Kinderarbeit adé auf gemeindlichem Friedhof

Unser Antrag zum Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit ist im April einstimmig angenommen worden! Wir sind uns zwar bewusst, dass wir in diesem Bereich nur eine Symptombekämpfung betreiben, dennoch ist es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Der notwendige große Schritt fehlt, denn dass es überhaupt Grabsteine aus Kinderarbeit gibt, liegt am mangelnden Mut der Regierungsparteien, ein Lieferkettengesetz ein zu führen.

Hintergrund: Im Zuge der Friedhofserweiterung im Ortsteil Berg haben die Grünen im Gemeinderat Eurasburg beschlossen, die Friedhofs- und Bestattungssatzung anzupassen. Ein Antrag dazu ist eingereicht worden und wir in einer der kommenden Sitzungen thematisiert werden. Das Annehmen des Antrags (siehe unten) würde zukünftig dafür sorgen, dass jeder Grabstein, der auf dem gemeinde-eigenem Friedhof aufgestellt wird, ohne Kinderarbeit produziert wurde. „Wir können bei uns in der Gemeinde einen kleinen Schritt tun, um gegen ein globales Problem anzugehen“, so Fraktionssprecher Jakob Koch.

Maßgeblich für Änderung des Bestattungsgesetzes waren Initiativen der Grünen auf Landeebene. Seit 2016 ist es Friedhofsträgern in Bayern möglich, nur Grabmale zuzulassen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Die notwendige Rechtsgrundlage für ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit hat der bayerische Landtag nach jahrelangen Debatten im Juli 2016 verabschiedet.

Bereits 2009 hatte der Landtag einem Antrag der Grünen zugestimmt, der die Staatsregierung zum Handeln in Sachen Grabsteine aus Kinderarbeit aufforderte, nachdem zahlreiche Gerichtsurteile kommunale Regelungen wie in München oder Nürnberg für unwirksam erklärt hatten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2013, dass ohne eine Regelung auf Landesebene in Verbindung mit grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht ein kommunales Verbot von Grabsteinen die Berufsfreiheit von Steinmetzen einschränken würde. Trotz weiterer Initiativen der Opposition blieb die Staatsregierung aber weiterhin untätig.

Schließlich legte die Grüne Landtagsfraktion im Herbst 2015 einen Gesetzentwurf vor, der im Bayerischen Bestattungsgesetz nicht nur die erforderliche Satzungsermächtigung für Kommunen schafft, sondern gleichzeitig auch Anforderungen zur Nachweispflicht regelt. Knapp ein halbes Jahr später zogen auch Staatsregierung und SPD mit eigenen, nahezu identische Gesetzentwürfe nach. Den Mehrheitsverhältnissen geschuldet, setzte sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung durch. Alles in allem lieferten alle Gesetzesentwürfe die notwendige Grundlage, dem schmutzigen Geschäft mit Grabsteinen aus Kinderhänden endlich das Wasser abzugraben.  

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