Stadtratsthemen Wolfratshausen

  • Bauausschusssitzung 14.09.2022 / Hans Schmidt

    TOP 3 / Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.07.2022
    S. 9/23: „Die Auflösung der Haltestellen des Stadtbusses an der Gebhardtstraße habe man in der AG Stadtbus nicht so richtig mitbekommen“.
    ersetzen durch:
    Die Auflösung der Haltestellen des Stadtbusses an der Gebhardtstraße wurde von der Verwaltung getroffen, ohne die AG Stadtbus des Stadtrats zu informieren.“
    à wird von der Verwaltung geprüft, Protokoll evtl. geändert

    TOP 4 / Antrag auf Befreiung für Flächen für Garagen im B-Plan Nr. 11, Lüßbachstr. 16

    Wegen der großen Überschreitung des Baufensters (3m nach Westen) ist der Antrag nicht zustimmungsfähig. Hier muss zunächst der B-Plan geändert werden.

    TOP 5 / Antrag auf Befreiung für Dachüberstände im B-Plan Nr. 31, Törringstr. 16

    OK; Dachüberstände sind allerdings bei unseren Witterungsverhältnissen grundsätzlich sinnvoll

    TOP 6 / Antrag auf Befreiung für Wandhöhen im B-Plan Nr. 19A, 9. Änderung, Bahnhofstr. 18

    OK, es geht nur um eine TG-Zufahrt, nicht um die Wandhöhe eines Gebäudes

    TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid für Nutzungsänderung EG von Gewerbe zu Wohnungen, Aufstockung und Neubau MFH mit TG, Sauerlacher Str. 49

    Die Höhe des hinteren Baus ist kritisch im Vergleich zu der umliegenden Bebauung.

    TOP 8 / 1. Änderung B-Plan Nr. 62, Königsdorfer Str. 17, Psychiatrische Tagesklinik, Anerkennung Planentwurf

    „Die Sicherung einer möglichst großen Anzahl von Bäumen bleibt maßgeblich“. Ich habe mir den Baumbestand als Umweltreferent nochmal angeschaut und komme auf insgesamt acht Bäume, die laut Baumgutachten „gute Vitalität“ aufweisen und alle außerhalb des Baufensters liegen. Sie sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben und eben nicht durch kleinere Nachpflanzungen ersetzt werden. In der Begehung letzten Mittwoch habe ich mit dem Landschaftsarchitekten Herrn Goller verabredet, dass wir uns diese Bäume gemeinsam anschauen.

    Mit der vom Ausschuss beschlossenen TG könnten mehr Bäume erhalten werden, die u.a. durch die 10 geplanten oberirdischen Parkplätze entfallen, u.a. die große Winterlinde.

    • Die Ausführungen des SBA Weilheim zur Tiefgarage gelten natürlich auch für die Anbindung der 10 oberirdischen Stellplätze. Also müssen auch für diese
      – die Schleppkurven passen
      – die Einfahrt so bemessen sein, dass größtmögliche Fahrzeuge ein- bzw. ausfahren können, ohne auf der
        Bundesstraße oder dem zukünftigen Geh- und Radweg zu rangieren oder die Gegenfahrbahn zu nutzen
      – dürfen die Fahrzeuge nicht rückwärts auf die Bundesstraße ausfahren
      – (bei einer einspurigen Ausführung eine Aufstellfläche von 10-15 m vorzusehen ist, um Rückstau auf der
        Bundesstraße zu vermeiden – bisher ist auch die Parkplatzzuwegung zweispurig)
      – eine befestigte Wendemöglichkeit anzulegen ist, da nur vorwärts auf die B11 ausgefahren werden darf
    • Die kbo argumentiert, dass entgegen unserem Beschluss keine TG möglich ist wegen der Auflagen des SBA.
      Ich habe einen Entwurf gemacht, nach dem sehr wohl eine TG mit ca. 32 Plätzen möglich wäre. Allerdings müsste das Gebäude evtl. höher ausfallen, um die bisher im UG vorgesehenen Räume unterzubringen.
      Die benachbarte Bebauung weist teilweise mehr als drei Vollgeschosse aus, dies sollte also möglich sein.
    • Mir scheint es willkürlich, dass in der von der kbo geplanen TG nur 10 Stellplätze möglich sind. 10 vielleicht deshalb, weil entsprechend unserer Stellplatzordnung bei „mehr als 10 oberirdischen Stellplätzen“ „spätestens nach jeweils vier Stellplätzen ein mindestens 2,50 m breiter Bepflanzungsstreifen anzulegen ist.“ Diese Interpretation wurde vom Landschaftsarchitekten bestätigt. Mit diesen 2,5 m könnte nämlich die große Winterlinde und der auf dem gleichen Streifen stehende Spitzahorn erhalten werden.
    • Die kbo möchte mindestens 13 Stellplätze außerhalb des Geländes mieten bzw. ablösen. Dies bedeutet, dass der gesamte Binar-Parkplatz gegenüber nicht mehr für die Öffentlichkeit zur Verfügung stünde.
    • In der Konsequenz sollte kbo nochmals prüfen, ob nicht doch eine TG für die gesamten Stellplätze sinnvoll und möglich ist.
      Bürgermeister Eibl unterbrach die Sitzung für eine Beratung mit dem Ergebnis, dass der Ausschuss auf einer TG besteht, die mindestens 10 Stellplätze hat; oberirdisch können 5 Stellplätze angeordnet werden. Fall noch trotz eines möglichen Mobilitätskonzepts Stellplätze benötigt werden, können diese abgelöst werden. Dafür würde der Ausschuss den Wegfall der gesamten Bäume im Südwesten des Grundstücks in Kauf nehmen. Dieser Beschluss wurde gegen meine Stimme gefasst. Eine TG-Zufahrt durch das gesamte südliche Grundstücksteil auf die Nordwestseite des Gebäudes würde alle Bäume dort kosten, d.h. der bisherige Grundstückseindruck mit dichtem Baumbestand würde vernichtet. Zudem wäre eine direkte Zufahrt von der Straße deutlich kostengünstiger und fast alle Bäume im Südwesten könnten stehen bleiben, auch die große Winterlinde. Ich hoffe, dass die Planer diese Lösung schon aus Kostengründen bevorzugen.


    TOP 9 / B-Plan Nr. 86, Firmengelände EagleBurgmann, Sauerlacher Str. 6-10, Satzungsbeschluss

    • OK; eine Baum pro 500 m² erscheint sehr wenig in Zeiten des Klimanotstandes.

    TOP 10 / Antrag auf Baugenehmigung Neubau Bürogebäude, Äußere Sauerlacher Str. 6-10

    • OK; siehe B-Plan TOP 9

    TOP 11 / Bauvorhaben Umsetzung Füllcomat Bahnhof Wolfratshausen, Herstellung des Benehmens

    • OK; soll erste 2028 umgesetzt werden, falls die S-Bahn-Verlängerung kommt.

    TOP 12 / Beteiligungsverfahren zum Entwurf Landesentwicklungsprogramm

    • OK, nur formal

    TOP 13 / Neufassung Programm zur Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen, Erlass der Förderrichtlinien

    • Da sich sowohl die Förder- als auch die Batterielandschaft monatlich ändert, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit; dass es im kommenden Jahr anders aussieht und eine Revision der Richtlinien ansteht.
    • Die umweltbelastenden Li-Ionenspeicherbatterien sollten nicht gefördert werden, sondern nur umweltfreundliche innovative Salzwasserbatterien und Redox-Flow-Batterien. Da nicht klar ist, ob diese in den für unsere Richtlinie diskutierten Größen verfügbar sind, sollten im ersten Schritt keine Speichergeräte gefördert werden. I
    • Die in der AG vertretenen Stadtratsmitglieder haben sich darauf verständigt, dass zunächst nur die Steckersolargeräte gefördert werden sollen, für die nachgewiesen ein großer Bedarf besteht.

    Ich beantrage deshalb die Streichung des Kapitels 3.2 der Richtlinien-Vorlage.

    • Nach der Diskussion in der Vorbesprechung am Montag schlage ich folgenden Zusatz unter „Hinweise“ in Kapitel 3.1 vor:
      – „Die PV-Stromerzeugungsgeräte müssen nach den derzeit anerkannten Regeln der Technik angeschlossen  werden“
    • Ohne große Diskussion wurden sowohl die Steckersolargeräte als auch die umweltfreundlichen Batteriespeicher in die Förderung aufgenommen, die Li-Ionenbatterien nicht. Endlich kann diese Förderrichtlinie umgesetzt werden, auf die der Arbeitskreis schon ein Jahr lang wartet.

    TOP 14 / Nachrüstung von dezentralen Lüftungsanlagen in Schulen

    OK; allerdings ist fraglich, ob die Installation der Anlagen bis zum Schlusstermin 30.06.23 möglich ist. Falls nicht, besteht nach heutiger der Sachlage kein Anspruch auf die staatliche 80%-Förderung mehr, was zu Mehrkosten von ca. 1,1 Mio € führen würde.

    TOP 15 Vergabe von Lieferungen & Leistungen: Spenglerarbeiten Feuerwehrgerätehaus Weidach

    OK; Frage nach dem Baufortschritt bzw. ob alles im Plan ist.
    Hr. Wenig führt aus, dass die Kellerdecke neu gemacht werden musste, weil die Baufirma falsch gearbeitet hat. Mehrkosten seien nicht entstanden, nur Zeitverzug.

    TOP 16 / Vergabe von Lieferungen & Leistungen: Tiefbauarbeiten  Aufweitung der Sauerlacher Straße

    Unsere Fraktion ist wie bisher der Ansicht, dass das Verkehrsgutachten, auf dem diese Straßenquerschnitte beruhen, für eine Verkaufsfläche von 6.000 m² ausgelegt war. Nun sind es  nur noch 2.000 m² und diese Breite ist in Anbetracht der anstehenden Mobilitätswende nicht zu rechtfertigen. Wir werden das Vorhaben also weiter ablehnen.

