Bauausschusssitzung vom 11.05.2022 / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf isolierte Befreiung Dachsanierung, Breitenbachstr. 9

Eine wünschenswerte energetische Dachsanierung sollte nicht dazu führen, dass aufgrund der Dämmung die Raumhöhen niedriger werden. Wir werden also zustimmen, obwohl es für diesen B-Plan ein Präzedenzfall ist.

TOP 5 / Antrag auf Vorbescheid Neubau Wohngebäude, Lüßbachstr. 16

Die Baugrenze wird um 55 m² überschritten, weit mehr als bisher vom BA akzeptiert. Der Antragsteller sollte eine Änderung des Bebauungsplans beantragen, dies wäre zielführender. Wir werden also ablehnen.

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid Neubau Beherbergungsstätte, Geltinger Straße

Das Bauamt rechnet u.a. vor, dass hier eine vierstöckigen Bebauung vorliegt, während der Bauwerber von einer zweistöckigen, wie im B-Plan vorgegeben, ausgeht. So ist es also nicht genehmigungsfähig, und wir schlagen ein Gespräch zwischen den beiden Parteien vor, damit eine genehmigungsfähige Planung vorgelegt werden kann.

TOP 7 / Bebauungsplan Nr. 86, Betriebsgelände EagleBurgmann

  • Für Wolfratshausen ist es extrem wichtig, dass die guten Arbeitsplätze der Fa Burgmann bei uns bleiben.
  • Es freut uns sehr, dass Burgmann ambitionierten Klimaschutz und maximalen Einsatz erneuerbarer Energien mitbringt für diesen Bebauungsplan.
  • Der Stadtrat hat ja 2016 einen ambitionierten Energienutzungsplan verabschiedet und 2019 den Klimanotstand ausgerufen und damit die städtebauliche Begründung für die Aufnahme von erneuerbaren Energien in die Festsetzungen von Bebauungsplänen geliefert. Nun lese ich: „Der Bebauungsplan lässt PV-Anlagen zu. Von einer zwingenden Regelung wird aus Gründen der planerischen Zurückhaltung abgesehen.“ Herr Bürgermeister, Sie müssen die Beschlüsse des Stadtrats umsetzen; warum steht hier etwas von „planerischer Zurückhaltung“, während wir die PV-Ausbauziele des Energienutzungsplan für 2022 krachend verfehlen? Wo ist hier ein Ermessungsspielraum?
  • Gleiches gilt für den Punkt 70, Energie und Klimaschutz. Dort steht: „Neben der Optimierung des Energieverbrauchs (z.B. durch kompakte Baukörper mit Nutzung des Dachgeschosses, gute Wärmedämmung, solare Orientierung, vermehrter Bau mit Holz) werden für die Energiegewinnung emissionsarme Anlagen für regenerative Energien (z.B. lärmverträgliche Wärmepumpen ergänzt um stromerzeugende PV-Anlagen), empfohlen.“
    Warum nur „empfohlen“ und nicht festgeschrieben? Wo ist hier ein Ermessungsspielraum in Bezug auf unsere Beschlüsse?
  • Wir sollten also Punkte festlegen, wenn nicht durch Festschreibung im B-Plan, dann durch Fixierung im städtebaulichen Vertrag.
  • Bürgermeister Heilinglechner betonte, dass das Baugesetzbuch bisher nicht zulasse, dass verbindliche Vorgaben in Bebauungsplänen gemacht werden können.
    Ich zitierte das aktuelle Baugesetzbuch:

„§9, Inhalt des Bebauungsplans
(1) in Bebauungsplänen können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden …
23. Gebiete, in denen …
b) bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Koppelung getroffen werden müssen.“
Der gesetzliche Rahmen ist also da, wir haben mit unserem Energienutzungsplan und der Ausrufung des Klimanotstandes die städtebauliche Begründung geliefert. Damit steht einer Festsetzung von Vorgaben und nicht nur einer „Empfehlung“ nichts mehr im Wege, nur der bisher fehlende politische Wille. Günther Eibl hat für die CSU betont, dass im Klimanotstandsbeschluss auch auf die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger abgehoben wird. Allerdings müssen Alternativen „das Ziel der Bekämpfung des Klimanotstandes im Auge haben.“ Wenn wir nichts tun, wird es viel teurer für die Stadt und uns alle.

TOP 8 / Schule Wolfratshausen, Änderung des Heizungskonzepts

  • Im Sachverhalt steht, dass im Umfeld bereits Geothermieanlagen vorhanden sind. Wenn diese funktionieren, warum sollte die schulische Anlage dann nicht funktionieren?
  • Variante 1 (Geothermie + BHKW): höchste Invest- und Betriebskosten
    warum noch BHKW – über PV kann genügend Strom erzeugt, und über Kurzzeitspeicher die Wärme nachts abgerufen werden
  • Variante 2 (Luft-WP + Gaskessel(?)): Gesamt-Investkosten + Betriebskosten?
  • Variante 3 (Hackschnitzel): GER-Nahwärmenetz funktioniert
    Wir begrüßen, dass zuerst eine Simulation des Energiebedarfs gemacht wird und anschließend entscheiden wird, welche Variante zu tragen kommt. Wichtig ist ein maximaler Ausbau der Fotovoltaik, um möglichst unabhängig von Fremdenergie zu werden. Gut ist auch, dass der Wille da ist, grundsätzlich auf fossile Energien, also auch auf Erdgas, zu verzichten.

TOP 11 / Anfragen

Johannisplatz: Bauabsperrung ersetzen durch Baumstamm, da Umbaumaßnahme um Jahre verschoben. Bürgermeister Heilinglechner hat eine Prüfung zugesagt.

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