Bauausschusssitzung 14.09.2022 / Hans Schmidt

TOP 3 / Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.07.2022
S. 9/23: „Die Auflösung der Haltestellen des Stadtbusses an der Gebhardtstraße habe man in der AG Stadtbus nicht so richtig mitbekommen“.
ersetzen durch:
Die Auflösung der Haltestellen des Stadtbusses an der Gebhardtstraße wurde von der Verwaltung getroffen, ohne die AG Stadtbus des Stadtrats zu informieren.“
à wird von der Verwaltung geprüft, Protokoll evtl. geändert

TOP 4 / Antrag auf Befreiung für Flächen für Garagen im B-Plan Nr. 11, Lüßbachstr. 16

Wegen der großen Überschreitung des Baufensters (3m nach Westen) ist der Antrag nicht zustimmungsfähig. Hier muss zunächst der B-Plan geändert werden.

TOP 5 / Antrag auf Befreiung für Dachüberstände im B-Plan Nr. 31, Törringstr. 16

OK; Dachüberstände sind allerdings bei unseren Witterungsverhältnissen grundsätzlich sinnvoll

TOP 6 / Antrag auf Befreiung für Wandhöhen im B-Plan Nr. 19A, 9. Änderung, Bahnhofstr. 18

OK, es geht nur um eine TG-Zufahrt, nicht um die Wandhöhe eines Gebäudes

TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid für Nutzungsänderung EG von Gewerbe zu Wohnungen, Aufstockung und Neubau MFH mit TG, Sauerlacher Str. 49

Die Höhe des hinteren Baus ist kritisch im Vergleich zu der umliegenden Bebauung.

TOP 8 / 1. Änderung B-Plan Nr. 62, Königsdorfer Str. 17, Psychiatrische Tagesklinik, Anerkennung Planentwurf

„Die Sicherung einer möglichst großen Anzahl von Bäumen bleibt maßgeblich“. Ich habe mir den Baumbestand als Umweltreferent nochmal angeschaut und komme auf insgesamt acht Bäume, die laut Baumgutachten „gute Vitalität“ aufweisen und alle außerhalb des Baufensters liegen. Sie sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben und eben nicht durch kleinere Nachpflanzungen ersetzt werden. In der Begehung letzten Mittwoch habe ich mit dem Landschaftsarchitekten Herrn Goller verabredet, dass wir uns diese Bäume gemeinsam anschauen.

Mit der vom Ausschuss beschlossenen TG könnten mehr Bäume erhalten werden, die u.a. durch die 10 geplanten oberirdischen Parkplätze entfallen, u.a. die große Winterlinde.

  • Die Ausführungen des SBA Weilheim zur Tiefgarage gelten natürlich auch für die Anbindung der 10 oberirdischen Stellplätze. Also müssen auch für diese
    – die Schleppkurven passen
    – die Einfahrt so bemessen sein, dass größtmögliche Fahrzeuge ein- bzw. ausfahren können, ohne auf der
      Bundesstraße oder dem zukünftigen Geh- und Radweg zu rangieren oder die Gegenfahrbahn zu nutzen
    – dürfen die Fahrzeuge nicht rückwärts auf die Bundesstraße ausfahren
    – (bei einer einspurigen Ausführung eine Aufstellfläche von 10-15 m vorzusehen ist, um Rückstau auf der
      Bundesstraße zu vermeiden – bisher ist auch die Parkplatzzuwegung zweispurig)
    – eine befestigte Wendemöglichkeit anzulegen ist, da nur vorwärts auf die B11 ausgefahren werden darf
  • Die kbo argumentiert, dass entgegen unserem Beschluss keine TG möglich ist wegen der Auflagen des SBA.
    Ich habe einen Entwurf gemacht, nach dem sehr wohl eine TG mit ca. 32 Plätzen möglich wäre. Allerdings müsste das Gebäude evtl. höher ausfallen, um die bisher im UG vorgesehenen Räume unterzubringen.
    Die benachbarte Bebauung weist teilweise mehr als drei Vollgeschosse aus, dies sollte also möglich sein.
  • Mir scheint es willkürlich, dass in der von der kbo geplanen TG nur 10 Stellplätze möglich sind. 10 vielleicht deshalb, weil entsprechend unserer Stellplatzordnung bei „mehr als 10 oberirdischen Stellplätzen“ „spätestens nach jeweils vier Stellplätzen ein mindestens 2,50 m breiter Bepflanzungsstreifen anzulegen ist.“ Diese Interpretation wurde vom Landschaftsarchitekten bestätigt. Mit diesen 2,5 m könnte nämlich die große Winterlinde und der auf dem gleichen Streifen stehende Spitzahorn erhalten werden.
  • Die kbo möchte mindestens 13 Stellplätze außerhalb des Geländes mieten bzw. ablösen. Dies bedeutet, dass der gesamte Binar-Parkplatz gegenüber nicht mehr für die Öffentlichkeit zur Verfügung stünde.
  • In der Konsequenz sollte kbo nochmals prüfen, ob nicht doch eine TG für die gesamten Stellplätze sinnvoll und möglich ist.
    Bürgermeister Eibl unterbrach die Sitzung für eine Beratung mit dem Ergebnis, dass der Ausschuss auf einer TG besteht, die mindestens 10 Stellplätze hat; oberirdisch können 5 Stellplätze angeordnet werden. Fall noch trotz eines möglichen Mobilitätskonzepts Stellplätze benötigt werden, können diese abgelöst werden. Dafür würde der Ausschuss den Wegfall der gesamten Bäume im Südwesten des Grundstücks in Kauf nehmen. Dieser Beschluss wurde gegen meine Stimme gefasst. Eine TG-Zufahrt durch das gesamte südliche Grundstücksteil auf die Nordwestseite des Gebäudes würde alle Bäume dort kosten, d.h. der bisherige Grundstückseindruck mit dichtem Baumbestand würde vernichtet. Zudem wäre eine direkte Zufahrt von der Straße deutlich kostengünstiger und fast alle Bäume im Südwesten könnten stehen bleiben, auch die große Winterlinde. Ich hoffe, dass die Planer diese Lösung schon aus Kostengründen bevorzugen.