    TOP 17 / Vergabe von Lieferungen & Leistungen: Lichtsignalanlage  Aufweitung der Sauerlacher Straße

    Siehe Stellungnahme zu TOP 16

    TOP 18 / Anfragen

    1. Laubbläser: gesundheitsschädlicher Staub, hoher Lärmpegel
      Laut Auskunft von Herrn Schmidberger haben die SWW den Einsatz stark eingeschränkt. Allerdings nutzen viele Hausmeisterervices die schnelle Lösung. Kann die Verwaltung nicht eine öffentliche Aufforderung machen, auf Laubbläser zu verzichten?
      Hr. Eibl regte an, dass die Verwaltung eine Pressemeldung zu diesem Thema herausgibt.
    2. Wann kommt der Umwelt- und Energiebericht 2020 und 2021?
      Bitte vorher den Stadtratsmitgliedern wenigstens die elektronische Version zur Verfügung stellen, damit sie sich auf die Diskussion vorbereiten können. Zudem sollte dieser Bericht auch den Status gegenüber unserem Energienutzungsplan von 2016 enthalten bezüglich erreichter Einsparung bzw. Produktion von erneuerbarer Energie.
      Frau Horngacher erläuterte, dass aufgrund dringender Arbeiten der Energiebericht erste später kommt.
  • Bauausschusssitzung 20.07.2022 / Hans Schmidt

    TOP 2 / Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.05.2022

    Falsches Zitat TOP 7, B-Plan EagleBurgmann auf S. 17, untere Hälfte:
    Er fragt, warum hier etwas von planerischen Zurückhaltung stehe, während man die PV-Ausbauziele des Energienutzungsplans für 2022 gerade noch krachend verfehle.

    Das Protokoll wurde mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

    TOP 3 / Aufweitung Sauerlacher Straße – Genehmigung Kostenrechnung und Detailplanung

    • Frau Leonhard hat im Zuge der Diskussion um weitere Fahrradfurten an Ampeln im Herbst 2021 informiert, dass die Mindestbreite für eine Fahrspur 2,25 m beträgt. Nun wird großzügig eine Fahrbahnbreite von 3,5 m angesetzt. Wenn die Mindestbreite gelten würde, könnte die Straße deutlich schmaler ausfallen. Nun haben wir hier Breiten von 18 m im Bereich des Moosbauerwegs!
    • Warum werden die teilweise überbreiten Gehwege (4,15 m Höhe Kraft-Areal, 3,8 m zwischen Bahngleis und Moosbauerweg, vor Sparkassenhaus 3,80 m mit „Baumgraben“ der Breite 1,65m) nicht verschmälert und der Rest als öffentliche Grünflächen angelegt, um diese überbreite Furt wenigstens ein wenig zu kühlen bei Hitzewellen?
    • Die Auflösung der Haltestellen des Stadtbusses an der Gebhardtstraße wurde von der Verwaltung getroffen, ohne die AG Stadtbus des Stadtrats zu informieren.
    • Die Fußgänger, die vom Moosbauerweg zum LOC wollen, müssen den Umweg über die Drückampel am Bahnübergang nehmen – das ist nicht fußgängerfreundlich. Besser wäre eine Fußgängerphase der Ampelanlage am Moosbauerweg für die Querung der Sauerlacher Straße. So hat der motorisierte Verkehr weiterhin Vorfahrt!
    • Unsere Fraktion ist wie bisher der Ansicht, dass das Verkehrsgutachten, auf dem diese Straßenquerschnitte beruhen, für eine Verkaufsfläche von 6.000 m² ausgelegt war. Nun sind es nur noch 2.000 m² und diese Breite ist in Anbetracht der anstehenden Mobilitätswende nicht zu rechtfertigen. Wir werden den Bebauungsplan also weiter ablehnen.

    Dem Vorschlag der Verwaltung wurde mit 8:2 Stimmen zugestimmt, nur wir Grünen waren dagegen.

    TOP 4 / Antrag auf Baugenehmigung Sanierung und Erweiterung Schule am HammerschmiedwegAuf der Nordostseite des Vorhabens entstehen 18 neue zusätzliche Lehrerparkplätze. Warum schaffen wir im Zeichen der Klimakrise zusätzliche Parkplätze? Immerhin wäre die Möglichkeit, die an die Schule angrenzenden beiden letzten Parkreihen des Parkplatzes hinter der Sparkasse umzuwidmen und vormittags für Lehrkräfte zu reservieren. Dann könnten auch die beiden vitalen, großen Bäume (Nr. 500 an der NO-Ecke und Nr. 663 O-Seite) dort stehen bleiben.
    Wir wollen ja die Energiewende, die gleichzeitig eine Mobilitätswende werden muss, um erfolgreich zu sein. Wenn wir mehr Parkplätze anbieten, wird dies zu einer Zunahme des Verkehrs führen. Wir sollten also nicht mehr Parkplätze planen und bauen, sondern weniger.
    Als Referent für Umwelt und Klima werde ich den Antrag auf Baugenehmigung aus diesem Grund ablehnen.
    Nur wir Grünen haben deshalb den Vorschlag der Verwaltung abgelehnt.

    TOP 5 / Antrag auf Baugenehmigung Sanierung und Erweiterung Schule am Hammerschmiedweg  –
                 zivilrechtliche Genehmigung
    Ablehnung, siehe TOP 4

    TOP 6 / Antrag auf Baugenehmigung Aufstockung Betriebshaus Kläranlage Isarspitz

         OK; nur formal, da privilegiertes Unterfangen im Außenraum

    TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid für Neubau EFH, Föhrenwaldstr. 21

    Der Überschreitung der Baugrenze um 2,62 m (Frage 1) und der Stellplatz im Zufahrtsbereich des Carports (Frage 4) kann ich nicht zustimmen, alle anderen Fragen sind zustimmungsfähig.

    TOP 8 / Antrag auf Befreiung – Dachneigung, Am Poign 4

    Wenn das Bestandsdach eine Dachneigung von 23° aufweist, sollte auch die Dachneigung des geplanten Dachhauses dem entsprechen. Dies entspricht auch unserer Dachgestaltungssatzung.
    Dem Antrag ist also zuzustimmen.

    TOP 9 / Antrag auf Verschiebung Fälligkeit Stellplatzablöse, Sauerlacher Str. 10

         OK; nur formal

    TOP 10 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen – Erweiterung FFWH Weidach – MSR

         OK; nur formal

    TOP 11 / Wohngebäude Isarspitz 24, 24a und 25 – Antwortschreiben

    Die Historie dieses Projekts wurde bisher nicht umfassend aufgelistet:
    BA 08.05.2013:
    Der ursprüngliche Antrag auf Vorbescheid wurde vom Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 09.05.2007 behandelt. Der Beschlussfassung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
    Die überplanten Grundstücksflächen befinden sich am Ortsrand in Richtung Klärwerk, sind im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt, aber eindeutig dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzurechnen.

    Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann nicht-privilegierten Vorhaben zugestimmt werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
    Die grundsätzliche Frage einer Erweiterung der Bebauung entlang der Straße „Isarspitz“ in der nun beantragten Form hat der Stadtrat im Rahmen der Diskussion um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan ausführlich diskutiert und im März 2006 eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan beschlossen.

    Nach eingehender Diskussion erfolgte damals folgender Beschluss:
    „Dem Antrag auf Vorbescheid, gefertigt von Dipl. Ing. Architekt Klaus-Peter Scharf, wird gem. § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Baukörper jeweils eine Grundfläche von 9 auf 12 Meter nicht überschreiten dürfen. Das Vorhaben beeinträchtigt in Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht, die Erschließung ist gesichert.
    Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan durch Schaffung einer Ortsrandeingrünung erfolgen.“

    Bei der Behandlung der Bauanträge für die drei Einfamilienhäuser wurde der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom
    05.12.2012 darauf hingewiesen, dass für die Beurteilung ausschließlich entscheidend ist, dass der Vorbescheid vom 23.03.2010 noch besteht und dass sich die Vorhaben an die getroffenen Festlegungen halten.

    Dennoch hat der Ausschuss den zustimmend formulierten Beschlussvorschlag mit 4:4 Stimmen abgelehnt

    Nach ausführlicher Diskussion, in deren Verlauf Frau STRin Reith auch die nach ihrer Meinung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ins Spiel bringt, wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt – mit 3:7 abgelehnt

    • Wir als größte Fraktion haben uns immer vehement gegen den Abriss dieser drei Häuser gewandt, auch in den Fraktionssprecherrunden, mit folgender Begründung:
      1) In Zeiten der Klimakrise ist es nicht zu verantworten, diese Neubauten abzureißen
      2) Wolfratshausen ist Kommune mit erhöhtem Wohnraumbedarf, und mehr als 300 Parteien warten händeringend und teilweise verzweifelt auf Wohnraum
      Wir waren deshalb sehr verwundert, dass von Ihnen, Herr Bürgermeister, gegenüber der Öffentlichkeit der Eindruck verbreitet wurde, dass ausnahmslos alle Stadtratsfraktionen hinter dem Abriss dieser Häuser stehen.
    • Die Staatsregierung und der Petitionsausschuss haben angedeutet, dass es auch nach dem Gerichtsurteil noch die Möglichkeit gibt, den Vorgang zu „heilen“. Der Stadtrat kann ein Bauleitplanungsverfahren einleiten, kombiniert mit einem städtebaulichen Vertrag. Dieser städtebauliche Vertrag bietet verschiedene Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass die Vorgehensweise des Bauherrn keine Nachahmer findet.
    • Wir sollten also im nichtöffentlichen Teil Bedingungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans festlegen. Anschließend sollte die Stadtverwaltung mit dem Bauherrn in Kontakt treten und einen städtebaulichen Vertrag als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans aushandeln.
    • Erst wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, kann ein Abriss in Erwägung gezogen werden.

    Für die anderen Fraktionen kam ein Eingehen auf unseren Vorschlag nicht in Frage und dem Brief an das Landratsamt wurde mit 8:2 zugestimmt.

    TOP 12 / Anfragen

    1. Bodenrichtwerte liegen öffentlich aus
      In WOR: Ordner mit Titelblatt <>
      In GER: Aushang in Schaukästen, um Personalkosten zu sparen
      Frage: Laut Info der Stadtverwaltung GER hat das LRA diesen Aushang genehmigt. Warum und insbesondere auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die aktuellen Bodenrichtwerte in WOR weder kopiert noch fotografiert werden?
      à In Zukunft Aushang, schon aus Gründen der Personalsituation und Bürgerfreundlichkeit!
      Der Bürgermeister hat eine Prüfung zugesagt – was in Geretsried möglich ist, sollte auch bei uns möglich sein!

