 4 Parkplätze mehr entstehen, also insgesamt mehr als 10 zusätzliche Stellplätze!
-Wir haben in der bisherigen Diskussion drei Alternativen für die Fassadengestaltung gefordert. Ich sehe nur zwei. Bitte nachliefern!
– die vorgelegten Entwürfe passen bisher wie die Faust aufs Auge zur ensemblegeschützen Rückseite der Altstadt. Und die Städtebauförderung muss dieser Fassadengestaltung zustimmen.
Die Behandlung des Antrags wurde auf die Junisitzung verschoben, damit die Verwaltung dem Bauausschuss entscheidungsfähige Unterlagen vorlegen kann.
Unsere Fraktion hat schon früh signalisiert, dass wir diesem 'Klotz' in unserer sensiblen Altstadt nicht zustimmen werden und deshalb die Vergabe an den Investor abgelehnt. Nach dem Beschluss, ein Parkdeck am Paradiesweg zu bauen, das ca. 50 zusätzliche Parkplätze bringt, sehen wir erst recht nicht die Notwendigkeit für ein so großes Parkhaus am Hatzplatz.
"Wer Straßen und Parkhäuser baut, wird Verkehr ernten!" Gilt auch hier ...
Einem Parkhaus für die Anwohner würden wir zustimmen, um den Weg frei zu machen für die Umgestaltung des Westufers.

TOP 6 / Antrag auf Errichtung aufgeständerte Terrasse als Ersatzbau Obermarkt 11
1. Laut Aussage des Antragstellers wurde ein Schreiben an die Bauausschussmitglieder Anfang April im Bauamt bei Frau Pötzl abgegeben. Frau Pötzl antwortete auf die Frage nach einer Eingangsbestätigung, dass es eine solche Bestätigung „von unserer Seite aus nicht gibt“.
Nun schreibt Frau Leonhard, dass dieses an die Mitglieder des BA gerichtete Schreiben dem Bauamt „nicht vorliegt“. Herr Bürgermeister, bitte sorgen Sie dafür, dass in Zukunft auf Anforderung Eingangsbestätigungen ausgestellt werden, um solche Situationen zu vermeiden.
2. Ist es üblich, dass Antragsteller vom Bauamt darüber informiert werden, wann ihr Anliegen im Bauausschuss behandelt wird?
Die Antragsteller erfuhren nur durch Zufall von Kollegin Heinloth als Nachbarin davon.
Der Widerspruch zwischen den Aussagen der Verwaltung und den Antragstellern konnte nicht aufgelöst werden. Schließlich hat der Ausschuss gegen die Stimme des Bürgermeisters und Frau Berchtold für den Antrag der Bauwerber gestimmt.

TOP 8 / Tekturantrag und Verlängerung der befristeten Genehmigung Waldkindergarten
1. Wir als Stadt profitieren enorm von diesem Platz – wenn wir stattdessen Räume für eine neue Kindergartengruppe finanzieren müssten, käme uns das um Faktoren teurer.
2. Wo ist eindeutig festgeschrieben, wie ein Zaun im Außenbereich ausgeführt sein muss? Wir sollten großzügig sein und das Vorhaben des Trägervereins unterstützen, die Kinder sicher vor der Pferdeweide abzuschirmen. Außerdem sollte die Fläche auch gegen Hunde abgeschirmt sein, da Kleinkinder leicht Angst vor Hunden bekommen oder haben.

TOP 11 / Vergabe Lieferungen & Leistungen: Neubau KiTa Ludwig-Thoma-Straße – Außenanlagen
Die Kosten von ca. 500 €/m² (incl. Planung) für die Außenanlagen der KiTa erscheinen mir sehr hoch, ebenso die Kosten von ca. 350 €/m² für die Außenanlagen des Horts und der HEP. Wie hoch sind die spezifischen Kosten vergleichbarer Projekte?

TOP 12 / Anfragen
Ablehnung unseres Antrags auf zusätzliche städtische Blühflächen

Unser Antrag Mehr Naturnahes öffentliches Grün in Wolfratshausen wurde am 25. März 2019 abgegeben und von Ihnen, Herr Bürgermeister, mit nicht nachvollziehbaren Begründungen zum großen Teil abgewehrt. Ich nenne nur zwei Beispiele:
- die Fläche am Hammerschmiedweg, wo Sie schreiben, dass dort die Trafostation der Sauerlacher Straße 15 hin kommt. Dabei ist diese Fläche ca. 10 mal so groß wie die Trafostation.
- die Fläche zwischen Mühlpointweg und Weidacher Hauptstraße, auf der die gespendete Flößerstatue aufgestellt werden soll. Warum kann der Rasen darunter nicht als Blühwiese gestaltet werden?
Wir wollen nicht zuschauen, wie die Zustimmung zum Volksbegehren 'Rettet die Bienen' in Wolfratshausen verpufft, sondern werden am 18. Mai selbst standortgerechte Blumen auf den beantragten Flächen ansäen. Im kommenden Jahr kann dann der Bauhof dies profimäßig komplettieren. Die Presse ist eingeladen, die Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage im Ordner Stadtrat unter Anträge.

 

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13.03.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Bauantrag Neubau Vierspänner Stobäusstr. 17, 17a-c
Wir können nicht zulassen, dass Bauherren sich nicht an genehmigte Planungen halten und einfach Tatsachen schaffen in der Erwartung, dass die Behörden nachgiebig sind. Es ist allgemeines Einverständnis im Bauausschuss, dass wir keine Präzedenzfälle zulassen wollen, um nicht dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen. Deshalb kann ich auch der Überschreitung der Baugrenze um nur 7 cm nicht zustimmen.
Im Bebauungsplan ist bezüglich der Fassadenfarbe die Formulierung „gebrochenes Weiß“ verwendet worden. In der Vorbesprechung wurde uns die beantragte Farbgestaltung gezeigt und diese kann als „gebrochenes Weiß“ durchgehen.

TOP 4 / Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines zusätzlichen Lagerplatzes
Auch hier gilt das Gleiche wie beim vorherigen TOP: Der Antragsteller hat schon vollendete Tatsachen geschaffen und dieses Grundstück schon als Lagerplatz genutzt, obwohl, wie im Sachverhalt gut dargestellt, diese Fläche als „Private Grünfläche“ im Bebauungsplan festgesetzt wurde, weil der Eigentümer nicht die bei einer Baurechtsmehrung erforderlichen Grün- und Ausgleichsflächen erbracht hat.
Also wieder ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung und wieder ein Präzedenzfall, für mich also Ablehnung.

TOP 7 / Erweiterung Rechtsabbiegespur Am Floßkanal/Sauerlacher Straße – Genehmigung Kostenrechnung
1. Wir haben vom Straßenbauamt Weilheim die Information, dass die Sauerlacher Straße vom Wasen bis zum Friedhof in diesem Jahr hergerichtet wird. Im Sachverhalt sieht das Staatliche Bauamt nur eine „Teilsanierung der Sauerlacher Straße vom Bahnhof im Osten bis auf Höhe des Finanzamtes vor.“ Welche Information stimmt nun? Wir werden nun beim Straßenbauamt nachfragen, ob es stimmt, dass nur der kleine Teilabschnitt in 2019 saniert wird.
2. Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass direkt vor dem Pamukkale verbotswidrig geparkt wir und die am Bahnübergang querenden Fußgänger gefährdet werden, weil sie von den heranfahrenden Autos hinter den parkenden KFZ nicht gesehen werden. Im Sachverhalt wird nun formuliert: „Zusätzlich ist geplant, den derzeit mit Frankfurter Hütchen bestückten Fuß- und Radweg zwischen der Karwendelstraße und der Einfahrt neben dem Pamukkale als Hochbord auszubauen. Wir verstehen diesen Satz so, dass der Bereich direkt vor dem Pamukkale nicht verändert wird und deshalb die Gefährdung der am Bahnübergang querenden Fußgänger nicht beseitigt wird. Wir sehen ein, dass Frankfurter Hütchen oder ein Hochbord an dieser Stelle nicht zielführend sind. Warum wird nicht ein stabiles Geländer in diesem Bereich aufgebaut, das zum einen die Fußgänger auf den Ampelübergang zwingt und zum anderen verhindert, dass KFZ hinter dem Geländer parken. Wir werden prüfen, ob die von der Verwaltung angeführten Abstände zum Bahnübergang und zur Einfahrt am Pamukkale wirklich so klein sind, dass kein Geländer möglich ist. Auch ein Hochbord würde helfen, um die ständige Gefährdung von Fußgängern an diesem kritischen und hochfrequentierten Straßenübergang zu verringern!

TOP 11 / Antrag SPD+CSU+Grünen-Fraktion: Untersuchung städtischer Dächer auf Eignung für Photovoltaikanlagen
• Der Stadtrat hat ehrgeizigen Energienutzungsplan einstimmig verabschiedet. Dieser setzt stark auf PV-Anlagen, die bei der großen Mehrheit der Dächer in Wolfratshausen theoretisch möglich sind, siehe unser Solarpotenzialkatasterplan im Netz.
• Die Stadt muss Beispiel geben und die eigenen Dächer auf Tauglichkeit prüfen, um die Privateigentümer zur Nachahmung zu bewegen.
• Es ist schon lange klar, dass eine PV-Anlage bei Eigenstromnutzung eine Investition mit einer sehr guten Wirtschaftlichkeit ist. Auch bei teilweiser Einspeisung macht sich die eigene PV-Anlage bezahlt.
• Also sollte der neue städtische Energie- und Umweltbeauftragte offensiv für diese sich lohnende Möglichkeit werben und nicht darauf vertrauen, dass die Bürger die Homepage der Stadt lesen.
(Antrag siehe Stadtrat/Anträge)

TOP 12 / Antrag SPD+CSU+Grünen-Fraktion Untersuchung zur Pflanzung von Bäumen auf städtischen Straßenbegleitflächen
• Wir sind uns alle einig, dass Bäume wohltuend sind, dass sie eine wesentliche Funktion für das Kleinklima, für Tiere und für Menschen haben. Wenn Bäume zusätzlich noch essbare Früchte abwerfen, werden sie von den Menschen, besonders von den Kindern noch mehr geschätzt.
• In Farchet und Waldram, die von Föhren geprägt waren, werden diese im Zuge der Verdichtung immer mehr umgeschnitten, teilweise illegal. Dort sollen wieder Föhren gepflanzt werden, die auch in Zeiten des Klimawandels im vorliegenden „Schneeheide-Kiefernwald“ eine gute Überlebenschance haben.
• Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung zur Untersuchung aufgefordert, an welchen Straßen auf städtischem Grund Bäume, bevorzugt Obstbäume und Föhren, gepflanzt werden können. Es geht also im ersten Schritt um eine Bestandsaufnahme und nach Vorliegen des Ergebnisses kann ein Beschluss folgen, welche Bäume wo gepflanzt werden sollen.
(Antrag siehe Stadtrat/Anträge)

TOP 13 / Antrag SPD+CSU+Grünen-Fraktion Wärmepumpen-Alternative für Schulzentrum
• Unsere Fraktion hat ja ein Wärmeverbundnetz vorgeschlagen, das auch umliegende staatliche und private Großverbraucher versorgt. Leider fand dieser Vorschlag keine Unterstützung bei den anderen Fraktionen, obwohl der Wirkungsgrad mit der Größe der Anlage steigt. Nun soll zumindest eine enkel-taugliche Einzellösung untersucht werden.
• Mit dem bisherigen Beschluss, eine Gastherme zu planen, verfehlen wir unsere ehrgeizigen Ziele des Energienutzungsplans eindeutig und geben ein schlechtes Beispiel für alle privaten Investoren.
• In der anstehenden Leistungsphase 2 müssen sowieso die wesentlichen Alternativen gegenübergestellt werden in Bezug auf Investkosten, Platzbedarf, Betriebs- und Wartungskosten und Bedienfreundlichkeit.
Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass der am meisten zukunftsträchtige Ansatz PV-Anlage gekoppelt mit Wärmepumpe und evtl. Speicher mit hoher Priorität untersucht und bei Tauglichkeit auch weiter verfolgt wird.
(Antrag siehe Stadtrat/Anträge)

TOP 14 / Anfragen Abriss Garagen am Johannisplatz
Wäre nicht ein Totalabriss, d.h. auch der beiden nicht in städtischem Besitz befindlichen Garagen, deutlich kostengünstiger, weil dann diese beiden Garagen als Fertigbauteile hingestellt werden können?
Laut Auskunft der Verwaltung kämen ein Totalabriß und Fertigteilgaragen teurer - damit hat sich meine Überlegung erledigt.

 

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06.02.2019: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid 2 Reihenhäuser mit TG Enzianstr. 2
• Haben wir schon in einem §34-Gebiet einer Überschreitung der Grundfläche gegenüber der Nachbarschaft um 11.4 % zugestimmt? Wenn nicht, sollten wir diesen Präzedenzfall vermeiden. Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig Bebauungspläne sind, nicht nur um Bäume zu schützen, sondern auch um eine Spirale zu immer größeren Baukörpern zu verhindern. Deshalb werde ich auch gegen die Alternative stimmen. Wir sollten stattdessen städtebaulich aktiv werden, Bebauungspläne aufstellen und nicht weiter zusehen, wie in §34-Gebieten immer weiter zugebaut wird.
• Nicht ohne Grund haben wir in unserer Stellplatzsatzung 1.5 m Abstand zur Straße festgelegt; deshalb ist der beantragte Abstand von 1 m nicht genehmigungsfähig.
• Das gleiche gilt für das Flachdach der TG-Rampe, die laut Garagengestaltungssatzung zu begrünen ist. Gerade in Zeiten des Klimawandels sollten so viele Grünflächen wie möglich verwirklicht werden.

TOP 5 / Antrag auf Abweichung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung Bettingerstr. 2c
Die Baugrenze wird um 2.9 m überschritten – ein Präzedenzfall, da wir bisher max. 1.5 m zugelassen haben. Also Ablehnung.

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid Beleuchtungsanlage Skaterpark Waldram
• Es freut uns, dass wenigstens ein Projekt des Schülerpolitikforums durch die Zusammenarbeit aller Fraktionen vollständig umgesetzt werden soll: Die beiden zusätzlichen Rampen sind schon installiert, und nun soll auch die Beleuchtung folgen, damit die Jugendlichen auch in den Abendstunden skaten können.
• Wir als Fraktion sind bestrebt, die zunehmende Lichtverschmutzung nachts zu begrenzen und zu verringern, weil diese auch die Tier- und Insektenwelt schädigt. Allerdings geht es hier um eine kurzzeitliche Beleuchtung, wenn es früh dunkel wird.

TOP 7 / Abriss städtischer Garagen am Johannisplatz
Im ersten Satz des Sachverhalts wird festgestellt, dass aufgrund einer Nachfrage des Landratsamts zur eventuellen Asbestbelastung ein entsprechendes Prüfgutachten in Auftrag gegeben wurde.
Unsere Stadtratskollegin Annette Heinloth ist Mieterin der Garage Nr. 3. Sie erinnert sich, dass die Besitzerin vor ca. sechs Jahren das Garagendach saniert und vorher bei der Stadt angefragt hat, ob nicht die stadteigenen Dächer der Garagen 1 und 4-6 mit saniert werden könnten. Die Stadt lehnte eine Sanierung damals ab.
Sowohl die Nachbarschaft als auch wir als Fraktion haben in den letzten drei Jahren mehrmals die Verwaltung auf die asbesthaltigen Moosbrocken hingewiesen, mit denen die Kinder spielen und vergeblich den dringenden Wunsch nach Klärung dieser Situation ausgesprochen. Erst nachdem Frau Heinloth die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt eingeschaltet hatte, erging schließlich der Bescheid, dass „die Dacheindeckung kurzfristig gegen ein asbestfreies Produkt auszutauschen ist.“ Warum hat es so lange gedauert, bis diese gesundheitskritische Situation bereinigt wurde?
Die Stadtverwaltung entschuldigte die sehr späte Reaktion damit, „dass man auch anderes zu tun habe“. Ist diese Reaktion angemessen, wenn es um Asbestose geht, eine zumeist tödlich endende Lungenkrankheit? Es geht hier um unsere Kinder!

TOP 8 / Vergabe von L&L / Schulkomplex Hammerschmiedweg – Objektplanung Stufe 1 und 2
• Wird in diesen Leistungsphasen auch die Baualternative Holzbau mit bearbeitet und verglichen mit einem konventionellen Ziegelbauweise?
Die Stadtverwaltung bestätigte, dass in diesen beiden Leistungsphasen nochmals verschiedene Alternativen untersucht und gegenübergestellt werden, damit eine fundierte Entscheidung im Stadtrat möglich ist. Also nicht zu spät für einen Passivbauweise oder Holzbauweise!

TOP 9 / Anfragen
A) Status des Erbpachtvertrags Parkhaus Hatzplatz
In der Dezembersitzung wurde angekündigt, dass in der heutigen Sitzung verschiedene Fassaden vorgestellt werden für dieses Parkhaus und dass erst anschließend über den Bauantrag entschieden wird.
1) Wann werden diese Schritte getätigt?
2) Wie sieht die Gestaltung des Erbpachtvertrags bezüglich Abgleich der Parkgebühren mit den umliegenden städtischen Parkflächen aus?
Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass im Erbpachtvertrag keinerlei Abmachung bezüglich der Parkgebühren der umliegenden städtischen Parkflächen festgelegt ist. Wie kann der Erbpachtnehmer für das Parkhaus die Wirtschaftlichkeit seiner Investition vorausrechnen, wenn er nicht weiß, wie die Stadt die Parkgebühren in der näheren Umgebung des Parkhauses gestaltet? Wenn diese nämlich deutlich günstiger oder gar kostenlos sind (wie beim Parkdeck am Paradiesweg beabsichtigt), dann ist jede Wirtschaftlichkeit fraglich.

B) BVW-Monatsversammlung Januar 2019 – Abkantungen Gehwege an Straßenübergängen
Sie, Herr Bürgermeister, haben in dieser Monatsversammlung über die bisher bei der Stadt durchgeführten Arbeiten berichtet. Erinnern Sie sich, dass es die Idee und die Auflistung der Straßenübergänge aus unserer Fraktion war? Ich finde es keinen guten Stil, wenn Sie in der Monatsversammlung ihrer Fraktion über Projekte berichten, ohne diejenigen zu erwähnen, die den Anstoß – und hier auch die wesentliche Vorarbeit gegeben haben.
Dies ist ja nicht das erste Mal. Ich erinnere an einen Antrag unserer Fraktion, die Aufstellung von drei Holzliegen an der alten Floßlände und im Garten der Stadtbücherei. Es gibt davon sehr schöne Bilder und einen ausführliche Text auf der Homepage Ihrer Fraktion, mit einem kleinen Verweis auf unsere Initiative.
Der Bürgermeister hat diese Aussage hingenommen ohne Kommentar – so ist eine Zusammenarbeit mit seiner BVW nur schwer denkbar. Zum Auftrag für die Spezialfirma selbst: Dass nur 3 Abkantungen gemacht wurden, obwohl das Bauamt vorher behauptet hat, dass die Spezialfirma nur schwer zu bekommen sei, ist unverständlich.

 

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18.12.18: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Erlass Haushaltssatzung Haushalt 2019
• Wir bedanken uns bei den anderen Fraktionen, dass in diesem Haushalt 2019 die meisten unserer Anregungen übernommen wurden. Wir werden diesem Haushaltsentwurf zustimmen.
• Wir sind gespannt, wie lange die Steuern noch so sprudeln wie die letzten beiden Jahre, wie lange also die fetten Jahre noch andauern. Schade, dass diese komfortable Situation nicht genutzt wurde, unseren Energienutzungsplan energischer voranzutreiben.
• Wir sollten in der Kommunalpolitik mutiger sein als die große Politik – wie sonst können wir das ehrgeizige Ziel der Energiewende Oberland erreichen, den Landkreis bis zum Jahr 2035 energieautark zu machen.

TOP 7 / Statusbericht Surfwelle
• Zunächst vielen Dank für die frühzeitige Information des Stadtrats, dass die Kosten jetzt doch deutlich höher sind als ursprünglich angesetzt. Nun können die Fraktionen bis zur Februarsitzung überlegen, wie sie mit der neuen Situation umgehen wollen.
• Die ursprünglichen Planungen waren eng mit dem Konzept ‚dreamwave‘ verbunden. Eine Alternative bietet das ‚wavemaker3000‘-Konzept, das jedoch mit der bisherigen Aufgabenstellung wohl nicht umzusetzen ist.
• Die „Einstiegslösung“ des wavemaker3000 wird ab 62.000 € angeboten – dies sollte uns doch Anlass sein, diese Möglichkeit durch eine technikneutrale Projektspezifikation einzubeziehen.
• Wir haben ja schon in der Fraktionssprechersitzung diskutiert, dass gewährleistet sein muss, dass die Ausschreibung für das Wellenbauwerk technologieneutral sein sollte, damit überhaupt weitere Anbieter ins Boot kommen, um Preisvergleiche anstellen zu können. Sie, Herr Bürgermeister, wollten deshalb bei ‚wavemaker‘ anfragen um herauszufinden, ob bzw. unter welchen Bedingungen diese Alternative infrage kommt.
Wichtig: Laut Planer haben die wavemaker-Anbieter bestätigt, dass ihre Konstruktion für den Standort Wolfratshausen nicht geeignet ist. Dies braucht der Stadtrat unbedingt schriftlich, damit die doch immensen Kosten der dreamwave-Konstruktion gerechtfertigt sind.
• Im wavemaker-Flyer sind ebenso variable Randbedingungen beschrieben: „Je nach Einbausituation kann der Wavemaker3000 auch variabel gestaltet werden. Er lässt sich dann im laufenden Betrieb optimal an variierende Randbedingungen bezüglich Wassermenge und Wasserhöhe anpassen.“
Um dieses kritische Projekt wirklich beurteilen zu können, benötigt der Stadtrat umfangreiche Informationen über die Technik, die Betriebskosten und die gesamten Investitionskosten. Und zwar rechtzeitig vor der entscheidenden Stadtratssitzung im Februar. D.h. wir werden darauf drängen, dass wir in den Diskussionsprozess der Verwaltung schon im Januar eingebunden werden.

 

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12.12.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Bauantrag Aufstockung Wohnhaus Sauerlacher Straße 49
• Die TG-Auffahrt hat eine Neigung von 15° - was ist die max. zulässige Neigung?
Frau Leonhard beantwortete diese Frage nicht, sondern bemerkte, dass die Rampe ja schon genehmigt ist . Da muss ich noch schlagfertiger werden ...
• Vor einem Jahr haben wir zugestimmt, dass das Wohn-und Geschäftshaus nach Plan gebaut werden darf. Nun kommt der Bauherr und möchte das Dach mit 2 Wohneinheiten ausbauen. Ist der Grund für den Sinneswechsel bekannt? Da fühlt man sich als Ausschussmitglied schon an der Nase herumgeführt!

TOP 5 / Bauantrag Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus Alpenstraße 14
Es ist ja bekannt, dass der gesamte Gebäudezug unter Ensembleschutz steht, siehe auch die aktuelle Stel-lungnahme des Historischen Vereins. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich der gesamte Baukörper in „Art und Maß in die umgebende Bebauung einfügt.“ Dies ist aus drei Gründen nicht gegeben:
1. Wie Frau Leonhard im Sachverhalt schon schreibt, ist die Wandhöhe gegenüber der Umgebungsbebau-ung um 1 m erhöht, damit der Bauherr noch im Dachgeschoß eine Wohnung unterbringt, „was die Proportionen gegenüber der Umgebung optisch deutlich ändert.“
2. Im Dach sind wegen der neuen Wohnungen Dachfenster auf beiden Seiten integriert, was die Ansicht gegenüber der Umgebung stark verändert.
3. Rechts und links des Baukörpers und mittig im Garten sind Garagen angeordnet, die es in der benach-barten Bebauung nicht gibt.
Garagen sind zwar untergeordnete Baukörper, aber für Denkmalgesichtspunkte auch wichtig ...
Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Bauantrag ab und hoffen, dass das Gebäude erhalten bleibt.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt; nun kommt es auf das Verhandlungsgeschick der Verwaltung an, ob das Haus erhalten bleiben kann.

TOP 6 / Bauantrag Neubau Vierspänner Stobäusstr. 17
• Zwei Häuser weiter haben wir schon ein Duplikat dieses Vierspänners genehmigt. Was ist der Unterschied?
• Wie groß ist die Überschreitung der Baugrenzen für die Balkone an den beiden Giebelseiten?
Antwort Frau Leonhard: weniger als 1.5 m (und damit kein Präzedenzfall)
• Wie groß ist die Abweichung von den genehmigten Gebäudeabmessungen in der Grundfläche?
Antwort Frau Leonhard: Baufenster ist bis auf 7 cm eingehalten
• Sind die Terrassenüberdachungen mit einer Tiefe von 3m wesentlich und damit genehmigungspflichtig?
Antwort Frau Leonhard: zulässig, da innerhalb des Baufensters

TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid Neubau Doppelhaus Föhrenwaldstr. 4
• Im B-Plan Nr. 1 ist für diesen Bereich „Kerngebiet“ festgesetzt, in dem Wohnungen nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn es keine Betriebswohnungen sind. Nun soll ein zweites Haus genehmigt werden und damit zusätzliche Wohnungen. Wie ist das zu vereinbaren? Schaffen wir damit einen Präzedenzfall?
Antwort Frau Leonhard: nein, da im Nachbarhaus schon Wohnbebauung trotz des B-Planes genehmigt wurde. Meine Frage: gab es damals besondere Beziehungen?
• Die Zufahrt über den Rad- und Fußweg ist nicht genehmigungsfähig; damit kann entweder die dort geplante Garage nicht angefahren werden oder die an der Föhrenwaldstraße platzierte Doppeltgarage muss weichen.
Antwort Frau Leonhard: Im Plan ist die Doppeltgarage versetzt, sodass die hintere Garage angefahren werden kann.

TOP 16 / Anfragen
Hr. Eibl hat den Zustand der Sauerlacher Straße angesprochen, der besonders für Radfahrer nicht zumutbar ist, weil die Gullys teilweise mehrere cm tiefer liegen.
Ich habe das Gremium darüber informiert, dass wir vom Straßenbauamt Weilheim die schriftliche Zusage erhalten haben, dass diese Straße ab der Ampelanlage Am Wasen bis zur Auenstraße im kommenden Jahr 2019 totalerneuert wird.
A) Status Sauerlacher Str. 15 / Erbpachtvertrag mit MARO
Wir bitten darum, dass die Stadt den Kontakt herstellt zwischen dem Historischen Verein und der MARO, damit der Denkmalschutz und die zukünftige Nutzung des Biedermeier-Krankenhauses aus Wolfratshauser Sicht besprochen werden kann.
Lt. Bürgermeister Heilinglechner ist dieser Vertrag noch nicht unterschrieben; die MARO wird auf den Hist. Verein hingewiesen.
B) Status des Erbpachtvertrags Parkhaus Hatzplatz
Gibt es im Erbpachtvertrag einen Passus, nachdem der Vertragspartner zeitnah mit dem Bau beginnen muss bzw. einen Termin für die Eröffnung dieser für die Gestaltung des Westufers wesentlichen Park-hauses?
Lt. Bürgermeister Heilinglechner wird in der Februarsitzung im Ausschuss ein Antrag zur Fassadengestaltung vorliegen. Die Frage blieb unbeantwortet.

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20.11.18: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Energiebericht
• wie stellt sich der Stadtrat die Umsetzung unseres ambitionierten Energienutzungsplans vor, wenn konkrete Projekte (Bsp. Nahwärmenetz Schulzentrum, Reduzierung Stellplatzschlüssel zugunsten Car Sharing) abgelehnt werden? Ich erinnere daran, dass wir eine eigenständige Arbeitsgruppe aus dem Bauausschuss beantragt hatten, um diese wichtigen Ziele zu verfolgen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt und der Bauausschuss sollte sich zuständig fühlen.
• wie haben sich die Energiekennziffern der städtischen Immobilien entwickelt vor dem Hintergrund der Verabschiedung des ENP?

TOP 4 / Antrag städtische Immobilien
• Wir freuen uns, dass es gelungen ist, durch Kompromissbereitschaft aller Seiten einen Antrag aller vier Fraktionen zu diesem lange umstrittenen Themenkomplex zu erreichen.
• In den letzten Monaten hat sich die rechtliche Situation verändert und nun ist eine Inhouse-Vergabe an die Städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich. Nach mehr als vier Jahren Stillstand beim Projekt Untermarkt 10 können wir nun optimistisch in die Zukunft blicken, ohne dieses denkmalgeschützte Gebäude aus der Hand zu geben. So erhalten wir unseren Gestaltungsspielraum für diesen wichtigen Bereich der Innen-stadt.
Die Sanierung des lange strittige Projekts Untermarkt 10 wurde nun mit den beiden Gegenstimmen von Richard Kugler und Manfred Fleischer (beide CSU) an die StäWo als In-House-Vergabe beschlossen. Damit ist unser Ziel erreicht, endlich weiterzukommen und das Gebäude im städtischen Einflussbereich zu halten.

TOP 7 / Neufassung Referentenordnung
• Frage an den designierten Schulentwicklungsreferent Fritz Meixner: Was sind Ihre ersten Schritte und in welchen Zeitabständen wollen Sie den Stadtrat über die Entwicklung des neuen Schulzentrums informieren?

TOP 8 / Städtebauförderung 2019
• Wir unterstützen den Vorschlag der CSU, die Umgestaltung des Marktes zwischen Johannisgasse und Bahnhofstraße in den nächsten drei Jahren umzusetzen und nicht in vier Jahren, um dieses für die Altstadt wichtige Vorhaben zeitnah zu verwirklichen.
• Im laufenden Verfahren ist nur der Einbahnstraßenbereich als „Vorhaben in den Fortschreibungsjahren“ gekennzeichnet. Es gab aber im Stadtrat Einverständnis darüber, dass der Umgestaltungsbereich im Norden bis zur Musikschule und im Süden bis zum Weg Am Bach erweitert werden soll. Dies ist auch im vorliegenden Plan innerhalb der roten Linie dargestellt. Wir sollten intensiv anstreben, dass diese Straßenbereiche ebenfalls so umgewandelt werden wie der Einbahnstraßenbereich, um eine ganzheitliche Umgestaltung unserer Altstadt zu erreichen. Mit dem angestrebten ebenengleichen Ausbau der Straßen wird das Flanieren angeregt und damit die Laufkundschaft erhöht. Dies könnte eine starke Aufwertung dieser Randbereiche der Altstadt nach sich ziehen. Wir erwarten, dass die bald startende „Dialogplanung Aufwertung Altstadt“ hierzu wesentliche Impulse geben wird.

TOP 9 / Vorberatung HH 2019, Anträge der Fraktionen
• Wir freuen uns, dass es gelungen ist, in diesem Haushalt einen besonderen Schwerpunkt zu setzen: die Aufwertung der Kinderspielplätze in Wolfratshausen. Neben der Ertüchtigung der Waldramer Spielplätze und dem völligen Umbau des Spielplatzes hinter der Farcheter Mehrzweckhalle sollen nach dem Wunsch vieler Eltern Spielgeräte für Kleinkinder und für größere Kinder angeschafft werden.
• Im letzten Haushalt wurden für den Spielplatz hinter der Farcheter Mehrzweckhalle 30.000 € bewilligt. Nun hat sich herauskristallisiert, dass dieser Spielplatz in Zusammenarbeit mit einer Elterngruppe völlig neu konzipiert wird und praktisch neu entsteht, wofür die weiteren 40.000 € benötigt werden. Insgesamt 70.000 € waren übrigens der erste Ansatz der Verwaltung für den grundlegenden Umbau dieses Spielplatzes.
• Im Investitionsprogramm ist im Unterabschnitt 5604, „Isar-Loisachstadion mit Sportheim“, sollen der Betreibergesellschaft in diesem Haushalt 396.000 € bewilligt werden. Allein der „Investitionszuschuss Tribüne, Flutlichtanlage“ ist mit 250.000 € vermerkt. Meines Wissens sollen die Gesamtkosten und nicht nur ein Zuschuss von der Stadt übernommen werden, weil sich die Vereine in der Vergangenheit nicht in der Lage sahen, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Ich habe Bauchschmerzen bei der Genehmigung von 250.000 € für eine überdachte Tribüne samt Flutlicht. Mir konnte nicht schlüssig erklärt werden, für welche Wolfratshauser Nutzer diese Tribüne benötigt wird. So kommen ins Waldramer Stadion bei Fußballspielen deutlich mehr Zuschauer als ins Isar-Loisach-Stadion. Falls wir diese große Summe für das Isar-Loisach-Stadion bewilligen, müssen wir aus Gründen der Gleichbehandlung bald einer Ertüchtigung der Tribüne im Waldramer Stadium zustimmen. Wir müssen als Stadt also ca. 400.000 € in die Hand nehmen, nur weil ei-nige Funktionäre der Betreibergesellschaft Isar-Loisach-Stadion meinen, wegen einiger weniger Sportereig-nisse im Jahr eine große Tribüne zu benötigen.

TOP 10 / Anfragen
A) Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan
Im Protokoll der Sondersitzung zum Feuerwehrbedarfsplan am 16. Januar 2018 sind ein Lenkungsausschuss und ein Arbeitskreis für Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans vermerkt – was ist der Stand der Umsetzung?
B) Status Umsetzung Surfwelle
Mich interessiert der Posten des Wellenbauwerks. Wir haben in der Fraktionssprechersitzung vor eini-gen Monaten ausführlich darüber gesprochen, wie auch andere Anbieter einer Surfwelle an der Aus-schreibung teilnehmen können. Was ist bisher geschehen und wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung dieses Projektes aus?
C) Umsetzung des Projekts Lastenräder für die letzte Meile der Paketzulieferung in Wolfratshausen
Am 3. Juni 2018 haben wir folgenden Antrag abgegeben: „ Bürgermeister Heilinglechner wird aufgefordert, mit den in Wolfratshausen aktiven Paketzustelldiensten mit dem Ziel zu verhandeln, die innerstädtischen Paketlieferungen mit Lastenrädern auszuführen.“ Sie, Herr Bürgermeister, haben dieses Projekt begrüßt und zugesagt, dass Sie dieses Projekt in eigener Zuständigkeit weiter verfolgen. Am 21. September waren dann Frau Krischke und ich vom Stadtrat und etliche Mitarbeiter der Verwaltung in München, um Beispiele für Lastenräder für die letzte Meile zu besuchen. Leider ist die Diskussion mit den Paketzustelldiensten zu kurz gekommen. Was ist in der Zwischenzeit geschehen und wie könnte ein Zeitplan für die Umsetzung aussehen?
Zu allen drei Punkten will der Bürgermeister im Dezember die Antwort bekannt geben - wieder einmal müssen wir Informationen aktiv nachfragen, weil die Verwaltung nicht von sich selbst aus informiert.
Es ist höchste Zeit für eine ordentliche und funktionsfähige Beschlussverfolgung, auch für die Öffentlichkeit und nicht nur für die Stadtratsmitglieder. Eine solche haben wir übrigens schon 2015 beschlossen, nur wurde sie nicht umgesetzt.