TOP 9 / B-Plan Nr. 86, Firmengelände EagleBurgmann, Sauerlacher Str. 6-10, Satzungsbeschluss

  • OK; eine Baum pro 500 m² erscheint sehr wenig in Zeiten des Klimanotstandes.

TOP 10 / Antrag auf Baugenehmigung Neubau Bürogebäude, Äußere Sauerlacher Str. 6-10

  • OK; siehe B-Plan TOP 9

TOP 11 / Bauvorhaben Umsetzung Füllcomat Bahnhof Wolfratshausen, Herstellung des Benehmens

  • OK; soll erste 2028 umgesetzt werden, falls die S-Bahn-Verlängerung kommt.

TOP 12 / Beteiligungsverfahren zum Entwurf Landesentwicklungsprogramm

  • OK, nur formal

TOP 13 / Neufassung Programm zur Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen, Erlass der Förderrichtlinien

  • Da sich sowohl die Förder- als auch die Batterielandschaft monatlich ändert, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit; dass es im kommenden Jahr anders aussieht und eine Revision der Richtlinien ansteht.
  • Die umweltbelastenden Li-Ionenspeicherbatterien sollten nicht gefördert werden, sondern nur umweltfreundliche innovative Salzwasserbatterien und Redox-Flow-Batterien. Da nicht klar ist, ob diese in den für unsere Richtlinie diskutierten Größen verfügbar sind, sollten im ersten Schritt keine Speichergeräte gefördert werden. I
  • Die in der AG vertretenen Stadtratsmitglieder haben sich darauf verständigt, dass zunächst nur die Steckersolargeräte gefördert werden sollen, für die nachgewiesen ein großer Bedarf besteht.

Ich beantrage deshalb die Streichung des Kapitels 3.2 der Richtlinien-Vorlage.

  • Nach der Diskussion in der Vorbesprechung am Montag schlage ich folgenden Zusatz unter „Hinweise“ in Kapitel 3.1 vor:
    – „Die PV-Stromerzeugungsgeräte müssen nach den derzeit anerkannten Regeln der Technik angeschlossen  werden“
  • Ohne große Diskussion wurden sowohl die Steckersolargeräte als auch die umweltfreundlichen Batteriespeicher in die Förderung aufgenommen, die Li-Ionenbatterien nicht. Endlich kann diese Förderrichtlinie umgesetzt werden, auf die der Arbeitskreis schon ein Jahr lang wartet.

TOP 14 / Nachrüstung von dezentralen Lüftungsanlagen in Schulen

OK; allerdings ist fraglich, ob die Installation der Anlagen bis zum Schlusstermin 30.06.23 möglich ist. Falls nicht, besteht nach heutiger der Sachlage kein Anspruch auf die staatliche 80%-Förderung mehr, was zu Mehrkosten von ca. 1,1 Mio € führen würde.

TOP 15 Vergabe von Lieferungen & Leistungen: Spenglerarbeiten Feuerwehrgerätehaus Weidach

OK; Frage nach dem Baufortschritt bzw. ob alles im Plan ist.
Hr. Wenig führt aus, dass die Kellerdecke neu gemacht werden musste, weil die Baufirma falsch gearbeitet hat. Mehrkosten seien nicht entstanden, nur Zeitverzug.

TOP 16 / Vergabe von Lieferungen & Leistungen: Tiefbauarbeiten  Aufweitung der Sauerlacher Straße

Unsere Fraktion ist wie bisher der Ansicht, dass das Verkehrsgutachten, auf dem diese Straßenquerschnitte beruhen, für eine Verkaufsfläche von 6.000 m² ausgelegt war. Nun sind es  nur noch 2.000 m² und diese Breite ist in Anbetracht der anstehenden Mobilitätswende nicht zu rechtfertigen. Wir werden das Vorhaben also weiter ablehnen.

TOP 17 / Vergabe von Lieferungen & Leistungen: Lichtsignalanlage  Aufweitung der Sauerlacher Straße

Siehe Stellungnahme zu TOP 16

TOP 18 / Anfragen

  1. Laubbläser: gesundheitsschädlicher Staub, hoher Lärmpegel
    Laut Auskunft von Herrn Schmidberger haben die SWW den Einsatz stark eingeschränkt. Allerdings nutzen viele Hausmeisterervices die schnelle Lösung. Kann die Verwaltung nicht eine öffentliche Aufforderung machen, auf Laubbläser zu verzichten?
    Hr. Eibl regte an, dass die Verwaltung eine Pressemeldung zu diesem Thema herausgibt.
  2. Wann kommt der Umwelt- und Energiebericht 2020 und 2021?
    Bitte vorher den Stadtratsmitgliedern wenigstens die elektronische Version zur Verfügung stellen, damit sie sich auf die Diskussion vorbereiten können. Zudem sollte dieser Bericht auch den Status gegenüber unserem Energienutzungsplan von 2016 enthalten bezüglich erreichter Einsparung bzw. Produktion von erneuerbarer Energie.
    Frau Horngacher erläuterte, dass aufgrund dringender Arbeiten der Energiebericht erste später kommt.