TOP 4 / Antrag auf Baugenehmigung Carport Bürgermeister Seidl-Str. 9
Antragsteller hat Carport gebaut, der 72 % mehr Grundfläche aufweist und 1 m höher ist als der genehmigte, das ist schon dreist! Da keine Gründe gegen die Nachlegalisierung sprechen, sollte das LRA als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde wenigstens darauf bestehen, dass die entsprechend unserer Fahrradabstellsatzung notwendigen 14 Radabstellplätze vorgehalten werden. Das LRA muss konsequent gegen solche Verstöße vorgehen, auch mit mehr Personal. Sonst werden wir als Gremium nur belächelt.
TOP 5 / Antrag auf Baugenehmigung Doppelhaus mit 6 Carports, Ahornstr. 7
- Bisher wurde nicht zugestimmt, dass auf beiden Seiten einer Bebauung die Baugrenze um mehr als 1 m überschritten werden darf. Wir sollten darauf bestehen und den Beschlussvorschlag entsprechend abändern.
- Dacheinschnitte sind nicht zulässig, ebenso wenig wie ein drittes Vollgeschoss; also anzulehnen
- Stellplätze außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen: OK
TOP 6 / Tektur Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und Garagen, Äußere Münchner Str. 5
Der Antragsteller laut bay. Bauordnung ein Recht darauf hat, fehlende Stellplätze ablösen zu können. Ist diese autofreundliche Regelung eine bayerische Sonderlösung?
Im Ablösevertrag der Stadt ist immer festgehalten, dass nur abgelöst werden kann, wenn innerhalb von 300 m im Umkreis kein Parkplatz langfristig angemietet werden kann (Stellungnahme des Bürgermeisters).
TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid für Bebauung, Gemarkung Weidach
- Vorhaben liegt laut FNP in Wohngebiet, ist also genehmigungsfähig ohne Änderung des FNP
- Vorhaben sollte mittels eines B-Plans weiter behandelt werden, weil Grundstücksabtretung notwendig ist, um die Stichstraße aufzuweiten.
- Zur Abrundung des Ortsrandes könnte dieser B-Plan ebenso beitragen wie der B-Plan, der z.Zt. entlang des Leitenwegs entwickelt wird.
Natürlich sollte für beide Bebauungspläne eine aktualisierte Sozialgerechte Bodennutzung-Vereinbarung gelten, um die erheblichen Planungswertgewinne teilweise für kommunale Zwecke zu nutzen.
Zur Aktualisierung der Sozialgerechte Bodennutzung gibt es in der kommenden Stadtratssitzung einen Antrag der Grünen-Fraktion.
TOP 8 / Programm zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Sondermaßnahme vom 16.05.22
Da das KFZ nicht verschrottet, sondern verkauft wurde, sollte es auch keine Abwrackprämie geben.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
TOP 9 / Programm zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Sondermaßnahme vom 31.05.22
OK, nur formal
TOP 10 / Schulkomplex Hammerschmiedweg – Änderung Heizkonzept
Gut, dass eine Simulation durchgeführt wurde, die uns nun ca. 30% der Zusatzkosten spart.
TOP 11 / Änderung B-Plan Nr. 19A – Änderung Billigungsbeschluss
- Wir werden durch die Genehmigung des Vorentwurfs von karlund p im Stadtrat vor vollendete Tatsachen gestellt und sollen nun nachträglich als eigentlich zuständiges Gremium die vollendeten Tatsachen abnicken.
- Im vorliegenden Entwurfsplan sind auf der Nordostseite 24 und an der Sauerlacher Straße nochmal 14 Lehrerparkplätze dargestellt. Die Festlegung für die Nordostseite ist neu, sie wurde im Ausschuss noch nicht getroffen. Immerhin wäre die Möglichkeit, die an die Schule angrenzenden beiden letzten Parkreihen des Parkplatzes hinter der Sparkasse umzuwidmen und vormittags für Lehrkräfte zu reservieren.
Wir wollen ja die Energiewende, die gleichzeitig eine Mobilitätswende werden muss, um erfolgreich zu sein. Also sollten wir nicht mehr Parkplätze planen und bauen, sondern weniger.