 

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14.11.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 6 / Sanierung Faulhaberstraße
• Gefühlt sind mehr als 3.000 €/m Straßenlänge sehr viel Geld. Warum ist diese Maßnahme so teuer?
• Ich erinnere an die Diskussion in der vorletzten BA-Sitzung wegen der Sanierung eines Teilstücks der Primelstraße. Ich möchte, dass wir uns vor weiteren Straßenbaumaßnahmen Gedanken machen über ein Konzept und nicht nur über eine Einzelmaßnahme.
• Ich beantrage deshalb eine Ortsbegehung in den nächsten Monaten in Farchet und anderen Bereichen, wo die Verwaltung Handelsbedarf für Straßensanierungen oder Erstherrichtungen sieht und bitte um Abstimmung.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister wurde dieses Thema auf eine der nächsten Fraktionssprechersitzungen verlegt.

TOP 14 / Anfragen
Antrag auf Besichtigung der zentralen Hackschnitzelheizungsanlage für den Schulkomplex Bad Tölz
Im Energienutzungsplan haben wir ehrgeizige Ziele der CO2-Einsparung im Gebäudebereich beschlos-sen. Wir haben beschlossen, dass das zu planende Schulzentrum ohne Nahwärmenetz und nicht mit einer Hackschnitzelheizung geplant werden soll. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand:
- Je größer die Anlagen, umso wirtschaftlicher sind sie
- eine Hackschnitzelheizuanlage könnte aus der Region beleifert werden. Sie sollte als Wärmenetz für die möglichen Abnehmer – dazu gehört auch die Berufschule des Landkreises – gebaut werden.
- Die Anfuhr und das Abladen der Hackschnitzel können leicht in einer schulfreien Zeit, z.B. samstags, erledigt werden, dann fallen Lärm-, Staub- und evtl. Geruchsbelästigungen nicht ins Gewicht.
- Die Lärmbelästigung im Betrieb kann in einem frühen Planungsstadium durch eine räumliche Trennung von lärmempfindlichen Bereichen vermieden werden
- Ausfälle der Hackschnitzelanlage könnten durch einen Gas-Brennwertkessel aufgefangen werden
Die Tölzer Anlage ist laut Auskunft der EWO schon seit drei Jahren in Betrieb und hat eine Leistung von 600 kW. Damit bei zukünftigen Projekten alle Mitglieder des BA auf einem einheitlichen Informations-stand sind, schlage ich eine Besichtigung dieser Anlage vor. Die EWO hat sich bereit erklärt, diese Be-sichtigung zu begleiten.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister wurde dieses Thema ebenfalls auf eine der nächsten Fraktionssprechersitzungen verlegt.

 

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17.10.18: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Sachstandsbericht Verlängerung S7 nach Geretsried
- Wie ist Finanzierung gesichert? Die Planungen werden fortgeschrieben, aber ohne Finanzierung der inzwischen 203 Mio € Gesamtkosten ist die Realisierung bis 2028 eine Luftnummer.
- Bei der zweiten Stammstrecke in München hat die Staatsregierung eine Vorfinanzierungsgarantie übernommen; dies sollten wir auch, wenn die neue Regierung steht, für das Projekt S7-Ausbau fordern. Versprechungen sind einfach, aber Garantien müssen eingehalten werden.

TOP 5 + 6 / Stromliefer- und Gasliefervertrag
o Was ist das Ergebnis des Gesprächs zwischen den Bürgermeistern?
o Um uns volle Entscheidungsfreiheit zu lassen, sollten wir die Ausschreibungen so durchführen, dass wir mit GER synchron gehen. Dann können wir größere Mengen darstellen und günstigere Preise erzielen.  

TOP 7 / Netzkonzession Strom und Gas
o Ich habe mich mit dem Leiter der Stadtwerke Bad Tölz, Herrn Huber, unterhalten. Er befürwortet stark die Übernahme der Netze, auch zunächst mit nur 51%. Damit bleibt der Gewinn in der Kommune und langfristig sollten auch die Betriebshöfe für die Betreuung im Rahmen der Stadtwerke aufgebaut werden. Gemeinsam mit Geretsried könnte eine größere GmbH entstehen, mit allen Synergien für beide Städte.
o Was ist der Zeitrahmen für die Übernahme der Netze?

TOP 8 / Anfragen
A) Lenkungsausschuss und Arbeitskreis für Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans
Im Protokoll sind diese Gremien vermerkt – was ist der Stand der Umsetzung?
B) Stellungnahme des Bürgermeisters zum Verfahren Bauvorhaben Gebhardtstr. 6 in der September-SR-Sitzung
1. Herr Bürgermeister, Sie haben behauptet, dass ich als Stadtratsmitglied gemäß Geschäftsordnung nicht zuständig war für die Erteilung des Einvernehmens. Dies ist bezüglich der Aufgabenverteilung zwischen Stadtrat und Bürgermeister völlig richtig. In unserer Geschäftsordnung steht aber, dass der Stadtrat die Verwaltung kontrollieren soll. Wie stellen Sie sich das vor, wer darf bzw. soll Ihrer Meinung nach die Verwaltung kontrollieren?
Antwort des Bürgermeisters: "Der Rechnungsprüfungsausschuss"
Diese Antwort hat bei vielen Stadtratsmitgliedern Kopfschgütteln ausgelöst, weil der RPA eben nur die Kassenführung prüft und nicht die Beschlussverfolgung, die vom Bürgermeister verantwortet wird.

2. Ich stelle fest, dass weder das Landratsamt noch Sie auf das Urteil und die Kommentarstelle eingehen und begründen, warum Ihre Erteilung des Einvernehmens und die Genehmigung des Landratsamtes trotzdem rechtens war.
3. Wir haben nun die Angelegenheit der Regierung von Oberbayern dargelegt und um deren Stellungnahme gebeten. Diese wird erst antworten, wenn die Stellungnahme des Landratsamts vorliegt. Wir sind gespannt.

 

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18.09.18: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Nachtragshaushalt 2018
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt erhöht sich noch einmal um mehr als eine Mio €. Wir haben also ein gutes Polster, die anstehenden großen Projekte zu stemmen: Schulentwicklung mit ca. 20 Mio € Eigenbeteiligung, S7-Verlängerung, Innenstadtentwicklung mit Umbau der Marktstraße, um nur einige zu nennen. Hilfreich für die Entscheidungen im Stadtrat wäre auf jeden Fall eine Finanzplanung der im Raum stehenden Großprojekte über die kommenden zehn Jahre. Diese Planung sollte für die Diskussion des Haushalts 2019 zur Verfügung stehen.

TOP 6 / Bürgerbegehrenssatzung
Lassen Sie mich noch einige Sätze zu der Ablehnung dieser Satzung im Hauptausschuss sagen:
• Einerseits will man dem Zeitgeist folgen und sogar Bürgerentscheide möglich machen übers Internet, also über den heimischen Bildschirm oder das Smartphone, weil die Menschen immer bequemer werden. Andererseits wird unser Vorschlag, die formalen Bedingungen für Bürgerentscheide durch allgemeine Briefabstimmung zu vereinfachen, abgelehnt.
• Abgelehnt auch mit dem Argument, dass die Unterlagen für jeden Haushalt dann als „Postwurfsendungen“ untergehen würden. Bei jeder Wahl gehen solche „Postwurfsendungen“ mit der Information zu Briefwahl an alle Haushalte; dies wäre also eher eine Aufwertung als eine Abwertung von Bürgerentscheiden.
• Es bleibt dabei, wir sind der Überzeugung, dass ein Bürgerentscheid mittels allgemeiner Briefwahl zu einem repräsentativeren Ergebnis und mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger führt und bitten deshalb um Zustimmung.
Leider wurde dieser Antrag gegen die Stimmen unserer Faktion und von Frau Tilke und Hr. Fraas (beide CSU) abgelehnt.

TOP 7 / Antrag SPD-Fraktion auf Schulentwicklungs-Referentenstelle
• Die Mammutaufgabe Schulentwicklung mit einem Investitionsvolumen von mehr als 30 Mio € braucht eine enge Begleitung durch den Stadtrat. Die Beteiligung des Stadtrats kann sich nicht in vierteljährlichen Treffen der Schulentwicklungsgruppe erschöpfen.
• Deshalb macht es Sinn, ein Mitglied des Stadtrats als Referent für diese Aufgabe zu bestimmen.

TOP 8 / Antrag CSU/SPD/Grüne zu städtischen Immobilien
• Zur Happschen Apotheke: Die Ortsbesichtigung hat gezeigt, dass wir mit der Renovierung dieses Objekts ein großes Fass aufmachen und dass es sehr aufwendig und schwierig ist, das Erdgeschoss zu sanieren, wenn die Geschosse darüber nicht beeinträchtigt werden sollen. Um eine vorläufige zeitlich eng begrenzte Nutzung zu ermöglichen, sollte deshalb nur der Verkaufsraum im Erdgeschoss hergerichtet werden, solange das Mietrecht für die bisherige Besitzerin besteht.
• Zum Boodevaar-Turm: Um dieses Gebäude überhaupt als Büro für die Stabstelle nutzen zu können, sind mehr als 180.000 € Renovierungs- und Einrichtungskosten veranschlagt. Diese Kosten sind nicht verloren, wenn die Stabstelle in das dann repräsentative Gebäude Untermarkt 10 umzieht. Umzüge von Teilen der Stadtverwaltung sind immer mit Aufwand und damit Kosten verbunden. Allerdings können wir damit die Räume im Alten Vermessungsamt freimachen und uns die Miete sparen.
• Zum Pumpenhäuschen: Ausbau und Nutzung dieser Immobilie als zukünftiges Heimatmuseum wird auch vom Historischen Verein abgelehnt – Heimatmuseen sollten in historischen Gebäuden untergebracht sein.
• Zum Untermarkt 10:
- In vielen Städten sind Touristenbüros in historischen, zentral gelegenen Gebäuden untergebracht. Dies spricht für die Nutzung des Untermarkt 10 und nicht des Boodevaar-Turms. Zudem versprechen wir uns deutlich mehr Besucherverkehr für die Stabstelle mit den Sparten Tourismus, Wirtschaft und Kultur als für ein Heimatmuseum, auch wenn dieses mit einem neuen Konzept ausgestattet wird.
- Ich sehe für das Heimatmuseum keine andere Immobilie als den Untermarkt 10. Falls dieses Objekt an einen Investor in Erbpacht vergeben werden sollte, müssen wir ca. 2/3 der Fläche zurückmieten, zu vom Investor diktierten Mietpreisen. Und der Investor wird die Erbpachtkosten in seiner Renditerechnung berücksichtigen und sicher 5-10 % oder sogar mehr Kapitalrendite veranschlagen. Es wird also für die Stadt eine deutlich teurere Miete werden als wenn die StäWo das Objekt übernimmt.
- Grundsätzlich sollte städtisches Eigentum in städtischer Hand bleiben. In diesem Fall bei der StäWo, der 100%igen Tochter der Stadt, mit uns Stadträtinnen und Stadträten im Aufsichtsrat und dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden des Aufsichtsrats und einzigem Gesellschafter. Für die StäWo ist dieses Projekt Neuland, aber wir trauen es ihr zu und werden die Umsetzung im Aufsichtsrat sorgfältig begleiten. Die StäWo macht natürlich dafür Schulden, aber diese Schulden sind rentierlich und führen zu einer Vermehrung des Immobilienbestands der StäWo. Ca. 50 % der Sanierungskosten können wohl über Fördermittel abgedeckt werden, ähnlich wie beim Badehaus, weil eine unrentierliche Nutzung des Gebäudes vorgesehen ist.
Meine Frage an den Stadtrat: Wohin soll denn unser Heimatmuseum, wenn nicht in den Untermarkt 10, nachdem das Pumpenhäuschen nicht mehr infrage kommt?
Nachdem klar war, dass die Entscheidung sehr knapp ausfallen würde, hat Annette Heinloth angeregt, dass sich alle Fraktionen noch einmal zusammensetzen, um eine gemeisame Lösung auszuarbeiten. Dem wurde nach einer Sitzungsunterbrechung zugestimmt. 

TOP 9 / Generalsanierung und Erweiterung Grund- und Mittelschule Wolfratshausen- Module
Wir haben als einzige Fraktion dazu am 28.8.2018 eine Stellungnahme abgegeben:
"Stellungnahme der Fraktion zum Schreiben von karlundp vom 22.07.2018 - Generalsanierung und Erweiterung Grund- und Mittelschule / Überarbeitung Raumprogramm und Einteilung in Module
A) Grundsätzliche Überlegungen
1. Das Projekt sollte Passivhausstandard realisieren, d.h. mit PV-Anlagen auf den Dächern, Lüftungsanlagen, etc.
2. Ziel sollte Holzbauweise sein, um nachhaltig die Energiewende zu unterstützen
3. Die HFHW Landshut sollte früh in die energetische Planung einbezogen werden, um die Ziele unseres Energienutzungsplans umzusetzen
4. Ziel muss sein, eine qualitativ hochwertige Einrichtung für die nächsten 30-40 Jahre zu schaffen, d.h. die Planung nicht nur an der begrenzten Grundfläche zu orientieren
5. Stadtübergreifende Synergieeffekte sollten ausgelotet werden: - die Mittagsbetreuung sollte gemeinsam mit der Realschule angedacht werden - gemeinsam mit der Stadt Geretsried sollte über die Zukunft der Schule Waldram gesprochen werden, da GER im Norden viel Wohnraum schaffen wird
B) Stellungnahme zu den Modulen
Modul 1:
- Eine einzügige Grundschule in Weidach sollte erhalten werden, um eine wohnortnahe Grund-schule anzubieten, die von den Eltern gewünscht wird. Dazu muss die GS Weidach energetisch saniert werden.
- Die „förderfähigen Flächen für moderne Unterrichtsgestaltung“ sollten zu 100% ausgeschöpft werden, d.h. für jede GS- und MS-Klasse ist ein zusätzlicher Raum vorzusehen.
Modul 2:
- 36 Klassenzimmer reichen. Der Ausbau auf 40 wird auf Basis der vorliegenden Informationen nicht befürwortet.

Modul 3:
- Zusätzliche Werk- und Informatikräume und zwei Schulküchen sollten umgesetzt werden.
- Die „förderfähigen Flächen für moderne Unterrichtsgestaltung“ sollten zu 100% ausgeschöpft werden. Modul 4:
- Eine Mittagsbetreuung wird befürwortet.
- Alternative Standorte in direkter Umgebung (z.B. Garten der ev. Kirche) wären zu untersuchen, um Synergieeffekte auszuschöpfen, siehe A.5. oben
Modul 5:
- Ein Schulkindergarten wird befürwortet.
- Die Anzahl der Gruppen (1 oder 2) ergibt sich erst, wenn die Verwaltung Bedarfszahlen ermittelt hat. 
Modul 6:
- Ein Lehrschwimmbecken in Wolfratshausen wird befürwortet.
- Die Entscheidung über den Standort kann erst stattfinden, wenn belastbare (d.h. vergleichbare) Zahlen zum Standort Weidach (Sanierungsbedarf) und Neubau am Hammerschmiedweg vorliegen (Wasserfläche, sonstige Einrichtungen, Kostenvergleich auf gleicher Basis, etc.). In diesen Vergleich sollte der Aufwand/die Kosten für eine Stilllegung des Weidacher Schwimm-beckens oder alternativ für eine Umwidmung in andere Räumlichkeiten einbezogen sein (Erhalt der GS Weidach, siehe Modul 1)
Modul 7:
- Befürwortet wird Variante 6, d.h. kein Interimsbau, dafür werden drei Bauphasen in Kauf genommen.
- Die großen Bäume am Gehweg der Sauerlacher Straße sollten erhalten werden (Berücksichtigung im Bebauungsplan).
Modul 8:
- eine Hausmeisterwohnung wird nicht befürwortet.
- Die Person sollte aber bevorzugt in eine einkommensorientiert geförderte StäWo-Wohnung zie-hen können als Anreiz für diese Stelle.
Modul 9:
- ein Nahwärmenetz wird unterstützt, um die ehrgeizigen Ziele unseres Energienutzungsplans um-zusetzen"

Leider wurde das Nahwärmenetz von einer Mehrheit im Rat abgelehnt, weil es angeblich zuviel Lärm und Staub verursacht. Damit fallen wir weit hinter die Ziele des vom gleichen Gremium beschlossenen Energienutzungsplans zurück.

TOP 10 / Vorstellung Bürgerbeteiligung ganzheitliche Aufwertung Altstadt
• Ablauf, Zeitplan bzw. Abschluss dieser Bürgerbeteiligung
• Umfang der Bürgerbeteiligung bis zum Bahnhof war so nicht im Beschluss des Stadtrats erfasst, sondern nur Marktstraße.

 

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12.09.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Parkdeck Paradiesweg
1. nach langer Diskussion hat sich unsere Fraktion für ein Parkdeck entschieden, damit der Verkehr möglichst am Stadtrand abgefangen wird. Von dort ist es nur wenige Meter bis zum Beginn der zukünftigen umgestalteten Verkehrsfläche der Altstadt.
Allerdings fiel diese Entscheidung unter folgenden Bedingungen:
a. Begrünter Streifen bzw. Baumbestand zwischen Fuß-und Radweg und Parkplatz muss erhalten bleiben – die Abmessungen des Parkdecks an der Kreisklinik passen gut rein
b. Parken unbedingt kostenlos, da sonst die Nutzer weiterfahren und sich im Markt einen kostenlosen Parkplatz suchen
c. Lärmschutz hinterfragen: durch Parkhaus wird der Lärm eher gedämpft als verstärkt (zu überprüfen und zeitnah zu informieren)
d. Falls doch Seitenwand zur Wohnbebauung notwendig wird, ist diese ansprechend zu gestalten und zu begrünen
e. betriebskostensparende Konstruktion: z.B. Gitterrostrampe anstatt beheizte Betonrampe;
f. anstelle Dach: lichtdurchlässige PV-Anlage (optional)
2. zu bedenken: Dr. Mayer als Vertreter der Anwohner hat mir erklärt, dass die Anwohner mit Sicherheit klagen werden, was sich auf die Realisierungszeit auswirken wird!
3. Fall die Bedingungen Erhalt des Baumbestands und kostenloses Parken nicht erfüllt werden können, werde ich der Parkplatzlösung mit den meisten Parkplätzen unter Erhalt des Baumbestands zustimmen. 4. Kostenvergleich (Bestand: 52 PPl): ebenerdiger Parkplatz (BA-Sitzung vom 8.11.17):
Variante 1 / Maximallösung: +16 PPl, Kosten 250+50=300T€ = 18750 €/PPl
Variante 2 / reduzierte Maximallösung: +11 PPl, Kosten s. Variante 1
Variante 3 / Minimallösung: +13 PPl, Kosten 100 T€ = 7692 €/PPl
Zum Vergleich:
Parkdeck ohne Dach und Schallschutz: +45 PPl, ca. 1400 T€ = 31111 €/PPL; reel: 1400/97 PPl = 14877 €/PPl
Parkdeck mit Dach und Schallschutz: ca. 1900 T€ = 1900/97 = 19588 €/PPl
5. Zusatzfrage: was ist der Status zum Parkhaus am Hatzplatz, das zusätzliche hundert PPl bringen soll?

TOP 9 / Anpassung Heizungsanlage LaVida
Die ehrgeizigen Ziele in unserem beschlossenen Energienutzungsplan sind nur mit Wärmepumpenvarianten zu erreichen, da hier deutlich CO2 eingespart werden kann, vor allem, wenn über städtische PV-Anlagen der Strom selbst bereitgestellt wird. Da es schnell gehen muss, entfällt Variante 1, Verlegung des Schluckbrunnens mit entsprechenden Genehmigungen. Deshalb sind wir für Variante 2, eine Luft/Wasser-Wärmepumpe für den Winterbetrieb.
Schließlich entschied sich die Mehrheit für eine Gastherme. Meine Frage, ob diese Heizungsanlage noch vor dem Winter betriebsbereit sein würde, wurde ausweichend beantwortet. Falls auch diesen Winter mit einem Elektro-Heizschwert Wärme bereitgestellt werden muss, werden wir die Betriebskosten erfragen. Der Bürgermeister sah keine Notwendigkeit, dieses Projekt mit hoher Priorität durchzuführen, damit vor dem Wintereinbruch eine neue Heizung bereit steht.

TOP 11 / Antrag Freiflächensatzung der Grünen-Fraktion
• Ich möchte mich zuerst bei Frau Leonhard für die konstruktive Zusammenarbeit bei der rechtssicheren Ausformulierung dieser Satzung bedanken.
• Ich zitiere nochmal die Bay BO, Art. 81, örtliche Bauvorschriften: Satz (1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen … Punkt 7. in Gebieten, in denen es für das Straßen- und Ortsbild oder für den Lärmschutz oder die Luftreinhaltung bedeutsam oder erforderlich ist, darüber, dass auf den nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke Bäume nicht beseitigt oder beschädigt werden dürfen, und dass diese Flächen nicht unterbaut werden dürfen.“
• Im Kommentar zu diesem Artikel wird betont: „Eine stärkere Durchgrünung und Bepflanzung bebauter Gebiete liegt aus Gründen der Gestaltung und Gesundheit im dringenden öffentlichen Interesse“. Dieses „dringende öffentliche Interesse zeigte sich in Wolfratshausen deutlich durch die vielen öffentlichen Äußerungen zu Baumfällungen aufgrund von Bauvorhaben.
• Diese Satzung schützt also nur Bäume, die in „nicht überbaubaren Flächen der bebauten Grundstücke“ stehen – das Baurecht geht also grundsätzlich vor Baumschutz! Da hilft nur miteinander reden, ob nicht eine Verschiebung des Baufensters möglich ist, um bedeutsame Bäume zu erhalten. Dies gilt z.B. auch für die Baumhasel im Krankenhauspark – dort kann prinzipiell gebaut werden! • Schutz der Föhren: alternativ mit „Mindesthöhe von 2 m“
• Versiegelung von Grundstücken: Versickerung von Oberflächenwasser muss gewährleistet sein, allgemein sollte der Flächenfraß eingedämmt werden, um die Natur zu fördern.
• Veränderung der Flächen: zulässig auch „Abgrabungen vor Kellergeschoßfenstern“
Leider konnte sich keine Mehrheit für diesen Antrag finden und er wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Also müssen wir auf andere Mehrheiten im nächsten Stadtrat warten ...

 

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17.07.18: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag Fraas zu Floßrutsche
Wenn grundsätzlich geklärt ist, dass die Flößerei im Stadtgebiet und über die Floßrutsche rechtlich möglich ist, spricht nichts gegen den Antrag.

TOP 4 / Antrag SPD: Erweiterung der Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement
• Bürgerschaftliches Engagement ist das Fundament unserer Demokratie – ohne aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Geschehen in der Gesellschaft funktioniert Demokratie nicht. Deshalb ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass dieses Engagement gewürdigt wird, auch auf kommunaler Ebene.
• Es kann aber nicht sein, dass der Staat – und auch wir als Kommune – sich aus Aufgaben zurückzieht, die zur Grundversorgung gehören, um Geld zu sparen. Ein schlanker Staat führt dazu, dass vor allem die Menschen mit niedrigem Einkommen auf Leistungen verzichten müssen. Das wollen wir nicht.
• Wir unterstützen diesen Antrag. Allerdings wird es schwierig, hier Kriterien für außerordentliche ehrenamtliche Leistungen aufzustellen; deshalb weist der Antrag auch auf Richtlinien hin, die fraktionsübergreifend aufgestellt werden sollen.
• Als erste Gruppe, die eine solche Auszeichnung verdient, sehen wir das Team des Bürgerladens im Untermarkt 10 an, die sich mit ungeheurem Elan über lange Zeit für einen Nahversorger im Markt eingesetzt haben, der allerdings aus den bekannten Gründen nicht verwirklicht wurde.
Diese Schlussbemerkung wurde von einigen Kollegen mit Stirnrunzeln aufgenommen ...

TOP 5 / Weiteres Vorgehen zu den 4 Innenstadt-Immobilien
               – Bürgerbeteiligung im Rahmen des ISEK?

• Wie sieht die Zeitschiene für eine mögliche Einbeziehung dieser Immobilien in die Bürgerbeteiligung zur Herrichtung der Marktstraße aus?
• ISEK beinhaltet eine „Intensivierung der Bürgerbeteiligung“, die wir begrüßen. Allerdings findet sich auch in der von uns beschlossenen Broschüre des Plankreises vom Dezember 2017 kein Hinweis darauf, dass diese Immobilien einbezogen werden sollten in die „nächsten Schritte“, und damit in eine Bürgerbeteiligung. Als Hauptaufgaben wurden dort festgelegt:
1) Gestalterische und funktionale Aufwertung des westlichen Loisachufers
2) Schaffung von Entlastungsparkplätzen, z.B. Hatzplatz
3) Funktionale und gestalterische Aufwertung des Straßenraums Obermarkt / Untermarkt
4) Aktivierung Kraft-Areal und
5) Wiedereröffnung Isar-Kaufhaus.
Wir sehen also keinen Grund, die Entscheidung über die Verwendung dieser vier Immobilien noch weiter hinauszuschieben mit einer Bürgerbeteiligung, die für diese Immobilien bei ISEK nicht angedacht wurde.
• Der Vorschlag des Bürgermeisters, eine Bürgerbeteiligung über die Verwendung dieser vier städtischen Immobilien zu beschließen, erinnert uns fatal an die Bürgerbeteiligung über das Archiv am Loisachufer, die beschlossen wurde, als der Stadtrat nicht zu einer Lösung fand.
Hier ist die Situation allerdings völlig anders: wir können entscheiden und sollten dies auch tun – der Stadtrat sollte sich seiner Verantwortung für die Zukunft dieser Immobilien stellen. Sonst verlieren wir nochmals viel Zeit und diese Immobilien bleiben noch weitere Monate oder gar Jahre ohne sinnvolle Nutzung.

TOP 6 / Anfragen
1) Im ILB von heute wird unter einem Großfoto der Liegebänke am Loisachufer geschrieben, dass diese „auf Initiative von Stadtmanager Dr. Stefan Werner“ dort aufgestellt wurden. Wir erinnern daran, dass unsere Fraktion „zwei Massivholzliegen für die Alte Floßlände“ als Antrag für die Aufstellung des Haushalts 2018 eingebracht hatte. Wir verzichteten auf diesen formellen Antrag, nachdem in der Fraktionssprecherrunde beschlossen wurde, dass der Bürgermeister diese Bänke in eigener Regie bestellt. Halten Sie es für einen guten politischen Stil, dass sich die Stadtverwaltung mit den Ideen anderer schmückt?

2) Wortprotokoll: Herr Bürgermeister, Sie haben die eigenhändige Genehmigung des Bauvorhabens Gebhardtstraße 6 damit begründet, dass es in Ihren Zuständigkeitsbereich falle. In der letzten Stadtratssitzung begründeten Sie dies mit Ihrer Erklärung in der Bauausschusssitzung vom 7.9.2016, ich zitiere: „Die vorgesehenen Gebäudebreiten und –längen sind in der Umgebung ebenfalls vorhanden (z. B. Gebäudebreiten: Gebhardtstr. 2a-d = 2 x 13,0m; Gebhardtstr. 5-5c = 13,74m; Heiglstr. 57/59 = 14,36m; Gebäudelängen: Gebhardtstr. 4a-c = 29m; Gebhardtstr 5-5c = 26m; Gebhardtstr. 6a = 35m; Gebhardtstr. 9 = 30m).“ Es wurde also nicht die Länge und Breite desselben Gebäudes als Vergleich herangezogen, sondern Längen von bestimmten Gebäuden und Breiten von anderen Gebäuden.
Meine erste Frage: Ist Ihnen folgendes Gerichtsurteil von 2007 bekannt, das als Randnotiz 69 zum § 34 BauGB von Gaenslmayer-Hauth kommentiert wurde, ich zitiere: „Im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB werden (u.a.) hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung Gebäude zueinander in Beziehung gesetzt, nicht einzelne Maßfaktoren. Eine Planung nach Art der „Rosinentheorie“, in dem vom größten Gebäude die Grundfläche, vom höchsten Gebäude die Höhe und von dem am dichtesten bebauten Grundstück das Verhältnis von bebauter zu unbebauter Fläche herangezogen wird, führt damit regelmäßig zu einem Vorhaben, das sich nicht in seine nähere Umgebung einfügt.“
Meine zweite Frage: Von wem haben Sie sich beraten lassen bei Ihrem Entschluss, dass dieses Bauvorhaben sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt? Ich schließe aus der Randnotiz bzw. diesem Urteil, dass Sie mit der Genehmigung des Bauvorhabens gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.

 

 

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11.07.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 16 / Antrag Grüne zu Baumschutz
• Ich gehe davon aus, dass Sie den Antrag samt Begründung gelesen haben
• Zur Historie: in 2016 und 2017 wurden von Bauträgern viele Grundstücke vollständig ausgeräumt, ohne Rücksicht auf vorhandene, teilweise als ‚geschützt‘ festgesetzte Bäume. Besonders kritisch war dies in Gebieten ohne B-Plan wie z.B. Edelweißstraße und Gebhardtstraße. Daraufhin kam aus der Bevölkerung der vermehrte Ruf nach einer Baumschutzverordnung.
• Eine BSchV fand aber bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung. Wir haben deshalb die Idee aus dem LKr Miesbach aufgegriffen, die in 7 Kommunen dort umgesetzt wird, teilweise schon seit 10 Jahren: Schutz von „ortsprägenden Bäumen“ entsprechend dem Bundes-naturschutzgesetz.
• Die Formulierungen aus diesen Gesetzen wurden 1:1 übernommen, zusätzlich kam noch der Punkt 5 dazu: „zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, z.B. als Sicht- und/oder Lärmschutz“. Der Einwand, die Formulierungen seien sehr offen, trifft zu, allerdings auch für die entsprechenden §§ des BNatSchG. Im LKr Miesbach ist die Erfahrung, dass man einfach miteinander reden muss, um zu einem allseits befriedigenden Ergebnis zu kommen.
- Es muss natürlich weiterhin möglich sein, dass ein Baum entfernt werden kann, wenn er massiv Wohnräume verschattet o Der BN hat angeboten, „Baumpatenschaften“ zu übernehmen für alljährlich anfallende Arbeiten wie Laubkehren etc.
- Die Stadt Starnberg hat zwar ihre BSchV aufgehoben, gibt nun aber Zuschüsse für Baumpflegemaßnahmen.
• Wir hatten uns ursprünglich an die einfachen Formulierungen im LKr Miesbach gehalten, aber die anderen Fraktionen bestanden auf der Ausformulierung der Vorgehensweise. Wir schlagen deshalb nach Rücksprache mit den anderen Fraktionen folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags vor, um dieses „Miteinander Reden“ auch in den Beschluss einfließen zu lassen:

„Der Grundstücks,- Bau- und Umweltausschuss beschließt die beiliegende „Freiflächensatzung“ vom 11.07.2018 mit den Maßgaben:
1) Die Bevölkerung wird aufgefordert, auf der Grundlage des §1 schützenswerte Bäume und Sträucher mit Begründung an die Stadtverwaltung zu melden.
2) Der Antrag auf Unterschutzstellung wird dem/der Grundstückseigentümer/in schriftlich mitgeteilt mit dem Hinweis, dass bis zur Entscheidung keine Beseitigung oder Beschädigung erfolgen darf.
3) Ein Gremium, bestehend aus der Beauftragten für Energie und Umwelt der Stadt, dem Umweltreferenten und einem Mitglied des Bund Naturschutz befindet über die Anträge; die antragstellende Person und der/die Grundstückseigentümer/in sind dazu zu hören. Entscheide werden schriftlich mit Begründung an beide Parteien weitergegeben.
4) Falls Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt wird, entscheidet der Bauausschuss
5) Diese Satzung gilt vorläufig für die nächsten drei Jahre
• Natürlich bedeutet dies zusätzliche Arbeit für die Verwaltung und den Umweltreferenten, aber die Erhaltung der Natur sollte uns das wert sein.
• Vielleicht schaffen wir es, uns mit diesen oder ähnlichen Maßgaben auf einen Baumschutz für unsere Stadt zu verständigen.

Es kam zu keiner Diskussion, weil die Verwaltung direkt vor der Sitzung signalisierte, dass sie rechtliche Bedenken gegen diesen Antrag habe und der Bürgermeister deshalb - bei positiver Abstimmung im Gremium - den Beschluss aussetzen würde bis zum Abschluss einer Überprüfung durch die Rechtsaufsicht.

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13.06.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Änderung B-Plan Nr. 26, Roma-Kreuzung
Ich beziehe mich auf die Behandlung unseres Antrags auf Einrichtung von Radaufstellflächen an dieser Kreuzung auf den Seiten 3-5. Es ist seltsam, dass ein Antrag, den wie als Fraktion am 17.02.2018 zur Behandlung im Bauausschuss gestellt haben, hier eingearbeitet ist. Ich verweise auf unsere Geschäftsordnung, §26, Absatz (1), nachdem der Bürgermeister Anträge möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzt, auf jeden Fall innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung zu setzen hat. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.
Herr Bürgermeister, ich muss feststellen, dass Sie sich hier nicht an das gerne von der Stadtverwaltung zitierte „Recht und Gesetz“ gehalten haben.
Ich sehe hier auch eine intensive materielle Vorprüfung:
a) dass nämlich zuerst das Radverkehrsaufkommen zu ermitteln sei, obwohl dies bei dem Beschluss zu Radstreifen auf der Pfaffenriedstraße und am Moosbauerweg nicht notwendig war. Am Moosbauerweg war der Grund ja der lange Autorückstau vor der Ampel, der viele Radfahrer zur rechtswidrigen Benutzung des Gehweges verleitet. [BA 7.10.15: „Bei der Zählung am Donnerstag, 23.07.2015 wurden in der Zeit von 7:30 – 9:00 Uhr 9 Radfahrer, in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr 42 Radfahrer in Richtung Süden gezählt; morgens stauten sich in dieser Zeit bis zu 9 Kfz, nachmittags bis zu 25!“] – also max. alle 3 min! Wenn an diesen Straßen diese Rechtfertigung nicht notwendig war, sollten wir die Bemerkung aus der Begründung bezüglich Thematik Radverkehr streichen – diese gehört offensichtlich auch nicht zwingend zur Begründung eines B-Planes, da der Verkehrsraum unverändert bleibt.

b) Falls für Linksabbieger eine eigene Radfurt zum Aufstellstreifen anzulegen ist, reicht der Platz offensichtlich nicht für diese auf dem Moosbauerweg und der Margaritenstraße. Deshalb können wir zustimmen, dass die Aufstellstreifen am Moosbauerweg und an der Margaritenstraße nur für Geradeaus- und Rechtsabbieger gewidmet werden.
c) Radaufstellstreifen auf der Schießstättstraße von Norden werden grundsätzlich abgelehnt, weil die Gesamtbreite von 13 m dies angeblich nicht zulassen, weil pro Fahrspur 3 m benötigt werden. Dabei gibt es hier nur drei Fahrspuren und ein Radstreifen ist gut einzurichten. Deshalb sollte er auch beschlossen werden.  
d) Radaufstellstreifen auf der Schießstättstraße von Süden werden ebenfalls grundsätzlich abgelehnt, weil die Gesamtbreite von 13 m dies angeblich nicht zulassen. Hier sind vier Fahrspuren geplant, und es fehlen gerade 50 cm, also 15 cm pro Fahrspur, die bei gutem Willen zu finden wären. Schon aus Gründen der Weiterführung der Radstreifen aus der Pfaffenriedstraße sollte dieser Radstreifen mit Aufstellstreifen für Geradeausfahrende beschlossen werden. Dem Radfahrer ist nicht zuzumuten, die Unterführung unter der B11 zu nutzen und hinter dem Lidl wieder über die Margaritenstraße in die Schießstättstraße oder den Moosbauerweg zu fahren.

e) Übrigens sind auf dem Plan bis auf die Südseite der Kreuzung überall Radstreifen eingezeichnet. Wenn wir unsere Stadt attraktiver machen wollen für Radfahrende, können wir nicht bei der ersten konkreten Maßnahme zurückstecken wegen ein paar Zentimeter.