    2. Handhabung unseres Antrags  in der BA-Sitzung vom 09.02.22 „Verbesserung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet“
    3. Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen als „Schaufensterantrag“ zurückgewiesen mit dem Hinweis auf die sachliche und zielgerichtete Kompetenz der Verkehrsschau, obwohl ich bei jedem einzelnen Punkt vortrug, dass dieser noch nicht oder nicht abschließend behandelt wurde.
      Wir haben anschließend die Stadtverwaltung gebeten, uns die Protokolle der entsprechenden Verkehrsschauen zur Verfügung zu stellen. Wir wollten die Argumente nachvollziehen, warum die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen in den Verkehrsschauen abgelehnt wurden.
      Es hat sich dann herausgestellt, dass es keine offiziellen Protokolle dieser wichtigen Kommission gibt. Es wurde vorgeschlagen, dass wir mit Herrn Mucha Kontakt aufnehmen, um seine privaten Notizen durchsehen.
    4. Für jemand, der in der Wirtschaft gearbeitet hat, ist dies ein Witz bezüglich Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle.
    5. Meine Frage an die anderen Fraktionen: Sind sie damit einverstanden, dass es über so wesentliche Treffen der Verwaltung mit den Verkehrsbehörden keine Dokumentation gibt, dass die Entscheidungen also nicht nachvollzogen werden können?

    Der Bürgermeister argumentierte damit, dass die Stadt dies auf unseren Antrag hin vorgeschlagen hat, dass die Straßenverkehrsbehörden sich aber weigern, Protokolle zu machen.
    Meine Antwort: recht und gut, solange nicht Entscheidungen im Stadtrat von den Entscheidungen und Argumenten dieser Kommission abhängig sind, was hier der Fall war. Dann stehen wir nämlich im Wald! Wir sollten den Antrag stellen, dass die Verantwortlichen im Straßenbauamt erläutern, warum die von uns im Antrag aufgeführten Verbesserungsmaßnahmen nicht möglich sind.
    Die anderen Fraktionen haben dazu offensichtlich keine Meinung …

  • Bauausschusssitzung 22.06.2022 / Hans Schmidt

    TOP 4 / Antrag auf Baugenehmigung Carport Bürgermeister Seidl-Str. 9

    Antragsteller hat Carport gebaut, der 72 % mehr Grundfläche aufweist und 1 m höher ist als der genehmigte, das ist schon dreist! Da keine Gründe gegen die Nachlegalisierung sprechen, sollte das LRA als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde wenigstens darauf bestehen, dass die entsprechend unserer Fahrradabstellsatzung notwendigen 14 Radabstellplätze vorgehalten werden. Das LRA muss konsequent gegen solche Verstöße vorgehen, auch mit mehr Personal. Sonst werden wir als Gremium nur belächelt.

    TOP 5 / Antrag auf Baugenehmigung Doppelhaus mit 6 Carports, Ahornstr. 7

    • Bisher wurde nicht zugestimmt, dass auf beiden Seiten einer Bebauung die Baugrenze um mehr als 1 m überschritten werden darf. Wir sollten darauf bestehen und den Beschlussvorschlag entsprechend abändern.
    • Dacheinschnitte sind nicht zulässig, ebenso wenig wie ein drittes Vollgeschoss; also anzulehnen
    • Stellplätze außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen: OK

    TOP 6 / Tektur Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und Garagen, Äußere Münchner Str. 5

    Der Antragsteller laut bay. Bauordnung ein Recht darauf hat, fehlende Stellplätze ablösen zu können. Ist diese autofreundliche Regelung eine bayerische Sonderlösung?
     Im Ablösevertrag der Stadt ist immer festgehalten, dass nur abgelöst werden kann, wenn innerhalb von 300 m im Umkreis kein Parkplatz langfristig angemietet werden kann (Stellungnahme des Bürgermeisters).

    TOP 7 / Antrag auf Vorbescheid für Bebauung, Gemarkung Weidach

    • Vorhaben liegt laut FNP in Wohngebiet, ist also genehmigungsfähig ohne Änderung des FNP
    • Vorhaben sollte mittels eines B-Plans weiter behandelt werden, weil Grundstücksabtretung notwendig ist, um die Stichstraße aufzuweiten.
    • Zur Abrundung des Ortsrandes könnte dieser B-Plan ebenso beitragen wie der B-Plan, der z.Zt. entlang des Leitenwegs entwickelt wird.

    Natürlich sollte für beide Bebauungspläne eine aktualisierte Sozialgerechte Bodennutzung-Vereinbarung gelten, um die erheblichen Planungswertgewinne teilweise für kommunale Zwecke zu nutzen.
    Zur Aktualisierung der Sozialgerechte Bodennutzung gibt es in der kommenden Stadtratssitzung einen Antrag der Grünen-Fraktion.

    TOP 8 / Programm zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Sondermaßnahme vom 16.05.22

    Da das KFZ nicht verschrottet, sondern verkauft wurde, sollte es auch keine Abwrackprämie geben.
    Dies wurde einstimmig beschlossen.

    TOP 9 / Programm zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Sondermaßnahme vom 31.05.22
         OK, nur formal

    TOP 10 / Schulkomplex Hammerschmiedweg – Änderung Heizkonzept

    Gut, dass eine Simulation durchgeführt wurde, die uns nun ca. 30% der Zusatzkosten spart.

    TOP 11 / Änderung B-Plan Nr. 19A – Änderung Billigungsbeschluss

    • Wir werden durch die Genehmigung des Vorentwurfs von karlund p im Stadtrat vor vollendete Tatsachen gestellt und sollen nun nachträglich als eigentlich zuständiges Gremium die vollendeten Tatsachen abnicken.
    • Im vorliegenden Entwurfsplan sind auf der Nordostseite 24 und an der Sauerlacher Straße nochmal 14 Lehrerparkplätze dargestellt. Die Festlegung für die Nordostseite ist neu, sie wurde im Ausschuss noch nicht getroffen. Immerhin wäre die Möglichkeit, die an die Schule angrenzenden beiden letzten Parkreihen des Parkplatzes hinter der Sparkasse umzuwidmen und vormittags für Lehrkräfte zu reservieren.
      Wir wollen ja die Energiewende, die gleichzeitig eine Mobilitätswende werden muss, um erfolgreich zu sein. Also sollten wir nicht mehr Parkplätze planen und bauen, sondern weniger.
      Ich stelle deshalb den Antrag, dass die 24 Parkplätze an der Ostseite entfallen.
      Damit könnten die beiden große, vitalen Bäume (Nr. 500 an der NO-Ecke und Nr. 663 O-Seite) erhalten bleiben.
      Leider fand sich für diese Vorgehensweise keinerlei Resonanz, sondern nur der Hinweis, dass im B-Plan die für die geplante Bebauung notwendigen Parkplätze vorgehalten werden müssten. Dieses Argument ist aus der Luft gegriffen, da bisher in Bebauungsplänen Parkplätze nicht dargestellt wurden – deshalb wurden sie auch laut Beschlussvorschlag aus den Festsetzungen entfernt.

    TOP 13 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen – Dach- und Fassadensanierung Rückgebäude Bahnhofstr. 14

    Die Verwaltung hat bestätigt, dass mit dieser Dachertüchtigung auch eine PV-Dachanlage möglich wird.

    TOP 15 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen – Erweiterung FFWH Weidach – Sanitär und Druckluft

    Das einzige Angebot liegt ca. 70% über der Kostenrechnung! Die Verwaltung hat in der Vorbesprechung betont, dass diese Firma dem Planungsbüro als zuverlässig bekannt ist.

    TOP 18 / Antrag Grüne: PV auf dem Dach der KiTa Steghiaslweg
    Zur Geschichte dieses Antrags:

    • Am 30.01.2019 haben die drei Fraktionen CSU, SPD und Grüne den Antrag gestellt, dass die städtischen Dächer auf die Eignung für PV-Anlagen untersucht werden sollen
    • Nach etlichen Nachfragen wurde in der BA-Sitzung vom 8.7.2020 eine Liste mit 11 städtischen Dächern vorgelegt, von denen 5 nach einer statischen Überprüfung als geeignet angesehen wurden. Die neue KiTa am Steghiaslweg wurde nicht untersucht.
    • Auf meine Nachfrage stellte die Verwaltung fest, dass das Dach dieser KiTa aus „bauphysikalischen Gründen nicht geeignet sei, weil im Winter Feuchtigkeit innen kondensieren könnte.
    • Diese Behauptung stieß bei uns und allen von uns kontaktierten Fachleuten auf Kopfschütteln – viele Gewerbebauten haben Blechdächer und sind mit PV belegt, was nach dieser Feststellung nicht genehmigungsfähig wäre. Außerdem: was ist der Temperaturunterschied im Winter bei einem Blechdach mit und ohne PV?
    • Deshalb soll nun diese Feststellung des Planungsbüros mit einer sowieso vorgeschriebenen Simulation überprüft werden.

      Warum wurde dieses neue Dach vom Bauamt nicht gleich für PV geeignet geplant? In der Bauausschusssitzung vom 7. Dezember 2019, also noch in der Planungsphase dieser KiTa, hatte ich die Verwaltung gefragt: „Welche Auswirkungen hat der vor kurzem einstimmig beschlossene ehrgeizige Energienutzungsplan auf die Planung der KiTa?“Es ist also keinesfalls so, dass die Verwaltung nicht aufmerksam gemacht wurde.