Ich stelle deshalb den Antrag, dass die 24 Parkplätze an der Ostseite entfallen.
Damit könnten die beiden große, vitalen Bäume (Nr. 500 an der NO-Ecke und Nr. 663 O-Seite) erhalten bleiben.
Leider fand sich für diese Vorgehensweise keinerlei Resonanz, sondern nur der Hinweis, dass im B-Plan die für die geplante Bebauung notwendigen Parkplätze vorgehalten werden müssten. Dieses Argument ist aus der Luft gegriffen, da bisher in Bebauungsplänen Parkplätze nicht dargestellt wurden – deshalb wurden sie auch laut Beschlussvorschlag aus den Festsetzungen entfernt.
TOP 13 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen – Dach- und Fassadensanierung Rückgebäude Bahnhofstr. 14
Die Verwaltung hat bestätigt, dass mit dieser Dachertüchtigung auch eine PV-Dachanlage möglich wird.
TOP 15 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen – Erweiterung FFWH Weidach – Sanitär und Druckluft
Das einzige Angebot liegt ca. 70% über der Kostenrechnung! Die Verwaltung hat in der Vorbesprechung betont, dass diese Firma dem Planungsbüro als zuverlässig bekannt ist.
TOP 18 / Antrag Grüne: PV auf dem Dach der KiTa Steghiaslweg
Zur Geschichte dieses Antrags:
- Am 30.01.2019 haben die drei Fraktionen CSU, SPD und Grüne den Antrag gestellt, dass die städtischen Dächer auf die Eignung für PV-Anlagen untersucht werden sollen
- Nach etlichen Nachfragen wurde in der BA-Sitzung vom 8.7.2020 eine Liste mit 11 städtischen Dächern vorgelegt, von denen 5 nach einer statischen Überprüfung als geeignet angesehen wurden. Die neue KiTa am Steghiaslweg wurde nicht untersucht.
- Auf meine Nachfrage stellte die Verwaltung fest, dass das Dach dieser KiTa aus „bauphysikalischen Gründen nicht geeignet sei, weil im Winter Feuchtigkeit innen kondensieren könnte.
- Diese Behauptung stieß bei uns und allen von uns kontaktierten Fachleuten auf Kopfschütteln – viele Gewerbebauten haben Blechdächer und sind mit PV belegt, was nach dieser Feststellung nicht genehmigungsfähig wäre. Außerdem: was ist der Temperaturunterschied im Winter bei einem Blechdach mit und ohne PV?
- Deshalb soll nun diese Feststellung des Planungsbüros mit einer sowieso vorgeschriebenen Simulation überprüft werden.
Warum wurde dieses neue Dach vom Bauamt nicht gleich für PV geeignet geplant? In der Bauausschusssitzung vom 7. Dezember 2019, also noch in der Planungsphase dieser KiTa, hatte ich die Verwaltung gefragt: „Welche Auswirkungen hat der vor kurzem einstimmig beschlossene ehrgeizige Energienutzungsplan auf die Planung der KiTa?“Es ist also keinesfalls so, dass die Verwaltung nicht aufmerksam gemacht wurde.
TOP 19 / Anfragen
- Happsche Apotheke: nach dem Tod der ehemaligen Besitzerin frei – muss dringend wenigstens Feuchtigkeitssaniert werden, damit das städtische Anwesen nicht verfällt
Laut Auskunft der Verwaltung ist eine Feuchtigkeitssanierung nicht notwendig. - Klein-Anwesen in der Bahnhofstraße: jetzt frei! Gespräch mit kathol. Kirche über Zukunft: Sanierung des Hauses und StäWo-Bau im Garten, wie 2015/16 schon als Baufeld für Flüchtlingsunterkunft geplant.
Bürgermeister Heilinglechner berichtete, dass eine gemeinsame Besichtigung mit der Kirche stattgefunden habe. Warum erfahren wir das erst auf Nachfrage?
Auch das Testament steht einer Nutzung als Sozialwohnungen für Senior*innen nicht im Wege – die StäWo hat etliche der neuen Wohnungen an Menschen über 55, sog. „Senioren“ vermietet.
Altersarmut ist auch in Wolfratshausen ein großes Thema!