TOP 8 / Anfragen Gerichtsurteil zur Bebauung Gebhardtstr. 6 der Fa. Krämmel
Ich möchte erinnern an die Entscheidung des Bürgermeisters vor zwei Jahren, diesem großen Bauvorhaben ohne Beteiligung des Bauausschusses zuzustimmen. Herr Lejko hat damals empfohlen, zu klagen. Einige Anlieger, darunter ich, haben dies getan, und nun liegt das Urteil vor. Diese Klage hat übrigens jeden Kläger deutlich mehr als 1000 € gekostet, trotz Rechtsschutzversicherung. Die Kammer hat unsere Klage abgewiesen – es urteilte, dass das Vorhaben „den Klägern gegenüber nicht rücksichtslos sein dürfte“, also dass keine bedrückende Wirkung der Baukörper auf die die Kläger unterstellt werden kann. Das Gericht interessiert sich also nicht an den Vorgaben, die wir als Bauausschuss für §34-Bauanträge haben, nämlich Art und Maß der umgebenden Bebauung. Das größte Mehrfamilienhaus in der näheren Umgebung, Gebhardtstr. 9, hat einen Grundriss von ca. 30x11 m, mit Balkonen 30x12.5 m. Das größte Haus des Bauvorhabens, Haus B, hat einen Grundriss von 32x15.5 m, mit Balkonen von 35x18 m. Also 50 % mehr Grundfläche ohne Balkone und 68% mehr mit Balkonen als die benachbarte Wohnbebauung. Diese große Überschreitung des Maßes der Bebauung haben wir bisher nicht zugelassen, und die Verwaltung hat damit einen Präzedenzfall geschaffen, auf den sich jeder Bauträger in Zukunft bei §34-Flächen berufen kann. Herr Bürgermeister, wie will die Verwaltung, wie können wir als Bauausschuss in Zukunft verhindern, dass solche großen Überschreitungen von den Bauträgern mit Hinweis auf dieses von Ihnen durchgewunkene Vorhaben bei Bauvorhaben nach §34 durchgesetzt werden?

 

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15.05.18: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Surfwelle: Finanzierungsanteil und Genehmigung Bauvorhaben
In der BA-Sitzung letzte Woche wurde von der Verwaltung bestätigt, dass es bei dem Bauantrag nur um das Aufsichts- und Betriebshäuschen geht, nicht um das gesamte Vorhaben der „Errichtung einer Anlage zur Erzeugung einer Flusswelle zum Zwecke des Surfens“. Dieser Titel ist irreführend.
Ich stelle deshalb den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: „Der Stadtrat genehmigt den Bauantrag zur Errichtung eines Aufsichts- und Betriebsgebäudes im Bereich der Landspitze nördlich der Weidacher Hauptstraße nach Maßgabe der vorgelegten Planung …“
-> Antrag wurde abgeändert berücksichtigt

TOP 5 / Bericht Projektgruppe Radroutenkonzept
Radstreifen auf der Königsdorfer Straße und der Sauerlacher Straße:
Wann ist mit ihrer Einführung zu rechnen?
Antwort Frau Leonhard: Zeitpunkt völlig offen, weil das Straßenbauamt bisher alles abgeblockt hat. Nach den letzten Besprechungen ist aber ein Umdenken festzustellen, was zu Hoffnung Anlass gibt.

TOP 6 / Förderrichtlinie Nachhaltige Mobilität
Wir freuen uns über diesen Antrag und werden ihn unterstützen.
• Wie wird Missbrauch der Abwrackprämie unterbunden, z.B. Zulassung durch Familienangehörige?
Antwort: wohl nicht möglich, auch in der Mpünchner Vorlage ungelöst.
• Seite 3 / Beratung: zusätzliche Übernahme der Formulierung der Münchner Vorlage „max. 800 € pro Tag Beratungshonorar“
• Seite 5, Inkrafttreten: zum „1.7.2018“ und nicht erst zum 1.1.2019.
Antwort des Bürgermeisters: dazu wäre extra Nachtragshaushalt nötig, deshalb sollte der Termin bleiben.
• Stichwort Mobilitätswende: Idee, die Sprinter der Paketzulieferdienste durch Lastenräder, gerne e-angetrieben, zu ersetzen

TOP 7 / Sicherheitswacht
Frage an Hr. Czerweny: Wieviele Überstunden hat die WOR Polizeiinspektion (43 Beamte) in 2017 angehäuft?
Antwort: ca. 30-40 Stunden pro Stelle.
Grundsätzliches:
a. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich Leute anspreche, wenn sie Abfall liegen lassen, große Hunde frei laufen lassen o.ä.
b. Die Staatsregierung fördert massiv die Einführung von Sicherheitswachten, obwohl Bayern das sicherste Bundesland ist und ein Rückgang von 20% bei den Straftaten gemeldet wurde. Mit dieser völlig unlogischen Vorgehensweise schürt sie unberechtigte Ängste und spielt damit den Rechtsradikalen in die Hand, nur weil sie meint, ihnen damit Wähler abzuziehen. Die Geschichte zeigt aber, dass dies nicht gelingt, dass die Leute lieber das Original wählen, dass aber so die Gesellschaft nach rechts getrieben wird, auch von der in Bayern staatstragenden Partei CSU.
c. Die Staatsregierung lenkt damit auch ab von dem personellen Kahlschlag, der unter der Ära Stoiber durchgeführt wurde. Nun sollen ehrenamtliche billige Kräfte ohne polizeiliche Befugnisse ordentliche Beamtenstellen ersetzen nach dem Motto: den Staat schlank sparen und dann vom Staatsversagen reden.
d. Warum wohl gibt es in den anderen beiden Städten im Landkreis keine Sicherheitswacht? Nur Wolfratshausen greift nach allem, was kostenlos ist, und fragt nicht nach den langfristigen Folgen.
e. Wir als Bürger und Bürgerinnen sollten weiterhin Zivilcourage zeigen und die Verantwortung für das Funktionieren unseres Zusammenlebens nicht outsource an schlechtbezahlte Ehrenamtliche.
Gegen meine Stimme und die von Uli Krischke (BVW) wurde der Einsatz der Sicherheitswacht begrüßt.

TOP 8 / Anfragen
1. Fungizid- und Glyphosat-Analysen der Bodenproben vom Golfplatz Bergkramer Hof / Wasserschutzgebiet:
Ergebnisse seit Dezember 2017 ausstehend.
Antwort Frau Leonhard: immer noch keine Ergebnisse vorliegend. Meine Stellungnahme: Vorschlag, das Analyseinstitut zu wechseln - ich habe ein Alternativangebot mit deutlich günstigeren Konditionen vorgelegt.
2. WLAN im Markt
Ich habe an alle eine Übersichtsstudie zum Stand der Forschung zu gesundheitlichen Auswirkungen der WLAN-Strahlung ausgeteilt. Dies ist schon der zweite Überblick, nachdem der erste im Jahr 2014 im Springer Reference Book, der Bibel der entsprechenden Wissenschaft, erschienen ist. Schon dieser hatte festgestellt, dass WLAN gesundheitsschädlich ist. Der aktuelle Review 2018 bestätigt diese Aussage und führt aus: „WLAN sollte nicht in Schlafzimmern, an Arbeitsplätzen, in Aufenthaltsräumen, Krankenzimmern, Hörsälen, Klassenzimmern und in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden.“ Wir haben also ein Problem und sollten überlegen, wie wir als Stadt damit umgehen, auch mit der Zukunft von WLAN im Sitzungssaal und im Markt.    Mehr »

09.05.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Parkdeck Paradiesweg
„Dies ist der zweite Entwurf für ein Parkdeck, nachdem der erste als ungenügend von uns zurückgewiesen wurde. Nun stellt sich heraus, dass im Untergrund bis auf Wasser alle möglichen Versorgungssysteme verlaufen, nämlich Schmutzwasser, Gas, Strom und Elektro. Auch beim ersten Entwurf waren Gründungen und Fundamente notwendig, die evtl. eine Verlegung dieser Leitungen voraussetzen. Von uns geschätzte Zusatzkosten für diese Verlegungen: 200-300 Tausend €. Wieder einmal stehen wir vor der Situation, dass wir mehrere Sitzungen diskutiert haben und sich erst sehr spät herausstellt, dass wir wichtige Informationen nicht bekommen haben. Ich erinnere daran, dass wir erst nach einem Jahr das Ergebnis der Parkraumstudie erhalten haben, das vom BA mit der Note „Thema verfehlt“ zurückgewiesen wurde. Und weitere Monate sind vergangen, bis wir eine Vorlage hatten für einen ebenerdigen Ausbau dieses Parkplatzes und einen ersten Entwurf für ein Parkdeck. Wir entschieden uns dann für den Ausbau des Parkplatzes, ohne zu wissen, dass den Anwohnern damals versprochen wurde, dass der Parkplatz nicht ausgebaut wird.
Wir hatten am 8.11.2017 beschlossen, eine fundiertere Planung für dieses Parkdeck machen zu lassen, damit wir diese Lösung prüfen können, weil wir einen Kompromiss brauchen, wie Kollege Praller es formulierte. Damals wurde der ebenerdige Parkplatz verworfen, weil jeder zusätzliche Parkplatz 29.000 € gekostet hätte. Nun liegen die Kosten für zusätzliche Parkplätze des Parkhauses vor, die bei ca. 41.000 € pro Parkplatz liegen und damit wieder über der Schmerzgrenze. Uns liegt nun als Beschlussempfehlung der Verwaltung die Ermächtigung für die Planung eines Parkdecks mit 2 Ebenen vor – und keine „Prüfung“ dieser Möglichkeit. Wo bleibt eine Beschlussempfehlung mit Alternativen, dem Ausbau des ebenerdigen Parkplatzes und einem Parkdeck, bei diesen Preisen pro zusätzlichem Parkplatz?
Also wieder Thema verfehlt und Zeit verloren! Und jedesmal entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass der Stadtrat Schuld ist an den Verzögerungen. Der Bürgermeister trägt die Verantwortung, den Stadtrat umfassend zu informieren und die Beschlussvorlagen entsprechend vorzubereiten, damit vom Ausschuss oder vom Stadtrat zeitnahe Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt gefällt werden können. Dieser Verantwortung wird er offensichtlich nicht gerecht.
Meine Fragen zum vorliegenden Sachverhalt:
a) Warum wurde dies nicht schon beim ersten Entwurf von der Verwaltung im Sachverhalt beschrieben, obwohl mit dem Pumphaus klar sein sollte, dass der Untergrund nicht frei ist?
b) Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass Leitungen im Untergrund liegen, die evtl. zusätzliche Kosten verursachen?“
Daraus entspannte sich eine etwas hitzige Diskussion, ob überhaupt zwei Parkhäuser von der Verwaltung angeschaut wurden - was objektiv der Fall war. Deshalb war mein Nachhaken auch berechtigt, denn die Verwaltung hat die Aufgabe, die Vorlagen so vollständig vorzubereiten, dass der Stadtrat gut entscheiden kann. Die Antwort des Bürgermeisters: "Bitte unterlassen Sie die Vorwürfe an den Bürgermeister, das finde ich unmöglich."

TOP 5 / Antrag auf Abweichung von Stellplatzsatzung Lärchenstr. 16a
Dieser Antrag wird abgelehnt, weil er mit 5.26 m weit über das im Beb-P maximal zulässige Maß von 3.50 m für die Breite einer Garage hinausgeht.

TOP 6 / Änderung Bauantrag Neubau MFH Schießstättstr. 82
• Liegt die Überschreitung der Baufenstergröße im Rahmen der vom LRA genehmigten 10 %?
Antwort Frau Leonhard: augenscheinlich ja!

• Ich erinnere an einen Antrag auf Bau eines Zauns in der Baaderstraße, den wir ablehnten, weil er dem uralten Beb-P widersprach, obwohl auch 80% aller Zäune nicht diesem Beb-P entsprachen. Nun, bei einem großen Bauvorhaben, sollen wir gewichtigen Abweichungen vom Beb-P zustimmen, einer deutlich größeren Baufenstergröße und einer anderen Orientierung. Die Alternative wäre, den Beb-P zu ändern, wie wir es auch in anderen Fällen gefordert haben.
Ich werde deshalb diesem Antrag nicht zustimmen.
Wenn das LRA selbst seine Vorgaben bezüglich der genehmigten Überschreitung der Baufenstergröße nicht einhält, wird es unglaubwürdig. Wir sollten dies nicht hinnehmen und dagegen klagen. Dieser Vorschlag wurde von der Mehrheit des Ausschusses geteilt.

TOP 9 / Wirtschaftlichkeitsrechnung PV-Anlage auf neuem Norddach Schule Waldram
Fragen an unseren PV-Spezialisten Hr. Eibl:
1. stimmt es, dass bei Nordausrichtung nur 50% der Leistung bei Südausrichtung angenommen werden kann?
Antwort Hr. Eibl: stimmt nicht; seine Versuchsanlage ergab bei -20° Dachneigung Leistungen von 800-900 kWh/kWp, während die Planer 450 kWh/kWp bei -13° Dachneigung angenommen haben.
2. Gibt es nicht PV-Materialien, die eine deutlich höhere Ausbeute auch bei Nord-Dächern ermöglichen?
Antwort Hr. Eibl: ja! Durch den von ihm ermittelten höheren Ertrag können auch höherwertige Module eingesetzt werden mit entsprechend höherer spezifischer Leistung.
Frage an die Verwaltung:
Kann der zusätzlich erzeugte Strom in der Schule direkt verbraucht werden oder benötigen wir einen Speicher bzw. speisen in das öffentliche Netz ein?
Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Wir sollten diesem Projekt trotz der schwierigen Wirtschaftlichkeit zustimmen – Wolfratshausen hat mit dem Energienutzungsplan ehrgeizige Ziele, die nur erreicht werden können, wenn alle Potenziale ausgeschöpft werden, auch bei der Stadt!

TOP 10 / Aufstellung Beb-P 83, Kraft-Areal Sauerlacher Straße
„Ich erinnere an unseren Antrag im BA vom 14. Juni 2017, dass Bürgermeister Heilinglechner aufgefordert wird, „die in der Verkehrssimulation von Herrn Ammerl vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entspannung der Situation auf der Sauerlacher Straße zeitnah umzusetzen.“ Der Hintergrund: Der Beb-P 83 sollte solange nicht weiter verfolgt werden, bis die von Herrn Ammerl angedeuteten Ergebnisse auch in der Realität eintreten. Wir befürchteten, dass sonst die Sauerlacher Straße ganz dicht ist und bezogen uns auf das Zitat von Prof. Kurzak, dass 10 % mehr Verkehr eine doppelte Staulänge bedeute. Kollege Kugler hat damals laut Protokoll erklärt, dass dies alle möchten und er den Antrag nicht verstehe. Kollege Fleischer hat dann diesen Antrag sogar als „Schaufensterantrag“ bezeichnet und schließlich wurde er gegen meine Stimme abgelehnt.
Heute sollen wir über die Aufstellung dieses Beb-P beschließen, obwohl die Verkehrsfrage noch nicht geklärt ist. Es geht also um das Selbstverständnis und die Glaubwürdigkeit unseres Ausschusses. Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass der Investor nicht bauen würde, wenn die Autos im Stau stehen. Wir als gewählte Vertreter und Vertreterinnen der Wolfratshauser müssen schon selbst beurteilen, ob ein zusätzliches Verkehrsaufkommen in diesem Bereich der Sauerlacher Straße von ca. 4.000 KFZ pro Tag verträglich ist. Aus den von Herrn Ammerl im Januar 2017 vorgetragenen Zahlen lese ich für den Prognose-Nullfall 2030 in der Abendspitze am Bahnübergang 1114 KFZ, mit EKZ 1661 KFZ, also eine Steigerung um 50 %. Mit Herrn Kurzaks Aussage ergibt sich eine Vergrößerung der Staulänge in diesem Bereich um den Faktor 16! Heute schon geht der Stau auf der Sauerlacher Straße am Spätnachmittag bis zur Gebhardtstaße, oft bis zur Auenstraße und manchmal bis zum Friedhof. Ich erinnere mich an die sehr vorsichtige Aussage von Herrn Ammerl auf meine damalige Frage, wie sich der Verkehr auf der Sauerlacher Straße wohl mit dem EKZ entwickeln wird: „Es wird sicher nicht besser“. Darauf sollten wir uns nicht blauäugig verlassen – der Verkehrsinfarkt auf der Sauerlacher Straße wird Wolfratshausen lahmlegen!
In der Begründung zum Beb-P steht auf Seite 3: „Bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Standort hinsichtlich des induzierten Verkehrsaufkommens verträglich und städtebaulich integriert ist.“ Dies ist bis heute nicht nachgewiesen.
Ich bitte deshalb darum, den Beschluss zu diesem TOP zurückzustellen, bis sicher ist, dass die von Herrn Ammerl vorgeschlagenen Maßnahmen auch nachgewiesenermaßen greifen.“
Diskussion:
1. Die 12 bis max. 16 Wohnungen im Mehrfamilienhaus am nördlichen Rand stellen nur ein Feigenblatt dar, um das EKZ zustimmungsfähig zum machen. Sie sind deutlich weniger als zu Beginn der Diskussion angedacht. Wir sollten darauf bestehen, dass mehr Wohnungen für Geringverdiener entstehen.
2. Die Kraft-Stiftung hat zum Ziel, bedürftige Menschen zu unterstützen. Wir sollten deshalb festlegen, dass die geplanten Wohnungen förderfähig für Einkommensorientierte Förderung sind.
3. In der Vorlage (Seite 3/3) ist für die Wohnbebauung eine maximale Wandhöhe von 11,60 m festgelegt. Es wird damit argumentiert, dass die Wandhöhe von 11,6 m in der durch dreigeschossige Bebauung geprägten Umgebung nicht vorhanden ist, S. 2/3. Für das EKZ allerdings fehlt diese Zahl, die über dem Maß für die Wohnbebauung liegt. Was ist das Maß für diesen Baukörper?
Antwort Frau Leonhard: zulässige Wandhöhe EKZ beträgt 12.2 m.
Bemerkung: damit liegt die zulässige Wandhöhe nur geringfügig über der der Wohnbebauung und sollte verträglich sein.

4. Im Sachverhalt taucht zum ersten Mal eine „gastronomische Nutzung“ von bis zu 500 m² auf, welche die gesamte gewerbliche Nutzung von 6500 auf 7000 m² erhöhen würde. Hier wird fein unterschieden zwischen „Verkaufsfläche“, die mit 6500 m² unseren Vorgaben entspricht, und Nutzfläche, welche die wirkliche Größe des Bauwerks bestimmt. Dies hat einen größeren Baukörper zur Folge und wir müssen uns fragen, ob ein solch massiver Baukörper noch städtebaulich verträglich ist.
5. In der Stellplatzuntersuchung von Herrn Ammerl ist die geplante Gastronomie nicht enthalten. Die von ihm ermittelten 290-300 Stellplätze sind also zu wenig.
Antwort Frau Leonhard: die Stellplätze für die Gastronomie ergeben sich aus unserer Stellplatzverordnung und müssen deshalb hier nicht aufgeführt werden.
6. Auf S. 3 der Begründung des Beb-P steht als Fußnote 2: „Eine Anpassung des Gutachtens der CIMA an die aktuellen Rahmenbedingungen und Planung erfolgte mit gleichem Titel am 19.03.2018.“ Ebenso wird von einer „Teilfortschreibung vom 01.03.2018“ geschrieben in Fußnote 3. Wer kennt diese Änderungen, was beinhalten diese?
Antwort Frau Leonhard: diese Fortschreibungen wurden wegen einer neuen Gesetzeslage durchgeführt und es stellte sich heraus, dass keine Änderungen nötig sind.
Mein Kommentar: mit der Zustimmung zu diesem Beb-P-Entwurf nimmt die Mehrheit des Ausschusses den Verkehrsinfarkt für Wolfratshausen billigend in Kauf in der Hoffnung, dass durch das EKZ „Wolfratshausen belebt wird“. Ein Bärendienst für die Wolfratshauser Bürgerinnen und Bürger und deren Kinder, denen eine Verbesserung der Lebens- und Verweilqualität in unserer Stadt sicher wichtiger ist als eine Verbesserung des Einzelhandels im Markt.

TOP 11 / Loisachufer 2 – Bereitstellung von HH-Mitteln für Stabstelle
• Unsere bisherige interne Diskussion war, die Stabstelle „vorübergehend“ am Loisachufer 2 anzusiedeln, bis die Nutzung des Untermarkts 10 und des EG der Happschen Apotheke geklärt ist. Es war einhellige Meinung, dass die Stabstelle langfristig in der Marktstraße am besten ankommt. Trotzdem müssen wir Geld für die Renovierung des Gebäudes Loisachufer 2 in die Hand nehmen, und wir sollten in den Nachtrags-HH Geld einstellen. Aber wieviel?
• Uns erscheinen die Kosten für die Möblierung von 40.000 € sehr hoch. Bitte aufschlüsseln.
Frau Leonhard wollte anhand einer nicht mit Kosten hinterlegten Inventarliste zeigen, dass die 40.000 € nicht zu hoch sind. Dieses Ablesen einer Wunschliste lehnte ich ab, weil es keine Antwort auf meine Frage nach der Aufschlüsselung der Kosten war.

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07.03.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Abweichung vom B-Plan für Markise und Gartenhäuschen Kolpingplatz 9
Sowohl Überschreitung der Baugrenze als auch Breite der Markise liegt weit außerhalb des bisher zugestimmten. Gartenhäuschen lt. B-Plan nur als Gemeinschaftsanlage, nicht für jeden Mieter. Beides wären Präzedenzfälle. Deshalb Ablehnung.

TOP 6 / Aufstellung B-Plan für Gleisdreieck
• Im Flächennutzungsplans ist dieser Bereich als „Grünfläche“ mit zwei „Spielplätzen“ dargestellt. Muss nun auch der FNP geändert werden?
Frau Leonhard: Es wird ein B-Plan aufgestellt; Änderung des FNP nicht nötig.
•  Ziel sollte Wohnbebauung, vor allem für einkommensschwache Wolfratshauser sein. Ich bitte deshalb die Verwaltung, uns den Text des Testaments weiter zu geben.
BM Heilinglechner verspricht, dies im nichtöffentlichen Teil der nächsten Bauausschusssitzung zu tun.

TOP 7 / Anfragen
Tag des Artenschutzes 3. März: 181 „pestizidfreie Kommunen“, darunter auch Wolfratshausen.
Seit der Veröffentlichung einer interaktiven Karte durch den BUND, auf der Kommunen eingetragen werden, die auf Glyphosat und andere Pestizide bei der Pflege ihrer Grün- und Freiflächen verzichten, hat sich die Anzahl der Kommunen in nur drei Monaten auf 181 Städte und Gemeinden erhöht.
Die Stadtwerke setzen schon seit mehr als einem Jahrzehnt keine Pestizide zur Unkrautbekämpfung mehr ein. Nach unserer Intervention hat auch die Friedhofsgärtnerei vor 3 Jahren darauf verzichtet.
Ich möchte anregen, dass wir als Stadtrat BayWa und Dehner auffordern, glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel aus ihrem Giftschrank zu verbannen. Von bundespolitischer Seite wird ein Verbot dieser Mittel für den Kleingartenverbrauch diskutiert. Die Grünen haben gemeinsam mit dem BN die beiden Gartencenter angeschrieben, aber wenn die Stadt dies tut, hat es eine andere Wirkung.
BM Heiliglechner versprach nach längerer Diskussion, einen entsprechenden Brief an Dehner und BayWa zu schreiben.

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07.02.18: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag auf Vorbescheid 3-gesch. Gebäude Beuerberger Straße
• Im gültigen Bebauungsplan ist für diese Fläche kein Baurecht vorgesehen, außerdem ist der größte Anteil Biotopfläche, zudem müssten festgesetzte Bäume entfernt werden, wie von der Verwaltung beschrieben. Deshalb kann ich dem Antrag nicht zustimmen.
-> Antrag wurde einstimmig abgelehnt!

TOP 4 / Bauantrag Neubau 6-grp. KiTa Ludwig-Thoma-Str. 6 (alte Landwirtschaftsschule)
• OK; wir brauchen KiTa-Plätze. Allerdings ist die Außenfläche sehr begrenzt und wir werden Kleinkinder-taxis zu außenliegenden Grünflächen sehen, damit die Kinder im Freien spielen können. • Im Baumbestandsplan sind im Spielplatzbereich bis auf die 9 m hohe Platane an der östlichen Kante keine Bäume mehr vorgesehen. Die Kinder freuen sich im Sommer über Baumschatten. Deshalb sollten die als zu fällenden Bäume in diesem Bereich (Bäume im Plan: 9, 17, 20, 21) stehen bleiben.
• Außerdem sollte geprüft werden, ob durch eine veränderte Anordnung der anschließenden Parkplätze nicht auch die Bäume 18 und 19 erhalten bleiben können. Auch sie würden Schatten für die Spielfläche geben, weil sie im Süden stehen.
-> Ich habe dem Antrag als einziger nicht zugestimmt, weil der Erhalt der Bäume auf dem zukünftigen  Spielplatz nicht klar war.

TOP 5 / Antrag auf Vorbescheid Neubau 2 MFH und TG Sauerlacher Straße 47-47b
• TG-Ausfahrt scheint direkt auf unsere Stadtbushaltestelle raus zu kommen – bitte prüfen.
-> ist Sache des Bauwerbers und wird nachverfolgt von der Verwaltung

TOP 6 / Bauantrag Neubau Fünfspänner Isarstr. 1
• Im Sachverhalt steht deutlich:
- Baukörper zu groß - FNP verlangt Abstand von 20 m zu Staatstraße (bei 20 m Abstand nur 2 der geplanten 5 Reihenhäuser machbar!)
- Zufahrt über den Fuß/Radweg an der Staatsstraße nicht genehmigungsfähig
deshalb frage ich mich schon, ob der planende Architekt einfach mal losgelegt hat, um eine maximale Bebauung und damit maximalen Profit aus diesem Grundstück rauszuschlagen. Dies dürfen wir nicht dulden. Deshalb lehne ich den Antrag ab.
-> Antrag einstimmig abgelehnt!

TOP 8 / Antrag auf Vorbescheid Tennisbetrieb Am Föhrenwald 29
• „Wegen fehlender Erschließung nicht genehmigungsfähig laut §35 BauGB. Deshalb Ablehnung, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
-> Antrag wurde einstimmig abgelehnt

TOP 9 / Anfrage Restwasserkraftwerk Floßgasse Kastenmühlwehr
• Auf Seite 9 der Präsentation ist auch ein „Neubau“ auf dem Gelände der Weidachmühle dargestellt. Ist etwas darüber bekannt? Antwort: Nein.
• Zustimmung, da die Floßrutsche „praktisch noch nie regulär genutzt“ wurde und die Flößer haben auch kein Interesse.
• Wieviel Geld hat die Stadt in den Bau und Unterhalt dieser Floßrutsche seit Beginn reingesteckt? Antwort Bürgermeister: gehört zu Bauhofarbeiten; wird ermittelt.

TOP 10 / Änderung Beb-P Nr. 30 für den südlichen und östlichen Teil des Gewerbegebietes
• Warum wird eine Geschosswandhöhe von 4.20 m vorgegeben und nicht einfach eine max. Wandhöhe?
Antwort der Verwaltung: um zu verhindern, dass mehr als die maximal vorgegebenen Vollgeschosse überschritten werden. Mehr Vollgeschosse bedeuten mehr Verkehr.
 • Wie gehen wir mit der durch unsere Änderungen möglichen Verkehrszunahme um? Kann Herr Ammerl als Verekhrsexperte da kurzfristig Ideen einfließen lassen?
-> Hr. Ammerl wird vom Bürgermeister gebeten, sich dazu Gedanken zu machen.

TOP 11 / Änderung Beb-P Nr. 20A für den westlichen Teil des Gewerbegebietes
• Vorschlag Staffelung Geschosszahl an Königsdorfer Straße entsprechend Beb-P 30, d.h. IV -> V und nicht gleich V.
• Müssen wir die S-Bahn-Planungen am westlichen Rand des Gebietes beachten?
• Durchstich des bisher illegalen Rad/Fußwegs übers Bahngleis auf Höhe Wallbergstraße festlegen.
• Wie gehen wir mit der durch unsere Änderungen möglichen Verkehrszunahme um? Kann Herr Ammerl als Verekhrsexperte da kurzfristig Ideen einfließen lassen?
-> Hr. Ammerl wird vom Bürgermeister gebeten, sich dazu Gedanken zu machen.

TOP 12 / Änderung Beb-P Nr. 19A Bahnhofstraße 9+11
• Im Protokoll des BA vom 14. Juni 2017 wird festgestellt, dass der Schuppen am östlichen Grundstücksrand unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Der Schuppen habe Einfluss auf die baulichen Nutzungsmöglichkeiten und man solle der Denkmalbehörde „die Stirn bieten“. Im vorliegenden Entwurf ist nun dargestellt, dass das Waschhäuschen hinter dem Haupthaus unter Denkmalschutz steht, und nicht der an die Grundstücksgrenze gebaute Schuppen, der z.Zt. als Abstellplatz und Garage benutzt wird. Die Diskussion in der BA-Sitzung entzündete sich aber an dem Schuppen und nicht an dem Waschhäuschen.
• Meine Fragen:
1) Wie kommt es zu dieser Wendung? Antwort Frau Leonhard: "hier lag ein Missverständnis vor"
2) Herr Lejko hat mir das Fällen der quartiersprägenden großen Nadelbäume im Zusammenhang mit der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mitgeteilt, dass der Schuppen unter Denkmalschutz stünde und deshalb die Unterkünfte im hinteren Bereich des Grundstücks situiert werden müssen. Antwort Frau Leonhard: Flüchtlingsunterkunft war immer im hinteren Teil des Grundstücks geplant.
3) Das Baufenster des Winkelmeier-Grundstücks direkt an der Loisach ist bis zur Straße vorgezogen und versperrt damit die Sicht auf den Fluss, im Gegensatz zur gegenüberliegenden Straßenseite. Ich stelle deshalb den Antrag, dieses Baufenster aus städtebaulichen Gründen auf die Linie des nächsten Grundstücks zurückzunehmen; damit würde auch die mächtige Rotbuche geschützt.
-> dem Antrag wurde gegen die Stimme des Bürgermeisters zugestimmt!
4) Die großen Baufenster an der Bahnhofstraße lassen eine ununterbruchene Bebauung zu, die Großstadtcharakter hat. Wir sollten den Cahrakter unserer Stadt erhalten und sie nicht austauschbar machen. Wie können wir erreichen, dass nicht geschlossen bebaut wird?
Antwort Frau Leonhard: über Festlegung von Geschossflächenzahl und Anzahl der Geschosse
-> bei der weiteren Diskussion beachten
Meine Beobachtung:
die Verwaltung tut sich schwer, städtebauliche Aspekte (z.B. Wahrung des Stadtbildes, Verkehr) in die Überlegungen zu Bebauungsplänen einfließen zu lassen. Wir ehrenamtlichen Stadträt*innen sind da schnell überfordert. Was fehlt: Stunden für einen Stadtbaumeister, der übergeordnete Gesichtspunkte in Bebauungspläne und die Bauleitplanung einfließen lässt!

TOP 13 / Bauantrag Aufstockung Bauteil V Schule Waldram
                 – Genehmigung Entwurfsplanung und Kostenrechnung

• Ist die bisherige Heizungsanlage ausreichend für den Zubau? Antwort Hr. Wenig: ja!
• Unter Kostengruppe 390, Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion, ist neben einer Pauschale von 30 T€ für „zusätzliche Maßnahmen“ ein sehr genauer Betrag von 29.990 € für „Sonstiges“ angegeben, was mich misstrauisch macht. Woraus setzt sich dieser Betrag zusammen?
Antwort Hr. Wenig: Betrag ist aufgeschlüsselt; liegt ihm aber gerade nicht vor.
• Unter Kostengruppe 440, Starkstromanlagen, ist nur eine Gesamtsumme von ca. 100 T€ angegeben. Wie ist die Aufteilung?
Antwort Hr. Wenig: Betrag ist aufgeschlüsselt; Aufschlüsselung liegt ihm aber gerade nicht vor.
• Laut Kollege Eibl ist auch eine nach Norden ausgerichtete Photovoltaikanlage wirtschaftlich. Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Verwaltung soll anhand einer Wirtschaftlichkeitsrechnung über 20 Jahre prüfen, ob auch auf dieser Seite des Daches eine PV-Anlage sinnvoll ist und dem BA berichten.
-> Antrag wurde einstimmig angenommen!

TOP 15 / Anfragen
Baumfällungen Stobäusstraße 96
Der gesamte Baumbestand – u.a. etliche große Föhren – auf dem Gelände Stobäustraße 96 wurde vor ca. 3 Wochen plattgemacht. Im Beschluss zum Vorbescheid hatten wir festgelegt, dass die Gebäudekörper mindestens 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Und im damals vorgelegten Entwurf waren an der östlichen Grundstücksgrenze sogar mehr als 5 m Abstand vorgesehen. Etliche der großen Bäume standen in ca. 1-2 m Abstand zur Grundstücksgrenze, wären bei gutem Willen also leicht zu erhalten gewesen. Laut Bauamt liegt noch kein Bauantrag vor, aber die Besitzer haben erstmal alles abgeholzt, bevor sie einen konkreten Plan vorlegen. Dieser rücksichts- und verantwortungslose Umgang mit der Natur in unserer Stadt zugunsten von Profitmaximierung, der ja kein Einzelfall ist, macht mich wütend und ich bitte meine Kolleg*innen, sich Gedanken zu machen, wie wir ortsbildprägende Bäume und damit ein guter Teil unserer Lebensqualität in Zukunft schützen können.
Antwort des Bürgermeisters: er wartet auf einen Antrag.
Wir haben vor, einen Antrag zum Baumschutz in die Märzsitzungen des Bauausschusses und des Stadtrates einzubringen.

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12.12.17: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Verabschiedung Haushalt 2018 - Haushaltsrede
(in Vertretung von Annette Heinloth, die kurzfristig krank geworden ist)

Heute ist der Tag, wo festgelegt wird, welche Projekte im kommenden Jahr (und in den folgenden Jahren) realisiert werden, welche Investitionen getätigt werden, wo Geld planmäßig hinfließen soll, und wo nicht. Dieses Gremium hat es in der Hand, die Stellschrauben zu betätigen oder es sein zu lassen.