    TOP 19 / Anfragen

    • Happsche Apotheke: nach dem Tod der ehemaligen Besitzerin frei – muss dringend wenigstens Feuchtigkeitssaniert werden, damit das städtische Anwesen nicht verfällt
      Laut Auskunft der Verwaltung ist eine Feuchtigkeitssanierung nicht notwendig.
    • Klein-Anwesen in der Bahnhofstraße: jetzt frei! Gespräch mit kathol. Kirche über Zukunft: Sanierung des Hauses und StäWo-Bau im Garten, wie 2015/16 schon als Baufeld für Flüchtlingsunterkunft geplant.
      Bürgermeister Heilinglechner berichtete, dass eine gemeinsame Besichtigung mit der Kirche stattgefunden habe. Warum erfahren wir das erst auf Nachfrage?
      Auch das Testament steht einer Nutzung als Sozialwohnungen für Senior*innen nicht im Wege – die StäWo hat etliche der neuen Wohnungen an Menschen über 55, sog. „Senioren“ vermietet.

      Altersarmut ist auch in Wolfratshausen ein großes Thema!
  • Stadtratssitzung vom 17.05.2022 / Hans Schmidt

    TOP 2 / Wiedervorlage Eiszeit

    Als Referent für Umwelt und Klima möchte ich folgende Stellungnahme abgeben, bitte Wortprotokoll:

    • „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, sollte nicht die Grundlage unserer Beschlüsse sein! Sehen wir nicht die Schrift an der Wand, die fatalen Auswirkungen unserer Energieverschwendung, unseres Lebensstils auf die Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen? Warum haben wir 2019 mit großer Mehrheit den Klimanotstand ausgerufen, wenn dies ohne Konsequenzen bleibt?
    • Ich erinnere an den einstimmigen Beschluss im Oktober 2016, einen ambitionierten Energienutzungsplan, Szenario „Klimaplus“, zu verabschieden mit dem Ziel für Strom: „bis 2022 Erhöhung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf 92 %“. Ihr Anteil am Gesamtstromverbrauch war 12% im Jahr 2016, heute sind es ca. 16% und eben nicht 92% – wir haben als Stadtrat bei der Umsetzung kläglich versagt!
    • Wann wollen wir ernsthaft anfangen, Energie zu sparen und erneuerbaren Strom zu produzieren? Die Verwaltung hat es nicht geschafft, das große Dach der neuen KiTa am Steghiaslweg PV-gerecht zu spezifizieren. Wir können es uns nicht mehr leisten, Stromerzeugungspotenziale nicht zu nutzen und gleichzeitig eine Eiszeit zu genehmigen, die bei immer wärmer werdenden Wintern ca. 35.000 kWh, also Strom von ca. 10 Drei- bis Vierpersonenhaushalten pro Jahr verbraucht. Es genügt einfach nicht, sich hehre Ziele zu setzen, diese müssen auch umgesetzt werden! Fangen wir bei der Eiszeit an.

    Leider war der großen Mehrheit die momentane Befriedigung der Wünsche der Kinder und Jugendlichen wichtiger als die langfristigen Auswirkungen von Energieverschwendung. Wie werden wir antworten, wenn uns unsere Kinder und Kindeskinder in 10, 20 Jahren fragen: Was habt ihr als Verantwortliche der Stadt gemacht, um diese Klimakatastrophe mit ihren Folgen aufzuhalten?

    TOP 4 / Anfragen

    Am 27.01.22 haben wir als Fraktion folgende Anfrage gestellt, und bisher keine Antwort erhalten:

    • In der Stadtrats-Sondersitzung am 26.02.2019 wurden die Eckdaten des städtebaulichen Vertrags über die Bebauung des Kraft-Areals am Bahnhof diskutiert. Dabei heißt es in der Vorlage der Verwaltung: „Der Grundeigentümer verpflichtet sich außerdem, mindestens 30 % regenerative Baustoffe zu verwenden.“ Nun steht schon teilweise der Rohbau und bisher wurde augenscheinlich kein Holz verbaut.
    • Was ist der in der Ausführungsplanung festgelegte Anteil „regenerativer Baustoffe“, insbesondere von Holz?

    Bürgermeister Eibl hat eine Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage vom Januar zugesagt.

  • Bauausschusssitzung 06.04.2022 / Hans Schmidt

    TOP 3 / Antrag auf Tektur Isarkaufhaus, Mobilitätskonzept, Untermarkt 7-11

    • Im Begleitschreiben der Antragsteller wird betont, dass die beiden vorgesehenen Arztpraxen davon ausgehen, dass sie nur Bedarf für zwei Stellplätze haben. Damit wäre ein „Überhang“ von 17 Stellplätzen vorhanden, den wir in der Innenstadt gut gebrauchen können. Wir sollten auf das Angebot der Antragsteller eingehen und unsere Zustimmung zu dieser Tektur an den Betrieb dieser beiden Arztpraxen koppeln. Wir werden dem Konzept zustimmen.
    • Das vorgeschlagene Mobilitätskonzept orientiert sich an dem für das Kraft-Areal, und wir begrüßen, dass für alle drei Vorhaben im Innenstadtbereich (MARO, Kraft-Areal und Isarkaufhaus) nun der gleiche Anbieter auftritt. Dies beugt einer Zersplitterung vor und erzeugt Synergien.

    TOP 4 / Antrag auf Nutzungsänderung Wohneinheit zu Ferienwohnung, Tiroler Str. 13

    • Im B-Plan ist ausdrücklich formuliert, dass „ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen sind“. Wir haben akute Wohnungsnot und unsere Stadt ist Kommune mit erhöhtem Wohnraumbedarf.
      Wir können es uns einfach nicht leisten, wertvollen Wohnraum umzuwidmen, damit Wohnungsbesitzer ihn nur zeitweise, aber mit höherem Gewinn, an Feriengäste vermieten können. Und das noch, ohne diese Umwidmung bei der Stadt zu beantragen. Wir haben also eine sehr gute Begründung für unsere Ablehnung. „Ausnahmen“ kann es bei der akuten Wohnraumnot nicht geben, da muss sich das Landratsamt gut überlegen, wie es diese Umwidmung genehmigen will.
      Wir werden diesen Antrag also ablehnen und fordern auch die Kolleginnen und Kollegen dazu auf.
      Den anderen Fraktionen waren Ferienwohnungen wichtiger als die einheimische Wohnungsnot, weil Feriengäste unsere Wirtschaft, unsere Innenstadt stärken. Darüber kann man schon die eigene Bevölkerung vergessen …
    • Wie viele Umwandlungen von Wohneinheiten in Ferienwohnungen sind der Verwaltung im Stadtbereich gemeldet bzw. beantragt? Keine einzige! Rudi Seibt hat im Netz nachgeforscht – dort findet er auf Anhieb 16 Anbieter von Ferienwohnungen in Wolfratshausen, alle ohne Genehmigung der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnung bzw. Betrieb des Beherbergungswesens … 

    TOP 5 / Antrag auf Änderung FNP und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für
                 Freiflächen-PV-Anlage östlich des Golfplatzes Bergkramerhof

    • Die Fläche ist vom Freistaat als „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet“ gekennzeichnet und wird nicht intensiv landwirtschaftlich genutzt, vielfach nur als Wiese.
    • Wir wollen und brauchen die Energiewende, und dazu gehört auch, Kompromisse zu machen zwischen dem Erhalt des ungestörten Landschaftsbilds und der Erzeugung von umweltneutraler elektrischer Energie.
    • Wenn die Fläche intensiv genutzt würde und hohe landwirtschaftliche Erträge liefern würde, hätte ich auch Probleme diesem Vorhaben zuzustimmen. So werde ich zustimmen.
    • Wichtig ist noch, dass Bürgerbeteiligung möglich ist, um die Akzeptanz bei der Bürgerschaft noch zu steigern. Bei Kosten in der Höhe von ca. 3-4 Mio € sollten wir schon auf einem Bürgerbeteiligungsmodell im Umfang von 20 % bestehen.
    • Nachdem auch der zweite Bürgermeister Günther Eibl als Elektrofachmann eine Lanze für diese Freiflächen-PV-Anlage gebrochen hatte, wurde das Projekt mit 6:3 Stimmen an den Stadtrat weitergegeben, mit einem Bürgerbeteiligungsmodell im Umfang von 10-20 %.

     

 

 

Bauausschusssitzung 08.12.2021 / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid Erweiterung und energetische Sanierung Reiheneckhaus mit Garage,
             Florastr. 2

Seit nunmehr 7 Jahren haben wir grundsätzlich Überschreitungen der Baugrenzen um mehr als 1,5 m abgelehnt, um dem Wildwuchs zu begegnen. Wir sollten diesen Grundsatz beibehalten und die beiden Anträge auf Überschreitung um mehr als 3 m ablehnen. Der Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenzen haben wir bisher immer zugestimmt, also auch hier Zustimmung von unserer Seite.
In der unmittelbaren Nachbarschaft gibt es keine ähnlichen genehmigten Überschreitungen. Falls die Antragsteller darauf bestehen, sollte der Bebauungsplan geändert werden, das wäre der richtige Weg.

 

TOP 7 / Antrag auf Änderung B-Plan Nr. 6A für Grundstücke Gartenstr. 7-23

Der größte Stolperstein dürfte die Stellungnahme des WWA Weilheim sein wegen des Abstandes zur Loisach.

In der späteren Phase sollte wegen unseres Klimanotstandsbeschlusses die Sonnenenergienutzung auf den Dächern vorgeschrieben werden, mit entsprechender städtebaulicher Begründung.

Rudi Seibt hat das Augenmerk auf die schlechten Leuchten am Rad/Fußweg an der Loisach gerichtet, die im FFH-Gebiet eigentlich verboten sind.

