Bauausschusssitzung 20.07.2022 / Hans Schmidt

TOP 2 / Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.05.2022

Falsches Zitat TOP 7, B-Plan EagleBurgmann auf S. 17, untere Hälfte:
Er fragt, warum hier etwas von planerischen Zurückhaltung stehe, während man die PV-Ausbauziele des Energienutzungsplans für 2022 gerade noch krachend verfehle.

Das Protokoll wurde mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

TOP 3 / Aufweitung Sauerlacher Straße – Genehmigung Kostenrechnung und Detailplanung

  • Frau Leonhard hat im Zuge der Diskussion um weitere Fahrradfurten an Ampeln im Herbst 2021 informiert, dass die Mindestbreite für eine Fahrspur 2,25 m beträgt. Nun wird großzügig eine Fahrbahnbreite von 3,5 m angesetzt. Wenn die Mindestbreite gelten würde, könnte die Straße deutlich schmaler ausfallen. Nun haben wir hier Breiten von 18 m im Bereich des Moosbauerwegs!
  • Warum werden die teilweise überbreiten Gehwege (4,15 m Höhe Kraft-Areal, 3,8 m zwischen Bahngleis und Moosbauerweg, vor Sparkassenhaus 3,80 m mit „Baumgraben“ der Breite 1,65m) nicht verschmälert und der Rest als öffentliche Grünflächen angelegt, um diese überbreite Furt wenigstens ein wenig zu kühlen bei Hitzewellen?
  • Die Auflösung der Haltestellen des Stadtbusses an der Gebhardtstraße wurde von der Verwaltung getroffen, ohne die AG Stadtbus des Stadtrats zu informieren.
  • Die Fußgänger, die vom Moosbauerweg zum LOC wollen, müssen den Umweg über die Drückampel am Bahnübergang nehmen – das ist nicht fußgängerfreundlich. Besser wäre eine Fußgängerphase der Ampelanlage am Moosbauerweg für die Querung der Sauerlacher Straße. So hat der motorisierte Verkehr weiterhin Vorfahrt!
  • Unsere Fraktion ist wie bisher der Ansicht, dass das Verkehrsgutachten, auf dem diese Straßenquerschnitte beruhen, für eine Verkaufsfläche von 6.000 m² ausgelegt war. Nun sind es nur noch 2.000 m² und diese Breite ist in Anbetracht der anstehenden Mobilitätswende nicht zu rechtfertigen. Wir werden den Bebauungsplan also weiter ablehnen.

Dem Vorschlag der Verwaltung wurde mit 8:2 Stimmen zugestimmt, nur wir Grünen waren dagegen.

TOP 4 / Antrag auf Baugenehmigung Sanierung und Erweiterung Schule am HammerschmiedwegAuf der Nordostseite des Vorhabens entstehen 18 neue zusätzliche Lehrerparkplätze. Warum schaffen wir im Zeichen der Klimakrise zusätzliche Parkplätze? Immerhin wäre die Möglichkeit, die an die Schule angrenzenden beiden letzten Parkreihen des Parkplatzes hinter der Sparkasse umzuwidmen und vormittags für Lehrkräfte zu reservieren. Dann könnten auch die beiden vitalen, großen Bäume (Nr. 500 an der NO-Ecke und Nr. 663 O-Seite) dort stehen bleiben.
Wir wollen ja die Energiewende, die gleichzeitig eine Mobilitätswende werden muss, um erfolgreich zu sein. Wenn wir mehr Parkplätze anbieten, wird dies zu einer Zunahme des Verkehrs führen. Wir sollten also nicht mehr Parkplätze planen und bauen, sondern weniger.
Als Referent für Umwelt und Klima werde ich den Antrag auf Baugenehmigung aus diesem Grund ablehnen.
Nur wir Grünen haben deshalb den Vorschlag der Verwaltung abgelehnt.

TOP 5 / Antrag auf Baugenehmigung Sanierung und Erweiterung Schule am Hammerschmiedweg  –
             zivilrechtliche Genehmigung
Ablehnung, siehe TOP 4

TOP 6 / Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung Betriebshaus Kläranlage Isarspitz

     OK; nur formal, da privilegiertes Unterfangen im Außenraum

TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid für Neubau EFH, Föhrenwaldstr. 21

Der Überschreitung der Baugrenze um 2,62 m (Frage 1) und der Stellplatz im Zufahrtsbereich des Carports (Frage 4) kann ich nicht zustimmen, alle anderen Fragen sind zustimmungsfähig.

TOP 8 / Antrag auf Befreiung – Dachneigung, Am Poign 4

Wenn das Bestandsdach eine Dachneigung von 23° aufweist, sollte auch die Dachneigung des geplanten Dachhauses dem entsprechen. Dies entspricht auch unserer Dachgestaltungssatzung.
Dem Antrag ist also zuzustimmen.

TOP 9 / Antrag auf Verschiebung Fälligkeit Stellplatzablöse, Sauerlacher Str. 10

     OK; nur formal

TOP 10 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen – Erweiterung FFWH Weidach – MSR

     OK; nur formal

TOP 11 / Wohngebäude Isarspitz 24, 24a und 25 – Antwortschreiben

Die Historie dieses Projekts wurde bisher nicht umfassend aufgelistet:
BA 08.05.2013:
Der ursprüngliche Antrag auf Vorbescheid wurde vom Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 09.05.2007 behandelt. Der Beschlussfassung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die überplanten Grundstücksflächen befinden sich am Ortsrand in Richtung Klärwerk, sind im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt, aber eindeutig dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzurechnen.

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann nicht-privilegierten Vorhaben zugestimmt werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die grundsätzliche Frage einer Erweiterung der Bebauung entlang der Straße „Isarspitz“ in der nun beantragten Form hat der Stadtrat im Rahmen der Diskussion um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan ausführlich diskutiert und im März 2006 eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan beschlossen.