Wir sehen es als Aufgabe der Mandatsträger in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an, nicht nur für aktuelle Problemsituationen Lösungen zu finden, sondern auch mittel- bis langfristige Entwicklungen im Blick zu haben und Konzepte für eine nachhaltige Strategie zum Wohle der Stadt und ihrer BewohnerInnen auf den Weg zu bringen. Wir beeinflussen mit unserem Handeln – oftmals auch mit unserem Nichthandeln bzw. unterlassenem Handeln – die Lebensgrundlagen der nachfolgenden Generationen. Deshalb ist es wichtig, über den Tellerrand hinaus-zuschauen und den Blick vom aktuellen Geschehen auf künftige Entwicklungen zu richten.
Und hier beginnt manchmal unsere Irritation: Nicht nur einmal haben wir auf Nachfrage zu bestimmten Themen in der Verwaltung eine Aussage gehört in Richtung: In dieser Sache sind wir nicht aktiv; wir warten auf eine politische Entscheidung; wir sind ja nur die ausführenden Organe, die nach Beschlüssen des Stadtrats tätig werden. Und dann hören wir von Kollegen aus dem Stadtrat: Wir haben hier verantwortliche Abteilungsleitungen, die für ihre jeweiligen Bereiche und Budgets zuständig sind. Die haben ihre Themen im Blick und die Aufgabe sich dieser anzunehmen. Wir reagieren nur auf Themen, die aus der Verwaltung kommen. Ich möchte nur ein konkretes Beispiel nennen: Die Umsetzung unseres ehrgeizigen Energienutzungskonzepts geschieht in der Verwaltung nur beim Altbestand, nicht bei Neubauten – unsere Energiemanagerin ist nicht in zukünftige Planungen eingebunden. Und da fragen wir uns schon gelegentlich: Wer ist der Motor, wer der Gestalter? Wer hat denn hier das Heft in der Hand? Und wer reagiert nur? (und regt sich auf, wenn nichts passiert)?

An der einen oder anderen Stelle hätten wir uns etwas mehr Grüne Akzente gewünscht:
Wir sehen die Zukunft unserer Stadt nicht in der Tolerierung und Förderung von noch mehr motorisiertem Verkehr, sondern in der Förderung und Stärkung der Verweilqualität und des Sich Wohlfühlens. Was bspw. beim Bürger ankommt an Klimaschutzmaßnahmen ist uns zu wenig. Was zur Verkehrsberuhigung gemacht wird ebenso. Der Radwege-Ausbau ist schleppend, Maßnahmen zur attraktiveren Gestaltung der Stadtbus-Linien werden abgeblockt, im Umwelt- und Baumschutz fehlen Maßnahmen, das Loisachufer harrt der Veränderung, Aktualisierungen der Bebauungspläne hinken hinterher, unsere Projekte im soz. Wohnungsbau gehören angeschoben, ebenso die Nutzung des Klein-Anwesens. Hier wünschen wir uns künftig stärkeres „Dranbleiben“ und dynamischeres Ineinandergreifen der Aktivitäten von Verwaltung und Stadtrat.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 ist aus Sicht der Grünen solide aufgestellt. Die Haushaltslage der Stadt zeigt sich entspannt: Unsere Schulden können weiter abgebaut werden, die geplante freie Finanzspanne ist satt. Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grund- und Gewerbe-Steuern sind hoch. Die vorhandenen Rücklagen wurden durch den NachtragsHH 2017 sogar noch erhöht - die Rücklagen sind als üppig zu bezeichnen. So positiv das klingt, gibt es auch eine Wehrmutstropfen: Wir werden für unsere stattlichen Rücklagen im Jahr 2017 erstmalig sogenanntes Verwahrentgeld, also Strafzinsen, zahlen müssen.

Die Grünen werden diesem Haushalt 2018 zustimmen.

Am Ende meiner Rede möchte ich mich bei Bürgermeister Klaus Heilinglechner und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für ihre engagierte Arbeit bedanken. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsentwurfes gilt unser Dank natürlich vor allem Herrn Zürnstein und seinem Team.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.    Mehr »

06.12.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Bauantrag Neubau Isarkaufhaus Untermarkt 7-11
• Erfreulich, dass jetzt der Stillstand aufgehoben ist. Erfreulich auch, dass er auf unseren Einwand eingegangen ist und einen hinteren Eingang zu den Parkplätzen vorsieht.
• Allerdings, ein Wehrmutstropfen bleibt: Wir haben das Grundstück hinter der Happschen Apotheke (Fl-Nr. 316) mit der Auflage verkauft, dass dort „Parkierungseinrichtungen“ (Aussage Hr.Lejko) geschaffen werden – alle dachten an ein mehrstöckiges Parkdeck. Wir hatten uns davon eine deutliche Entlastung der Parkraumsituation im nördlichen Teil der Altstadt versprochen. Im ILB vom 25.02.17 war auch zu lesen: „Der Käufer des 941 Quadratmeter großen Grundstücks muss sich laut Ausschreibung unter anderem dazu verpflichten, „den Grundbesitz innerhalb zwei Jahre nach dem Erwerb mit einem oberirdischen Parkdeck sowie Geh- und Fahrtflächen zu bebauen“. Ist mit dem jetzt vorgelegten Plan eines einfachen Parkplatzes diese Bedingung erfüllt? Nun soll dort nur ein ebenerdiger Parkplatz entstehen, weil der Investor sich nicht mit dem Nachbarn einigen kann und deshalb nicht hoch bauen darf. Immerhin, anstatt 48 Parkplätze müssen nur 20 abgelöst werden.
Meine Frage wurde von Herrn Lejko dahingehend beantwortet, dass im Kaufvertrag die Formulierung "Parkierungsanlage" gewählt wurde, was auch einen einfachen Parkplatz einschließt.
Fazit: Der Stadtrat muss in Zukunft noch viel genauer die Beschlussvorlagen prüfen, um mehrdeutige Formulierungen zu vermeiden (beim Loisachhallenvertrag haben die Stadträte auch etwas anderes verstanden als letztlich abgestimmt wurde ...)

TOP 4 / Antrag auf Befreiung zur vorübergehenden Rodung Grünstreifen Urmiller-Ring 50-52
• Im Beschlussvorschlag ist von der „Wiederherstellung der „genehmigten“ Bepflanzung“ die Rede. Welche Kriterien legt das Bauamt an diese „Genehmigung“ an?
Die Antwort von Frau Leonhard: in der ursprünglichen Baugenehmigung ist die Bepflanzung festgesetzt; diese muss wieder hergestellt werden.

 TOP 6 / 8. Änderung Beb-P Nr. 26, Roma- und Tapsi-Kreuzung
Jetzt schon schwierige Situation für die vielen Fußgänger, die vom Moosbauerweg in die Margaritenstraße zu den Discountern wollen. Bei Neubauten wäre eine Verkehrsinsel nach 2 Fahrspuren notwendig – hier bleibt die Querung von 4 Fahrspuren erhalten, weil Bestandsschutz vorliegt. Die Verkehrssicherheit erhöht dies nicht. Es ist nur zu hoffen, dass die endgültigen Ampelschaltzeiten ausreichend Zeit für diese Fußgängerwege lassen.
Meine Frage, ob es für Fußgänger ähnliche "Wartequalitäten", also maximal zumutbare Wartezeiten an Ampeln, gibt wie für Autofahrer, konnte Frau Leonhard nicht beantworten. Sie wird sich und das Gremium informieren.
Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten.

TOP 7 / Änderung Bebauungsplan Nr. 30/3 Urmiller-Ring wegen Hotelbau
• Entweder Wandhöhe oder Zahl der Vollgeschosse festsetzen, aber nicht beides! Wandhöhe bevorzugt.
• Von außen (B11a) nach innen soll weiterhin ein ansteigendes Gebäudeprofil gelten, also vier Geschoße außen und sechs innen, um die Erweiterung des Hermes-Gebäudes und den Neubau des Hotels zu ermöglichen. Deshalb soll auch der gesamte Geltungsbereich des 30ers mit der Änderung erfasst werden.
Wir tragen diese Verdichtung im Gewerbegebiet mit, um das Zubetonieren wertvoller Flächen im Außenbereich zu verhindern. Allerdings muss die Verkehrsentwicklung untersucht werden.

TOP 9 / Förderprogramm „Sturzflut-Management“
• Die große Sturzflut an der Bergwaldbühne im letzten Jahr war mehr als vermeidbar: der Damm an der Bergwaldkante zum Golfplatz hörte genau da auf, wo dann das Wasser runterschoss. Dies hätte die Stadtverwaltung und auch das Büro Wehbe erkennen müssen, bevor es zu der Planung Hangsicherung kam. Da haben wir ca. 150.000 € verbrannt für Planungen und Beseitigung der Mure.
• Sind die ungefähren Kosten für die „Ingenieurleistungen zur Erstellung des Integralen Konzepts“ bekannt? Die Antwort von Frau Leonhard: Nein; die Stadt wurde erst vor zwei Wochen vom Wasserwirtschaftsamt auf diesen Fördertopf aufmerksam gemacht. Und Antragsschluss sei der 13.12.17.
Kann es wirklich sein, dass in der Stadtverwaltung nicht alle Fördermöglichkeiten der verschiedenen Ebenen bekannt sind? Die Anwort: diese Möglichkeit war nicht bekannt.
Und nun soll das Gremium ohne irgendeine Vorstellung, was diese Konzeptstudie kosten wird, zustimmen, weil sonst die Förderung flöten geht? Ich habe deshalb aus Protest gegen diese Überrumpelung des Gremiums dagegen gestimmt.

TOP 10 / Bekanntgaben und Anfragen
1. Ertüchtigung Badweiher für Schwimmen im Sommer:
Wie weit ist Abwasserstudie; wann kann mit Aussagen bezüglich der Qualität des Badeweiherwassers gerechnet werden? In der Novembersitzung hatte Frau Leonhard mitgeteilt: „man warte täglich auf den Rest der Ergebnisse“. Was ist aktuell der Status?
– Die Verwaltung wartet immer noch.
2. WC am Hatzplatz und Friedhof sind immer noch nicht gekennzeichnet, meine mehrfache Erinnerung zum Trotz, die letzte vom 10.5.17. Wenn der Bürgermeister etwas gegen „Wildbiesler“ tun will, sollten endlich diese Schilder aufgestellt werden, die bewirken mehr als eine sporadische Sicherheitswacht. Während des Christkindlmarks wurde ein Hof in der Johannisgasse als Pinkelplatz benutzt, obwohl das Hatzplatz-WC nur ca. 100 m entfernt war. Aber ohne Hinweise auf öffentliche WCs wird eben wild gebieselt.

Bürgermeister Heilinglechner hat die zwei Anfragen, die ich in den letzten Wochen gestellt habe, hier beantwortet. Allerdings ohne die Fragestellung bekannt zu machen und damit ohne dem Publikum und den Gremiumsmitgliedern die Chance zu geben, die Antworten zu verstehen. Die Antworten sind zudem teilweise unvollständig und an der Fragestellung vorbei. Leider kann dies erst nachgelesen werden, wenn das Protokoll der Sitzung veröffentlicht ist, also erst im Februar 2018!
Ich werde deshalb meine zukünftigen Anfragen in Kopie an die Gremiumsmitglieder und die Presse geben, damit solche Situationen nicht mehr vorkommen.

Die Anfragen sind im Ordner "Anfragen" dokumentiert

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08.11.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Umgestaltung Parkplatz Paradiesweg – weiteres Vorgehen
• Alternative 1-gesch. Parkhaus mit Erhalt der westlichen Bepflanzung zu prüfen (CSU-Antrag)
• Zufahrt südl. Parkfläche über Rad- und Fußweg grundsätzlich nicht möglich? (Bsp. Bahnhofstraße: deutlich gefährlicher!; auch Radstreifen Pfaffenriedstraße!)
• Anwohner verweisen in ihrem Schreiben auf frühere schriftl. Zusage der Stadt: Schreiben der Stadt an Anwohner vom 28.05.1991. Inhalt dieses Schreibens?
• Wie hat Stadt auf das Schreiben der Anwohner vom 03.07.17 geantwortet?
• Variante 1: 15.625 €/Parkplatz:
- wie viele Bäume müssen gefällt werden?
- südl. Fläche: nur „Rückwärtsausparken möglich, was eine nicht unerhebliche Gefahr für die schwächeren Verkehrsteilnehmer bedeuten würde.“ (Rückwärtsausparken Bahnhofstraße, Sauerlacher Straße deutlich gefährlicher, da mehr Frequenz) -> akzeptabel!
• Variante 2: 22.000 €/Parkplatz:
- warum überhaupt diese Variante? - Fragen siehe Variante 1
• Variante 3: 7.692 €/Parkplatz:
- Unterschied zu Beschluss vom 10.05.17 mit 160 T€ bzw. 12.308 €/Parkplatz?
- Fragen siehe Variante 1

TOP 4 / Erneuerung Ampelanlage B11/Pfaffenrieder Straße – Sachstandsbericht
• Kostensteigerung von 46 % bzw. 147 T€ nicht mit „steigenden Materialpreisen“ zu rechtfertigen; eher weil nur eine Fa. angeboten hat. Ist Gefahr der Absprache zwischen den Firmen, die das Leistungsverzeichnis angefordert haben, thematisiert worden bei der Beurteilung?
• Radaufstellflächen an den anderen Kreuzungspunkte neben Moosbauerweg-> Osten:
Roma-Kreuzung:
- Moosbauerweg -> Westen
- Schießstättstraße von Norden
- Schießstättstraße von Süden B11/Pfaffenrieder Straße
Tapsi-Kreuzung:
- B11 von Westen
- Pfaffenrieder Straße von Süden
- Schießstättstraße von Norden
Antwort des Bürgermeisters: Bisher nur Beschluss zu Schutzstreifen und Radaufstellfläche am Moosbauerweg. Der Stadtrat sollte sich aber auch mit den anderen Kreuzungspunkten beschäftigen, da hier gefährliche Situationen für Radfahrer vorliegen. Wir werden dran bleiben!

TOP 6 / Bauantrag Vierspänner mit Garagen Stobbäusstraße 17
• Kinderspielplatz ab 3 Wohneinheiten gefordert: wo?
(nächster Spielplatz am Stadion ist ca. 350 m entfernt)
• „Die 3 als zu erhaltend festgesetzten Bäume sind nicht mehr vorhanden“ - z.B. große Linde mit Umfang > 1.2 m -> Bußgeld verhängen und Bericht im BA über mögliche Höhe
-> Nachpflanzung von insgesamt 5 Bäumen, davon 3 Kiefern mit großem Stammumfang

• Dringlichkeit einer Baumschutzverordnung
Begründung:
1) übliche Praxis der großen Bauträger inzwischen: erst mal alle Bäume weg und dann maximal mögliche Wohnflächen planen (Bsp. Gebhardtstraße 6, Königsdorfer Straße, Stobbäusstraße), d.h. maximal möglicher Profit ohne Rücksicht auf Kleinklima und Artenreichtum in unserer Stadt
2) Grundrecht auf Eigentum steht gegen Grundrecht zum Wohl der Allgemeinheit: GG Art. 14 (2): "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen."
Dieses "Wohl der Allgemeinheit" ist hier die Entscheidungshoheit des Stadtrats.
3) Alternativer Baumschutz über Bebauungspläne funktioniert nicht, weil
a) Pläne oft 30-40 Jahre Bestand haben und dann die inzwischen großen Bäume nicht geschützt sind
b) große Gebiete im bebauten Innenbereich in WOR (ca. 50% der Fläche!) ohne Beb-P und damit gänzlich außen vor sind
c) bestehende Beb-P oft alt und ohne Baumschutz sind
d) die Aufstellung und Änderung von Beb-P sehr viel Verwaltungsarbeit bedeutet und auch Kartierung erfordert; eine BSchV kostet sehr viel weniger Aufwand, auch in der Ausführung
4) Argument, dass dann im Vorfeld viele Bäume umgesägt würden, stimmt nicht
(Bsp. GER, Pullach, Starnberg, etc.)
5) Erfahrungen aus anderen Kommunen:
Eine Baumschutzverordnung kann in vielen Fällen nicht verhindern, dass ein Baum gefällt wird. Allerdings braucht es für die Genehmigung eine Begründung durch die Grundstücksbesitzer, was gedankenloses oder Fällen aus Bequemlichkeiterschwert. Außerdem können in schwerwiegenden Verstößen deutlich höhere Bußgelder verhängt werden.
Beppo Praller / Bürgervereinigung hat versucht, meine Argumentation abzuwürgen mit dem Hinweis, es ginge hier nur um einen Bauantrag und nicht um eine Baumschutzverordnung.
Wir werden in den nächsten Wochen den Entwurf einer Baumschutzverordnung mit den anderen Fraktionen diskutieren und zum fünften Mal versuchen, eine Mehrheit im Stadtrat zu gewinnen.
Öffentliche Unterstützung und Ansprache der anderen Stadtratsmitglieder wäre sehr hilfreich!

TOP 8 / Bauantrag Bau MFH mit 8 Wohneinheiten und 6 Garagen Edelweißstr. 22
Der Bürgermeister hat sich zum Beginn der Diskussion gleich verbeten, dass wieder über eine Baumschutzverordnung diskutiert wird.
• Baumbestand:
- SW-Ecke, ca. 3 m von Grundstücksgrenzen: große Buche mit Umfang von ca. 2 m!
- NO-Ecke: große Föhre mit Umfang von ca. 180 cm!
- östliche Kante des Grundstücks: mehrere Föhren
• „auf dem Baugrund oder in unmittelbarer Nähe ein Kinderspielplatz anzulegen“: „unmittelbare Nähe“ nicht gegeben, da der angeführte Spielplatz hinter der Mehrzweckhalle ca. 430 m und zwischen Margaritenstraße und Stadion ca. 700 m entfernt ist -> Ablehnung und Wiedervorlage
Die Ablehnung dieses Bauantrags ist an einer Stimme gescheitert.
Allerdings haben alle unseren Ansatz unterstützt, dass der Kinderspielplatz auf dem Grundstück zu planen ist, auch wenn dafür kleiner gebaut werden muss. Ich habe noch empfohlen, diesen Kinderspielplatz unter einem der großen Bäume zu platzieren, damit wenigstens dieser Baum dann erhalten bleiben kann.

TOP 11 / Antrag auf Vorbescheid Hotel Hans-Urmiller-Ring
• Hotelbau im Gewerbegebiet grundsätzlich begrüßt
• Lichtverschmutzung durch Glaskuppel abzulehnen
• vorgelegte Planung liegt aber weit über den bisher genehmigten Befreiungen, keine substantielle Verbesserung gegenüber der abgelehnten Vorlage vom 13.09.17 -> Ablehnung!
• Vorschlag: Änderung des Beb-P, um den geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden

TOP 13 / Anfragen
1. Ertüchtigung Badweiher für Schwimmen im Sommer (von allen Faktionen angeregt)
Ergebnis des Schülerforums Politik im Oktober: Jugendliche wollen Schwimmmöglichkeit in Wolfratshausen. Deshalb Fragen: Wie weit ist Abwasserstudie? Wann kann mit Aussagen bezüglich der Qualität des Badeweiherwassers gerechnet werden?
Frau Leonhard vom Bauamt teilt mit, dass der Abschlussbericht für Ende Oktober zugesagt war.
2. Verkehrsbegehung zu T30 vor sensiblen Zonen
Wann erhalten wir das am 17.10. versprochene Verwaltungsschreiben mit den Ergebnissen?
Frau Leonhard teilt mit, dass der Bericht in den nächsten Tagen an das Gremium rausgeht. Anschließend werden wir überlegen, ob eine Diskussion im Bauausschuss zu diesem Thema notwendig ist.

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17.10.17: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Bericht Fair Trade
• Welche rechtlichen Vorgaben bzw. Empfehlungen gibt es auf den verschiedenen politischen Ebenen EU, Bund und Land?
• Es geht nicht nur um den Kaffee und Tee hier im Sitzungssaal, sondern um faire und gerechte Arbeits- und Handelsbedingungen sowie soziale und umweltverträglichen Standards weltweit. Hier sollen und müssen auch die Kommunen handeln.
• Wir sollten uns deshalb als Stadt Gedanken machen, wie wir in Zukunft unsere Beschaffung, unsere Auftragsvergaben nach fairen und ökologischen Grundsätzen gestalten. Dazu gehören u.a.
- gesunde Arbeitsbedingungen und Interessensvertretung der ArbeiterInnen mit fairer Bezahlung
- Ausbildungsangebote
- Haltbarkeit von Geräten und Ausrüstungen (z.B. Reparaturfreundlichkeit, Recycling-Möglichkeit,
  Einsatz von umweltfreundlichen Verfahren und Rohstoffen)
- ökologische Kriterien für alle Rohstoffe (z.B. Holzimporte nur aus zertifizierten Anbaugebieten)
- ökologische Kriterien für alle Transportwege (z.B. Treibhausgas-Produktion, Transportmittel)   Mehr »

11.10.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag aus Weiternutzung Vermessungsamt als Flüchtlingsunterkunft
Grundsätzlich Zustimmung, obwohl die bisherige dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge optimal war.
Allerdings sind in dieser Einrichtung viele Kinder und die Innenausstattung und die Außenflächen genügen in keinster Weise den Vorschriften:
- Kinderspielplätze sind laut BayBO anzulegen, wenn Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichtet werden.
- Außerdem gibt es vom Bundesministerium für Familien, Jugendliche, etc, 2016/17 „MINDESTSTANDARDS zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften." Der wesentliche Satz daraus lautet: „Geschützte Gemeinschaftsräume für Jugendliche, Frauen und Mütter mit Kindern müssen fester Bestandteil der Einrichtung sein. Gemeinschaftsräume speziell für Jugendliche, Frauen und Mütter mit Kindern sind altersgerecht und geschlechtersensibel konzipiert sowie barrierefrei zugänglich. Als Rückzugsorte stehen sie Jugendlichen, beziehungsweise Frauen, beziehungsweise Müttern mit Kindern zu unterschiedlichen Nutzungszeiten offen."
Es bestand Einverständnis, dass die Stadt mit dem Landratsamt redet, um eine bessere Situation für Kinder im Haus und draußen zu erreichen.

TOP 7 / Verkehrsangelegenheiten Geh- und Radweg Südseite Sauerlacher Straße Bahnhof-Karwendelstraße
1. Bürgermeister Heilinglechner hat zugesagt, dass wir das Protokoll dieser Verkehrsschau erhalten, weil ein wesentlicher Teil unser Antrag für die Einrichtung von Tempo 30 vor sensiblen Bereichen (Schulen, Seniorenheime, Kindergärten etc.) war.
2. Der Ersatz von 7-8 Parkplätzen durch einen kombinierten Rad/Fußweg ist notwendig wegen
a) Bei Schnee wird der bisherige schmale Gehweg nicht geräumt und ist praktisch nicht begehbar
b) Die Berufs- und Realschüler laufen hinter den parkenden Autos hervor über die vielbefahrene Sauer-lacher Straße. Zum Glück ist noch niemand angefahren worden
c) Direkt vor dem Pammukale wird wild geparkt und die Fußgänger/Radfahrer massiv behindert
3. Ersatzparkplätze gibt es auf dem P&R-Platz auf der Ostseite des Bahnhofs genügend. Dieser Parkplatz ist nie ganz belegt.
Da sogar die CSU mehrheitlich zugestimmt hat, die 8 Parkplätze durch einen breiten Rad- und Fußweg zu ersetzen, gab es eine Mehrheit für die große Lösung.
Vielleicht bahnt sich da eine neue Haltung der CSU an, weg von der bedingungslosen Unterstützung des motorisierten Individualverkehrs?

TOP 8 / Anfragen
1. Status Haselbaum im Krankenhauspark?
Vor einem Jahr haben mehr als 800 Menschen einen offenen Brief unterschrieben und zumindest den Erhalt des Haselbaums im Krankenhauspark gefordert. Bekanntlich sollte dieser ehrwürdige Baum gefällt werden, damit ein Ärztehaus gebaut werden kann. Was ist die aktuelle Situation?
Bürgermeister Heilinglechner berichtete aus dem Aufsichtsrat der Kreisklinik, dass der geplante Bau nun kleiner wird und deshalb der Baum momentan nicht gefährdet ist. Aber falls das Krankenhaus erweitert werden muss wegen der Geburtenabteilung (dritter Kreißsaal, zusätzliche Zimmer), kann eine andere Situation entstehen.
Für mich ist es ein Skandal, dass mehr als 800 Bürger im Unwissen gelassen wurden, obwohl seit einigen Monaten klar ist, dass der Haselbaum vorläufig stehen bleiben kann. Diese Bürgerferne des Landrats und des Aufsichtsrats der Kreisklinik spiegelt ein Politikverständnis, das eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.

2. Status Planung Parkplatz Paradiesweg?
Unser Beschluss in der Maisitzung 2017 lautete: „Der Parkplatz am Paradiesweg wird mit maximal möglicher Parkflächenerweiterung, mindestens 64 Stellplätze, umgestaltet.“ Von mehreren Seiten wurde angeregt, die Fläche südlich der Einfahrt zum Seniorenwohnheim als Parkfläche zu untersuchen, da 160.000 € für 13 zusätzliche Parkplätze als hoch angesehen wurden, außerdem sollten 18 Bäume gefällt werden. Bekanntlich haben die Anwohner Protest gegen den Kahlschlag eingelegt und auf frühere schriftliche Zusagen verwiesen. Was ist die aktuelle Situation? Bürgermeister Heilinglechner kündigte eine Information in der kommenden Stadtratssitzung an.
Wieder einmal wurden dem Ausschuss wichtige Informationen vorenthalten und damit eine sachgerechte Entscheidung praktisch verhindert.

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13.09.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Genehmigung Kostenrechnung und Entwurf 5-6gruppige KiTa Steghiaslweg 10
• Ist die Förderung abhängig von der Anzahl der Kindergartengruppen und der Kinderkrippengruppen?
• Unsere Fraktion möchte eine dezentrale Verteilung der KiTas, aber hier ist das Einzugsgebiet dicht bebaut und damit der Bedarf an 6 Gruppen vorhanden. Deshalb werde ich zustimmen.
• Wir haben an diesem Standort sehr wenig Außenflächen und bekommen damit fast Münchner Verhältnisse, die wir nicht wollen.

TOP 5 / Soccer-Five-Platz Waldram: Vergabe
• Im Bauausschuss Oktober 2015 waren für den Standort Scaterplatz 165 T€ und den Standort Waldram 118 T€ vorgesehen. Die 165 T€ wurden dann in den Haushalt eingestellt, was in Ordnung war.
• Die Kostenberechnung für den Standort Waldram durch Hr. Pregler gibt nun 153.904 € brutto plus Planer 34.943 €, d.h. gesamt 188.847 €. Im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz für Waldram sind dies ca. 60% mehr. Wie erklärt sich dieser Unterschied?

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid Um/Neubau Obermarkt 59 - Ensembleschutz
• Das Haus ist Bestandteil des Ensemble-Denkmal Altstadt. Solange die Stellungnahme des Denkmalschutzes nicht vorliegt, werde ich nicht zustimmen.

TOP 10 / Bauantrag Neubau MFH Sauerlacher Str. 22/24
• Die Planer haben sich im zweiten Anlauf Mühe gegeben und unsere Vorgaben umgesetzt. Nun passt dieses Gebäude ins Quartier auf der südlichen Seite der Sauerlacher Straße, zwischen dem Fraas-Haus und dem Finanzamt. Nun können wir zustimmen.

TOP 14 / Antrag Vorbescheid Neubau Hotel Hans-Urmiller-Ring
• Grundsätzlich: Eigentum soll der Allgemeinheit dienen laut GG und Bay. Verfassung. Wenn der Bauwerber 50% mehr Stockwerke und 20% mehr Wandhöhe fordert mit der Begründung, dass eine niedrigere Bauweise nicht wirtschaftlich sei, geht ihm wohl eindeutig sein Wohl über das der Allgemeinheit. Welche Kapitalrenditeerwartung hat denn der Bauwerber: 5, 10, 15 oder gar mehr als 20%? Ich finde diese Haltung schädlich für unsere Gesellschaft. Ich werde deshalb den Antrag ablehnen.

TOP 15 / Geltinger Straße – Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer
• Alternative verkehrsberuhigter Bereich in Form von „Fahrradstraße“, da shared space nicht in der StVO zugelassen ist: VwV-StVO 244, Randziffer 1: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist“
• 58 Fahrradstraßen in München, wo sicher nicht überall der Radverkehr vorherrschend ist und dies auch nicht zu erwarten ist.

TOP 16 / Machbarkeitsstudie und Objektplanung Grund- und Mittelschule WOR
• Hinweis von Annette Heinloth als Mitglied der Schulentwicklungsplan-AG: verabredete Vorgehensweise war, dass drei Büros in die engere Wahl kommen und die AG Schulentwicklung eine Stellungnahme abgibt bzw. einen Beschluss vorschlägt. Problem: keine Protokolle der Treffen der AG!
• Schätzkosten für die vorgeschlagene Beauftragung der Machbarkeitsstudie?

TOP 17 / Anfragen
• Status Radschutzstreifen und Aufstellfläche Moosbauerweg vor Ampel? Radfahrer würden davon profitieren, wenn der Radschutzstreifen und die Aufstellfläche schon jetzt gemacht wird, bevor die Ampelanlage mit einer eigenen Ampel für Radfahrer ausgestattet wird. Die Autos halten teilweise so dicht am Bordstein, dass Radfahrer nicht vorbeikommen.

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11.07.17: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / temporäre Eislaufbahn 2017/18
• technische Vergleichbarkeit der beiden Angebote:
- Stromverbrauchsaufstellung fehlt bei beiden Angeboten (Iceworld macht keine Angaben!)
- Lärmpegel nicht angegeben
• Sponsoring ca. 20 T€ optimistisch für 38 Tage Bandenwerbung
• unser Energienutzungsplan (ENP) verlangt ambitionierte Einsparungen im Stromverbrauch; hier wird in 38 Tagen der Jahresstromverbrauch von ca. fünf 2-Personenhaushalten benötigt!
Deshalb kann ich diesem Vorhaben nicht zustimmen.
Wann beginnt die Stadt, Ernst zu machen mit der Energieeinsparung? Je später umso schmerzhafter wird die Umstellung! Wollen wir wirklich unseren Kindern und Enkeln eine Welt zumuten, in der Umweltkatastrophen und Überschwemmungen an der Tagesordnung sind? Was sagen wir unseren Kindern und Enkeln, wenn sie uns fragen, warum wir nicht rechtzeitig umgesteuert haben, um diese Katastrophen und die damit verbundenen riesigen Flüchtlingsströme ins sichere Deutschland zu verhindern?

TOP 4 / 4. Änderung FNP für Golfplatz + Hotel
• Aktuell gültiger LEP, 3.3 „Vermeidung von Zersiedlung“ (unverändert gegenüber dem 2011 gültigen LEP):
„Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind zulässig, wenn …
- in einer Fremdenverkehrsgemeinde an einem durch eine Beherbergungsnutzung geprägten Standort ein Beherbergungsbetrieb ohne Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds errichtet werden kann."
Def. Fremdenverkehrsgemeinde:
Gemeinden, die berechtigt sind, Fremdenverkehrsbeiträge oder Kurbeiträge zu erheben.
-> WOR ist keine Fremdenverkehrsgemeinde; also ist die Ausweisung rechtlich unzulässig (LEP hat Gesetzescharakter)
• Frage: Sind die Räte vor Verabschiedung dieses Vorhabens 2011 (Darstellung als „Sondergebiet für Hotel und Golfclub" als 4. Änderung des FNP) über diese gesetzliche Vorgabe informiert worden?
• Bestehende landwirtschaftliche Gebäude hätten nach Aufgabe der Landwirtschaft zurückgebaut werden müssen, weil die „landwirtschaftliche Privilegierung“entfiel. Diese Gebäude jetzt durch ein Hotel zu ersetzen bedeutet diese nachträglich zu legitimieren.

TOP 6 / Einführung Sicherheitswacht
1. Unsere Stadt ist laut Auskunft von Herrn Czerweny sehr sicher; eine "Sicherheitswacht" ist also nicht notwendig
2. Verlagerung von Polizeiaufgaben ist nicht sinnvoll - soll damit der rigorose Personalabbau unter Stoiber abgefedert werden, der mit allen Mitteln als erster einen ausgeglichenen Haushalt erreichen wollte?
3. Zivilcourage bzw. Einsatz für Gemeinschaft outsourcen ist nicht förderlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Menschen fühlen sich dann noch weniger dafür zuständig, einzugreifen!
Alle anderen Stadte im Landkreis haben eine Sicherheitswacht abgelehnt; nur Wolfratshausen nimmt sie, weil sie ja nichts kostet ...

TOP 9 / Anfragen

Status unseres Antrags nach Tempo-30-Strecken vor sensiblen Zonen
Am 7. Juni haben wir Sie und Frau Leonhard aufmerksam gemacht auf ein Schreiben des Innenministerium vom 18. Mai 2017 an alle Landratsämter mit folgendem Titel: „Hinweise an die Kommunen zur Umsetzung der Änderungen der StVO bezüglich Tempo 30-Strecken vor Schulen und anderen sozialen Einrichtungen“. Wir baten darum, uns über die weiteren Schritte in dieser Richtung zu informieren. Was ist Ihre Reaktion auf dieses Schreiben der Staatsregierung?
Frau Leonhard antwortete darauf, dass noch immer keine Verwaltungsvorschrift vorliegt; außerdem seien Staatsstraßen betroffen und damit läge die Zuständigkeit beim Landratsamt.
Der Antrag der Stadt liege beim LRA vor.
Da verfasst das bayerische Innenministerium extra ein Schreiben mit "Hinweisen", aber das genügt unserer Verwaltung nicht; sie wartet auf eine "Vorschrift", damit nichts falsch gemacht werden kann.
Proaktives Denken und Handeln im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus!
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05.07.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 10 / Antrag auf Vorbescheid Neubau OP-Zentrum Geltinger Straße
• wo ist der Unterschied zwischen einer Privatklinik und privaten Arztpraxen?
Falls kein Unterschied: private sind nicht vom „Gemeinbedarf Anlagen für gesundheitliche Zwecke" gedeckt  -> ABLEHNUNG!
• „Art der baulichen Nutzung“ direkt abhängig von der Entscheidung, ob es sich um „Gemeinbedarf, Anlage für gesundheitliche Zwecke“ handelt; dies soll aber laut Vorlage erst vom LRA „rechtlich gesichert“ entschieden werden. Warum dann vorher Entscheidung im Bauausschuss?
• Verkehrssituation äußerst kritisch wegen Zu/Abfahrt von/nach N über die enge Geltinger Straße
   -> zusätzlicher Ablehnungsgrund, aber kein bauplanungsrechtlicher Grund

TOP 11 / Änderung Flächennutzungsplan (FNP) für Sondergebiet Hotel und Golfclub
• Neuer Zusatz: „Hotel“ Beschluss vom 13.12.2011 mit Aufstellung B-Plan Nr. 79“
• aktuell gültiger LEP, 3.3 „Vermeidung von Zersiedlung":
„Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind zulässig, wenn …
- in einer Fremdenverkehrsgemeinde an einem durch eine Beherbergungsnutzung geprägten Standort ein Beherbergungsbetrieb ohne Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds errichtet werden kann."
Def. Fremdenverkehrsgemeinde:
Gemeinden, die berechtigt sind, Fremdenverkehrsbeiträge oder Kurbeiträge zu erheben.
-> ABLEHNUNG, da WOR keine Fremdenverkehrsgemeinde ist 
• Interessant: Im Umweltbericht zur Änderung des FNP ist kein Punkt „Bezug zum LEP/Zersiedlung" enthalten, obwohl der Punkt "Vermeidung von Zersiedelung" auch im FNP von 2011 so formuliert war.
Daran ist zu sehen, wie einseitig bzw. manipulativ der Stadtrat manchmal von der Verwaltung/dem Bürgermeister informiert wird
...