 

TOP 8 / Antrag Referent für Umwelt und Klima: Handhabung des Themas Mobilfunk durch die Stadt

Wortprotokoll:

  • Ich stelle diesen Antrag im Auftrag von ca. 50 Wolfratshauserinnen und Wolfratshausern, die die städtische Infoveranstaltung zum Thema „Mobilfunk und 5G“ besucht haben. Im Vorfeld hatten fast 500 Wolfratshauserinnen und Wolfratshauser, darunter auch viele Mitglieder des Stadtrats, mit einer Unterschriftenaktion eine außerordentliche Bürgerversammlung zum gleichen Thema gefordert. Die Veranstaltung sollte ausgewogen besetzt sein und beide Seiten sollten ihre Haltung begründen, damit die Bürger sich ein objektives Bild machen können. Es gab hierzu also einen klaren Auftrag aus der Bürgerschaft, den wir als Ausschuss nicht ignorieren sollten.
  • Leider konnte der Bürgermeister die Vertreter der Behörden, Bundesamt für Strahlenschutz und Landesamt für Umwelt, nicht dazu bewegen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. So wurde das Thema Auswirkungen des Mobilfunk auf Mensch und Gesundheit nur von der mobilfunkkritischen Seite vorgetragen, die sich allerdings auf den Stand der internationalen Forschung berief. Sogar in der offiziellen Datenbank der Bundesregierung und der Weltgesundheitsorganisation finden sich bei mehr als der Hälfte aller Studien, die sich mit biologisch-medizinischen Aspekten des Mobilfunks befassen, Befunde, die die geltenden Grenzwerte infrage stellen und Vorsorge anraten lassen.
  • Um unsere Bevölkerung zu schützen, sollten wir eine umfassende Haftung der Mobilfunkbetreiber für mögliche Gesundheitsschäden durch diese Strahlung einfordern. Es kann doch nicht sein, dass ein Unternehmen ein Produkt vermarktet, ohne die Verantwortung für mögliche Langzeitfolgen dieses Produkts zu übernehmen.
  • Wir als kommunale Verantwortliche haben laut Baugesetzbuch die Pflicht, für gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen zu sorgen und können dafür auch in Teilbereichen von Bebauungsplänen niedrigere Maximalwerte der Mobilfunkbelastung vorgeben. Dies gilt für sensible Bereiche wie KiTas, Schulen und Krankenhäuser, aber auch für Wohngebiete, weil sich dort die Menschen mehr als 4 Stunden am Tag aufhalten. Wir sollten diese Möglichkeit nutzen, um bei TOP 10 eine möglichst geringe Bestrahlung der Schule Waldram vorzuschlagen.
  • Ich wollte eigentlich mit dem vorliegenden Antrag warten, bis alle Bauausschussmitglieder auf dem gleichen Stand sind, weil außer mir nur noch Kollege Ley bei dieser Infoveranstaltung dabei war. Nun ist aber der Antrag der Telekom auf Nutzung des BOS-Mastes dazwischengekommen. In den vergangenen zwei Wochen habe ich erlebt, dass große Informationsdefizite bezüglich der Einflussmöglichkeiten der Stadt bei den Mitgliedern dieses Ausschusses vorliegen.
    Ich ziehe deshalb die beiden Anträge zurück und werde sie zu einem geeigneteren Zeitpunkt einbringen.

Ein zusätzliches Argument, diese Anträge nicht zu behandeln, war die momentane Überlastung der Bauabteilung und der gesamten Verwaltung.
Allerdings hat die Diskussion gezeigt, dass noch großer Erklärungsbedarf besteht bei diesem komplexen und ungeliebten Thema.

 

TOP 10 / Zustimmungsanfrage zur Mitnutzung des BOS-Mastes an der PI Wolfratshausen

Wortprotokoll:

  • Wie zum TOP 8 ausgeführt, haben wir als kommunale Verantwortliche die Pflicht, unsere Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen, also Vorbeugung und Vorsorge zu betreiben. Mobilfunk ist „potenziell krebserregend“, wie die WHO schon 2011 festgestellt hat, und inzwischen ist die Studienlage so, dass niemand abstreiten kann, dass ein Gefährdungspotenzial vorhanden ist.
  • Die Nutzung des BOS-Mastes für den Mobilfunk kann nicht verhindert werden, wenn wir keine Sender im Wohngebiet wollen. Der BOS-Mast ist fast 50 m hoch und liegt zwischen 500 und 1500 m weg vom Stadtteil Waldram. Je höher der Mast, umso mehr kann die Hauptkeule der Strahlung über der Wohnbebauung liegen bei niedriger Strahlungsbelastung der Bevölkerung und bester Mobilfunkversorgung. Wir sollten also unsere Zustimmung davon abhängig machen, dass wir einen niedrigen Vorsorgewert einfordern. Dazu bietet sich die Grund- und Mittelschule Waldram samt Kinderhort in der Kardinal-Wendel-Str. 96 an, die am anderen Ende des Versorgungsgebiets liegen und als „sensibler Bereich“ gelten. Ich schlage deshalb vor, dass wir unsere Zustimmung zur Nutzungsänderung davon abhängig machen, dass die Spitzenwert-Strahlenbelastung durch kommerziellen Mobilfunk von diesem BOS-Masten außerhalb der Gebäude Kardinal-Wendel-Str. 96 nicht mehr als 100 Mikrowatt/m² beträgt. Damit wäre der gesamte Stadtteil gut mit Mobilfunk versorgt.

Gut an der einstimmigen Entscheidung ist, dass der Wunsch der Stadt weitergegeben wird, die Belastung der Bevölkerung zu minimieren durch Anbringung der Sendepanels in großer Höhe des BOS-Mastes und dass das Referenzgebäude Schule/KiTa Kardinal-Wendel-Straße 96 nur mit max. 100 Mikrowatt/m² peak bestrahlt werden soll. Gut ist, dass die Telekom der Stadt berichten soll, wie die Installation erfolgt und mit welcher Strahlungsleistung am Referenzgebäude. Schlecht ist, dass dies keine Bedingung für die Zustimmung geworden ist, sondern nur eine Empfehlung, ein Wunsch.

 

Bauausschusssitzung 10.11.2021 / Hans Schmidt

 

TOP 4 / Bauantrag Erweiterung Hans Urmiller-Ring 54 (Wolfratshauser Turm)

Merkwürdig ist nur die Wohnungsgröße von ca. 200 m² für das neu beantragte „Personal-appartement“; da aber max. zwei Betriebswohnungen „ausnahmsweise“ genehmigungsfähig sind, möchte ich gern wissen, wie diese „Ausnahme“ vom Antragsteller begründet wurde.

Frau Trinkl teilte mit, dass in den Unterlagen keine Begründung beigefügt war.

 

TOP 5 / Bauantrag Wiederherstellung Stell- und Wendeplatz FFW, Isarspitz 47

War die ursprüngliche Einrichtung des Wende/Stellplatzes für Feuerwehr- Rettungs- und Polizeifahrzeuge im FFH-Gebiet genehmigt?

Frau Trinkl hat zugesagt, die Genehmigung für den Stellplatz in diesem im Flächennutzungsplan als „Fläche für Versorgungsanlagen“ gekennzeichneten Gebiet nachzureichen.

 

TOP 6 / Weiteres Vorgehen Umgestaltung Umfeld Garagen am Johannisplatz

  1. Im engen Innenstadtbereich haben wir bisher kaum Plätze zum gemütlichen Treffen und Verweilen. Wir sollten deshalb sorgfältig mit öffentlichen Flächen umgehen. Auf der Nordseite der Garagen entstünde ein ca. 30 m langer Geh-und Fußweg mit Breiten zwischen 4,5 und 6,5 m, den es so in WOR nicht gibt. Diese Verschwendung von Platz im sollten wir nicht zulassen.
  2. Als neue Information ist im Sachverhalt dargestellt, dass auf der Nordseite der Garagen Kabelstränge in einer Tiefe von ca. 60 cm verlegt sind. Damit ist eine einfache Platzierung der überdachten Radständer auf der Nordseite der Garagen schwierig.
  3. Allerdings könnte diese Radabstellanlage auf der Westseite der

Garagen Platz finden; dort ist zum Johannisplatz laut Bayernatlas noch zwischen 4,50 und 5,15 m Abstand zur Straßenkante; die Abstellanlage hat eine Breite von ca. 3m; sie müsste also gut dort platzierbar sein. Dort wäre sie auch gut einsehbar; die meisten Radfahrenden kommen über den

Johannisplatz und nicht über den Fernradweg. Damit wäre der Platz hinter den Garagen deutlich größer.

  1. Die Abgrenzung zum Japanischen Garten ist schon durch die vorhandenen Sträucher gegeben; eine zusätzliche Abgrenzung scheint nicht notwendig.
  2. Die Abgrenzung zum Bach mittels eines „Pflanzgerüsts“ ist willkürlich und widerspricht der Entscheidung des Gremiums vor ca. 2 Jahren, den weitaus gefährlicheren Steilhang am Loisachuferweg nicht mit einem Zaun abzusichern. Der flache Bach mündet erst nach etlichen Metern hinter der Holzbrücke in die tiefe Loisach; eine akute Gefährdung von spielenden Kindern ist also im Gegensatz zum Loisachuferweg nicht ersichtlich.
  3. Südlich des Trafohäuschens ist bisher ein kleines Wiesenbiotop, das entfernt, aufgeschüttet und geschottert werden soll. Wir brauchen in der Stadt jede Grünfläche, um die Temperatursteigerung aufgrund des Klimawandels zu dämpfen. Außerdem ist der kleine Abhang zum Bach kaum steiler als in dem Bereich, in dem bisher Kinder spielen. Eine größere Gefährdung der Kinder ist also auszuschließen, wenn die kleine Wiese mit dem Abhang zum Bach so bleibt.
  1. Was noch fehlt, ist der Ersatz für die beiden Bäume, die wegen der Garagensanierung gefällt werden mussten. Da die „Finsterwalder-Linde“ nur einen kleinen nördlichen Anteil des dargestellten Rad- und Fußwegs verschattet, könnten am Rand der Fläche gut Bäume nachgepflanzt werden.

Wir bitten deshalb darum, dass wir die Situation nochmals überdenken und schlagen die Vertagung der Entscheidung über diesen TOP und eine Ortsbegehung vor, damit sich alle BA-Mitglieder ein Bild von der Lage machen können. Die Gestaltung dieses potenziellen Kleinods im Anschluss an den

Japanischen Garten sollten wir sorgfältig diskutieren. Es besteht außerdem keinerlei Zeitdruck für dieses Projekt.

Die Mehrheit des Ausschusses hatte keine Lust, dieses Thema überhaupt zu diskutieren. So wurde der Verwaltungsvorschlag, ergänzt durch Sitzsteine (von Fritz Meixner vorgeschlagen) mit 6:2 Stimmen durchgewunken. So einfach geht Stadtgestaltung – angeblich wurden viele Anregungen aus er Bevölkerung umgesetzt; nur wir haben davon nichts mitbekommen …

Was mich stört: Fakten sind unwichtig (z.B. dass die Finsterwalder-Linde so weit weg steht, dass sie keine zu pflanzenden Bäume verschatten kann; dass die Mehrheit des Ausschusses eine Absicherung des viel gefährlicheren Loisach-Steilufers vor zwei Jahren abgelehnt hat und jetzt unbedingt die

Absicherung des kleinen Abfalls zum flachen Bach als notwendig erachtet).

