maro-retten

Sonder – Newsletter Rettung der MARO

vom 1. August 2024

an die Mitglieder im Ortsverband Wolfratshausen

und alle Interessierten

___________________________________________________________________________

Der Vorstand und die Stadtratsfraktion des Ortsverbandes Wolfratshausen Der Grünen

ruft alle Mitglieder und Interessierte auf,

die MARO-Wohnbaugenossenschaft zu unterstützen und bei der Rettung zu helfen!

Sie möchten den sozialen Ansatz der MARO unterstützen?

So können Sie helfen: Werden Sie Mitglied der Genossenschaft: mit der Absichtserklärung zur Zeichnung von Anlegeranteilen mit Dividendenanspruch (laut aktueller Sat­zung 500 Euro pro Anteil, Dividendenanspruch bis zu 3%).

Sie vertreten eine Stiftung oder einen Verein? Sie verfügen über Privatvermögen und könnten eine Summe von mindestens 100.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen? Dann nehmen Sie bitte direkt mit der MARO Kontakt auf unter zukunft@maro-genossenschaft.de.

Zur Einzahlung auf ein Treuhandkonto wird erst nach Vorstellung des Insolvenzplans aufgefordert. Scheitert der Insolvenzplan werden die zur Rettung eingezahlten Gelder gemäß Treuhandvertrag vollständig zurückerstattet.

https://www.maro-retten.de

Noch offene Fragen?

Zur weiteren Information folgende Antworten/Stellungnahme (kursiv) des Insolvenzverwalters durch Frau Marlene Scheinert, Rechtsanwältin der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung München zu Fragen des Ortsverbandes:

  • Ist es richtig, dass Banken und Geldinstitute an Unternehmen (auch Genossenschaften) in laufenden Insolvenzverfahren keine Kredite, Darlehen usw. erteilen können? Marlene Scheinert: „Natürlich können Banken stets Kredite vergeben; gegenüber in Insolvenz befindlichen Unternehmen erfolgt dies aber aufgrund nachvollziehbarer Bankenregeln nicht. Vielmehr steht Banken in diesen Sondersituationen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.“
  • Es wird berichtet, dass die aktuell beteiligten Banken sehr konstruktiv und wohlwollend mit der MARO und dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten. Marlene Scheinert: „All diesen Banken gilt unser ausdrücklicher Dank. Ohne sie wäre eine Rettung unmöglich.
  • Ist es richtig, dass Unternehmen (auch Genossenschaften) in laufenden Insolvenzverfahren keine staatlichen Unterstützungen erhalten können? Marlene Scheinert: „Bei der MARO handelt es sich um eine Genossenschaft und damit juristisch betrachtet um eine Kapitalgesellschaft. Aus Gründen unzulässiger Beihilfe ist es staatlichen Institutionen richtigerweise untersagt, sich direkt mit Finanzmitteln einzubringen.“
  • Kann die Aussage bzgl. der Absichtserklärung im „Flyer für Web“ (s. https://www.maro-retten.de/ ) „Scheitert der Insolvenzplan werden die zur Rettung eingezahlten Gelder gemäß Treuhandvertrag vollständig zurückerstattet.“ definitiv vollumfänglich bestätigt werden? Marlene Scheinert: „Ich bestätige, dass die Mitglieder und Unterstützer erst nach Präsentation, Vorstellung und Erläuterung des Insolvenzplans zur Einzahlung auf das Treuhandkonto aufgefordert werden. Im Falle des Scheiterns des Plans erhalten die Unterstützer ihre Einzahlungen zurück. Die Aufforderungen zur Einzahlung werden voraussichtlich Mitte September 2024 versendet. Die unverbindlichen Absichtserklärungen dienen dazu, den Insolvenzverwalter darin zu bestärken, den Insolvenzplan überhaupt zu erstellen. Er muss wissen, dass sich die Gemeinschaft beteiligt, sonst würde der Plan nicht erstellt werden. Zusätzlich zeigen die Absichtserklärungen den beteiligten Banken, dass geschlossen an einer Rettung gearbeitet wird.“
  • Warum ist die kurze Frist vom 15.08.2024 zur Abgabe der Absichtserklärung nicht schon früher Bekannt gegeben worden? Marlene Scheinert: „Die Frist des 15.08.2024 wurde nicht durch den Insolvenzverwalter kommuniziert. Es gelten die oben genannten Termine. Aus den … genannten Gründen planen wir die Informationsveranstaltung zum Plan nebst Zahlungsaufforderung nach den Sommerferien, ab Mitte September 2024 ein.“

____________________

Viele Grüße und eine erholsame Sommerpause – wo auch immer

Jenny Layton, Hans-Georg Anders, Peter Lobenstein und Andrea Beck

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ortsverband Wolfratshausen


http://gruene-toelz-wor.de/gruene-vor-ort/wolfratshausen 


____________________

Internetseite: http://gruene-toelz-wor.de/gruene-vor-ort/wolfratshausen/
Impressum:
Bündnis 90 / Die Grünen Wolfratshausen
c/o. Hans-Georg Anders, Korbinianstraße 19,  82515 Wolfratshausen

Hinweis zu unserem Datenschutz gemäß EU Datenschutzgrundverordnung
Wir wollen Dir Informationen über unsere Aktivitäten zukommen lassen. Deshalb verarbeiten wir auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu diesem Zweck Deine persönlichen Daten (Name und E-Mail-Adresse). Wenn Du dies nicht wünscht, kannst Du jederzeit bei uns der Verwendung Deiner Daten grundsätzlich oder für bestimmte Zwecke widersprechen. Bitte schicke dazu eine E-Mail an hans-georg.anders@gruene-toelz-wor.de .
Dir stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Du glaubst, dass die Verarbeitung Deiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzt worden sind, kannst Du Dich bei dem/der zuständigen Beauftragte*n für Datenschutz beschweren.
Weitere Informationen sowie den Kontakt zu unserem Datenschutzbeauftragten findest Du unter www.gruene.de/datenschutz.“

Abbestellen des Newsletters an:  hans-georg.anders@gruene-toelz-wor.de