TOP 13 / Vergabe Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet
Für die Umsetzung unseres Energienutzungsplans ist wichtig, bis wann alle energetisch schlechteren Lichtpunkte auf LED umgestellt sind und welche Strommenge dann eingespart wird. Ich bitte die Verwaltung, dem Stadtrat diese Planung zur Kenntnis zu geben.
Hr. Lejko hat zugesichert, dass ein entsprechender Zeitplan vorgestellt wird.

TOP 14 / Anfragen
Pressemeldungen zum Thema Mietpreise für Sozialwohnungen, die neugierig machen auf den Mietpreis für StäWo-Wohnungen in der Schlesierstraße:
- In der SZ vom 27.Juni wurde von der Tölzer Diskussion über bezahlbaren Wohnraum berichtet. BM Janker wird zitiert mit der Aussage, dass bei stadteigenen Wohnbauprojekten – gemeint sind drei neue Häuser, die gerade an der Osterleite entstehen – der Quadratmeter gut sieben Euro kostet.
- Im Isarkurier vom 29.Juni wird die BGW im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung zitiert mit: „Aber der Wohnungsneubau zu erträglichen Mietpreisen 8 und 9 Euro oder durch öffentliche Förderung zu noch günstigeren Preisen ist für private Investoren uninteressant und bleibt daher unbefriedigend bis unerledigt. Dazu braucht es Baugenossenschaften wie uns.“
Frage:
Wie hoch wird im Vergleich dazu der Quadratmeterpreis der Sozialwohnungen aktuell angesetzt, welche die StäWo im Auftrag der Stadt an der Schlesierstraße baut? Die Öffentlichkeit finanziert bzw. subventioniert diese Sozialwohnungen, also sollte sie auch darüber informiert werden, wie die Mietpreise zustande kommen. Die Forderung der bayerischen Verfassung, gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen im Freistaat zu erhalten und zu schaffen, gilt auch für kommunale Bauvorhaben. Wir haben damit als Stadt die Ver-pflichtung, günstigen Wohnraum für Geringverdiener zu schaffen. Es sollte also eine schwarze Null angestrebt werden bei diesem Projekt und nicht darum, die Finanzen der Stadt und der StäWo zu verbessern. Ich bitte deshalb um eine ausführliche öffentliche Darlegung des aktuell vorgesehenen Mietpreises für die 52 Sozialwohnungen auf der COOP-Wiese.
Bürgermeister Heilinglechner wird dies an die StäWo weitergeben zur Bearbeitung.

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20.06.17: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Anfragen

Einsicht in Ausschreibungsunterlagen Parkraumstudie:
- Am 5.11.2014 hat der BA beschlossen, dass ein Planungsbüro mit den weiteren Planungen für eine Parkierungsanlage auf dem Hatzplatz beauftragt wird.
- Nach zwei Jahren lage ein Ergebnis vor, das für alle Fraktionen völlig unbefriedigend war, da keine Planungen für den Hatzplatz gemacht wurden.
- Mein Antrag auf Akteneinsicht in die Ausschreibungsunterlagen wurde in der Stadtratssitzung vom 13.09.16 so abgeändert, dass das gesamte Gremium Einsicht bekommen sollte. Bürgermeister Heilinglechner versprach, dass die Verwaltung eine "Stellungnahme" im Bauausschuss abgeben werde.
- Auf meine Nachfrage in der BA-Sitzung vom 10.05.17 behauptete der Bürgermeister, dass in der Stadtratssondersitzung zum Verkehr am 17.01.17 diese Stellungnahme erfolgt sei.
- Im Protokoll dieser Sondersitzung vom 17.01.17 war aber nichts zu finden zum Beschluss des BA, dass mit der Fa. Goldbeck Kontakt aufgenommen werden soll, um am Hatzplatz ein Parkdeck in Systembauweise zu errichten.
- Ich persönlich bin von dieser Angelegenheit betroffen, weil ich dem Bauamtsleiter, Herrn Lejko, direkt nach der BA-Sitzung vom 5.11.14 angeboten habe, bei der Formulierung der Aufgabenstellung der Studie zu helfen, weil die Diskussion in der Sitzung teilweise unübersichtlich war. Er hat dies abgelehnt mit dem Hinweis, ich solle einfach der Verwaltung vertrauen. Das Ergebnis spricht für sich.
Ich stelle fest:
1) eine Stellungnahme im BA fand entgegen der Zusicherung des BM nicht statt
2) der BA war einhellig dafür, dass Unterlagen vorgelegt werden und nicht nur die Verwaltung berichtet, die ja selbst diese Unterlagen verantwortet. Man kann doch die Frösche nicht fragen, wenn es um die Austrocknung des Teiches geht, um ein landläufiges Sprichwort zu verwenden!
Diese Missachtung der Rechte des Rats sollten wir nicht dulden. Die entscheidenden Unterlagen für die Vergabe des Auftrags müssen den Mitgliedern des BA zur Verfügung gestellt werden.
Wie sonst können wir herausfinden, ob der Fehler bei den Planern lag oder bei der Verwaltung?
Wie sonst können wir als Räte verhindern, dass sich Fehler wiederholen?
Wie sonst können wir unserer Pflicht zur Kontrolle der Stadtverwaltung, insbesondere der Ausführung unserer Beschlüsse, nachkommen?

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14.06.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

 TOP 10 / Grünen-Antrag Absicherung des westlichen Loisachufer
(Antrag siehe Liste der Anträge)
- Bei unseren Bemühungen, mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen von Wolfratshausen gegen-über der Polizei durchzusetzen, antwortet diese immer wieder, dass „keine Unfälle zu verzeichnen sind und keine konkreten Hinweise auf Gefährdungen vorliegen“. Deshalb bestünde keine verkehrsrechtliche Grundlage für die Anordnung von Tempo 30.
- Wenn wir diese Haltung auf den Rad- und Fußweg am westlichen Loisachufer übertragen, wäre die von uns beantragte Komplettierung des Zauns schon längst geschehen, da in diesem Bereich drei Kinder mit dem Fahrrad in die Loisach gefahren sind.
- Kinder werden im Straßenverkehr besonders geschützt und wir sollten dies auch auf dem viel be-fahrenen Rad- und Fußweg am westlichen Loisachufer tun. Wir haben in der letzten Sitzung den Zaun am Bahngleis am Mühlpointweg einstimmig beschlossen und sollten nicht warten, bis ein Kind mit dem Rad vom Weg abkommt und ertrinkt.

TOP 11 / Grünen-Antrag Umsetzung der Verkehrssimulation Sauerlacher Straße
(Antrag siehe Liste der Anträge)
- Da die Sauerlacher Straße eine Staatsstraße ist, beantragen wir, dass die Maßnahmen zeitnah bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen sind und dass solange der Beb-P 83 nicht weiter verfolgt wird.
Dieser Antrag wurde von der CSU als "Schaufensterantrag" abgekanzelt, weil alle Fraktionen für einen guten Verkehrsfluss an der Sauerlacher Straße seien. Mein Einwand, dass die insgesamt drei Drückampeln für Fußgänger (Hammerschmied-Schule, Bahnübergang, Auenstraße) sehr schwierig zu koordinieren seien mit den Kreuzungsampeln am Wasen, am Floßkanal und am Friedhof, wurde ignoriert.
Die Nagelprobe kommt, wenn der Bebauungsplan zum Kraft-Areal verabschiedet werden soll, ohne dass vorher gesichert ist, dass die zusätzlichen fast 5.000 Autos zu verkraften sind. Sonst ist der Verkehrsinfarkt in Wolfratshausen vorprogrammiert und wir haben an dieser zentralen Stelle eine Bauruine.

TOP 12 / Anfragen

1. Ergebnis der Einsicht in europaweite Ausschreibung VgV-Verfahren zur Schulentwicklungsplanung
Wir haben heute morgen mit dem Bürgermeister die Ausschreibung durchgesprochen. Unsere Fragen konnten geklärt werden. Hauptsächlich ging es darum, wie das ohne Stadtratsbeschluss zum Auftragsumfang hinzugefügte Lehrschwimmbecken behandelt wird. Herr Heilinglechner hat bestätigt, dass der Gebäudekomplex sowohl mit als auch ohne dieses Schwimmbecken Gegenstand der Un-tersuchung ist und dass dem BA die Kosten im Vergleich zur Sanierung des Weidacher Bads vorgestellt werden.

2. Status Untersuchung der DIN-gerechten Renovierungskosten des Weidacher Lehrschwimmbeckens
Im Beschluss des BA vom 8.2.17, TOP 6,  ist formuliert: „Die Kostenermittlung für einen DIN-gerechten Ausbau ist unverzüglich in Auftrag zu geben. In der Stadtratssitzung am 14.2.17 wurde der Punkt zurückgestellt. Ich habe dazu folgende Fragen:
a. Was ist der aktuelle Status dieser Kostenermittlung, nach vier Monaten?
    Antwort des Bürgermeisters: wird in der nächsten BA-Sitzung vorgelegt
b. Obwohl im Protokoll „unverzüglich“ steht, ist dieser Punkt nach meinen Recherchen nicht mit Termin in der Beschlussverfolgung erfasst. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass auch unsere zeitlichen Vorgaben in der Bearbeitung von Beschlüssen umgesetzt werden? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen bisher nicht behandelten Antrag der Fraktionen der CSU, SPD und Grünen vom 8.6.2015, also vor zwei Jahren:
„D) Dokumentation Beschlussverfolgung
Antrag: Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung die Verfolgung der Beschlüsse aller Stadtratsgremien seit Mai 2014 in folgender Form im ALLRIS und für die Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen auch auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen:
Tabelle "Beschlussverfolgung Stadtrat Wolfratshausen" mit Spalten
/ Nr. / Gremium / Datum / Beschlusstext / aktueller Status /  Datum / Kommentar /"
Die Bayerische Gemeindeordnung und unsere Geschäftsordnung schreibt vor, dass Anträge aus dem Stadtrat innerhalb von max. drei Monaten im entsprechenden Gremium zu behandeln seien. Der Bürgermeister ignoriert also beide Verordnungen und handelt damit rechtswidrig. 

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10.05.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid Dreispänner Schießstättstraße 82:

1. Als erste Maßnahme hat der Bauwerber alle Bäume und Büsche auf dem Gelände entfernt, das jetzt trostlos aussieht. Waren auf diesem Grundstück Bäume als zu erhaltend im Beb-P festgelegt bzw. sind diesem Beb-P überhaupt Bäume geschützt?
2. Das zeigt wieder einmal die Notwendigkeit einer Baumschutzverordnung, da in vielen Beb-P Bäume nicht geschützt und entsprechende Änderungen sehr aufwendig und langwierig sind.

TOP 8 / Parkplatz Paradiesweg:

1. Wir haben ein Parkraumkonzept für die Innenstadt beschlossen, um ein großes Parkhaus am Hatzplatz zu vermeiden, damit die Attraktivität des Loisachufers nicht leidet. Nun geht es darum, die Neugestaltung des Westufers der Loisach anzugehen, und dazu braucht es Ersatzparkplätze für die insgesamt 34 Parkplätze in diesem Bereich. Wir suchen also nach Möglichkeiten, Parkplätze zu schaffen. Eine Möglichkeit bietet sich am Paradiesweg, wo insgesamt durch die Neugestaltung 13 Querparkplätze und 2 Längsparkplätze geschaffen werden können.
2.. Wir wollen diesen Parkplatz kostenlos zur Verfügung stellen; auch deshalb kommt nur eine ebenerdige Ausführung in Betracht.

TOP 10 / Antrag Grüne auf Akteneinsicht in Ausschreibungsunterlagen Machbarkeit Schulentwicklung:

1. In § 1 unserer Geschäftsordnung, Zuständigkeit des Stadtrats im Allgemeinen, steht unter Punkt (3): „Der Stadtrat kontrolliert die Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse“. Es ist also unsere wesentliche Aufgabe, die Umsetzung unserer Beschlüsse zu überwachen. Gerne erweitern wir unseren Antrag, wie es auch in Sachen Parkraumstudie geschehen ist, dazu, dass alle Mitglieder der Arbeitsgruppe Schulentwicklung Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen erhalten.
2. Es geht uns wirklich nicht darum, Insiderwissen zu erhalten – natürlich würde Frau Heinloth im Stadtrat über das Ergebnis der Akteneinsicht berichten. Es geht uns darum, dass, wie in der Begründung ausgeführt, kein Protokoll erstellt wurde, aus dem die Ausschreibungsinhalte hervorgehen. 3.Wir sind jetzt schon sehr spät dran und ein unvollständiges oder fehlerhaftes Ergebnis der beauftragten Studie würde uns noch mehr zurückwerfen. Deshalb sollten wir prüfen, ob das Pflichtenheft unseren Vorgaben entspricht.

Hr. Wenig teilte mit, dass diese Unterlagen alle öffentlich sind und unter folgendem Link bei der EU abgerufen werden können:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:110033-2017:TEXT:DE:HTML&src=0
Wir werden nun einen Fragenkatalog dazu an die Stadtverwaltung schicken.

TOP 13 / Anfragen
Öff. WC am Hatzplatz und auf dem Friedhof St. Nantovinus sind nicht ausgeschildert und auch nicht gekennzeichnet. Ich fühle mich an der Nase herumgeführt durch die Bekanntmachung in der letzten BA-Sitzung, in der das Bild der Wegweiser am Standort Rathaus gezeigt wurde. Schließlich wurde das Fußgängerleitsystem schon im Januar 2016 abgeschlossen.

 

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11.04.17: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Anfragen

Staus in der Sauerlacher Straße beheben vor der Beschlussfassung zum Einkaufszentrum auf dem
Kraft-Areal:

Wir erleben tagtäglich – nicht nur in den letzten Wochen – lange Staus in der Sauerlacher Straße östlich der Ampel am Floßkanal und im Moosbauerweg. Wir warten gespannt auf die Umsetzung der Ampelschaltungen entsprechend der Simulation von Herrn Ammerl, die ja deutliche Verbesserungen bringen soll. Diese Umsetzung sollte zeitnah geschehen, um den Effekt zu verifizieren, bevor der Bebauungsplan für das Kraft-Areal effektiv wird. Was ist der Stand?
Antwort der Verwaltung: Biusher ist keine Umsetzung geplant; erst im Anschluss an den Bebauungsplan.
Unsere Konsequenz: Antrag im Rat dazu, um zu verhindern, dass Wolfratshausen durch die zusätzlichen 5000 Autos auf der Sauerlacher Straße am Verkehrsinfarkt stirbt - das wäre auch der GAU für den Investor!    Mehr »

05.04.17: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 10 / Antrag Grüne: Änderung Stellplatzsatzung
1) Es ist originäre Aufgabe der Stadt, den ruhenden Verkehr so zu gestalten, dass Rettungsdienste und Feuerwehr unbehindert fahren können. Die Lösung der Parkraumnot auf den Waldramer Straßen sollte nicht auf Kosten der Bauträger gehen, die sich im Sozialwohnungsbau engagieren.
2) In der Waldramer Diskussion letzte Woche über den Bau von Sozialwohnungen in der Schlesierstraße wurde bekannt, dass das Parkhaus der BGW nur zu ca. 75% vermietet ist, obwohl viele Autos am Straßenrand stehen. Offensichtlich sind die Waldramer nicht bereit, ca. 60 €/Monat für einen überdachten Parkplatz zu bezahlen.
3) Die Statistik zeigt klar, dass im sozialen Wohnungsbau deutlich unter einem KFZ pro Wohneinheit vorherrscht. Mit unserer Einschränkung, den Stellplatzschlüssel nur für die Einkommensgruppen I und II auf 1 Stellplatz pro Wohneinheit zu reduzieren, sind also noch Parkplätze übrig.
4) Die BGW und die StäWo, die Sozialwohnungen errichten wollen, bekommen keine Förderung für Stellplätze, was die Gesamt-Investkosten und damit die Mietpreise erhöht.
5) Mit dem bisherigen Stellplatzschlüssel von 1.5 bzw. 2 pro Wohneinheit zwingen wir sie dazu, zusätzliche Stellplätze bereitzustellen, mit dem Risiko, dass diese nicht vermietbar sind und die Bilanzen der Gesellschaften belasten.
6) Wir sollten die fehlenden Parkhäuser bzw. Tiefgaragen in den engen Vierteln Farchet und Waldram nicht den Gesellschaften aufbürden, die Sozialwohnungen bereitstellen wollen. Dafür wurden sie nicht aktiv. Es ist absolut nicht Aufgabe der BGW oder der StäWo, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Parkraum für Zweit- und Drittautos der mehr begüterten Nachbarn bereitzustellen und das volle Vermietungsrisiko zu tragen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu der Reduzierung des Stellplatzschlüssels für eoF-Wohnungen für die beiden niedrigen Einkommensgruppen I und II.
Nach kontroverser Diskussion wurde der Antrag gegen meine Stimme abgelehnt.
Hierzu auch mein Leserbrief im Gelben Blatt vom 26.04.17.

Zu den Ladepunkten für Elektrofahrzeuge (Begründung vorgetragen von Rudi Seibt):
Die Zukunft der privaten und öffentlichen Mobilität sind Elektrofahrzeuge. Mit der Bereitstellung von Ladepunkten ermöglichen wir den kostengünstigen späteren Einbau von E-Ladeanschlüssen. Dies ist auch ein Stück Standortsicherung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für eine solche kommunale Verordnung gibt. Wir haben diesen Teil daraufhin zurückgezogen und werden uns auf politischer Ebene stark machen für eine gesetzliche Klärung.

TOP 11 / Geltinger Straße
1) Ziel muss sein, den Verkehr in dieser Straße langsamer und sicherer zu machen, damit Schulkinder und Radfahrer ohne Gefährdung diese Straße nutzen können. Was ist uns mehr wert: die Sicherheit der schwachen Verkehrsteilnehmer oder die Schnelligkeit/Flüssigkeit des KFZ-Verkehrs?
2) Es gibt nur wenige Möglichkeiten, dies zu erreichen:
a. Einbahnstraßenregelung mit großräumiger Umfahrung entweder entlang des Bahngleises oder über Pfaffenriedstraße und Königsdorfer Straße
b. verkehrsberuhigte Zone mit entsprechender Gestaltung: Straßenverengung und Verschwenkung der Fahrbahn so, dass der KFZ-Verkehr langsamer wird - von uns bevorzugt.
c. Getrennter Rad/Fußweg an Hangkante, der ins Naturschutzgebiet eingreift (von BVW vorgeschlagen) - wird von uns abgelehnt wegen notwendigen Baumfällungen und FFH-Eingriff

TOP 6 / Anfragen

1. Ausschreibungsunterlagen Parkraumstudie – wann im BA vorgestellt? Seit 13.09.2016 (Stadtratssitzung) ist die Bauabteilung aufgefordert, diese Unterlagen vorzulegen, damit alle Stadtratsmitglieder sich ein Urteil bilden können, warum das Ergebnis der Studie nicht mit dem Beschluss des Stadtrats übereinstimmt.
Herr Lejko kommentiert diese Anfrage damit, dass kein formaler Beschluss gefasst worden wäre. Aber alle BA-Mitglieder bestätigten, dass es die einhellige Absicht des Stadtrats war, diese Unterlagen einzusehen.
Konsequenz für unsere Arbeit: auf formalen Abstimmungen bestehen, da sonst die Willensäußerungen der Stadtratsmitglieder von der Verwaltung evtl. nicht beachtet werden.

2. Unseren Tempo30-Antrag vor sensiblen Zonen jetzt umsetzen! Über 80 Prozent der Deutschen fordern eine Verkehrsplanung, die auf mehr Fuß- und Radwege setzt, Carsharing-Angebote ausweitet und den öffentlichen Nahverkehr ausbaut.
Formale Entgegnung von Frau Leonhard: die Verwaltungsanordnung ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, deshalb kann noch nichts ausgesagt werden.
Also werden wir aktiv werden, sobald die Veröffentlichung geschehen ist.
Konstruktives Miteinander Stadtrat - Verwaltung sieht anders aus!

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17.01.17: Sondersitzung Stadtrat zum Thema Verkehr

TOP 2 / Vorstellung des erweiterten Verkehrsgutachtens und Beschluss zum weiteren Verfahren

Presseerklärung der Fraktion:

Aus Anlass unseres gestrigen Abstimmungsverhaltens zum Bebauungsplan „Kraft-Areal“ wollen wir gerne offiziell Stellung nehmen und bitten um Berücksichtigung in Ihrer Berichterstattung.  
Wir Grünen Stadträte haben in der gestrigen Stadtratssitzung die Neufassung des Bebauungsplangebietes im Bereich Kraftareal abgelehnt. Warum? Wollen die Grünen keinen Wohlstand und keine Belebung für Wolfratshausen? Diese polemische Fragestellung führt an den Aufgaben der Stadtentwicklung vorbei, denn die Zuklotzung des Kraftareal mit einem Megastore ist nicht der Weg, den wir uns zu weiterem gemeinsamem Wohlstand vorstellen.Die Belebung der Altstadt = Marktstraße kann mit einer Einkaufsmall am alten S-Bahnhof nicht erreicht werden. Dies zeigt auch das seit langem bekannte Gutachten der CIMA, das die „Verträglichkeit“ dieser zusätzlichen 6.500m² Verkaufsfläche mit Einschränkung bejahte, aber eben auch auf die Risiken hinwies. Daher hatten wir vor 1 Jahr auch diesen B-Plan-Beschluss abgelehnt. 
Die 5.000 zusätzlichen PKW und die vielen andienenden LKW in diesem verkehrlich engen Bereich bedeuten auch 5.000mal zusätzlicher Lärm, zusätzliches Abgas, zusätzlichen Feinstaub. Das spannende Verkehrsgutachten von Herrn Ammerl mit noch spannenderer optischen Simulation zeigt, dass wir trotz Optimierung und neuer Ampel dann den selben Verkehrsstau haben wie heute ohne die hoffentlich bald kommende Optimierung. Und heute haben wir mittags und im Feierabendverkehr Staus auf der Sauerlacher Straße und im Moosbauerweg. Das wird also bleiben oder sich noch verstärken, sollte die recht willkürlich festgelegte Herkunfts-Ziel-Verteilung zum Einkaufszentrum anders werden als jetzt gezeigt. Was also soll gut sein an dieser Art der Sanierung dieser Industriebrache?  
Die nun durch die Mehrheit beschlossene Erweiterung des B-Plan-Bereiches erfasst nicht die weiteren Problemzonen des Kraftareals, die Parkplatzbereiche vor Obstladl und Isarapotheke (wie von uns aufgezeigt), Einmündung Auf-der-Haid und Nordseite Kraftareal, bleibt also Stückwerk.  
Ebensowenig ist die bis 2025 als von der DB als „fertig“ angekündigte S-Bahn-Verlängerung berücksichtigt, die bei Auftragserteilung an den Verkehrsplaner mangels Vertrauen in die S-Bahn-Planungen außen vor gelassen wurde. Hierzu berichtete Bürgermeister Heilinglechner gestern in einem Nebensatz, dass er am Montag, 16.1.17 von der DB deren Vorstellungen zur S-Bahn-Planung erläutert bekam.  
Wir sind gespannt, wann der Stadtrat ausführlich darüber informiert wird und freuen uns darauf, die nächsten Beschlussänderungen zu diskutieren.

TOP 3 / Änderung der Kreuzung Schießstättstraße/Moosbauerweg/Margaritenstraße

Hans Schmidt:

Die Stadt Wolfratshausen bittet das Straßenbauamt (SBA) Weilheim schon seit einem Jahrzehnt, doch die Ampelschaltungen in Wolfratshsusen zu verbessern, weil die Staulängen immer mehr zunehmen.
Doch Weilheim war nicht in der Lage, hier eine Verbesserung zu erreichen - ein Armutszeugnis für die von unseren Steuergeldern bezahlten Beamten im Straßenbauamt. Und äußerst ärgerlich für die Stadt. Lag es daran, dass das SBA kein Geld investieren wollte und darauf wartete, dass die Stadt selbst Geld in die Hand nimmt, um die immer chaotischer werdende Stausituation auf den übergeordneten Straßen, für die das SBA verantwortlich zeichnet, in den Griff zu bekommen?
Nun kommt ein versierter Verkehrsplaner wie Herr Ammerl und findet sowohl für den Bereich Romakreuzung und Kreuzung Schießstättstraße/Königsdorfer als auch für die Kreuzungen auf der Sauerlacher Straße einfache und smarte Lösungen für die jetzige Situation und vielleicht auch für die Situation mit dem Kraft-Areal.

Ich erinnere: vor nicht langer Zeit wurde auch die jetzt vorgeschlagene Rechtsabbiegerspur von der Schießstättstraße in die Margaritenstraße vom SBA abgelehnt mit der Begründung, dies bringe nichts für den Verkehrsfluss von der B11. Nun, in der Simulation und mit den Umbaumaßnahmen, die Herr Ammerl vorschlägt, bringt es plötzlich sehr viel - also haben auch wir zugestimmt.

Interessant ist auch die Meldung, dass das SBA alle von Herrn Ammerl vorgeschlagenen Maßnahmen und Ampelschaltungen umsetzen will. Spät aber nicht zu spät.

TOP 4 / Lärmaktionsplan  

Hans Schmidt:

Der Stadtrat hat jetzt einstimmig beschlossen, die Tempo-30-Strecken mit dem Argument Lärmschutz stark auszuweiten. Wir sind gespannt, ob die Regierung von Oberbayern mitmacht und auch auf den Staatsstraßen und der Bundesstraße dies akzeptiert. Die Argumente des Lärmaktionsplans sprechen für sich, und der gesamte Stadtrat ist willens, hier auch die gerichtliche Klärung zu suchen.
Gut für die Gesundheit der Anwohner.

TOP 5 / Innenstadtentwicklung / Schwerpunkt Parkierung

Hans Schmidt:

Unstrittig ist, dass das Westufer der Loisach attreaktiver gemacht werden muss. Allerdings scheiden sich die Geister, wenn es um die dazu notwendige Schaffung von Parkplätzen geht.
Wir haben uns dem Vorschlag des Verkehrsplaners angeschlossen,
1) den Lehrerparkplatz an der Dreifachturnhalle für die Öffentlichkeit herzurichten und die Lehrer
    auf den Parkplatz an der Loisachhalle umzulenken
2) den Parkplatz am Paradiesweg zu vergrößern und die Planung dazu anzuschieben
3) und wesentlich: einen Konsens herzustellen, wieviele Parkplätze insgesamt benötigt werden.
    Erst dann kann entschieden werden, ob überhaupt und wo evtl. ein Parkhaus gebaut werden
     muss.

 

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13.12.16: Stadtratssitzung / Annette Heinloth, Hans Schmidt, Rudi Seibt

TOP 4 / 1. Änderung IFS

Hans Schmidt:

·         Ich erinnere: Wir haben im Jahr 2014 einstimmig, auch der Bürgermeister, die ursprüngliche IFS beschlossen. In dieser sind in den §§ 5-8 alle einschlägigen Schutzbedürfnisse aufgelistet, wie in anderen IFS auch. Warum also nun noch der Verweis auf das Bay DSG? Die einzige Erklärung ist, dass sich die Verwaltung damit vorbehält, die Begründung für ein Auskunftsersuchen zu prüfen. Dies entspricht aber einem überkommenen Standesdenken, nach dem der Bürger als Bittsteller an die Verwaltung herantritt. So entsteht Misstrauen, kein Vertrauen. Genau dies soll ja durch die IFS vermieden werden. Kein Bürger sollte gezwungen werden, seine Anfrage zu begründen, weil dies eine zusätzliche Hürde darstellt. Dies war der Anspruch in vielen kommunalen Wahlprogrammen, deshalb wurde ja die IFS einstimmig beschlossen.
·         Der Bürger als Steuerzahler, der auch die Einkommen der Verwaltungsangestellten bis hoch zum Bürgermeister zahlt, soll Zugang zu allen Informationen haben, die von der Verwaltung erarbeitet werden, natürlich unter angemessener Berücksichtigung aller zu schützenden Interessen.
·         Ministerialrat Will war an der Formulierung des §36 des By DSG beteiligt. Seine für uns wesentliche Formulierung lautet: „die Befugnis, durch Satzung Anforderungen zu treffen, die weitergehende bzw. erleichternde Informationszugangsrechte vermittelt.“ Also können wir als Stadtrat sehr wohl ein voraussetzungsloses Recht auf Information beschließen. Also können wir als Stadtrat sehr wohl beschließen, dass bestimmte Verwaltungsakte und Dokumente der Stadtverwaltung als auch der StäWo und der SWW ins Internet gestellt werden sollen. In keiner der von mir durchsuchten IFS liegen Formulierungen vor wie „anderweitige gesetzliche Regelungen“, „unter Berücksichtigung des Bay. DSG“. Durch die Ausführungen von MR Will sind diese Formulierungen unter Berücksichtigung der §§5-8 unserer IFS auch gegenstandslos. Wir sollten sie deshalb ersatzlos streichen.
·         Aus welchem Grund sollte unsere IFS zurückfallen hinter die von München? Ist unsere Verwaltung, unser Erster Beamte, unser Erster Bürgermeister klüger als Ministerialrat Will, als der gesamte juristische Stab der Landeshauptstadt München? Dort steht, vergleichbar mit unserer ursprünglichen IFS: §1(1) Jede natürliche und juristische Person hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung“ §3(1) „der Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung der Anfrage bedarf es nicht“
·         Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
1) Die Eigenbetriebe der Stadt, also die SWW und die StäWo, sind nach der neuen Fassung von der Informationspflicht befreit. Sollte nicht der Stadtrat als vom Bürger zur Kontrolle der Verwaltung gewähltes Organ darüber befinden und nicht die vom Stadtrat delegierten Räte?
2) Das Recht auf Einsicht oder Auskunft kann z.B. in der IFS von Penzberg nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen werden. Was ist der Grund für die Streichung dieses Satz [§1(3)]?
3) Viele Dokumente könnten ohne großen Arbeitsaufwand der Verwaltung - unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen nach den §§5-8 unserer IFS - einfach ins Netz gestellt werden. Was ist der Hintergrund für ihre Streichung aus der Liste unseres §2(3), wie z.B:.
- Verträge
- Subventions- und Zuwendungsbescheide
- Statistiken
- Berichte
- Verwaltungsvorschriften
- Gutachten
- Unterlagen über Bauvorhaben der Stadt
- Entscheidungen in Gerichtsverfahren, an denen die Stadt beteiligt ist
Diese Fragen habe ich im Vorfeld gestellt, aber keine Antwort erhalten.
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es simpel um die zusätzliche Arbeit der Stadtverwaltung ging. Oder – was ich nicht hoffe – darum, dass der einfache Bürger nicht das Recht hat, die Unterlagen der Verwaltung einzusehen, obwohl diese aus seinen Steuergeldern bezahlt wurden. Ich erinnere daran, dass wir extra eine Stelle für die Betreuung der Homepage geschaffen haben. Am fehlenden Personal sollte es also nicht liegen.

All diese kritischen Bemerkungen spielen offensichtlich keine Rolle, da ein Teil des Stadtrats sich mit der Durchsetzung der Veröffentlichungen der Niederschriften unserer öffentlichen Sitzungen zufrieden gibt. 

Die Vorlage der Verwaltung wurde bei sechs Gegenstimmen beschlossen, nach einem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Daffner/BVW auf Schluss der Debatte und Abstimmung, obwohl noch gar nicht debattiert worden war.
Alles in allem eine äußerst unbefriedigende Diskussion, weil meine Frage, warum viele Dokumente gestrichen wurden, nicht beantwortet wurde. Dass nun die Verlaufsprotokolle wieder ins Netz gestellt werden, ist ein kleiner Erfolg. Zur Erinnerung: der Bürgermeister hatte unsere IFS ausgesetzt, weil er u.a. von der Unrechtmäßigkeit der Protokollveröffentlichung überzeugt war.

