Bei der letzten Stadtratssitzung am Dienstag, den 22.06.21 wurde einmal mehr über das Bauprojekt Hintersberg II gesprochen. Die Richtlinien für die Grundstücksvergabe wurde einstimmig angenommen, bei den Eckpunkten für den Kaufvertrag konnte unsere Fraktion bei einem wichtigen Punkt nachschärfen: Anstelle von 4 Jahren vorgeschriebener Selbstnutzung sind nun 8 Jahre festgeschrieben – ein wichtiger Aspekt, um Grundstücksspekulationen abzuwenden. Gemeinsam beschloss der Stadtrat auch eine höhere Strafe bei der Zuwiderhandlung.
Ein großer Erfolg ist, dass es keine fossilen Energieträger geben wird. Hier wird anerkannt, dass man bei der Energieversorgung immer weiterdenken muss – was wir Grünen immer und immer wieder anmahnen.
Dann wurde es knifflig, denn das Thema Badeteil stand auf der Tagesordnung. Einig war man sich im Stadtrat, dass bei der Wandelhalle und dem nebenan gelegenen Herderpark eine einzigartige Bausubstanz und Gestaltung vorliegt, die es unbedingt zu erhalten gilt. Der Beschlussvorschlag, dass dort ein Veranstaltungsort für die Tölzer entstehen soll, fand breite Zustimmung. Allerdings, und das gehört zur Wahrheit dazu, gibt es keine Einigkeit mit dem Besitzer. Und das gilt auch für das „Sondergebiet Bäderviertel“, wo auf die Stadt ein Prozess zurollt. Unsere Fraktion hatte einen Antrag gestellt, um den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Denn der entsprechende Beschlussvorschlag kam erst am Freitag und war gespickt mit juristischen Feinheiten und Wenns und Abers – und mit gewaltigen Schadenersatzforderungen, die auf die Stadt zukommen können. Aber die Ungeduld der anderen Fraktionen siegte. So werden wir wohl nur auf juristischem Wege eine Lösung bekommen, und diese könnte uns allen weniger gefallen, als wir uns vorstellen mögen.