Auch wenn die in den Fraktionen vorbesprochenen Entscheidungen auf falschen Informationen fußen, werden sie in der Sitzung nicht hinterfragt und korrigiert. In diesem Fall war keinerlei Neugierde, keinerlei Offenheit für neue Informationen zu spüren – unsere Vorschläge wurden ohne Diskussion abgeschmettert.

 

TOP 7 / Anfragen

 

Keine Anfrage, sondern eine Nachfrage, :

In der September-BA-Sitzung (siehe Protokoll Seite 18/19) wurden Informationen zum Hammerschmied-Schulprojekt von Bürgermeister Heilinglechner zugesagt, die aber bis heute fehlen:

– CO2-Fußabdruck des Projekts

– Präsentation karlundp

– Unterlagen Technikplaner

Sitzungsleiter Günther Eibl versprach, dass Herr Wenig dem nachgeht.

 

Stadtratssitzung 19.10.2021 / Hans Schmidt

 

TOP 3 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen: gigabitfähige Glasfaserinfrastruktur Grundschule Weidach

*            Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Verwaltung und auch eine Mehrheit im Stadtrat alles nimmt, was massiv bezuschusst wird. Auch hier bei diesem Projekt. Die Frage muss doch sein: Ist die Ausgabe sinnvoll?

*            Wenn an dieser Grundschule mit Schüler*innen im Alter von sechs bis neun Jahren 300 Mbit/s Kapazität schon jetzt zur Verfügung steht, mit welchem zukünftigen Szenario wird begründet, dass diese Klassen einen Glasfaseranschluss brauchen mit einer Kapazität von ca. 2.000 Mbit/s?

Von der Verwaltung kam keinerlei Begründung, warum Grundschüler mehr als 300 Mbit/s Internetkapazität brauchen; auch von den anderen Stadtratsmitgliedern kam nur die wolkige Bemerkung, dass der Bedarf zunimmt – deshalb haben aus unserer Fraktion Assunta Tammelleo, Rudi Seibt und ich die Vergabe

abgelehnt.

 

TOP 5 / Antrag aus BV: Erlass von Satzungen für Einfriedungen und Freiflächengestaltung

Wie bekannt, hatte die Arbeitsgruppe Klimanotstand alle Stadtratsmitglieder zu einer Radrundfahrt unter Führung von Frau Doktor, einer engagierten und sachkundigen Bürgerin, eingeladen, um gute und schlechte Beispiele von Einfriedungen und Freiflächengestaltungen in Wolfratshausen zu besichtigen und zu diskutieren. Das Ergebnis hat sie in einer Dokumentation zusammengestellt, die allen Ratsmitgliedern zugeschickt wurde.

*            Wir als Stadtrat sind für die Entwicklung unserer Stadt verantwortlich, auch für das äußere Erscheinungsbild. In den letzten Jahren ist ein Wildwuchs an Einfriedungen entstanden – ich verweise nur auf Plastikzäune in der Schießstättstraße und anderswo – und auch bei der Freiflächengestaltung haben sich die pflegeleichten Schottergärten vermehrt, um nur einige Beispiele zu nennen.

*            Die Frage ist doch: wollen wir dies? Die Antwort mit dem Hintergrund der Klimakrise kann doch nur lauten: das Ziel muss sein, die Grundstücke maximal zu durchgrünen und minimal zu versiegeln.

*            Eine maximale Durchgrünung der Stadt dient der Klimaanpassung, weil sie die Temperaturen dämpft, und der Artenvielfalt, weil sie Lebensräume für Insekten und Kleintiere schafft.

*            Ich verstehe nicht, dass die Verwaltung unsere Stellplatzsatzung als Beispiel für eine Freiflächengestaltung heranzieht – Stellplätze sind nur ein Teil der Freiflächen. Stellplätze und ihre Zufahrten sollten mit Rasengittersteinen offen für Begrünung gehalten und nicht mit Platten

versiegelt werden. Die Stellplatzsatzung ist also nur ein Mosaikstein einer Freiflächengestaltung, die in diesem Sinn zu ändern wäre.

*            Ich verstehe auch nicht, dass in diesem TOP auch eine Kinderspielplatzsatzung angesprochen wird, dazu war in der Bürgerversammlung nichts zu hören.

*            Es geht doch nicht darum, jede Kleinigkeit zu regeln oder zu ahnden, sondern um die Eingrenzung des Wildwuchses, um das Erscheinungsbild unserer Stadt.

Es war klar, dass keine Mehrheit für echte „Satzungen“ möglich war – wir waren mit Uli Krischke die einzigen, die dies unterstützten. Deshalb haben wir dem Vorschlag zugestimmt, dass sich die Fraktionen zusammensetzen und überlegen, welche Dinge geregelt werden sollen und auch in welcher Form. Die Erfahrung wird zeigen, ob „Empfehlungen“ oder „Richtlinien“ zielführend

sind.

 

Bauausschusssitzung 13.10.2021/Hans Schmidt

TOP 2 / Antrag auf Vorbescheid Neubau MFH mit TG, Gartenstr. 19

*            Das einzige Problem besteht nun in den fehlenden Abstandsflächen zur Straßenseite hin, die allerdings mit dem LRA zu klären sind. Warum kann der Baukörper nicht um einige Meter Richtung Loisach geschoben werden, verbunden mit einem Antrag auf Befreiung vom B-Plan?

–> Wohl wegen dem vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschriebenen Abstand zur Loisach von 20 m nicht möglich!

TOP 3 / Antrag auf Vorbescheid Neubau Beherbergungsstätte, Geltinger Straße

*            Die Unterlagen reichen bei weitem nicht aus, um diesen Antrag auf Vorbescheid zu beurteilen. Deshalb Ablehnung.

TOP 4 / Tekturantrag zum Neubau MFH, Schießstättstr. 82 und 82a

*            Der nördliche Teil (82) ist voll mit großflächigen Platten gepflastert und damit versiegelt und widerspricht dem genehmigten Bauplan und den Bestimmungen des B-Plans.   Auch fehlt die im Plan dargestellte „Wiese“ auf der nordöstlichen Seite des Grundstücks völlig, ebenso wie zu pflanzende Bäume und Sträucher. Auf der Südseite stehen nur 5 kleine Spalierobstbäumchen.

*            Die Einfriedung mit Kunststoffplatten finden wir problematisch – wir sollten nicht zuviel Wildwuchs zulassen bei Einfriedungen, gerade in der verkehrsgeplagten Schießstättstraße. Wenn wir dies genehmigen, können wir nicht mehr zurück. Deshalb schlagen wir vor, auf den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 zu bestehen. In der kommenden Stadtratssitzung steht sowieso die Diskussion an, ob wir uns mit Verordnungen zu Einfriedungen und Freiflächengestaltungen befassen wollen. 

*            Die beantragten Keller-Außentreppen haben eine Tiefe von 1,24 m, allerdings auf der Südseite eine Länge von 5,15 m und damit ca.50% der Gesamtbreite des Gebäudes. Falls dies zulässig ist, könnten wir diesem Punkt zustimmen. Antwort Frau Trinkl: zulässig wären solche Bauteile nur, wenn sie max. 1/3 der gesamten Hausfront ausmachen, hier sind es aber ca. 50%.

TOP 5 / Tekturantrag Freiflächengestaltungsplan zu Antrag auf Baugenehmigung

für Neubau von 2 MFH mit 18 WE und TG, Stobäusstr. 3-5 // Umweltreferent

*            Die vom LRA befohlene Absenkung der Oberfläche um ca. 1 m führt dazu, dass die an der Stobäusstraße gelegenen Bäume quasi „in der Luft“ hängen, was vom Antragsteller früh mitgeteilt wurde. Offensichtlich gab es Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem Antragsteller, dem Bauamt und dem LRA, die zu dem jetzigen Zustand führten. Erschwerend kam hinzu, dass die

Aushubarbeiten um die Bäume völlig entgegen den Vorschriften gemacht und etliche Bäume im Wurzelbereich stark beschädigt wurden.

*            Am Ende des Ortstermins mit dem Bauunternehmer haben wir drei zusätzliche Bäume auf der Westseite verabredet, sowie den Erhalt der Kiefer und der Stieleiche an der Südwestecke des Grundstücks.

*            Im B-Plan 48c sind nur die sechs Bäume an der Stobäusstraße als „zu erhaltend“ festgesetzt. Nun werden 11 Bäume entfernt, fünf bleiben stehen und neun werden nachgepflanzt, davon vier im Bereich der Straße. Die untere Naturschutzbehörde ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und ich denke, wir können zustimmen.

TOP 6 / Aufstellung Bebauungsplan Nr. 86, Betriebsgelände Fa. Burgmann und Eichenweg

*                          OK; auch wir begrüßen die langfristige Bindung von Burgmann an unsere Stadt

TOP 7 / Antrag auf Änderung Bebauungsplan Nr. 62 für Grundstück Königsdorfer Str. 17

*            Wir begrüßen grundsätzlich dieses Projekt, das für den Klinikstandort Wolfratshausen wichtig ist; allerdings sollten verschiedene Punkte geklärt sein.

*            Laut B-Plan sind auf diesem Grundstück 10 Bäume als ‚zu erhaltend’ gekennzeichnet:

Bäume Nr. 34, 43 (Winterlinde, U=162 cm), 24, 19, 17, 16, 15, 14, 13 und 33 (Bergulme mit U=114 cm)

Die Variante 2 fordert die Fällung des Baumes Nr. 33, obwohl dieser weniger als 1,5 m von der Grundstückskante weg steht. Die TG-Einfahrt (Abstand 4 m von Grenze) könnte im Zweifelsfall auch durch eine Spundwand gesichert werden und der Baum sollte erhalten bleiben.

Laut Auskunft von Dr. Fleischer wurden die Bäume auf diesem Grundstück vom Bund Naturschutz kartiert.