TOP 5 / Haushalt 2017

Annette Heinloth:

Bevor ich auf den Haushaltsplanentwurf der Stadt WOR  eingehe, möchte ich mich bei den Beschäftigten der Verwaltung für die Erstellung und Ausarbeitung des Haushaltsplanes bedanken, insbesondere bei Herrn Zürnstein.    
Ich bin auch dem Stadtrat dankbar, dass wir gemeinsam ein neues Procedere bei der Haushaltsplanung beschlossen und erstmalig dieses Jahr durchgeführt haben. Aus unserer Sicht ist der Ablauf nun besser strukturiert, in sich schlüssiger, gerechter und transparenter geworden. Die Fraktionen konnten nun ihre für erforderlich gehaltenen Mittel im Vorfeld der Erstellung anmelden, und jeder STR bekam die Möglichkeit, abzustimmen, welche Investitionen und Vorgänge er im nächsten Jahr der Verwirklichung näherbringen möchte. Einige kleinere Posten, die uns wichtig waren für eine Entwicklung hin zu einer fahrradfreundlicheren, klimafreundlicheren und nachhaltiger bewirtschafteten Stadt fanden so Eingang in den Haushaltsentwurf. Wie das so ist bei Neuerungen in Abläufen, war es stellenweise noch etwas holprig: so war es uns nicht gestattet, in der November-Stadtratsssitzung, in der die Mittelanmeldung der Fraktionen erfolgen sollten, zu erläutern, was unser Anliegen dahinter jeweils ist. Das muss im nächsten Jahr sicherlich noch einmal in der Feinabstimmung optimiert werden.
Aber nun zum Haushalt (HH) selbst: Wir sind froh, dass sich der HH wieder geordnet darstellt; wir konnten gemeinsam eine Darlehensaufnahme (im kommenden Jahr zumindest) verhindern. Geplant ist eine Zuführung zum Vermögens-HH mit um die 2,5 Mio; die Rücklagen sind zwar nicht mehr so komfortabel wie in den letzten Jahren, wir haben aber ein sehr gutes Rechnungsergebnis 2015 , kein Nachtragshaushalt im laufenden Jahr, da kann man recht zufrieden sein; wenn auch nicht euphorisch in Hinblick auf die kommenden Jahre - mit erheblichen anstehenden Investitionen.     
Wir werden die kommenden Jahre die Auswirkungen von einigen Projekten erleben, die erst jetzt angepackt werden, obwohl lange bekannt ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich nenne exemplarisch
- die Schulsanierung am Hammerschmidweg,
- die Sanierung von Liegenschaften wie dem Untermarkt 10, mit jahrzehntelang bekanntem Sanierungsstau,
- Spielplätze, die in die Jahre gekommen sind
Hier leidet der HH die kommenden Jahre darunter, dass nun geballt einiges finanziert werden muss, was länger unbeplant war. Da wird in der Zukunft viel Bedarf an ehrlicher Diskussionen zum Thema  Ausgabenreduktion auf uns zukommen. Mit Rückblick auf die letzten beiden Jahre kann man konstatieren, dass es uns langsam aber stetig gelingt, wichtige Projekte zu realisieren. Diesem Gremium lässt sich also durchaus Arbeitsfähigkeit attestieren:
Es geht schon was voran, aber halt langsam. Auf den Weg gebracht wurden etwa:
- sozialer Wohnungsbau,
- Energienutzungsplan,
- Ausbau Archiv,
- Nutzungskonzept ehemalige Landwirtschaftsschule,
- Schulentwicklungsplanung,
- Neubau einer Kita am Steghiaslweg,
- Schaffung von Plätzen in Mittagsbetreuung und Hort,
- Ausbau Stadtbus-System,
um nur einige zu nennen. Das lässt sich schon sehen, wie ich finde. Zum Glück gelang es nun auch einigen engagierten Gruppierungen in WOR, städtische Unterstützung für ihre Ideen zu erlangen. So wurden nun auch Projekte zur Steigerung der kulturellen Bildung und Freizeit-Infrastruktur kürzlich auf den Weg gebracht. Das Waldramer Badehaus ist eh bereits auf einem guten Weg; neuer nun die städtische Unterstützung der Surfwelle, den Burgerlebnispfad; ein Spielplatz wird zumindest ein bisschen modernisiert (Ich persönlich trauere noch sehr dem Projekt Bürgerladen hinterher, dem diese Unterstützung leider gefehlt hat…).
Dennoch bleibt uns für die nächsten Jahre eine stattliche Anzahl an Projekten und ungelösten Fragen, die teilweise auch in ihrer haushaltsrelevanten Größenordnung noch in keiner Weise abschätzbar sind: - Schul-Sanierung wird ein riesiger Posten sein
- Sanierung des Untermarkt 10 dümpelt eher vor sich hin
- Bisher hat keine Diskussion zum Thema Umgehungsstraßen stattgefunden
- Bei der Innenstadtbelebung (trotz zwei Jahre Begleitung durch CIMA) erkenne ich kaum Erfolge oder Veränderungen
- Bebauungspläne für weiter Gebiete der Stadt fehlen weiterhin
- Die Umgestaltung des Westufers der Loisach ist überfällig; leider gekoppelt an die vorherige  Umgestaltung des Parkplatz am Hatzplatz (was eine Realisierung lange noch verzögern wird)
- Auch die zweckdienliche Verwendung von Erbschaften, incl. Nutzungskonzept Kleinanwesen steht aus.
Und dann gibt es noch die Gruppe der Projekte und Baustellen, die bisher auf der Ebene von Konzepten und Absichtserklärungen hängen, die der Konkretisierung harren. Ich nenne etwa
- das Parkraumkonzept,
- Klimaziele der Stadt,
- Fahrradfreundliche Kommune,
- Lärmaktionsplanung,
- Fair Trade-Stadt,
- Innenstadtmanagement
Teilweise ist hier noch wenig Aktives /Sichtbares auf der Handlungsebene. Die Umsetzung in konkrete Aktivität fehlt stellenweise.
Diese offenen Themen und Baustellen strapazieren die Geduld einiger Stadträte gehörig; ich gehöre zu den ungeduldigeren Zeitgenossen, die gerne lösungsorientiert / zeitnah Ergebnisse von Prozessen sehen. Und dazu gibt es noch die Themen, die aus Grüner Sicht in diesem Gremium die letzten beiden Jahre deutlich zu wenig Interesse erfahren haben:

  • Verkehrssicherheit,
  • Barrierefreiheit,
  • familienfreundlicher öffentlicher Raum,
  • Baumschutz  etc.

Diese sind uns Grünen ein großes Anliegen; hier gibt es noch viel Diskussionsbedarf mit den anderen Fraktionen.

TOP 6 / Anfragen  

Hans Schmidt zum Abschluss der Arbeitsgruppe Stadtbus:

Ich möchte das Projekt Neue Stadtbuslinie nicht abschließen, ohne hervorzuheben, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe, Alfred Fraas aus der CSU, Peter Ley aus der BVW, Manfred Menke aus der SPD und meine Wenigkeit von den Grünen, extrem gut und reibungslos an dem Ziel gearbeitet haben, einen zukunftsorientierten Stadtbus zu planen und umzusetzen, gemeinsam mit Herrn Mucha von der Verwaltung. Besonders Herrn Fraas möchte ich herausheben, der viele Arbeitsstunden geopfert hat, um z.B. Brücken zu recherchieren und Layout für die Mobilitätsbroschüre, das Plakat und den Fahrplan zu machen. Und der Stadt damit sehr viel Geld gespart hat. Es hat sehr viel Spaß gemacht, mit euch zusammenzuarbeiten, gemeinsam an einem Zukunftsprojekt für unsere Stadt, so sollte unsere Arbeit im Stadtrat sein. Dafür bedanke ich mich.

Rudi Seibt zum Ärztehaus im Krankenhauspark:

Der Landkreis plant ja im Krankenhauspark einen großen Bau, in dem eine psychiatrische Tagesklinik und andere ärztliche Einrichtungen untergebracht werden sollen. Der Landrat begründet dieses Projekt damit, dass die Kreisklinik zukunftsfähig aufgestellt werden müsse, damit sie bei dem starken Wettbewerb unter den Kliniken überleben könne. Andererseits sagt er selbst, dass es keinerlei Garantie gibt, dass mit dieser Maßnahme die Zukunft der Klinik als Akutkrankenhaus gesichert sei. Dies ist aber für unsere Stadt essenziell. Andererseits wird der Krankenhauspark von vielen Bewohnern des Viertels als Erholungsraum und von vielen Kindern als Spielmöglichkeit genutzt, weil in der näheren Umgebung kein Spielplatz vorhanden ist. Eine Bürgerinitiative hat mehr als 800 Unterschriften gesammelt für den Erhalt des Parks in seiner bisherigen Form. Ein wichtiger Punkt war die Erhaltung des parkprägenden herrlichen Haselbaums im nördlichen Teil des Krankenhausparks. Wir sollten dieses Thema im Sinne der Transparenz auch im Stadtrat behandeln. Wir schlagen deshalb vor, dass der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen Vertreter des LRA einlädt, damit die Bevölkerung und wir als Stadtrat über die aktuellen Planungen informiert werden und mitsprechen können.
Antwort der Verwaltung: sie werden sich darum kümmern; allerdings können sie nicht versprechen, dass das LRA einer Einladung folgt.
Wir werden als Grünen-Fraktion an diesem Thema dran bleiben!    Mehr »

12.10.16: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3+4 / Fragen zu Vorstellung Pläne XXXLutz:

Auch wir wollen keine Industriebrache an diesem wichtigen Standort; deshalb werden wir den Anträgen zustimmen.

· Vorschlag: PV-Anlagen für die Eigenstromnutzung auf dem Dach der Häuser
Überschlagsrechnung:
Geschätzte max. E-Leistung:  10.000m² * 30W/m² = 300kW!
Antwort: umfangreiche Energieeinsparungs- und Energienutzungsplanung wird gemacht, noch keine Entscheidung zu PV, da Statik der Dächer noch nicht geprüft.

·  Zukunft Pendelbus Möbel Mahler (E-Bus?)?
Antwort: eher nicht, da bisher nicht üblich.
Fr. Leonhard: Pendelbus war Bedingung von Raumplanung und sollte deshalb berücksichtigt werden.

·  Wird mit mehr Kunden gerechnet? An-und Abfahrt verkehrsverträglich?
Antwort: es wird mit einer ähnlichen Frequenz gerechnet wie bei Möbel Mahler, d.h. nicht mit mehr Verkehr.

TOP 10 / Energienutzungsplan Strategie, Ziele

1.     Die Forderungen des Pariser Klimagipfels, die von Deutschland inzwischen ratifiziert sind, verlangen bis 2015 einschneidende Maßnahmen. Ich könnte, wenn gewünscht, dazu einen 20min-Vortrag halten. Die im Beschlussvorschlag genannten Zahlen wollen wir bis 2022 erreichen, aber es müssen ehrgeizige Anstrengungen unternommen werden, damit bis 2050 die Erderwärmung auf max. 1.5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Falls wir das nicht schaffen, kommt das zehnfache an Flüchtlingen auf uns zu als in letzter Zeit, mit allen Konsequenzen. Es ist also in unserem ureigensten Interesse, diese Anstrengungen heute anzustoßen.
Deshalb werden die heute vorgeschlagenen Maßnahmen als erster Schritt von uns sehr begrüßt.

2.     Ein Weg zur Umsetzung der Wärmewende hier in unserem Ausschuss ist, bei allen städtischen Bauvorhaben und größeren Investitionen die entstehende CO2-Menge zu berechnen, und verschiedene Optionen auszuweisen, damit eine Entscheidung des Stadtrats im Sinne der Ziele des Szenarios „Klimaplus“ möglich wird.

3.     Es genügt aber nicht, heute allgemeine Maßnahmen zu beschließen.
Wie in der Arbeitsgruppe in den Punkten M2 und M3 festgelegt, müssen Verantwortlichkeiten für die Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen und Ziele festgelegt werden, z.B. in Form eines „Energieausschusses des Stadtrats“. Es müssen auch jährlich Mittel bereitgestellt werden im Haushalt für Klimaschutzaktionen.
Frau Kiel als Beauftragte für Energie und Umwelt sollte deshalb Vorschläge – in Anlehnung an Erfahrungen in anderen Kommunen, die schon weiter sind als wir – machen, welche Kontrollgremien und wieviel Haushaltsmittel benötigt werden, um einen Umsetzung unserer Ziele zu sichern. Da Mitte des Monats die erste Haushaltsdebatte geführt wird, sollten diese Mittel bis dorthin fixiert sein.
Wir schlagen deshalb folgenden Zusatz nach dem letzten Satz des Beschlussvorschlags vor:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
1) für den Haushalt 2017 ein Budget für zusätzliche Klimaschutzaktionen vorzuschlagen
2) Vorschläge zu machen für ein Kontrollgremium zur Begleitung der Umsetzung der Klimaschutzbeschlüsse des Stadtrats“

Ergebnis der Diskussion:
zu 1): Verwaltung hat schon Gelder eingestellt für den HH 2017; den Ordner habe wir gerade erhalten.
zu 2): der Bauausschuss wird sich auch um dieses sehr arbeitsintensive Arbeitsfeld kümmern.

Damit hat sich der Antrag erledigt und er wurde von mir zurückgezogen.

TOP 11 / Anfragen:

1.     Bauvorhaben Stülpnagel Königsdorfer Straße
Diese Baustelle ist völlig ungesichert und liegt zudem in der Kurve. Anwohner beobachten, dass von dort LKWs und schweres Gerät rückwärts in die Kurve auf das Grundstück des Forstamts fahren, das als Lagerplatz dient.

a.     Welche grundsätzlichen Anforderungen gibt es zur Baustellensicherung, und wie wird deren Einhaltung überwacht?
b.    Was kann die Stadt tun, damit dort mehr Verkehrssicherheit eintritt?
Ergebnis der Diskussion:
Bauherr bzw. Fahrer ist verantwortlich für Verkehrssicherheit. Stadt hat schon entsprechenden Brief geschrieben.

2.     Gefährdung der Fußgänger entlang des Hatzplatzes
Kollegin Heinloth hat mir berichtet, dass Herr Resenberger in einem Brief an die Stadt „Handlungsbedarf“ wegen „zahlreicher Gefährdungen“ angemahnt und eine „intensive Überwachung ab Schulbeginn“ angekündigt hat.
- Was ist das bisherige Ergebnis dieser „intensiven Überwachung“?
Ergebnis der Diskussion:
Der Stadt (Fr. Leonhard) ist kein zweiter Brief von Herrn Resenberger bekannt. In seinem ersten Brief zu diesem Thema hat er Maßnahmen zur Sicherung der Schulkinder abgelehnt.

3.     Gerücht über Bauvorhaben des BM:
Herr BM, es gibt da ein Gerücht, dass Sie bzw. Ihre Familie ein Bauvorhaben planen und dass in diese Planung bisher direkt oder indirekt die Fa. Krämmel eingebunden sein soll. Solche Gerüchte sind ganz leicht mit einem Ja oder Nein aus der Welt zu schaffen. Was stimmt?
Ergebnis der Diskussion:
Antwort Bürgermeister Heilinglechner: er baut nicht; er wüsste auch nicht, wo.   Mehr »

13.09.16: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Vorstellung Energienutzungsplan

Wichtig: konkrete Ziele und Maßnahmen, nicht nur Absichtserklärungen und unverbindliche Netzwerk-Teilnahmen und Anträge auf Förderungen!
Die Stadt hat Vorbildfunktion:
Auswirkungen auf Neubau- und Sanierungsprojekte der Stadt?
Auswirkungen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen (und Genehmigung von Bauanträgen), z.B. bezüglich
- Passivhausstandard
- Dachausrichtung wegen PV-Anlagen
- Zwang zu Energienetzen

TOP 4 / Antrag zur Beteiligung am Interkommunalen Hallenbad

Unsere Argumente:

  • keine realistischen Alternativen für WOR zu dem Geretsrieder Angebot, dass Wolfratshausen max. ca. 150.000 € jährlich zum Betrieb des Interkommunalen Hallenbads beiträgt:
    - falls Neubau oder Grundsanierung des Ascholdinger Bads, dann Kosten ca. 5-fach höher jährlich
    - falls Zweckgemeinschaft für Mittelzentrum auf Geltinger Flur, dann 50%-Beteiligung von WOR an Investitionskosten von ca. 10-15 Mio € und an dem jährlichen Betriebskostendefizit von ca. 1 Mio €!
  • falls nach 10 Jahren von Geretsried eine untragbare Erhöhung des von WOR zu tragenden Defizitanteils verlangt wird (rein theoretisch), können wir immer noch selbst bauen, d.h. wir verlieren nichts
  • Stärkung der Zusammenarbeit im Mittelzentrum
  • Wolfratshausen beteiligt sich aktiv an der Zukunft des Nordlandkreises

Wie geht es nach dem Patt im Stadtrat (gesamte Bürgervereinigung plus Bürgermeister plus Fleischer, Holzheu und Tilke haben gegen den Antrag von SPD und Grünen gestimmt) weiter?
Die Wolfratshauser Schwimmbadbefürworter prüfen gerade mit Hochdruck die rechtlichen Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens und wollen den Geretsrieder Stadtrat um Aufschub bitten, bis das Bürgerbegehren abgeschlossen ist.
Alles hängt jetzt von der Geretsrieder Stadtratssitzung nächste Woche ab. Wenn dieser Stadtrat (was verständlich wäre) nun volle Pulle auf ein kleines Bad setzt und den Vorschlag der Wolfratshauser Schwimmbadbefürworter ausschlägt, ist die Sache gelaufen und der negative Ruf unserer Stadt zementiert.   Mehr »

07.09.16: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 5 / Untermarkt 10: Instandsetzung und Nutzungsänderung

Rudi Seibt als einer der vier Fachleute im Stadtrat hat festgestellt, dass durchgehend Begründungen für die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen fehlen. 
Dass im Boden und in den Wänden die grenzwerte für PAK um das ca. 50.000-fache überschritten wurden, war der Stadtverwaltung seit einem Jahr bekannt - dem Stadtrat wurden diese Werte aber nicht vorgelegt. Die ganze Diskussion um kostengünstige Renovierung oder grundlagende, teure Sanierung hätten wir uns sparen können, incl. Zeitverlust und den weiteren Planerkosten!

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid Abriss und Neubau Isar-Kaufhaus

Grundsätzlich stehen wir dem positiv gegenüber, aber muss sich entsprechend §34 in Art und Maß der umgebenden Bebauung anpassen - deshalb sind 5 Stockwerke nicht genehmigungsfähig; das hat der Antragsteller wohl selbst eingesehen.
Wichtig: Aufweitung Dr.-Happ-Gassl wegen Durchfahrt für Rettungsdienst und Feuerwehr, d.h. das Gebäude Untermarkt 11 muss schmäler werden (Konflikt mit Ensembleschutz für Untermarkt 7-11)
Problem Parkplätze: in Presse war von 80-90 die Rede, der Antragsteller will TG mit 28 Plätzen!
Wo sollen die restlichen Parkplätze entstehen? Da kommt noch Arbeit auf den Stadtrat zu!

TOP 12 / Umgestaltung Parkplatz IL-Stadion

In den letzten Jahren sind schon viele Gelder in den Ausbau des Stadions als freiwillige Leistung der Kommune geflossen. Aufgrund der Haushaltslage sollten deshalb nur dringliche Maßnahmen genehmigt werden, keine „nice-to-have-Wünsche. Wegfallen können die Module:
2. zweite Einfahrt
4. Busparkplätze mit Zuwegung
5. Neuanlegung von Parkplätzen
6. Verlegung der Radständer entfällt da keine Busparkplätze
8. Planer nicht notwendig! Bauhof mit Überwachung durch Stadt oder StäWo reicht auch (hat sich in der Diskussion als nicht durchführbar herausgestellt, weil alle Ausführenden einen Planer einschalten würden)!
Summe Einsparung: 132.392 €, d.h.64%

 TOP 13 / Anfragen

1. Bau-Antrag Gebhardtstr. 6:
Zunächst möchte ich auf unseren Antrag hinweisen, dass diese Angelegenheit als ordentlicher TOP heute behandelt wird. Die Verwaltung hat dann in der Fraktionssprechersitzung darauf hingewiesen, dass sie die in unserer GeschO mögliche 90-Tage-Frist nutzen wird, wenn wir auf dem Antrag bestehen. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit haben wir nachgegeben, aber es bleibt ein ungutes Gefühl. §28 unserer GeschO lautet schließlich:
„Rechtzeitig eingegangene Anträge setzt der erste Bürgermeistermöglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.“
Uns ist unverständlich, warum diese Angelegenheit nicht als normaler TOP, also öffentlich angekündigt, besprochen werden kann.

Die Erteilung des gemeindlichen Einverständnisses zu diesem Bauantrags ohne Information und Beteiligung des Stadtrats hat ja in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen, die ich im Folgenden skizzieren will. Drei Ebenen, die Fragen aufwerfen:

a.     Politische Ebene:
Der Eindruck in der Öffentlichkeit, dass an der Kontrolle des Stadtrats vorbei große Immobilienprojekte von der Verwaltung durchgewunken werden. Wir als Stadtrat müssen unbedingt vermeiden, dass sich in der Öffentlichkeit der Eindruck breit macht, die Baupolitik in der Stadt würde durch die Immobilienbranche bestimmt. Dazu sind wir nicht gewählt.
b.    Formaljuristische Ebene:
Unsere Geschäftsordnung erlaubt dem Ersten Bürgermeister laut §16 Absatz 5.3 die Entscheidung über Bauprojekte bis zur Gebäudeklasse 3, also für „sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7 Metern“.
War den Stadträten bisher bewusst, dass mit der von der Verwaltung vertretenen Interpretation auch extrem lange Wohngebäude mit vielen Wohneinheiten mit E+1+DG am Bauausschuss vorbei weitergegeben werden können? Wir sollten unsere Geschäftsordnung in diesem Paragraphen präzisieren um weitere solche Situationen wie in der Gebhardtstraße zu unterbinden.
Frage: Wie lautet die von der Bauabteilung herangezogene Definition von „sonstigen Gebäuden und wo steht diese? Im „Baulexikon“ wird „sonstige Gebäude“ definiert als „Gebäude für Nichtwohnzwecke, z.B. für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke“. Also explizit nicht für Wohngebäudse, wie im vorliegenden Bauantrag!
Die Verwaltung ist aufgefordert, ihre Interpretation mit einer ordentlichen Definition zu hinterlegen.
c.     Inhaltliche Ebene, §34 BauGB:
„ (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Im weiten Umkreis ist keine ähnlich massive Bebauung vorhanden:
- die schlangenförmigen Mehrfamilienhäuser im westlich Teil der Heiglstraße haben einen gänzlich anderen Charakter bzw. Eigenart und bilden deshalb ein anderes Quartier.
- die benachbarten Gebäude der Gebhardtstr. 4, auf die sich der Antragsteller beruft, sind bezüglich ihrer Grundfläche (LxW=18.8x10.6m=198 m²): die beiden kleineren Häuser haben LxW=25.5x12.5m=318m², d.h. 60% mehr, das große Haus mit LxW=30.0x14.0m=420m², d.h.111% mehr! Außerdem scheint die GRZ, also die überbaute Grundstücksfläche, deutlich höher zu sein.
- Und es gibt im weiten Umkreis keine Bauweise mit Laternendachgeschossen.
Und das sollen keine Abweichungen von §34 sein?
Hinzu kommt noch die jetzt schon chaotische Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Heiglstraße und der Gebhardtstraße, die durch den Parkplatzsuchverkehr der Besucher der 24 Wohneinheiten sicher nicht entspannter wird.
Im LRA wurde mir zugesichert, dass die Stadt gefragt wird, wenn der Antragsteller einen neuen B-Antrag vorlegen muss. Wir sollten darauf bestehen, dass dann auf jeden Fall der BA beteiligt wird. Bürgermeister Heilinglechner hat dies in der Sitzung auch zugesichert.

2. Baumfällungen zur Vorbereitung auf den Bau von Flüchtlingsunterkünften auf dem Klein-Grundstück in der Bahnhofstraße und an der Auenstraße kurz vor dem Beginn der Vogelbrutschonzeit:
Auch dazu gab es einen Aufschrei in der Öffentlichkeit, vor allem weil die großen Bäume auf dem Klein-Grundstück schon quartiersbestimmend waren. Das Bauamt hat die Fällungen veranlasst wegen dem Stichtag 28.Februar, obwohl die Situierung der Gebäude auf diesem der Kirche und der Stadt gehörenden Anwesen noch unklar war.
Ich bin vor kurzem durch den Bauleiter des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück Sauerlacher Straße 22/24 darauf aufmerksam gemacht worden, dass das LRA ihm bestätigt habe, dass Bäume in Hausgärten und Parkanlagen keinen Schutz haben, nur Büsche.
Dem bin ich nachgegangen und tatsächlich, der §39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist seit dem 1.März 2010 umgeändert. Der entscheidende Satz Abschnitt 5.2:
„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen;“
In der Forstzeitung afz-DerWald vom August 2010 wurde darüber unter dem Titel „Baum- und Gehölzpflege nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz“ von einer Juristin und Baumsachverständigen ausführlich berichtet:
„Damit fallen nicht nur Bäume, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sondern z.B. auch Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot.
Damit ist die überwiegende Zahl der Bäume außerhalb des Waldes gar nicht von den Fäll- und Schnittverboten des §39 BNatSchG betroffen, wenn man von den Straßenbäumen und Alleen an Straßen absieht sowie von den Bäumen in freier Landschaft, die nicht auf gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen.“
Meine Fragen an die Verwaltung:
a.     Warum wurde vor diesem Hintergrund die – aus heutiger Sicht überstürzte – Fällung angeordnet?
b.    Hat der Grundstückseigentümer – die kath. Kirche –hierzu vorher seine Zustimmung gegeben?
Und noch eine Frage an unseren Umweltbeauftragten, Herrn Dr. Fleischer, ausgebildeter Forstwirt:
War Ihnen bei der Zustimmung zu dieser Fällaktion die seit 2010 gültige Neuregelung bekannt?
Natürlich muss während der Vogelbrutschonzeit bei beabsichtigten Fällungen von Bäumen darauf geachtet werden, dass keine Tiere im Baum Junge aufziehen. Im Zweifelsfall ist das Landratsamt einzuschalten.

 3. Gestaltung der sensiblen Ecke Sauerlacher Straße - Am Floßkanal
Im Stadtrat wurde schon mehrmals das städtebaulich schwierige Eck Bahnhofstraße/Am Floßkanal mit dem Uralt-Krankenhaus Bahnhofstraße 15 angesprochen, gerade auch im Zusammenhang mit deiner Flüchtlingsunterkunft neben dem Uralt-Krankenhaus.
Herr Fraas hat ja liebevoll das gegenüberliegende Gebäude Sauerlacher Straße 26 renoviert.
Die Fa. Leitner hat inzwischen das angrenzende Anwesen Sauerlacher Straße 22/24 gekauft und schon Schaucontainer in den Hof gestellt.
Nun gilt es zu verhindern, dass in diesem sensiblen Bereich hinein gebaut wird, ohne das Quartier mit dem Finanzamt und dem Uralt-Krankenhaus zu berücksichtigen.
Meine Fragen an die Verwaltung:
a.     Gibt es die Möglichkeit eines städtebaulichen Gestaltungswettbewerbs, der die beidseitige Bebauung an der Sauerlacher Straße in diesem Bereich umfasst?
b.    Wie sind die Chancen für eine Veränderungssperre, um eine vorschnelle, nicht dem Quartier angepasste Bebauung des Grundstücks Sauerlacher Straße 22/24 zu verhindern?
c.     Welche Chancen hätte ein Antrag auf Ensemble-Denkmalschutz für die Gebäude vom Finanzamt bis zur Sauerlacher Straße 24?
d.     Generell: macht es nicht Sinn, wie in GER eine Art „Stadtentwicklungsgruppe“ zu installieren, um solche für das Stadtbild wichtige Ecken in WOR nicht einfach dem gestalterischen Zufall von privaten Investoren zu überlassen?
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08.06.16: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

Stellunnahme zu den Auswaschungen im Bergwald aufgrund des Starkregens am 5.6. :

In der Öffentlichkeit wird dargestellt, dass die Mehrheit des Bauausschusses des Stadtrats Anfang April gegen eine Sanierungsmaßnahme am Bergwald gestimmt hat, die den großen Schaden im Markt durch die massiven Auswaschungen am Bergwald verhindert hätte.
Dies ist absolut nicht der Fall: Die Sanierungsmaßnahme bezog sich auf die Stabilisierung des Hangs und nicht auf die Verhinderung der Wassermassen vom Golfplatzgelände. Die vorläufig zurückgestellte Hangstabilisierung wäre auch nur eine langfristig umzusetzende Maßnahme gewesen und hätte absolut nicht vor dem Geröllabgang am Sonntag geschützt. Deshalb ist die oft verwendete Formulierung „Bergwald-Sicherung“ irreführend, weil sie den Bergwald nicht gegen die Wassermassen vom Golfplatz absichert. Der gesamte Bauausschuss war sich in dieser Sitzung, also vor mehr als zwei Monaten, einig, dass dringend diese Wasserzufuhr vom Golfplatz unterbunden werden muss; nur über die Dringlichkeit der Hangstabilisierung wurde debattiert.
Alles ausführlich nachzulesen im Protokoll dieser Sitzung auf der Homepage der Stadt Wolfratshausen, siehe: www.sitzungsdienst-wolfratshausen.de/pi/___tmp/tmp/45081036685824466/685824466/00028036/36.pdf, Seite 16-25.

In der Maisitzung des Bauausschusses, also einen Monat später, habe ich nochmals nachgehakt, ob es Fortschritte gab bei der Umsetzung des Rückhaltebeckens am Golfplatzrand, das diese Wassermassen auffangen und gezielt ableiten sollte und bei den anderen im April besprochenen Maßnahmen. Ergebnis meiner Frage: Kostenschätzungen liegen noch nicht vor. Siehe: www.sitzungsdienst-wolfratshausen.de/pi/___tmp/tmp/45081036685824462/685824462/00039413/13.pdf Seite 24.

Der vorletzte Sonntag hat Starkregen mit den befürchteten Auswaschungen gebracht, und der entschlossene Einsatz von Feuerwehr, Bauhof und Bürgermeister hat Schlimmeres verhindert. Aber Notmaßnahmen, die laut Presse bisher 150.000 € kosteten, sollten nicht entschlossenes, vorausschauendes Handeln ersetzen, wenn die Dringlichkeit von allen mindestens zwei Monate vorher erkannt wurde.

Ich habe deshalb am 9. Juni folgende Nachricht an den Bürgermeister geschickt:
<<
zur Klärung des Hintergrunds für die Ausschwemmungen am Bergwald durch Starkregen bitte ich als betroffenes Mitglied des Bauausschusses um Beantwortung folgender Punkte, wenn möglich noch bis zur Stadtratssitzung am kommenden Dienstag:

1.       Zum Wall auf der östlichen Seite des Golfplatzes:

a.       Wer war verantwortlich für die unsachgemäße, weil fehlende Aufschüttung des Walls am Tiefpunkt, Ecke Wasserreservoir, die dazu führt, dass die gesamte ca. 25,000 m² umfassende Fläche des nördlichen Golfplatzes in diese Ecke fließt und dann den Bergwaldhang aushöhlt?
b.      Seit wann und durch wen hat die Stadtverwaltung zum ersten Mal erfahren, dass die Wassermassen vom Golfplatz die Ursache für die Canyonbildung oberhalb der Bergwaldbühne sind?
c.       Wohin führt das Rohr, das am nördlichen Ende des Walls auf Golfplatzseite aus dem Wall ragt und eigentlich das Wasser abführen soll?
d.      Wer hat den Einbau dieses Rohres veranlasst?

2.       Zur Kostenverantwortung für die Beseitigung der Starkregenschäden vom vergangenen Sonntag:
Das Landratsamt wurde schon vor mehreren Monaten auf die kritische Situation für die Wasserabführung am Golfplatz hingewiesen und hat trotzdem bisher die Genehmigung für das lange geplante und beantragte Auffangbecken am nordöstlichen Rand des Golfplatzgeländes nicht erteilt. Ich bitte um juristische Prüfung, ob hier nicht ein Amtsversagen vorliegt und das Landratsamt nicht die Kosten für die Beseitigung der Schäden (laut Pressemeldung bisher ca. 150,000 €) zu tragen hat.

3.       Bisher ist nicht im Detail bekannt, wie die Ableitung des Wassers vom Golfplatz geschehen soll.
a.       Zum Rückhaltebecken:
I) Wann wurde der Beschluss dazu in welchem Gremium gefällt und wie lautet er?
II) Was sind die Dimensionierungsgrundlagen für dieses Becken?
III) Wohin und mit welchen Rohrquerschnitten soll das Wasser abgeleitet werden?
IV) Umfasst diese Maßnahme auch die Bereitstellung von elektrischer Energie und Förderpumpe?
V) Was ist das Ergebnis der Kostenberechnung für die gesamte Maßnahme ?
VI) Wann kann dieses Bauvorhaben samt Ableitungen frühestens abgeschlossen sein?

b.      Zum von Herrn Fraas vorgeschlagenen Wall am nordöstlichen Ende des Golfplatzes, um das Wasser in nordwestlicher Richtung zum Rauschergraben abzuleiten:
I)  Was wäre der Gesamtumfang dieser Maßnahme?
II) Wann könnte diese Maßnahme frühestens abgeschlossen sein?
III) Welche geschätzten Kosten würden für die gesamte Maßnahme anfallen?
>>

 Als Hintergrunginformation hier noch mein Leserbrief im ILB   Mehr »

03.05.16: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 7 / Stromliefervertrag

1.     Es sollte wieder wie beim bisherigen Vertrag selbstverständlich sein, dass nur 100 % Ökostrom infrage kommt, siehe die Verpflichtung der Stadt im Rahmen der Energiewende Oberland und jetzt zusätzlich das Ergebnis des Pariser Klimagipfels, bis 2050 die Erderwärmung auf ambitionierte 1.5°C zu begrenzen. Dies bedeutet auch das Aus für alle Kohlekraftwerke in Deutschland.

2.     Die brandaktuellen neuen EU-weiten Ausschreibungsrichtlinien vom 18. April 2016 ermöglichen, dass „zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden können.
Diese Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Diese Verbindung ist auch dann anzunehmen, wenn sich das Zuschlagskriterium auf Prozesse im Zusammenhang mit der Herstellung, Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung, auf den Handel mit der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus der Leistung bezieht, auch wenn sich diese Faktoren nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken.“
Deshalb haben wir überlegt, Konzerne mit Aktivitäten in Atom- und/oder Kohlestrom auszuschließen.
Dazu gibt es aber noch keinen Präzendenzfall.
Zusätzlich gibt es aber bei jeder Ausschreibung auch immer Anforderungen an die Eignung der Bieter, Referenzen, Umsatzzahlen, Ausstattung, Fuhrpark, Mitarbeiter etc. Allerdings sind das in der Regel Kriterien wie "Sachkunde", "Leistungsfähigkeit", auch "Zuverlässigkeit". Gerade die Kriterien „Leistungsfähigkeit“ und „Zuverlässigkeit“ sind beim Verbleib der Anbieter in der Atom/Kohle-Welt nicht gegeben, weil dieser Verbleib eine existenzielle Bedrohung des Unternehmens werden kann, die sich auf die zuverlässige Lieferung der vereinbarten Ökostrommenge auswirken kann.
Wir stellen deshalb den Antrag auf Einfügung des folgenden Satzes am Ende von Punkt 1 des Beschlussvorschlages:
„Wegen unsicherer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufgrund des bevorstehenden Ausstiegs aus Kohle und Atom darf der Lieferant weder ein Konzern noch Konzernbestandteil oder Tochter eines Konzerns sein, der Aktivitäten in Kohle- und/oder Atomstrom hat.“
Dieser Antrag wurde nach kontroverser Diskussion Abstimmung mit 1:9 Stimmen abgelehnt
Leider war es wegen der beschränkten Vorbereitungszeit nicht mehr möglich, vor der Sitzung bei den Mitgliedern des Bauauschusses um Zustimmung zu werben. So blieb es bei der Darstellung der Grünen-Position.

3.     Nach welchen Kriterien ist „100% Ökostrom“ festgelegt bzw. wie wird die Einhaltung der Festlegung kontrolliert? Wir orientieren uns an der Veröffentlichung des Gemeindetags Baden-Württemberg für die „Bündelausschreibung Strom 2011-2012“, in der schon eine Neuanlagenquote von 33 % festgehalten ist. Da wir in 2016 schon deutlich mehr neue Ökostromanlagen am Netz haben, soll der Anteil auf mindestens 50 % erhöht werden.
Wir stellen also folgenden Antrag:
Zusätzlich am Ende des Punkt 1 der Beschlussempfehlung wird eingefügt:
„Der Ökostrom ist mit einer Neuanlagenquote von mindestens 50 % zu garantieren und zu zertifizieren entsprechend der „Information zur Ausschreibung von Ökostrom der Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg für Teilnehmer der 9. Bündelauschreibung Strom (Lieferzeitraum 2011-2012)“.
Abschnitt 1.2, Ökostrom mit Neuanlagenquote, wird bezüglich der Prozentzahlen wie folgt geändert:
„Mindestens 50% … muss aus Neuanlagen stammen, die … nicht älter als 6 Jahre sind. Mindestens weitere 25 % … muss aus Bestandsanlagen stammen, die … nicht älter als 12 Jahre sind. Sofern der Anteil des Stroms aus Neuanlagen höher als 50 % ist, …
Nach Diskussion, dass damit evtl. auch der 17er, bei dem die Stadtwerke Mitglied sind, nicht anbieten kann, wurde dieser Antrag zurückgezogen.

4.     Die Begründung für die Ermächtigung des Bürgermeisters, den Zuschlag ohne Mitwirkung des Rates zu erteilen, kann ich nicht nachvollziehen: „Um ein Angebot nach der vereinbarten Preisformel (Börsenpreise) sicherzustellen, ist eine entsprechend knappe Regelung zur Bindefrist vorgesehen. Deshalb verbleiben nur wenige Arbeitstage für die Entscheidung über die geplante Vergabe. Der Zuschlag muss innerhalb von 4 Tagen erfolgen.“
Um die in unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene Kontrolle durch den Stadtrat zu ermöglichen, sollte in der Ausschreibung ein Stichtag für den Börsenkurs festgelegt werden, auf den alle Anbieter ihre Preisformel beziehen. Damit wäre der Zeitdruck weg und der Bauausschuss bzw. der Stadtrat könnte sich mit dem Angebotsvergleich befassen. Ich stelle hiermit einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung.
-> Antrag wurde nicht abgestimmt weil eine Mehrheit der Meinung war, dass die Entscheidungskriterien objektiv sind und deshalb der Bürgermeister dies allein machen kann.