Nach eingehender Diskussion erfolgte damals folgender Beschluss:
„Dem Antrag auf Vorbescheid, gefertigt von Dipl. Ing. Architekt Klaus-Peter Scharf, wird gem. § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Baukörper jeweils eine Grundfläche von 9 auf 12 Meter nicht überschreiten dürfen. Das Vorhaben beeinträchtigt in Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht, die Erschließung ist gesichert.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan durch Schaffung einer Ortsrandeingrünung erfolgen.“

Bei der Behandlung der Bauanträge für die drei Einfamilienhäuser wurde der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom
05.12.2012 darauf hingewiesen, dass für die Beurteilung ausschließlich entscheidend ist, dass der Vorbescheid vom 23.03.2010 noch besteht und dass sich die Vorhaben an die getroffenen Festlegungen halten.

Dennoch hat der Ausschuss den zustimmend formulierten Beschlussvorschlag mit 4:4 Stimmen abgelehnt

Nach ausführlicher Diskussion, in deren Verlauf Frau STRin Reith auch die nach ihrer Meinung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ins Spiel bringt, wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt – mit 3:7 abgelehnt

  • Wir als größte Fraktion haben uns immer vehement gegen den Abriss dieser drei Häuser gewandt, auch in den Fraktionssprecherrunden, mit folgender Begründung:
    1) In Zeiten der Klimakrise ist es nicht zu verantworten, diese Neubauten abzureißen
    2) Wolfratshausen ist Kommune mit erhöhtem Wohnraumbedarf, und mehr als 300 Parteien warten händeringend und teilweise verzweifelt auf Wohnraum
    Wir waren deshalb sehr verwundert, dass von Ihnen, Herr Bürgermeister, gegenüber der Öffentlichkeit der Eindruck verbreitet wurde, dass ausnahmslos alle Stadtratsfraktionen hinter dem Abriss dieser Häuser stehen.
  • Die Staatsregierung und der Petitionsausschuss haben angedeutet, dass es auch nach dem Gerichtsurteil noch die Möglichkeit gibt, den Vorgang zu „heilen“. Der Stadtrat kann ein Bauleitplanungsverfahren einleiten, kombiniert mit einem städtebaulichen Vertrag. Dieser städtebauliche Vertrag bietet verschiedene Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass die Vorgehensweise des Bauherrn keine Nachahmer findet.
  • Wir sollten also im nichtöffentlichen Teil Bedingungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans festlegen. Anschließend sollte die Stadtverwaltung mit dem Bauherrn in Kontakt treten und einen städtebaulichen Vertrag als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans aushandeln.
  • Erst wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, kann ein Abriss in Erwägung gezogen werden.

Für die anderen Fraktionen kam ein Eingehen auf unseren Vorschlag nicht in Frage und dem Brief an das Landratsamt wurde mit 8:2 zugestimmt.

TOP 12 / Anfragen

  1. Bodenrichtwerte liegen öffentlich aus
    In WOR: Ordner mit Titelblatt <<Keine Kopien und keine Fotos!!!>>
    In GER: Aushang in Schaukästen, um Personalkosten zu sparen
    Frage: Laut Info der Stadtverwaltung GER hat das LRA diesen Aushang genehmigt. Warum und insbesondere auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die aktuellen Bodenrichtwerte in WOR weder kopiert noch fotografiert werden?
    à In Zukunft Aushang, schon aus Gründen der Personalsituation und Bürgerfreundlichkeit!
    Der Bürgermeister hat eine Prüfung zugesagt – was in Geretsried möglich ist, sollte auch bei uns möglich sein!

  2. Handhabung unseres Antrags  in der BA-Sitzung vom 09.02.22 „Verbesserung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet“
  3. Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen als „Schaufensterantrag“ zurückgewiesen mit dem Hinweis auf die sachliche und zielgerichtete Kompetenz der Verkehrsschau, obwohl ich bei jedem einzelnen Punkt vortrug, dass dieser noch nicht oder nicht abschließend behandelt wurde.
    Wir haben anschließend die Stadtverwaltung gebeten, uns die Protokolle der entsprechenden Verkehrsschauen zur Verfügung zu stellen. Wir wollten die Argumente nachvollziehen, warum die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen in den Verkehrsschauen abgelehnt wurden.
    Es hat sich dann herausgestellt, dass es keine offiziellen Protokolle dieser wichtigen Kommission gibt. Es wurde vorgeschlagen, dass wir mit Herrn Mucha Kontakt aufnehmen, um seine privaten Notizen durchsehen.
  4. Für jemand, der in der Wirtschaft gearbeitet hat, ist dies ein Witz bezüglich Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle.
  5. Meine Frage an die anderen Fraktionen: Sind sie damit einverstanden, dass es über so wesentliche Treffen der Verwaltung mit den Verkehrsbehörden keine Dokumentation gibt, dass die Entscheidungen also nicht nachvollzogen werden können?

Der Bürgermeister argumentierte damit, dass die Stadt dies auf unseren Antrag hin vorgeschlagen hat, dass die Straßenverkehrsbehörden sich aber weigern, Protokolle zu machen.
Meine Antwort: recht und gut, solange nicht Entscheidungen im Stadtrat von den Entscheidungen und Argumenten dieser Kommission abhängig sind, was hier der Fall war. Dann stehen wir nämlich im Wald! Wir sollten den Antrag stellen, dass die Verantwortlichen im Straßenbauamt erläutern, warum die von uns im Antrag aufgeführten Verbesserungsmaßnahmen nicht möglich sind.
Die anderen Fraktionen haben dazu offensichtlich keine Meinung …

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