Ich habe auf dem Grundstück folgende weitere große Bäume festgestellt:

– auf der Westseite zwischen den Bäumen Nr. 43 und 34:

Kiefer mit Umfang U= 120, Ahorn-Zwiesel mit U = 80/100 und 2 Birken mit jeweils U= 100 cm.

– auf der Nordseite ein Ahorn mit U = 100 und ein Eschendrilling mit U=120/100/90 cm

Gerade in Zeiten der Klimakrise, wo es auf jeden Baum in der Stadt ankommt, sehe ich keinen Grund, warum diese Bäume, die eng an der Grundstücksgrenze stehen, nicht erhalten bleiben können. Im Zweifelsfall kann die Baugrube auch durch eine Spundwand gesichert werden.

Wenn diese Bäume gesichert sind und auch der Baum Nr. 33, wäre Variante 2 für uns grundsätzlich zustimmungsfähig.

*            Im Sachverhalt ist dargestellt, dass laut §19 Satz 4 der Bay BauNVO bis zu 80 % Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen etc. möglich ist

Ich lese den Sachverhalt so, dass es sich bei den beantragten Grundflächen um GRZ I handelt, also eben nicht um Nebenanlagen etc. Damit würden die beantragten GRZ I die im B-Plan festgesetzten GRZ für Hauptgebäude von 415 m² um 105 % (Variante 1) bzw. um 110 % (Variante 2) überschreiten. Wollen wir diese massive Bebauung zulassen?

*            Die Änderung des B-Planes könnte im vereinfachten Verfahren gemäß §13BauGB erfolgen.“:

Sind die „Grundzüge der Planung“ wirklich „nicht berührt“, wenn

1) die GRZ um das doppelte erhöht werden soll und damit die Einfügung in die Umgebung fraglich ist

    (deutlich massiverer Baukörper als die MF-Häuser  1a/b bzw. 1 c/d laut B-Plan)

2) es sich um eine große, naturnahe Freifläche handelt mit evtl. zu schützenden Pflanzen und Tieren?

TOP 8 / Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses

*            Die im Antrag genannten Zahlen für 2022 sind fiktiv, weil in 2021 Corona die Nutzung des Stadtbusses und damit die Ausgabe der kostenlosen Tickets für Senior*innen und Schüle*innen massiv verringert hat. Falls die Zahlen für 2022 zu niedrig sind, müssen wir womöglich nachsteuern in einem Nachtragshaushalt. Diese Nachsteuerung würde dem Wortlaut unseres Klimanotstandsbeschlusses entsprechen, der lautet: „um Klimaschutzmaßnahmen in Wolfratshausen schneller umzusetzen und dafür benötigte Geldmittel umzuwidmen“.

Dieser TOP wurde auf Antrag des Bürgermeisters vertagt bis nach der Stadtratsklausur zum Haushalt 2022.

TOP 9 / Vergabe von L&L: Glasfaserinfrastruktur für Schule Weidach

*            Woher rührt Reduzierung der Gesamtkosten um 86.625 € bzw. 57 % im Vergleich zur ersten Ausschreibung?

Offensichtlich gab es Unstimmigkeiten zwischen den beiden Ausschreibungen, und die Verwaltung wird dem Vorgang nachgehen.

*            Wenn die Förderung mit 50.000 € greift, muss die Stadt nur noch 15.736 € zuschießen. Nach welchen Kriterien wird diese Förderung vergeben?

Dazu konnte die Verwaltung nichts sagen.

TOP 10 / Neufassung Programm zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Erlass von Förderrichtlinien

*            In der Arbeitsgruppe Klimanotstand des Stadtrats haben wir diskutiert, welche Förderungen sinnvoll sind und haben uns darauf verständigt, dass wir als Stadt nur „Nischen“ fördern wollen, um

Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Unsere Absicht, diese Richtlinie noch vor der Sommerpause in den Stadtrat zu bringen, hat sich leider nicht umsetzen lassen. Nun wird eine städtische Förderung von erneuerbaren Energien wohl erst im neuen Jahr 2022 möglich.

*            Die im HH 2022 vorgesehenen 40.000 € reichen für maximal 10 innovative Batteriespeichersysteme mit der Normgröße 8 kWh. Wir werden als Arbeitsgruppe ein wachsames Auge darauf halten, wann diese Fördergelder aufgebraucht sind und dann womöglich nachsteuern in einem Nachtragshaushalt. Auch die Entscheidung über diese Förderung wurde vertagt.

TOP 11 / Anfragen

Nachfrage Status Mulde in Rad- und Fußweg neben Hammerschmiedschule (meine Mail vom 27.08.21)

– wurde auch schon von Frau Berchtold angesprochen Bürgermeister Heilinglechner hat eine Antwort zugesagt.

 

Stadtratssitzung 21.09.2021/ Hans Schmidt

TOP 4 / Schulkomplex Hammerschmiedschule – Genehmigung Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung

Wir haben vor der Kommunalwahl intensiv darüber diskutiert, wie wir die Projektsteuerung für dieses Mammutprojekts gestalten. Dieser Aspekt ist unter den Tisch gefallen, auch das Bauamt hat uns als verantwortliche Stadträte und Stadträtinnen nicht daran erinnert. Wir brauchen unbedingt diese unabhängige Kontrolle

TOP 5 / Förderung des Radverkehrs

  1. Sachstandsbericht
    – Wir begrüßen das Ergebnis des Modellprojekts Radstreifen Sauerlacher Straße, dass „das Gefahrenpotenzial im Seitenraum durch die Markierung des Schutzstreifens reduziert wird“. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der KFZ-Verkehr 1,5 m Abstand zum Radfahrenden einhalten, außerhalb sogar 2 m. Diese Vorschrift der STVO wird oft übersehen und gerade beim Überholen fahren die KFZ eng an Radfahrenden vorbei und gefährden sie so. Schutzstreifen bieten also Schutz und sollten deshalb überall dort, wo sie möglich sind, eingerichtet werden.
    – Auf Seite 10 des Berichts werden  die Abstellplätze am Johannisplatz angesprochen. Die Aussprache im Stadtrat über die Positionierung der Abstellplätze östlich oder nördlich der Garagen soll in der Oktobersitzung des Stadtrats stattfinden.
    – Auf Seite 15 des Berichts werden die Haushaltsmittel für 2021 angesprochen. Welche Summen sind für die verschiedenen Maßnahmen aktuell noch verfügbar und welche Summen werden voraussichtlich zum Jahresende zurückgegeben?
    Laut Frau Leonhard wurde das Förderprogramm bisher nur zu ca. 50 % ausgeschöpft, die allgemeinen Maßnahmen nur zu 40 %, und die Einrichtung der Radabstellanlagen läuft jetzt erst an.
  2. Beschluss zur Bereitstellung von Haushaltsmittel für den Ausbau des Loisachuferwegs
    – Wir begrüßen grundsätzlich, dass dieser Weg ertüchtigt wird, damit er vor allem im Winter noch mit dem Rad benutzt werden kann. Bisher ist eine Schneeräumung nur schwierig möglich und es bilden sich Eisflächen, die sowohl für Radfahrende als auch für zu Fuß Gehende gefährlich sind.
    – Allerdings wollen wir diesen Weg nicht als enge Schnellbahn für Radfahrende ausgestalten, zumindest nicht im Bereich bis zur Stadtgrenze, weil sonst Konflikte und Zusammenstöße mit zu Fuß Gehenden vorprogrammiert sind, wie wir sie von der Sauerlacher Straße zu Genüge kennen.
    Die Strecke soll also bis zur Stadtgrenze so befestigt werden, dass ein Winterdienst möglich ist, aber ohne sie zu asphaltieren.
    – Wo liegen die Streckenteile, für die keine Ertüchtigung möglich ist, weil sich die Grundstücksbesitzer weigern, diese herzugeben, weil sie „eine noch schlimmere Rennstrecke für Radler“ befürchten?
  3. Beschlussfassung zum Einsatz von einseitigen Schutzstreifen
    – Die lange beschlossene Energiewende und der Klimanotstandsbeschluss können nur umgesetzt werden, wenn der motorisierte Individualverkehr zugunsten von Rad und ÖPNV zurückgedrängt wird. Deshalb müssen wir als Stadt alles tun, um den Komfort und das Sicherheitsgefühl von Radfahrenden zu erhöhen. Wir begrüßen also die Einrichtung von Radschutzstreifen überall dort, wo sie prinzipiell möglich sind.
    – Als problematisch sehe ich die Querung der Fahrbahn in der Königsdorfer Straße auf Höhe der Bahnbrücke, wenn Radfahrende den Schutzstreifen nutzen wollen: vom Wasen bis zur Bahnbrücke ist der Schutzstreifen auf der Südseite der Königsdorfer Straße, anschließend bis zur Tapsi-Kreuzung auf der Nordseite.
  4. Beschlussfassung zu Grünen-Antrag: Möglichkeiten für Radaufstellflächen vor Ampeln
    – -Die lange beschlossene Energiewende und der Klimanotstandsbeschluss können nur umgesetzt werden, wenn der motorisierte Individualverkehr zugunsten von Rad und ÖPNV zurückgedrängt wird. Deshalb müssen wir als Stadt alles tun, um den Komfort und das Sicherheitsgefühl von Radfahrenden zu erhöhen. Radfahrene sollten keine komplizierten Umwege fahren müssen, um ans Ziel zu gelangen. Bisher gilt dies vorallem für Autofahrer. Wir begrüßen also die Einrichtung von Radaufstellflächen vor Ampeln überall dort, wo sie prinzipiell möglich sind.
    – Die wichtigste Vorgabe dafür lautet, dass Radaufstellflächen überall dort angelegt werden sollen, wenn eine Zuführung zur Aufstellfläche mit Mindestmaß 3,5 m möglich ist, also mit 1,25 m Breite des Schutzstreifens plus 2,25 m Breite der Fahrbahn.
    Dies ist im Gegensatz zur Darstellung im Sachverhalt auch an folgenden Punkten möglich:
    + Roma-Kreuzung von Süden kommend: 4 Fahrspuren mit insgesamt 13 m Breite, ohne die Abbiegespur nach Farchet, d.h. nach Abzug von 3,5 m verbleiben für die restlichen drei Fahrspuren noch 9,5 m, für jede dieser Fahrspuren also 3,17 m, deutlich über dem Mindestmaß von 2,25 m.
    + Tapsi-Keuzung von Süden kommend:  3 Fahrspuren mit insgesamt 9 m Breite, d.h. nach Abzug von 3,5 m verbleiben für die restlichen zwei Fahrspuren noch 5,5 m, für jede dieser Fahrspuren also 2,75 m, ebenfalls deutlich über dem Mindestmaß von 2,25 m. Die sehr lange Rotphase ermöglicht es, dass Radfahrende sich auch sicher Richtung Westen, zur Königsdorfer Straße, aufstellen können.
    Leider hat die Stadtverwaltung im Gegensatz zur Absprache in der Radgruppe nur für diese beiden Kreuzungen Maße angegeben; die Maße für die restlichen Kreuzungen mussten mühsam rausgelesen werden.
    + Friedhofskreuzung von Süden kommend: abgelesene Breite 9,0 m für drei Spuren, d.h. wie bei der Tapsi-Kreuzung stehen Restbreiten von 3,17 m für die Geradeausspur und die Linksabbiegerspur zur Verfügung.
    Wir beantragen also zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag genannten Aufstellflächen noch drei weitere:
    für die Roma-Kreuzung: „Schießstättstraße von S nach N und W“
      für die Tapsi-Kreuzung: „Pfaffenrieder Straße von S nach N und W“
      und für die Friedhofskreuzung: „Schießstättstraße von S nach NW und W“