5.     Antrag auf Zusatz zum Beschlussvorschlag, entsprechend unserer IFS:
Der Vertrag ist auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen gemäß unserer Informationsfreiheitssatzung.
-> nach kurzer Diskussion zugestimmt mit 8:2 (Gegenstimmen des Bürgermeisters und von Hr. Kugler/CSU)

TOP 8 / Umgestaltung Parkplatz Isar-Loisach-Stadion

1. Sind in den genannten Gesamtkosten von 180 T€ auch Planungs- und Nebenkosten enthalten?
    -> Auskunft Hr. Mucha: ja
2. Wird die Sanierung der Parkflächen so durchgeführt, dass die Oberfläche wasserdurchlässig ist?
     -> Auskunft Hr. Mucha: Kann später festgelegt werden
3.  Ist nicht für die beiden Busparkplätze aus Rangiergründen eine dritte Ein/Ausfahrt nötig?
     -> Auskunft Fr. Leonhard: keine Ein/Ausfahrt, aber Zugang über Absenkung Bordstein von Straße
4.  Wir hatten „modulare“ Kostenaufteilung beschlossen. Die vorgelegte Kalkulation ist dubios und
     weist nur 2 Posten auf, das ist zu wenig.
Modular wäre z.B. in Anlehnung an die verabschiedete Aufgabenstellung:
1. Kosten neuer Standort der Wertstoffinseln
2. Kosten neue zweite Ein- und Ausfahrt mit Absenkung des Hochbords
3. Kosten für Markierung eines Feuerwehrkorridors
4. Kosten für zwei Busparkplätze mit Absenkung des Hochbords
5. Kosten für Anlage von 10 neuen Parkplätzen
6. Kosten für neuen Fahrradständer-Standort
7. Kosten für Sanierung des bestehenden Parkplatzes
8. Kosten für Planer
9. Nebenkosten
All diese Einzelposten hat der Planer schon berücksichtigt. Es geht also nur um die Zusammenstellung und Aufteilung der Gesamtsumme. Erst wenn diese Einzelkosten vorliegen, kann beurteilt werden, ob alle Einzelposten notwendig sind. So kann schon hinterfragt werden, ob die beiden Busparkplätze wirklich benötigt werden.
Bis zur Vorlage der modularen Kosten beantrage ich deshalb eine Zurückstellung der Entscheidung.
-> Antrag wurde nicht abgestimmt, weil die Verwaltung versichert hat, dass diese „modularen Kosten“ nicht mit einer „Kostenschätzung“, sondern nur mit einer „Kostenberechnung“ zu ermitteln sind.

TOP 10 / Anfragen

1. zur Diskussion Golfplatzentwässerung:
a. Status Antwort des LRA zu Hangentwässerung am Bergwald?
    -> Bürgermeister Heilinglechner (BM): Bericht im nichtöffentlichen Teil
b. Umsetzung der Empfehlung von Herrn Wehbe, nicht den nächsten Regen abzuwarten, sondern
    bereits jetzt Platz zu schaffen indem der Kies weggeräumt wird?
    -> BM: noch nichts unternommen, aber mit Hr. Steinberger kleinere Maßnahmen besprochen
c. Umgang mit der Beobachtung, dass an mehreren Stellen vom Golfplatz Wasser runter kommt
    und langfristig die gleichen Probleme machen kann wie bei der Bergwaldbühne?
    -> Hr. Mucha: einzige akute Stelle ist an Bergwaldbühne; sonst überall Wall am Rand des
                         Golfplatzes zum Bergwaldhang hin.
d.    Vorschlag: Ortsbegehung vor der nächsten BA-Sitzung, um akute Maßnahmen zu diskutieren
       und anschließend zu beschließen.
       -> wurde als nicht notwendig angesehen

2.     Probephase Fußgängerampel an der Königsdorfer Straße Höhe Tengelmann
a.     wie lange ist dieser Probebetrieb?
        -> Fr. Leonhard: insgesamt 6 Monate
b.    Aufforderung an alle Fußgänger und Radfahrer, diese Drückampel zu nutzen, damit sie eine
       Dauereinrichtung wird.
c.     Kann diese Fußgängerampel nicht optisch besser gestaltet werden, damit sie mehr genutzt
        wird? Jetzt sieht sie wie eine Baustellenampel aus und schreckt eher ab.
       -> Verwaltung: dies ist eine Baustellenampel und bessere Gestaltung würde nur bei
                              Dauerbetrieb Sinn machen.

3.     In der Diskussion zum Interkommunalen Hallenbad ist als Alternative immer von Wolfratshauser Bädern die Rede. Dafür müssen Zahlen auf den Tisch, wenn möglich bis zur nächsten Stadtratssitzung:
- was kostet die Sanierung des Weidacher Lehrschwimmbeckens?
- was kostet ein potenzielles Hotelschwimmbecken für die Öffentlichkeit?
- was kostet die Einrichtung eines kleinen Bades bei der Sanierung der Hammerschmiedschule?
-> BM: es liegen keine Zahlen vor; diese können auch nicht bis zur nächsten Stadtratssitzung
     ermittelt werden.
Kommentar: schade - dann reden wir in der kommenden Stadtratssitzung wieder über Alternativen, von
                   denen nicht bekannt ist, was sie ungefähr kosten!

4.     Das Wasserkraftwerk Loisach-Isar-Kanal soll gebaut werden.
- Inwiefern ist dabei Grund der Stadt betroffen?
  -> Fr. Leonhard: Grund nur während des Baus betroffen –
                           damit muss Stadt gefragt werden und einverstanden sein
- Muss deshalb die Stadt einwilligen, wenn das Kraftwerk gebaut werden soll?
  -> Fr. Leonhard: ja, s.o.
- Welche Seite ist ökologisch günstiger für die Baustellenzufahrt?
  -> Fr. Leonhard: bisher noch kein Vergleich angestellt – Stadt besteht bisher auf Waldramer Seite.

 

 

 

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12.04.16: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Genehmigung Niederschrift SR 15.03.16

"Unter Bekanntgaben, Antrag der Grünen zur zukünftigen Darstellung der Entwicklung der Personalausgaben im Haushaltsplan, Seite 12/17:
„Die Fraktion B 90 / Die Grünen beantragt aus Gründen der Transparenz bei der Abweichung von Personalausgaben im Haushaltsplan von der tariflichen Steigerung eine zumindest quantitative Darstellung der Änderung.“
Sollte ersetzt werden durch den exakten Wortlaut unseres Antrags, da die Formulierung der Verwaltung missverständlich bzw. falsch ist:
Die Fraktion B 90 / Die Grünen beantragte am 6.2.16: „Für die Darstellung im von der Verwaltung jeweils erarbeiteten Haushaltsplan gilt: Falls die Änderung der Personalausgaben nicht den Tarifsteigerungen entspricht, sind sie in den Unterbudgets qualitativ darzustellen.“
Grundsätzlich sollten die Anträge im Wortlaut verlesen werden, damit sie der Öffentlichkeit bekannt und solche Unstimmigkeiten im Vortrag der Verwaltung vermieden werden."
Änderung wurde übernommen.

 TOP 4 / Grundsatzbeschluss Feuerwehrbedarfsplan für WOR

"Im Sachstandsbericht wird davon ausgegangen, dass „in Wolfratshausen als Stützpunktfeuerwehr zur Menschenrettung und Brandbekämpfung beim kritischen Wohnungsbrand genügend Einsatzkräfte und das erforderliche Einsatzmaterial am Einsatzort vorhanden ist.“ Dieser Satz liest sich so, dass alles OK ist.
Stimmt dies auch für einen kritischen Wohnungsbrand in Waldram?
Im Sachstandsbericht wird mitgeteilt, dass „die Regierung von Oberbayern die Hinzuziehung eines unabhängigen externen Gutachters empfiehlt“, während der Bezirksfeuerwehrverband Oberbayern unter Punkt 4 seines Schreibens ausführt, dass „die Bedarfsplanung nach Möglichkeit mit gemeinde/stadteigenem Personal, unterstützt von den örtlichen Führungskräften der Feuerwehr erfolgen soll.
Ich bitte um Aufklärung dieses offensichtlichen Widerspruchs."
Schließlich haben alle dem Antrag auf externe Erstellung des Bedarfplans zugestimmt.

TOP 7 / Anfragen

1. Bürgermeister und Verwaltung bezeichnen unsere Geschäftsordnung in Bezug auf das Akteneinsichtsrecht für einzelne Stadtratsmitglieder als "illegal":
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit Anfang Februar liegt Ihnen eine Anfrage von mir vor bezüglich der Haltung der Verwaltung zum Recht auf Akteneinsicht einzelner Stadtratsmitglieder. Aus der Verwal-tung wurde mir schriftlich mitgeteilt, diese Akteneinsicht für einzelne sei „illegal“ bzw. „rechtswidrig“. Nachdem ich drei Wochen keine inhaltliche Antwort bekam, habe ich am 23. Februar bei Ihnen unter Bezug auf das Informationsrecht einzelner Stadtratsmitglieder nachgehakt:
„Unter Verweis auf eben diesen §3 Absatz 6 unserer GeschO bitte ich um Auskunft, wie die Aussage der Verwaltung begründet wird, dass unsere Geschäftsordnung bezüglich der Akteneinsicht einzelner StadträtInnen illegal sei.“
Soweit ich mich erinnere haben wir beim letzten Krisengespräch zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtrat verabredet, dass alle schriftlichen Anfragen von Stadtratsmitgliedern innerhalb einer Ar-beitswoche zumindest formal beantwortet werden.
Bis wann kann ich mit einer schriftlichen Begründung der Aussage der Verwaltung rechnen und wie stehen Sie zu dieser Haltung Ihrer Verwaltung?"

Bürgermeister Heilinglechner hat auch in dieser Sitzung weiterhin seine bisherige Haltung bekräftigt.
Beispiele für verweigertes Akteneinsicht:

30.06.15 Weitergabe der Antwort der Stadt auf die Wohnungsnot-Umfrage des Ministeriums
              (erst nach monatelangem Rumgeeiere erteilt)
16.12.15 in den Vertrag mit der Telekom über den WLAN-Router im Sitzungssaal - verweigert
07.02.16 in die Ausschreibungsunterlagen zum Energienutzungsplan - verweigert

Dabei haben wir in der "präzisierten Geschäftsordnung" vom Juli 2015 exakt die Formulierung übernommen, die Innenminister Herrmann in den Schreiben an die Landtagsabgeordneten Bachhuber (CSU) und Mistol (Grüne) vorgegeben hat.
Der Erste Beamte der Stadt widerspricht also seinem obersten Dienstherrn ...
Ich habe nun als Betroffener Antrag auf einem widerspruchsfähigen Bescheid gestellt bezüglich der  wiederholten Weigerung des Bürgermeisters, mir Akteneinsicht zur Vorbereitung von Stadtratsdiskussionen und Entscheidungen zu gewähren.
Vielleicht müssen wir doch eine Verwaltungsgerichtsklage anstrengen ...

2. Themen zur Mai-Sitzung des Stadtrats mit Landrat Niedermeier
"Herr Bürgermeister, in der Presse war zu lesen, dass Herr Niedermeier in die Maisitzung kommt, damit wir gemeinsam die Angelegenheit interkommunales Hallenbad diskutieren können.
In der letzten Bauausschusssitzung hatten Sie zugesagt, dass bei dieser Gelegenheit der Landrat auch zum Thema Ärztehaus im Krankenhauspark Stellung nehmen wird und der Öffentlichkeit, also auch den Bürgern auf der Empore, für Fragen und zur Diskussion zur Verfügung steht.
Zusätzlich gibt es ja noch jede Menge weitere brisante Themen mit dem Landratsamt:
- die Umsetzung und Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte
- die Verschleppung der Aufklärung und Abhilfemaßnahmen im Wasserschutzgebiet
- die Verschleppung der Entscheidung über die Entwässerung des Golfplatzes
- die Blockadehaltung des Landratsamtes bezüglich Radschutzstreifen, Kreisel und Ampelschaltungen
um nur einige zu nennen.
Halten Sie es nicht für sinnvoll, den Landrat mit seinen beteiligten Sachgebietsleitern zu einer Sondersitzung des Stadtrats zu bitten, um diese und andere für Wolfratshausen dringliche Fragen mit ihm als Verantwortlichen direkt zu diskutieren?"
Bürgermeister Heilinglechner wird diese Anregung mit dem Landrat besprechen. Offen ist, ob dazu eine Sondersitzung einberufen werden muss.
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06.04.16: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 11 / Sanierung Hangabschnitt nahe Bergwaldbühne
"1. Im Sachverhalt wird von „abgerutschten Bereichen“ gesprochen; wir haben aber bei einer Begehung nur weggspülte Bereiche gesehen. Womit wird die Formulierung „abgerutscht“ begründet, die ja ausschlaggebend ist für die als notwendig dargestellte Hangsicherung?
2. Dringend notwendig ist tatsächlich die Ableitung des Niederschlagwassers aus dem Golfplatzgebiet in den Rauschergraben. Uns ist unverständlich, warum dies noch nicht geschehen ist, obwohl Starkregen als Ursache der Ausspülungen dargestellt wird. Wann hat die Verwaltung das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auf die Dringlichkeit hingewiesen?
3. Es besteht keine Gefahr für Leib und Leben, wenn wir noch warten, da vor dem Hang eine Plateaufläche liegt, in die der Hang ausgeschwemmt werden kann. Also können wir den Hang noch etwas beobachten, bevor wir eine halbe Million für eine vielleicht nicht benötigte Befestigung ausgeben.
4. Wir unterstützen deshalb folgende Maßnahmen:
    1) Sofortiges Angehen der Ableitung des Niederschlagwassers
    2) Ein Jahr den Hang beobachten ob immer noch Abrutschen oder Ausschwemmungen
        geschehen und dann erneut vorlegen."
Wurde gegen die Stimmen der Bürgervereinigung und des Bürgermeisters so beschlossen.

TOP 12 / Änderung Bebauungsplan Nr. 6 / Stobäusstraße

Wir freuen uns dass die Anregung des BN aufgegriffen wird und auf der Seite der Stobäusstraße in Absprache mit dem Umweltreferenten zusätzlich fünf einheimische Kiefern als zu pflanzend festgesetzt werden sollen.
Ein Landschaftsgärtner hat auf Nachfrage angegeben, dass einheimische Kiefern bis zu 2 m Höhe gut anwachsen, wenn im Wurzelbereich ein bestimmter Pilz vorhanden ist. In der Vorlage wird nur 100-125 cm Höhe angegeben. Ich bitte die Verwaltung um Klärung dieser Differenz und um Mitteilung, da diese Baumart nun als „autochthon (d.h. einheimisch) in die Pflanzliste aufgenommen werden soll.
Am Ende doch noch ein gutes Ende für mehr Bäume in diesem jetzigen Waldgebiet!

 

 

 

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09.03.16: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 7 / Anfragen

 1.     Heute Bericht in SZ zu Ensembleschutz Alpenstraße, in dem der BA kritisiert wird, dass er dem Abriss und Neubau Alpenstraße 14 zugestimmt hat, obwohl dieses Haus zum Ensembleschutz Alpenstraße gehört. Es sollte doch auch der Denkmalpflegerin Frau Mannes bekannt sein, dass der BA nur bauplanungsrechtliche Aspekte beschließen kann und dass der Denkmalschutz nicht dazu gehört. Ich bitte um eine kurze Stellungnahme der Bauabteilung und die Presse um eine entsprechende Richtigstellung. Diese unberechtigte Kritik an unserer Arbeit sollte nicht in der Öffentlichkeit so stehenbleiben.
- Bürgermeister Heilinglechner und Bauamtsleiter Lejko bestätigten, dass der Bauausschuss hier nicht Einfluss nehmen kann.

2.     Baumfällungen im Stadtgebiet vor Beginn der Vogelbrutschutzzeit
Ende Februar sind schnell alle Bäume auf dem großen Grundstück Gebhardtstr. 6 gefällt worden, das die Fa. Krämmel gekauft hat. Ich konnte im Gespräch mit dem verantwortlichen noch zwei an der Grundstücksgrenze stehende Tannen retten, aber alle anderen Bäume, darunter schöne Buchen und Kiefern, die im gleichen Abstand zur Baugrenze standen, wurden umgesägt, obwohl dort sicher keine Baugrube kommt. Typisch Bauträger: erst mal das Grundstück freisägen, dann schaun wir mal, wo und was wir damit machen.
Ich plädiere eindringlich für eine Baumschutzverordnung, die solche Hauruckaktionen verhindert. Die Verordnung der Stadt Geretsried hat gezeigt, dass immer noch 95 % der Bäume entfernt werden, aber erst nach Antrag und nicht einfach willkürlich, wie das in unserer Stadt oft geschieht.
Ein weiteres  Beispiel ist die Hochzeitsfichte in der Königsdorfer Straße, die direkt neben einer Garage an der Grundstücksgrenze steht und damit eigentlich nicht stört. Aber erst mal weg damit.
Die Stadt selbst macht es auch nicht viel besser, siehe die radikalen Baumfällungen auf dem Klein-Grundstück in der Bahnhofstraße. Mir fehlt hier einfach die Begründung. Es geht mir nicht um die dominanten Bäume in der Grundstücksmitte, diese stehen der Flüchtlingsunterkunft sicher im Weg. Es geht mir um etliche Bäume nahe der Grundstücksgrenze, die wegmussten, ohne dass schon ein Plan vorliegt. Sie könnten ja stören. Das Bauamt begründete die Fällungen damit, dass noch Nebenanlagen benötigt werden, die Platz brauchen. Aber diese kann man schieben, auch um Bäume zu erhalten, die für das Kleinklima und die Atmosphäre in unserer Stadt wichtig sind.
Ich bitte nochmals die anderen Fraktionen zu überlegen, ob sie nicht einer Baumschutzverordnung ähnlich der Geretsrieder zustimmen könnten, einfach um diese teilweise willkürlichen Fällungen im Stadtgebiet zu unterbinden. Sonst haben wir in zehn Jahren keine großen Bäume mehr in Wolfratshausen.

3.     Der Park des Kreiskrankenhauses war jetzt sogar Thema im Petitionsausschuss des Landtags. Er wird von vielen Wolfratshausern als Naherholungszone genutzt, auch von vielen Kindern – ein Spielplatz fehlt in diesem Gebiet.
Der Landkreis hat den nördlichen Teil schon an einen Investor in Erbpacht vergeben, der ein Ärztehaus bauen will. Landrat Niedermaier hat selbst zugegeben, dass mit diesem Schritt das Krankenhaus nicht als Akutklinik für den nördlichen Landkreis gesichert ist.
Dieser klassische Interessensgegensatz zwischen Landkreis und Stadtbewohnern sollte in der heutigen Zeit so gelöst werden, dass man miteinander spricht und die Alternativen offenlegt. Ich bitte darum, dass sich die Stadt für eine Infoveranstaltung mit dem Landratsamt einsetzt, wie es auch der Petitionsausschuss empfohlen hat. Wir sollten bei diesem Thema die Bevölkerung mitnehmen und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellen.
- Bürgermeister Heilinglechner sagte zu, diese Anregung an den Landrat weiterzugeben.

 

 

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13.10.15: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Fragenkatalog zur Renovierung Untermarkt 10:
Herr Bürgermeister, Ich möchte den folgenden Beitrag als Wortprotokoll notiert haben:
Ich möchte kurz auch für die Öffentlichkeit und die Presse darstellen, wie sich die Diskussion entwickelt hat. Erst nach der Kostensteigerung von 460 auf 820 T€ im Mai haben viele Stadträte überlegt, ob es kostengünstigere Optionen gibt. So sollte u.a. eine unabhängige Zweitmeinung über die Kostenschätzung des Büro Buxbaum eingeholt werden und im EG sollte als Option die beiden hinteren Räume für die Ausstellung der Bockhorni-Bilder reserviert werden sowie untersucht werden, wie sich die Öffnung des Treppenhauses ins 1. OG bezüglich des Brandschutzes auf die Kosten auswirkt. Außerdem sollte eine nutzerneutrale Renovierung untersucht werden. Diese Optionen wurden dann am 10. Juni auf einer Fraktionssprechersitzung als Arbeitsauftrag an die Verwaltung von allen Beteiligten an Sie herangetragen und Sie haben sich nach einigem Zögern bereiterklärt, diesen Arbeitsauftrag umzusetzen. Ich habe Ihnen noch am gleichen Abend diese Auflistung schriftlich mitgeteilt, um Missverständnisse zu vermeiden. Leider haben Sie diese Vorschläge nicht an die Verwaltung weitergeleitet sondern sind in Urlaub gefahren. Schon vor den Sommerferien wären also Zahlen vorgelegen, die eine fundierte Entscheidung des Stadtrates ermöglicht hätten. Außerdem hat das Bürgerladenteam sich geweigert, mit einzelnen Stadträten zu reden. Als das Bürgerladenteam dann die Teilnahme an einer Diskussion am 30. Juni mit allen Fraktionen und den Planern kurzfristig vor Beginn des Treffens widerrief, waren alle verärgert. Ungenügendes Projektmanagement also auf beiden Seiten.
Nun haben wir die Situation, dass die angeblich unabhängige Zweitmeinung auf der Basis der Kostenschätzung des Büro Buxbaum die Kosten nur „auf Plausibilität“ geprüft und keine unabhängige Bestandsaufnahme und Kalkulation vorgenommen hat. Damit wurde der Sinn unseres Antrags verfehlt, was unbefriedigend ist. Wir haben auch bis jetzt keine detaillierte schriftliche Aufgabenstellung der Bauabteilung für die Planer erhalten, die es uns erlaubt hätte, die Vorgaben der Verwaltung dahingehend zu überprüfen, ob der Grad an Sanierung wirklich notwendig ist, um eine nachhaltige Sanierung zu sichern. Auch dies ist sehr unbefriedigend. Wie sollen wir beurteilen, ob die ermittelten Kosten angemessen sind, wenn wir keine Berechnungsgrundlage entsprechend HOAI von der Verwaltung erhalten?
Ich möchte, dass der Bürgerladen als Nahversorger so schnell wie möglich kommt.
Herr Gröll hat ausgeführt, dass der sofort anmietbare Tchibo-Laden eine ordentliche Wirtschaftlichkeit aufweist, dass er nach dem dritten Jahr fast in die Gewinnzone kommt. Deshalb appelliere ich an das Bürgerladenteam, trotz der Nachteile des Tchibo-Ladens sofort mit Frau Mosler Kontakt aufzunehmen und Verhandlungen über die Mietbedingungen zu führen; Wenn Frau Mosler die Miete nur um 10 % senken würde, hätte der Tchibo-Laden eine ähnliche Wirtschaftlichkeit wie der Untermarkt 10! Und die Nahversorgung der Innenstadt wäre noch in diesem Jahr möglich und nicht erst Ende 2017 im Untermarkt 10!
Wir als Stadtrat könnten sogar überlegen, die in den ersten drei Jahren im Tchibo-Laden von Herrn Gröll kalkulierten Verluste von ca. 39 T€ als Anschubfinanzierung zu übernehmen, wenn dies rechtlich möglich ist.

TOP 10 / Anfragen

  1. LWS – Das Gebäude Bahnhofstr. 14 haben wir vom Landkreis gekauft:
    Ich habe die Frage schon im BA gestellt, aber keine Antwort erhalten:
    Es geht um die spezifischen Nutzungen für die einzelnen Räume dieses Gebäudes.
    Wann werden diese im SR oder zumindest im BA von der Verwaltung vorgestellt?
  2. Herr Bürgermeister, wir haben in der letzten SR-Sitzung die Präsentationen der drei ausgewählten Bewerber für die Umsetzung des Energienutzungsplans gehört.
    Der SR hatte am 21.4.2015 dazu entschieden, „dass der Bauausschuss in die Abfassung der Ausschreibung einbezogen wird“. Wie soll dieser Beschluss umgesetzt werden?
    Bürgermeister und Verwaltung waren ratlos und gaben zu, dass die Ausschreibung entgegen dem Beschluss schon längst rausgegangen ist - die drei Präsentationen in der letzten Sitzung waren das Ergebnis dieser Ausschreibung!
    Daraufhin erinnerte ich den Bürgermeister an Artikel 36 der Bayerischen Gemeindeordnung: "Der Erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse."
    Bürgermeister Heilinglechner hat eine Antwort zugesagt - ich bin gespannt!

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07.10.15: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Öffentliches WLAN – Sachstandsbericht und Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben

  1. Wir haben am 9. Juli 2014 unterschiedliche Vorschläge diskutiert wie Zurückstellung um 6 Monate, um Erfahrungen anderer Kommunen abzuwarten, Informationen vom Umweltinstitut München einzuholen, zunächst nur 2 Sender aufzustellen und eine Nachtabschaltung einzuführen. Beschlossen wurde dann, dass die „Verwaltung beauftragt wird, das Projekt WLAN im Innenstadtbereich grundsätzlich weiter zu verfolgen“.
    Wurde vom Bürgermeister nicht beantwortet!
  2. Die Verwaltung hat nun das Projekt bis zur Einführung durchgezogen und kein einziger Vorschlag wurde aufgegriffen. Nicht einmal die Nachtabschaltung wurde verwirklicht, wie aus der beigefügten Statistik leicht zu sehen ist. So sind am Schwankleck 17 % der Zugriffe zwischen 22 und 6 Uhr, am Rathaus immerhin 8 % und am Jugendzentrum – hier wurde nur die Abendzeit protokolliert, noch 2 %. Herr Bürgermeister, was ist aus Ihrer Aussage in der BA-Sitzung vom 9.7.14 geworden, dass nachts abgeschaltet wird?
    Frau Gleißl stellt richtig, dass Leute versucht haben, sich einzuwählen; diese Versuche wurden gezählt. Das System war aber zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschaltet.
  3. Wir müssen unbedingt eine aussagefähige Statistik über die Zugriffe haben, in der die Zeiten 0- 6 Uhr und 22-24 Uhr auch erfasst werden, um die Nachtabschaltung zu überprüfen. Außerdem sollte der Zugriff auf die Audio-Guides der Stadt gemessen werden, die ein wesentliches Argument für die Einführung des freien WLAN waren. Mindestens alle drei Monate sollte im Bauausschuss über die Entweicklung der Zufgriffe berichtet werden.
    Frau Gleißl prüft, welche Kosten diese Zählung der Zugriffe auf die Audio-Guides verursacht.
  4. Welche jährlichen Kosten kommen auf die Stadt zu und wie viele Geschäftsleute beteiligen sich aktuell mit Werbespots an diesem Projekt?
    Kosten sind überschaubar; bisher hat sich nur ein Geschäft mit Werbung beteiligt.
  5. Mobilfunk wird von keiner Versicherung versichert. Die beiden privaten Gebäude, an denen Sender installiert sind, gehören Herrn Ünsal. Ich habe ihn angesprochen und er hat Ihnen, Herr Bürgermeister, einen Gefallen getan und seine Gebäude zur Verfügung gestellt. Haben Sie ihn darauf hingewiesen, dass potenzielle Gesundheitsschäden durch Mobilfunk nicht versicherbar sind? Er sagt zu, Herrn Ünsal über die Nichtversicherbarkeit dieser potenziellen Schäden zu informieren.
  6. Herr Bürgermeister, ich habe vor fast 2 Wochen an Sie unter Verweis auf unsere Geschäftsordnung den Antrag auf Akteneinsicht in den Vertrag der Stadt mit der Fa. Innerebner gestellt und um einen zeitnahen Termin gebeten. Bis heute habe ich keine Reaktion erhalten – wie soll ich mich auf diesen Tagesordnungspunkt vorbereiten, wenn ich nicht wissen darf, welche Punkte Sie vertraglich mit der Fa. Innerebner vereinbart haben?
    Ich stelle hiermit den Antrag, die Entscheidung über den Beschlussvorschlag zu verschieben, bis uns Stadträten auch der Vertrag zu diesem Projekt zugänglich gemacht wurden.
    Heilinglechner verweist auf die mit der Firma verabredete Geheimhaltung des Vertrags, während ich auf die Regeln in der Gemeindeordnung zur Vertraulichkeit verweise.
    Mein Antrag wird schließlich mit 4:6 Stimmen (CSU stimmte mit mir) abgelehnt.

Schließlich stimme ich als einziger aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Genehmigung der Mehrkosten.

TOP 5 / Bauantrag Stadt WOR Umbau LWS (Nutzungsänderung Gemeinbedarf à Archiv + Wohnungen)
Wir stimmen dieser Umwidmung zu, beantragen aber gleichzeitig dass die Verwaltung in einer der nächsten BA-Sitzungen das beabsichtigte Nutzungskonzept für alle in diesen Gebäuden befindlichen Räume vorstellt. Ich erinnere an die Diskussionen auf unserem ersten Workshop, wo verschiedenste Nutzungen vorgeschlagen wurden.

TOP 10 / 16. Änderung Beb-P Nr. 19a Grundstücke Sauerlacher Str. 11-15 (Biedermeierkrankenhaus): Anerkennung Planungsentwurf

  1. Wir freuen uns, dass die Diskussion um Erhaltung des Biedermeierkrankenhauses nun beendet wird, indem es als Baudenkmal festgesetzt wird. Wolfratshausen braucht seine Geschichte und braucht auch Gebäude, die diese Geschichte zeigen.
  2. Reicht die geplante Aufweitung der Sauerlacher Straße aus, um eine zweispurige Furt in östlicher Richtung vor der Ampel zu machen? Evtl. brauchen wir ein Verkehrsgutachten, siehe Diskussion Bebauung Kraft-Areal.

 TOP 15: Anfragen:

  1. Umzug KFZ-Zulassungsstelle in die Geltinger Straße:
    Unsere Fraktion sieht die Notwendigkeit einer verkehrlichen Überprüfung, da Schulweg und kein Gehweg in diesem Bereich. Landratsamt muss Bedenken der Stadt berücksichtigen und kann nicht einfach darüber hinweggehen. Stellungnahme des Landratsamts soll im Bauausschuss diskutiert werden.
    Wird von allen Fraktionen unterstützt, weil die Sicherheit der Schulkinder und Fußgänger allgemein auf dieser Straße nicht gegeben ist (schlechter Zustand, kurvig, kein Gehweg).
    Die Verwaltung wird das Landratsamt entsprechend informieren und um Stellungnahme bitten. Die Antwort des LRA wird im Bauausschuss besprochen.
  2. Verbot von Laubbläsern im Bereich der Stadt / Stadtwerke:
    Allgemeines Verbot ist rechtlich nicht möglich; aber im Bereich der Stadtwerke sollte dies umgesetzt werden.
    BM Heilinglechner sagt zu, dies beim nächsten Jour Fix mit den Stadtwerken anzusprechen und umzusetzen.

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15.09.15: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Genehmigung Protokoll der Juli-Stadtratssitzung
Wie schon mehrmals habe ich mich in der Julisitzung mit dem Selbstverständnis des Ersten Bürgermeisters auseinandergesetzt, der meint, dass alle Entscheidungen, die weniger als 60.000 € kosten, ihm zustehen und der Stadtrat nichts zu sagen hat. Aktuell ging es um die Vergabe von Prüfungsaufträgen zum Gebäude Untermarkt 10, für die wir als Fraktion bestimmte Ingenieurbüros vorgeschlagen haben, um eine dezidierte Gegenmeinung zu den von der Verwaltung bisher beauftragten Ingenieurbüros zu erhalten.

Bauamtsleiter Lejko hat in diesem Zusammenhang bestritten, dass die Bedingungen der Bayerischen Gemeindeordnung, §37 Absatz 1, der die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters regelt, kumulativ seien.
Ich habe daraufhin diesen Absatz zitiert: "
Der Erste BM erledigt in eigener Zuständigkeit 1. die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.“

Es muss sich also klar um "laufende Angelegenheiten" handeln, also routinemäßige, wiederkehrende Angelegenheiten und nicht Dinge, die zum ersten Mal auftreten; und diese dürfen keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen (d.h. Kosten) erwarten lassen. - Wenn dies nicht kumulativ bedeutet ...
Die Verwaltung definiert die Geschichte der Renovierung des Gebäudes Untermarkt 10 als "laufende Angelegenheit" des Bürgermeisters, als alltägliches Verhalten des Bürgermeisters ...

Interessanterweise fehlte diese Auseinandersetzung mit Herrn Lejko im Protokoll.

TOP 7 / Antrag SPD: Sozialwohnungen am Friedhof in Waldram:

  1. Wir wollen, dass auch weniger betuchte Wolfratshauser Bürger und Bürgerinnen ihren Lebensabend in ihrer Heimat Wolfratshausen verbringen können, auch wenn sie nach ihrem Arbeitsleben weniger Geld zur Verfügung haben. Auch Alleinerziehende, junge Familien und geringverdienende Menschen sollen in Wolfratshausen wohnen bleiben können. Dies sind wir ihnen schuldig und dies gebietet auch der erfolgreiche Volksentscheid von 2013, dass die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in die bay. Verfassung aufgenommen wird.
  2. Deshalb halten wir es für dringend notwendig, dass wieder in den Sozialen Wohnungsbau investiert wird.
    Herr BM, wir freuen uns über Ihre klare Festlegung gegenüber der Presse, dass wir Sozialwohnungen bauen müssen.
    In Wolfratshausen sehen wir kurzfirstig zu verwirklichen die Bebauung der COOP-Wiese, da schon ein gültiger Bebauungsplan (BebP) vorliegt. In zweiter Linie erst die Bebauung des städtischen Grundstücks am Friedhof in Waldram, da hier erst einmal ein BebP aufgestellt werden, was ja Inhalt des vorliegenden SPD-Antrags ist, und sogar der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Langfristig sollte die Möglichkeit genutzt werden, die Fläche des Gleisdreiecks mit kostengünstigen Wohnungen zu bebauen.
  3. Da Waldram verkehrlich nur durch die Zufahrt zur B11 erschlossen ist, wird befürchtet, dass durch größere Zubauten die Situation für den motorisierten Verkehr untragbar wird. Dem sollten wir begegnen mit einem ersten Schritt, nämlich einem Verkehrsgutachten, das die heute diskutierten Zubaumöglichkeiten einbezieht und den Zuwachs an motorisiertem Verkehr abschätzt. Ein diesbezüglicher Antrag sollte zeitnah gestellt werden..
  4. In einem zweiten Schritt sollten wir – bei positivem Ausgang des Verkehrsgutachtens – die Bebauung der COOP-Wiese mit Sozialem Wohnungsbau durch die StäWo diskutieren und beschließen.
  5. In einem dritten Schritt käme dann die Erstellung eines BebP für das Gelände am Waldramer Friedhof.

Beschlossen wurde dann nur die Einrichtung eines Arbeitskreises aller Fraktionen und der Verwaltung. Unser Ziel ist der zeitnahe Bau von Sozialwohnungen auf der COOP-Wiese, sobald die Verkehrssituation als unkritisch begutachtet wurde.

TOP 11-14 / Kindergarten Badstraße Erweiterung um Kinderkrippe-Gruppe – Überprüfung Beschluss BA vom 9.9.15:

  1. Grundsätzlich sollten wir die Wolfratshauser Betriebe hier in die Pflicht nehmen, profitieren sie doch am meisten von diesem Angebot, das für viele junge Familien inzwischen entscheidend für die Wohnortswahl und damit auch die Wahl des Arbeitgebers ist.
  2. Nun liegt der geprüfte Kostenvoranschlag für die Erweiterung des KiGa Badstraße um eine Krippengruppe, also um max. 12 Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren, vor mit einem Kostenansatz von 771.000 €, d.h. mehr als 64000 € pro Krippenplatz. Dies erscheint extrem hoch, auch im Vergleich zu den förderfähigen Kosten von 387000 €. Wir brauchen also fast das Doppelte der vom Staat festgelegten Kosten, um diese KiKrippe zu bauen.
  3. Der „voraussichtliche Staatszuschuss“ beträgt 155 T€, auf der Basis von 40 % der förderfähigen Kosten. D.h. wir bleiben auf Kosten von 616 T€ sitzen; bei einem doppelt so hohen Zuschuss immer noch auf Kosten von 461 T€.
  4. Trotzdem haben wir am Ende für diese hohen Kosten gestimmt, auch weil die Verwaltung schon Gewerke verhandelt hat und die Lieferanten damit Regress fordern könnten - eine unschöne Situation, aus der es zu lernen gilt.

Wir haben in der kurzen Zeit dieser Stadtratsperiode schon dreimal bitter erfahren, wie die Kosten durchs Dach gehen:
- Beim Campingplatz wurden 50.000 € Planungskosten verheizt, weil der Stadtrat am Ende die Kosten von mehr als 700.000 € nicht akzeptieren konnte - schließlich wurde in Eigenregie des Pächters der Platz gut hergerichtet für Kosten von ca. 140.000 €.
- Bei den Kosten der Renovierung des Gebäudes Untermarkt 10, die von anfänglich ca. 250.000 € auf schließlich 710.000 € anstiegen.
- Bei den Kosten für den Zubau einer vierten Gruppe zum bestehenden Kindergarten Badstraße, die bei kellerloser Bauweise, einstöckig, für ca. 190 m² bei 770.000 € gelandet sind.
Wir werden in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen alles tun, damit wir hier andere Zustände bekommen.   Mehr »

06.05.15: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Bau-Antrag OBB Heimstätten Anemonenstraße:
Wir bestehen darauf, dass das Einfügegebot nicht eingehalten ist, d.h. dass sich der quergestellte Riegel nicht in die Eigenart der näheren Umgehung einfügt. Deshalb ist der Bauantrag aus städtebaulichen Gründen erneut abzulehnen.

TOP 5 / Bau-Antrag Moar UG Flüchtlingswohnheim Urmiller-Ring Gewerbegebiet:
Es bleibt bei Ablehnung, weil wir dezentral unterbringen wollen und bisher auch konnten, ohne Ghettobildung.
Im Gegensatz zu Pressemeldungen ist hier das gemeindliche Einvernehmen zwingend erforderlich und kann auch nicht ersetzt werden, d.h. eine Ablehnung durch den BA ist nicht rechtswidrig.
Wenn der Landkreis händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten sucht - warum wird z.B. das alte Vermessungsamt in der Heimgartenstraße oder das alte Forstamt in der Königsdorfer Straße nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt? Beide Immobilien gehören der öffentlichen Hand und könnten den Wolfratshauser Anteil in der nächsten Zeit gut abdecken.
Aber wir dürfen nicht nur ablehnen, wir müssen auch eine Perspektive aufzeigen:
Die Menschen, denen ein Bleiberecht zugesprochen wurde, haben große Schwierigkeiten, Wohnungen zu finden. Sie werden als Fehlbeleger die Wohnungsnot in Wolfratshausen verstärken. Die ungute Konkurrenzsituation dieser Menschen mit den schon jetzt mehr als 300 Anwärtern auf eine Sozialwohnung kann nur durch den Bau zusätzlicher Sozialwohnungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Gespräche jeder Fraktion mit der BGW.
Ich beantrage deshalb, dass die Verwaltung im nichtöffentlichen-Teil der nächsten BA-Sitzung einen Bericht über alle im Besitz der Stadt sich befindenden unbebauten Grundstücke abgibt. Dieser Bericht soll auch enthalten, mit welchem Aufwand die jeweiligen Grundstücke für Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können.
Bürgermeister Heilinglechner hat zugesagt, für die nächste Bauausschusssitzung diese Daten zu liefern.

TOP 7 / Kostenschätzung Bürgerladen Untermarkt 10:
Auch ich habe Anteile am Bürgerladen gezeichnet. Aber die Kostensteigerung auf 821.000 € ist nur schwer unseren Bürgerinnen und Bürgern vermittelbar. Deshalb sollten wir uns noch einmal mit den Betreibern des zukünftigen Bürgerladens zusammensetzen und jede Möglichkeit der Kostenreduzierung diskutieren.
In Absprache mit den anderen Fraktionen stelle ich deshalb den GO-Antrag, diese Entscheidung bis zur nächsten BA-Sitzung mit empfehlender Beschlussvorlage für den Stadtrat bzw. einer Sondersitzung zu verschieben. Bürgermeister Heilinglechner wird beauftragt, mit den Betreibern des Bürgerladens Verhandlungen zu führen, um alle möglichen Kosteneinsparungspotenziale auszuschöpfen.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 9 / Bekanntmachungen/Anfragen:

 Öffentliches WLAN:
(hier meine Anträge zu diesem Thema)

Bürgermeister Heilinglechner hat offensichtlich alle Antworten selbst verfasst, ohne den Sachverstand der Betreiberfirma Innerebner zu Rate zu ziehen. Nachdem die Diskussion unbefriedigend verlief und nicht alle Punkte beantwortet wurden, wird er die Firma um Auskunft zu den technischen Fragen (Strahlenbelastung, Leistungsregelung) bitten.
Er zeigte sich erbost über unsere Formulierung (siehe Stadtratssitzung 21.4.15): Stadträte als "gewählte Kontrolleure der Verwaltung, siehe §1(3) unserer Geschäftsordnung". Dies ist völlig unverständlich, weil unsere Geschäftsordnung nur die Bayerische Gemeindeordnung zitiert, die dasselbe sagt (Art. 30 Absatz 3): "Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse."
Hier der Originalton unserer Geschäftsordnung, §1(3): "Der Stadtrat ist die Vertretung der Gemeindebürger der Stadt Wolfratshausen. Er kontrolliert die Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“
Welches Verständnis hat unser Bürgermeister von den Rechten und Pflichten des Stadtrats?

Da unsere Geschäftsordnung nicht (mehr) auf der Internetseite der Stadt zu finden ist: hier der link


Stadtbus-Presseartikel:
Herr Bürgermeister, in der SZ vom 28. April werden Sie mit folgender Aussage zitiert: „Es will nicht allen Bürgern umstandslos einleuchten, dass die bestehende Brücke zwischen der Grubigsteinstraße in Farchet und der Sudetenstraße in Waldram nicht geht. Über Alternativen sei nicht wirklich nachgedacht worden.“
Herr Bürgermeister, Sie haben das Protokoll des Gesprächs der Arbeitsgruppe mit der Stadtverwaltung, Herrn Mucha, und der Polizei, Herr Resenberger, vom 26. Februar bekommen.
Wir haben bei diesem Treffen intensiv die verschiedenen Alternativen diskutiert, diese Brücke für den Stadtbus zu nutzen. Wir haben in dieser Besprechung die Polizei ausdrücklich darum gebeten, kreative Lösungen zu finden, um die Kosten für die Stadt zu minimieren. Am 3. März haben wir mit dem Bauamt, Herrn Lejko, Frau Leonhard und Herrn Mucha die drei Alternativen diskutiert und die weitere Vorgehensweise abgesprochen. Auch das Protokoll dieser Besprechung haben Sie erhalten. Am Ende hat die Polizei darauf bestanden, dass nur eine extra Fuß- und Radwegebrücke die Schulwegsicherheit garantiere. Auch dieses Schreiben der Polizei liegt Ihnen vor.
Wie kommen Sie zu der Aussage, dass „über Alternativen nicht wirklich nachgedacht wurde“?
Ich zitiere aus dem Ihnen vorliegenden Protokoll vom 3.3.15: „Option 1: Keine Veränderung der Brücke, d.h. kaum Umbaukosten: Radfahrer sollen absteigen und auf dem Gehweg über die Brücke gehen – soll ausgearbeitet werden."

In der Diskussion wurde aus dem Nichts vom Bürgermeister die Zusage der Polizei angedeutet, dass die Kanalbrücke als "shared space" genutzt werden könnte, dass also Fußgänger, Radfahrer und der Bus gleichberechtigt sind. Wir sind natürlich sofort für diese Lösung, da sie wohl die kostengünstigste Option wäre. Allerdings muss diese Stellungnahme der Polizei erst schriftlich vorliegen und die Umbauten und verkehrstechnischen Erfordernisse müssen im Einzelnen geprüft worden sein.   Mehr »

21.04.15: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Energienutzungsplan
Wir stehen in der Pflicht als Gründungsmitglied der Energiewende Oberland, bis zum Jahr 2035 den Landkreis energieautark zu gestalten. Auf Wolfratshausen bezogen heißt dies, eine ambitionierte Energieeinsparungs- und Umstrukturierungspolitik zu betreiben. Nicht nur im Bereich Elektroenergie, der relativ einfach zu schaffen ist, sondern vor allem im Bereich der Wärmeenergie und des Kraftstoffbedarf, die echte Herausforderungen sind.
Wesentlich und für das Gelingen zwingend notwendig ist dabei die Mobilisierung und Begeisterung der Bevölkerung für dieses große Projekt.
Der vorgestellte Energienutzungsplan ist ein erster Schritt. Er darf sich nicht auf das einfach Machbare beschränken, sondern muss dem Ziel der Energiewende gerecht werden, ohne die finanziellen Aspekte zu vergessen.

TOP 4 / Neuvergabe Stadtbuslinie
1)     Der vorgeschlagene Rundkurs beinhaltet bis auf die Haltestelle Schlesierstraße alle Haltestellen der bisherigen Linien 301+302. Damit hat sich die Forderung aus der Umfrage erledigt, dass die alte Linienführung erhalten bleiben soll.
2)     Der Kostenvergleich zeigt, wenn die gleiche Fahrtenzahl pro Woche betrachtet wird, einen Vorteil für den Ringkurs von 205-117=88.000 €/Jahr, d.h. in 10 Jahren Vertragslaufzeit fast 900.000 €.
Wenn wir nun das Thema Kanalbrücke mit den positiven Nachrichten von A. Fraas entschärft haben, was die Kosten und die Bauzeit betrifft: wer will dann gegenüber der Öffentlichkeit vertreten, dass er für die alten Routen 301+302 soviel mehr Geld ausgeben will?
Die Kanalbrücke kostet deutlich unter 500.000 € und ist in 4-6 Monaten aufgebaut – wir sparen also auch unterm Strich mehr als 500.000 € in den zehn Jahren, wenn wir den Rundkurs nehmen.

3)     Von der Verwaltung wurde angeführt, dass vor einigen Jahren die Fahrtzeit des Stadtbusses samstags um 2 Stunden verlängert wurde, was 7500 € jährlich gekostet hat. Wir haben für die Verlängerung in die Abendstunden 15000 € jährlich gerechnet, entsprechend der spezifischen Kosten des MVV. Für jeden Auftragnehmer ist es ein gefundenes Fressen, wenn Zusatzaufträge ohne Konkurrenz vergeben werden. Deshalb sind die damaligen Kosten nicht vergleichbar.
4)     Wir werben für die Lösung, dass im Berufsverkehr von 6-9 und 16-19 Uhr zwei Busse eingesetzt werden, also ein 20-min-Takt gefahren wird. In der übrigen Zeit fährt nur ein Bus in 40-min-Takt.
Diese Variante kostet gegenüber einem 60-min-Takt, d.h. ein Bus mit den alten Linien 301+302, ausgedehnt in die Abendzeiten, 241-205=36.000 € pro Jahr mehr. Dies muss uns die Energiewende und die Fürsorge für eine älter werdende Bevölkerung bis zum Jahr 2026 wert sein!
Wenn sich nach einigen Jahren herausstellt, dass auch in den Zeiten außerhalb des Berufsverkehrs viel Bedarf vorliegt, sollte auch dort auf zwei Busse und damit 20-min-Takt erweitert werden.
5)     Als gewählter Stadtrat können wir nicht nur auf Umfrageergebnisse schielen, sondern müssen langfristig denken und entsprechend entscheiden. Wenn wir also ein gutes und günstiges Stadtbussystem bis ins Jahr 2026 beschließen, dann ist dies zukunftsfähig und nachhaltig.
Der Stadtrat folgte dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Stadtbus mit fast 3/4-Mehrheit, gegen die Stimme des Bürgermeisters.
Zur Umsetzung ist es wichtig, dass die Arbeitsgruppe Stadtbus gemeinsam mit dem MVV und dem LRA die Modalitäten der Ausschreibung entsprechend unserem Abstimmungsergebnis fixiert.

TOP 5 / Vertragsentwurf Badehaus
Hier ging es nach dem einstimmigen Beschluss des Bauausschusses letzte Woche nur noch um die Formalie. Die CSU beantragte mit Unterstützung aller Fraktionen die Änderung des Beschlussvorschlags, die Formulierung „gemäß Vertragsentwurf vom 25.2.2015“ sinngemäß zu ersetzen durch „gemäß der im Sachverhalt zitierten Textfassung der Nachbesserungsklausel“, was einstimmig angenommen wurde.
Damit steht nun einer Vertragsunterzeichnung zwischen dem Badehausverein und der Kirche nichts mehr im Weg.
Wenn dann der Badehausverein formal die Erfüllung der vom Stadtrat beschlossenen zehn Voraussetzungen für den 500.000 € Zuschuss nachweist, steht einem erfolgreichen Umbau des Badehauses nichts mehr im Weg. Wir wünschen gutes Gelingen!

TOP 11 / Anfragen:  Behandlung von Anträgen
Ich möchte mich nach dem Schicksal verschiedener Anträge erkundigen, die seit Juni 2014 gestellt wurden. Ich erinnere an die Festlegungen in unserer Geschäftsordnung, siehe §26(1) bzw. §28(2), die übrigens der Bay. Gemeindeordnung 1:1 entsprechen, dass Anträge in den entsprechenden Gremien möglichst in der nächsten Sitzung, auf jeden Fall aber innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung zu setzen sind. Übrigens ohne materielle Vorprüfung, d.h. ohne Bewertung bzw. Kommentierung durch die Verwaltung. Wenn der Bürgermeister meint, dass der Inhalt eines Antrags in sein Tagesgeschäft fällt, muss der Antrag nicht abgestimmt werden. Allerdings ist er dann auch 1:1 umzusetzen und darf inhaltlich nicht verändert werden. Es liegt dann nicht im Ermessen des Bürgermeisters, ob er den Antrag nicht oder nur teilweise nach eigenem Gutdünken umsetzt. Zudem muss die Umsetzung zeitnah geschehen und der Bürgermeister muss das Gremium darüber informieren.
Oder haben Sie, Herr Bürgermeister, eine andere Vorstellung zur Vorgehensweise bei der Behandlung von Anträgen von Stadträten?

  1. Für die Juni-Stadtratssitzung 2014 hatten wir den Antrag gestellt, mehr Lebensqualität in der Stadt zu schaffen durch mehr Bänke, Verweilmöglichkeiten im Garten der Stadtbücherei am Hammerschmiedweg und Wildblumenrabatte an Straßenrändern. Außerdem sollten die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, Standorte für Bänke im gesamten Stadtgebiet zu nennen.
    Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde dieser Antrag an den Bauausschuss verwiesen und sollte in der Julisitzung behandelt werden. Er wurde schließlich in der Juli-Stadtratssitzung unter „Bekanntmachungen“ nicht als Antrag, sondern als „Anfrage der Fraktion der Grünen“ vom Bürgermeister textlich abgeändert verlesen mit dem Hinweis, dass die Vorschläge in das Alltagsgeschäft des Bürgermeisters gehörten.
    Wann hat die Verwaltung die Bevölkerung aufgefordert, Bankstandorte zu nennen?
    Wann wurde geprüft, an welchen Haltestellen des Stadtbusses auf Stadtkosten eine Bank aufgestellt werden kann?
    Wann wurde der Bevölkerung mitgeteilt, dass es begrüßt wird, wenn Bürgerinnen und Bürger Bänke stiften, und dass auf Wunsch der Name des Spenders/der Spenderin auf einer Plakette auf der gespendeten Bank genannt wird?
    Warum sind folgende Maßnahmen im Garten der Stadtbücherei noch nicht umgesetzt:
    - Zweiter Zugang vom Hammerschmiedweg aus
    - Aufstellen von Bänken, einem großformatigen Schachbrett und zweier multifunktionaler Objekte, die als Sitz-, Turn- und Spielgerät nutzbar sind?
    Warum sind keine Wildblumenrabatte auf dem Gleisdreieck, anderen stadteigenen Rasenflächen, Verkehrsinseln und Blumenrabatten angelegt?
  2. Nachdem eine Elterninitiative die mangelnde Schulwegsicherheit an der Hammerschmiedschule beklagte, reichte ich am 10.Juli 2014 einen entsprechenden Antrag ein, Kopie an alle Fraktionssprecher und Stellvertreter. Mein Antrag war, eine Ortsbesichtigung gemeinsam mit der Polizei und allen beteiligten Gruppen sowohl an der Hammerschmiedschule als auch an der Freien Schule durchzuführen mit dem Ziel, die Gefährdungslage für die Schüler zu beurteilen.
    Nun sind neun Monate vergangen und dieser Antrag wurde weder behandelt noch umgesetzt – die drei-Monatsfrist ist also um das dreifache überschritten.
    Warum wurde diese Frist nicht eingehalten? Wann wird diesem Antrag nachgekommen bzw. wann wird er behandelt?
  3. Am 24.11.2014 wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen für die Dezember-Bauausschusssitzung eingereicht. In diesem Antrag wurde der Bürgermeister beauftragt, alle Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende zu beteiligen. Die weitere Vorgehensweise für die Umsetzung der lokalen Energiewende sollte mit den Bürgern, die sich gemeldet hatten, Anfang 2015 besprochen werden. Sie versprachen auf meine Nachfrage in der Dezembersitzung des Stadtrates, die zeitnahe Bearbeitung des Antrags weiterzugeben.
    Nun sind fast fünf Monate vergangen und nichts ist geschehen – die Frist unserer GeschO wurde also nicht eingehalten. Warum wurde diese Frist nicht eingehalten? Wann wird dieser gemeinsame Antrag aller Fraktionen umgesetzt?
  4. Am 2.4.15 habe ich im Zusammenhang mit dem Projekt öffentliches WLAN in der Innenstadt drei Anträge für die April-Bauausschuss-Sitzung eingereicht. Keine Reaktion, nicht behandelt, im schwarzen Loch Verwaltung verschwunden.

Wie sollen wir als gewählte Kontrolleure der Verwaltung, siehe §1(3) unserer GeschO, unserer Aufgabe nachkommen, wenn unsere Anträge und schriftlichen Fragen einfach unbeantwortet bleiben?   Mehr »

16.04.15: Kulturausschusssitzung / Sibylle Ulbrich

TOP 3 / Büchereisatzung: Vorschlag Streichung Buch-Ausleihgebühr für Jugendliche

Von der CSU kam der Hinweis, dass man im Zuge der Überarbeitung der Gebührenordnung die Gebühren für Jugendliche streichen könnte, was auch von der Leitung der Stadtbücherei schon angeregt wurde.
Die BVW entgegnete: "Also die 4,- Euro können die Familien doch wirklich zahlen."
Meine Antwort: "Ist wohl eher ein bürokratisches Problem und ein Problem von Desinteresse mancher Familien, da sollte man nicht sparen.
À propos kostenlos: die Stadt stellt den Jugendlichen kostenloses W-Lan zur Verfügung, da wären kostenlose Bücher doch ein tolles Gegenkonzept."
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15.04.15: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

 

TOP 4 / KiGa-Erweiterung Badstraße – Kostenschätzung

Aus dem Plan habe ich eine gesamte Fläche umbauten Raums von 148 m² abgelesen, ohne Gartenlager. Mit den Brutto-Baukosten von 713 k€ ergibt sich ein spezifischer Baupreis von 4818 €/m², was mir bei einstöckiger Bauweise und ohne Keller extrem hoch erscheint. Dieser Baupreis ist für mich nicht nachvollziehbar und stellt das Projekt infrage.

Als Alternative könnte ich mir einen Teilbereich der Alten Polizei im Untermarkt vorstellen, wozu aber noch viele Informationen fehlen. Ich stelle deshalb den Antrag, dieses Projekt, das zudem nicht zeitkritisch ist, zurückzustellen, bis

a)     die Baukosten mit vergleichbaren Projekten verifiziert sind
b)    die Kosten und Umstände für die Einrichtung einer eingruppigen KiTa im Gebäude Alte Polizei geklärt sind

TOP 5 / Bauantrag Hr. Danhuber Carport im Außenbereich

§35(2), nichtprivilegierte Nutzung – nicht genehmigungsfähig, da laut §35(3).7 die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

TOP 6 / Vorbescheids-Antrag Hr. Danhuber Nutzungsänderung Scheune Sonnenhof

§35(2) – bisher Stall mit Heuboden; beantragt sind darin 4 Büros und zusätzlich 10 Stellplätze

  1. Sachverhalt: „Stadt hat 2014 Wegbeschaffenheit und Grundstücksgrenzen überprüft. Die Mindeststraßenbreite von 2.5 m ist erfüllt.“
    Ich erwarte von der Verwaltung, dass sie alle entscheidungserheblichen Fakten im Sachverhalt mitteilt, damit wir sicher entscheiden können. Dazu gehört hier auch, dass die von der Stadt nachgemessenen Grundstücksgrenzen teilweise auf dem Ernst-Wiechert-Weg liegen und damit in der Kurve direkt nach der Staatsstraße ein so enger Radius vorliegt, dass kein LKW durchkommt. Dies wurde von den Anliegern mitgeteilt, die auch angekündigt haben, diese Grenze mit einem Pfahl abzusichern und liegt der Stadt und dem LRA vor. Die Erschließung ist also in der Bauphase keineswegs gesichert. Dies fehlt im Sachverhalt. Schon dies ist also ein Ablehnungsgrund.
  2. Der Umbau einer Scheune in ein Bürogebäude, zusätzlich 10 Parkplätze außenrum, widerspricht eindeutig dem §35(2), da öffentliche Belange beeinträchtigt sind – sieh Begründung zu TOP 5.
    Also ist der Antrag abzulehnen.

Im Übrigen bitte ich um Weitergabe des aktuellen FNP von 2011.

TOP 18 / Badehaus-Vertrag

1)     Dass in der Kostenschätzung von einer Steigerung bis zu 30 % ausgegangen wird, ist in diesem Stadium des Projektes normal. Der Verein hat zum Umgang mit dieser möglichen Steigerung ein Konzept vorgelegt, das eine Verschiebung der Innenausbauarbeiten vorsieht. Zudem zahlt das Denkmalamt 60 % dieser Mehrkosten, d.h. es müssten nur ca. 145 k€ finanziert werden.

2)     Positive Öffentlichkeitswirksamkeit, die vielen Veranstaltungen und die Werbung des Badehaus-Vereins für WOR sind nicht hoch genug zu schätzen.

3)     Wir unterstützen die Aussage des BM in seiner Rede letzte Woche in der Vwersammlung des Badehausvereins, dass vor dem Hintergrund der fremdenfeindlichen Tendenzen die Aktivitäten des Vereins nicht hoch genug zu schätzen sind.

4)     Vor dem Hintergrund, dass für Traditionsvereine wie Trachtenverein und Schützenvereine jährlich Zuschüsse in mittlerer fünfstelliger Höhe vergeben werden, sind die 500 k€ über 25 Jahre gerechnet nicht vermessen, wenn die Öffentlichkeitsarbeit verglichen wird.

Wir unterstützen deshalb die Arbeit und den Antrag des Badehausvereins und stimmen der Beschlussvorlage zu.

TOP 19 / Stadtbus

In der Vorbereitungssitzung gestern wurde von der Verwaltung angeführt, dass vor einigen Jahren die Fahrtzeit des Stadtbusses samstags um 2 Stunden verlängert wurde, was 7500 € jährlich gekostet hat. Wir haben für die Verlängerung in die Abendstunden 15000 € jährlich gerechnet, entsprechend der spezifischen Kosten des MVV. Für jeden Auftragnehmer ist es ein gefundenes Fressen, wenn Zusatzaufträge ohne Konkurrenz vergeben werden. Deshalb sind die damaligen Kosten nicht vergleichbar.

Durch die Wahl des neuen Rundkurses, der bis auf die Schlesierstraße alle Haltestellen der bisherigen Linien 301+302 aufweist, sparen wir jährlich ca. 90,000 € wegen der deutlich kürzeren Fahrtstrecke. Dies ist durch die Einbeziehung der Kanalbrücke möglich, die insgesamt weniger als 300,000 € kostet, wie Alfred Fraas ermittelt hat, bei einer Bauzeit von weniger als sechs Monaten.

Damit sparen wir in den zehn Jahren ca. 600,000 €, wenn der Rundkurs eingesetzt wird.

Wir freuen uns, dass von allen Fraktionen und der Verwaltung Lob für die Arbeit der Arbetsgruppe Stadtbus kam und Unterstützung für den von ihr vorgeschlagenen Weg, auf jeden Fall den neuen Rundkurs anzufragen, mit zwei Bussen in der Hauptverkehrszeit (20-min-Takt, angepasst an S7-Fahrplan) und einem Bus (40-min-Takt, angepasst an S7-Fahrplan) bis ca. 20:30 Uhr.

Damit setzen wir ein Zeichen, dass Wolfratshausen zukunftsfähig wird in der Umsetzung der Energiewende und der Fürsorge für eine älter werdende Bevölkerung, und dies zu Mehrkosten von weniger als 40,000 € pro Jahr.

Hier die Präsentationen der Arbeitsgruppe Stadtbus des Stadtrats:
Stadtbus-Umfrage und Ergebnisse
Rundkurs-Animation
Präsentation Brückenkosten
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10.03.15: Stadtratssitzung / Annette Heinloth, Hans Schmidt

zum Thema Umgehungsstraße / "Entlastungsstraße":

  1. keine Straße durchs FFH-Gebiet
  2. absoluter Vorrang für innerstädtische Verkehrsverschiebung vom Auto weg hin zu nicht-motorisiertem Verkehr als einzigem nachhaltigen Weg

Unser Vorschlag für die Vorgehensweise:

  1. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Randbedingungen, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, im FFH-Gebiet zu bauen
  2. Die Verwaltung gibt alle bisherigen Dokumente zum Thema Umgehungsstraße an die StadträtInnen und die Öffentlichkeit
  3. Der Stadtrat beschäftigt sich mit den Punkten 1 und 2 und entscheidet, ob überhaupt weiter gegangen wird oder ob das Thema Umgehungsstraße ein für alle Mal abgeschlossen ist.
  4. Falls doch der Beschluss zur weiteren Verfolgung getroffen wird, muss im nächsten Schritt eine neue, umfangreiche Verkehrsanalyse mit Befragung geschehen als Basis für die weitere Behandlung.
  5. Nach diesen Vorarbeiten beschäftigt sich der Stadtrat erneut mit dem Thema.

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10.02.15: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

zum Thema Geschäftsordnung des Stadtrats - Einwendungen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern:
Ich möchte daran erinnern, dass alle im SR vertretenen Fraktionen im Wahlkampf mehr Bürgerbeteiligung und mehr Bürgerinformation versprochen haben. Dies haben wir mit unserer heute von der Rechtsaufsicht kritisierten GeschO auch mit großer Mehrheit umgesetzt.

Die Argumente der Rechtsaufsicht haben wir schon bei der Abstimmung im letzten Jahr zurückgewiesen mit Beispielen, dass unsere Forderungen in anderen Kommunen umgesetzt sind oder sogar vom Innenministerium genehmigt sind. Die Rechtsaufsicht der Regierung von Oberbayern hat sich nun hinter die Meinung der Rechtsaufsicht des LRA gestellt, unsere Argumente von damals aber nicht entkräftet.
Sie gelten also noch immer.

Um es verwaltungsrechtlich zu formulieren:
„Die Rechtsaufsicht kann rechtswidrige Beschlüsse und Verfügungen der Gemeinden beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung verlangen." (Art. 112 BayGO).
In Bagatellfällen ist ein rechtsaufsichtliches Einschreiten unverhältnismäßig, was unserer Überzeugung auch für unsere GeschO gilt: Aufgrund der ungeklärten Rechtssituation ist überhaupt nicht geklärt, ob unsere aktuelle GeschO gegen geltendes Recht verstößt – weder liegen gesetzliche Regelungen vor, die dem Wortlaut entgegenstehen, noch liegen einschlägige Gerichtsurteile vor.

Die Grünen-Landtagsfraktion wird die Äußerungen der Rechtsaufsicht zum Akteneinsichtsrecht in den Landtag bringen und den Innenminister fragen, warum ihm unterstellte Behörden die Akteneinsicht von einzelnen Räten verbieten, während er diese Entscheidung in einer Landtagsanfrage ausdrücklich den Kommunen überlassen hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte stimmen Sie mit uns gegen diese Vorlage der Stadtverwaltung, die einen Rückschritt beim Informations- und Akteneinsichtsrecht jedes Stadtrats bedeutet und die es dem Bürger verbietet, bestimmte Themen zusätzlich zu denen des Bürgermeisters auf die Tagesordnung von Bürgerversammlungen zu setzen.

zum Thema Stadtbus:
Der MVV hat unseren Formulierungen für die jetzt anstehende „Vorabbekanntmachung“ zugestimmt – siehe Mail von gestern, die an alle Stadträte gegangen ist. Damit können wir heute beruhigt diese Formulierungen beschließen und dann zielstrebig an die Umsetzung der Bürgerbefragung und Bürgerbeteiligung gehen, damit wir in der Aprilsitzung des SR endgültig über die Linienführung und Taktfrequenz entscheiden können.

zum Thema Einladung zur Bürgerversammlung am 19. März 2015:
Ich frage den 1. Bürgermeister, wie er den §18 Abs. 4 unserer GeschO handhaben will; diese gilt noch immer, da erst eine Ersatzvornahme neues Recht schafft. Da die Bürgerversammlung am 19. März stattfindet, muss innerhalb der nächsten Woche eine Aufforderung an alle Bürgerinnen und Bürger gehen, Themen für die Tagesordnung zu nennen.
Antwort des Bürgermeisters: er wird sich nicht an die beschlossene Geschäftsordnung halten, weil er der Ansicht ist, dass diese gegen geltendes Recht verstößt.
Damit vertritt er die Meinung, dass 2/3 des Stadtrates eine Geschäftsordnung bekräftigt haben, die gegen geltendes Recht verstößt!

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04.02.15: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

zum Thema Landwirtschaftsschule:
Wir freuen uns, dass aufgrund der Initiative von Frau Heinloth und Herrn Meixner die LWS in Betracht gezogen wurde für den Bau einer KiTa und dass die Alternative Abriss der Stadtbücherei und dort Neubau der KiTa aufgrund unserer Nachfrage nach dem Restwert der abzureißenden Gebäude vom Tisch ist. Dass auch ein Archiv zu deutlich niedrigeren Kosten als bei einem Neubau an der Loisach hier untergebracht werden kann, zeigt, dass die frühere Standortdiskussion zum Archiv wohl nicht objektiv geführt wurde.

zum Thema Stadtbus:
Nach intensiver Rücksprache mit dem Zuständigen beim MVV, Herrn Metzner, konnten wir erreichen, dass die endgültige Festlegung auf die Details erst in der Aprilsitzung des Stadtrates gefällt werden muss. Wir haben also noch Zeit für eine intensive Bürgerbeteiligung, um herauszufinden, welche Haltestellen und Taktzeiten gewünscht werden.
Für die jetzt anstehende Entscheidung über den Inhalt der „Vorabbekanntmachung“, die nicht im Detail verbindlich ist und im Verfahren geändert werden kann, können wir also die Maximallösung mit zwei Bussen angeben. Damit ist verhindert, dass ein Anbieter auf der Basis eines einzigen Busses ein eigenwirtschaftliches Angebot macht, also die Linie privat betreibt und dagegen klagt, wenn schließlich doch zwei Busse gefordert werden. Wenn dann die Bürgerbeteiligung ergibt, dass nur ein Bus, d.h. längere Taktzeiten, genügt, kann dies in der endgültigen Ausschreibung festgelegt werden.
Wir müssen nur in der Vorabbekanntmachung darauf hinweisen, dass (Zitat Mail Hr. Metzner von heute) „hinsichtlich des Stadtverkehrs WOR noch die endgültige politische Entscheidung über das Leistungsbild aussteht“, d.h. auch über die Entscheidung, welche genauen Routen und ob 1 oder 2 Busse benötigt werden.
In dieser Mail schreibt der MVV auch (Zitat): „bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Frist zur Vorabbekanntmachung ohnehin nicht mehr haltbar ist“ und bezieht sich auf seine Rückrechnung ab Zuschlagserteilung, nach der diese „Vorabbekanntmachung“ schon Mitte Mai 2014 fällig gewesen wäre. Unter Berücksichtigung eines ambitionierten Vorbereitungsprogramm, wie wir es heute planen, hätte die Verwaltung also spätestens Ende 2013 den Stadtrat auf diese Frist aufmerksam machen müssen.“

zum Thema Verkehrsuntersuchungen im Bereich Sauerlacher Straße (im Zusammenhang mit Diskussion Kraft-Areal):
Herr Mosler hat in der SZ erklärt, dass (Zitat) „ein deutschlandweit anerkannter Verkehrsplaner“ ermittelt habe, dass eine Lösung des Verkehrsproblems für das Einkaufszentrum möglich ist.
Umso mehr müsste dies für die jetzige Verkehrssituation im Bahnhofsbereich gelten.
Meine Fragen: Welche Verkehrsstudien wurden von der Stadtverwaltung und der zuständigen Verkehrsbehörde in der Vergangenheit durchgeführt, um diesen neuralgischen Bereich großräumig in Griff zu bekommen?
Was waren die Ergebnisse dieser Studien und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?“
Antwort des Bürgermeisters: Frage wird in in der nächsten Sitzung beantwortet.   Mehr »

29.09.14: Stadtratsantrag: Informationsveranstaltung zur Situation im Wasserschutzgebiet

userspace/BY/kv_bad-toelz-wor/Dokumente/OV_Wolfratshausen/Wasserschutz/Antrag_BA_-_Infoveranstaltung_zu_Situation_Wasserschutzgebiet_140929.pdfLink   Mehr »

29.09.14: Stadtratsantrag: Komplettierung der Bodenanalysen Bergkramer Hof

userspace/BY/kv_bad-toelz-wor/Dokumente/OV_Wolfratshausen/Wasserschutz/Antrag_BA_-_Komplettierung_der_Bodenanalysen_Bergkramer_Hof_140929.pdfLink

Beide Anträge wurden vorläufig zurückgezogen, bis die Ergebnisse der Bodenuntersuchung vorliegen.   Mehr »