    Frau Leonhard wandte sich vehement gegen diese drei zusätzlichen Vorschläge, trotz meiner wiederholten Anmerkung, dass eine Zuführung auf der Geradeausspur ausreicht, weil diese Kreuzungen sehr lange Rotphasen aufweisen. Deshalb haben die Radfahrenden genügend Zeit, sich während der Rotphasen auf der linken Spur aufzustellen. Die Argumentation, dass auf beiden Fahrspuren Zuführungen benötigt werden, war mir übrigens bisher nicht bekannt. Am Ende der Diskussion wurden diese drei zusätzlichen Vorschläge nicht in die Beschlussfassung übernommen, weil sie kontrovers waren.
  5. Beschlussfassung zum Antrag der Bürgervereinigung zum Anbringen von Trixi-Spiegeln

Einverstanden mit Verschiebung dieses Antrags bis zur Entscheidung der Verkehrsbehörden bei den Straßen für die wir Radaufstelllächen beantragt haben – aber was ist mit den anderen Kreuzungen und Einmündungen, z.B. entlang der Sauerlacher Straße oder Weidacher Hauptstraße?

TOP 6 / Städteinitiative Tempo 30
Wird unterstützt!

TOP 7 / Antrag der Bürgerversammlung – Einführung Parkzeitbegrenzung/Parküberwachung Gebhardtstraße

Wir warten auf das beschlossene Parkraumbewirtschaftungskonzept.

TOP 8 / Antrag der Bürgerversammlung – Erlass von Satzungen zur Regelung von Einfriedungen, Flächenversiegelung und Freiflächengestaltung

Wurde per Geschäftsordnungsantrag der Grünen-Fraktion auf die Oktobersitzung verschoben, um allen Stadtratsmitgliedern die Unterlagen der Radrundfahrt unter Führung von Frau Doktor zukommen zu lassen.

TOP 10 / Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes zur Verzinsung von Anlagenkapital ab 01.01.2022
Beschluss Hauptausschuss umgesetzt.

TOP 11 / Festlegung der Ablösebeiträge für KFZ-Stellplätze ab 01.01.2022
Beschluss Bauausschuss umgesetzt.

TOP 12 / Festlegung der Ablösebeiträge für Kinderspielplätze ab 01.01.2022

Beschluss Bauausschuss umgesetzt.

TOP 13 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen:  Ertüchtigung Zufahrt zum Wertstoffhof

Beschluss Bauausschuss umgesetzt.

TOP 14 ( Vergabebeschluss zur Ersatzbeschaffung der Drehleiter für die FFW WOR

Beschluss Bauausschuss umgesetzt.

TOP 15 / Bericht des Referenten für Umwelt und Klima

Siehe Jahresbericht des Referenten für Umwelt und Klima

 

Bauausschusssitzung 15.09.2021 / Hans Schmidt

TOP 5 / Bauantrag auf Erweiterung Feld FC Weidach, Isarspitz 43

  • OK; für die Belange des Naturschutzes (Bay. Naturschutzgesetz)  ist das LRA zuständig
  • In dem Ordner für die Fraktionen ist eine Tabelle „Finanzierung“ angefügt, allerdings ohne Markierungen – wozu dann die Vorlage? Dies gilt auch für weitere TOPs.

Begrüßenswert ist in dem Ordner die Zeile „Beschlussverfolgung gewünscht ja/nein – dies sollten wir grundsätzlich mit ja beantworten, wenn sich die Abarbeitung des Beschlusses über einige Zeit erstreckt

TOP 6 / Bauantrag Neubau Wohnanlage mit TG und Supermarkt, Neubau Brücke, Äußere Münchner Str. 4

  • Gegenüber dem Antrag auf Vorbescheid hat sich die Situierung der Gebäude verändert, zudem ist ein „Zwischenbau“ dargestellt, der die GRZ deutlich erhöht. Fügt sich dies noch ein? Wir haben keine dreidimensionale Darstellung, um dies zu beurteilen. Antwort von Frau Leonhard: die letzten Pläne, die dem Bauausschuss vorgelegt wurden, sind unverändert – die Frage hat sich also erledigt.
  • Vom BN habe ich die Information, dass unter der abzureißenden Brücke wohl Fledermäuse sind. Dies sollte vom LRA geprüft werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Antwort von Frau Leonhard: wurde geprüft und es wurden keine Fledermäuse gefunden.

TOP 7 / Bauantrag Errichtung MFH mit TG, Lärchenstr. 7 – Stellplatzablöse

OK – es fehlt eine Neufassung unseres jahrzehntealten Beschlusses zur Höhe der Stellplatzablöse

TOP 8 / Bauantrag für Wintergarten, Am Föhrenwald 17

Da der beantragte Wintergarten mit 3,20 m „in voller Tiefe die Baugrenze überschreitet, ist er nicht zustimmungsfähig, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

TOP 9 / Schulkomplex Hammerschmiedschule – Genehmigung Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung

  • Wir haben ja im Rahmen unseres Klimanotstandsbeschlusses festgelegt, dass für alle städtischen Projekte der CO2-Fußabdruck ermittelt werden soll. Natürlich ist er hier nicht im Detail sinnvoll, aber ein sehr grober Vergleich der Betonmengen der beiden Varianten Massivbau und Holzhybridbau sollte möglich sein – das würde uns ein Gefühl dafür geben, welche CO2-Einsparungen wir mit unserem Beschluss erreichen.
    Das Büro karlundp hat zugesagt, dem Bauausschuss diese Information zukommen zu lassen. Als erste allgemeine Schätzung wurden 50 % Einsparung beim CO2-Fußabdruck genannt. Wir sind gespannt auf echten Werte. Eine reine Holzbauweise würde also viel mehr bringen – dafür gibt es bei uns Beispiele – sein mehr als 10 Jahren werden alle Schulen in Verantwortung des Landkreises in Holzbauweise ausgeführt.
  • M den Engpass im Grundschulbereich zu beseitigen, haben wir beschlossen, den Grundschulsatellit zuerst zu bauen. Dieser kostet in der Vorlage ca. 13 Mio €. Die Mittelschule kann warten, um unseren städtischen Haushalt nicht zu belasten.
  • Im Erläuterungsbericht ist auf der letzten Seite (Abschnitt 1.7) dargestellt, dass die Größe der Mittagsbetreuung bzw. die Anzahl der Kinder dringend von der Stadt festgelegt werden muss. Was ist geplant?
    Bürgermeister Heilinglechner entgegnete, dass diese Zahl bisher kaum greifbar ist. Es werde nun ein Mittelwert weitergegeben, der aber den Anforderungen des Planungsbüros kaum gerecht wird.

TOP 10 / Nachrüstung von Lüftungen an Schulen Weidach und Waldram

  • In der Vorlage ist von „dezentralen Lüftungsgeräten“ die Rede. Handelt es sich hier wirklich nur um „Geräte“ oder sind damit Lüftungsanlagen pro Klassenzimmer gemeint? Frau Berchtold monierte ebenfalls, dass keine Darstellung dieser „Geräte“ in den Unterlagen ist. Diese „Geräte“ – zwei pro Klassenzimmer werden gebraucht –werden mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Damit sind sie auch wartungsintensiv, weil die Feuchtigkeit in der Warmluft teilweise kondensiert, was zu Schimmelbildung führen kann.
  • Warum ist der Bedarf für die jetzige Hammerschmiedschule nicht aufgeführt? Wir haben jetzt die Pandemie, für die wir Lüftungen in den Klassenzimmern beschließen sollen. Ist es verantwortungsvoll, dass wir die größte Schule nicht versorgen, obwohl die Zeitschiene für die Fertigstellung des Um- und Neubaus ab heute mindestens 3-5 Jahre beträgt?
    Natürlich würde dies eine große finanzielle Belastung sein für eine Übergangslösung bis der Neubau fertiggestellt ist, aber wir sollten konsistent sein in unseren Beschlüssen, und die Kinder in der Hammerschmiedschule nicht auf Jahre ausschließen und damit gefährden. Ich habe an die Verantwortung des Bürgermeisters für die Gesundheit der Schulkinder und Lehrer appelliert. Rudi Seibt hat dazu angemerkt, dass ca. die Hälfte der Klassenzimmer nur umgebaut werden; dort wäre ein Einbau dieser Lüftungsgeräte sinnvoll.
    Am Ende wurde die Hammerschmiedschule nicht in die Versorgung mit dezentralen Lüftungsgeräten aufgenommen.

TOP 11 / 19. Änderung Bebauungsplan Nr. 19A für Gemeinbedarfsflächen, Billigungsbeschluss

  • Was ist mit dem Baumbestand am Josef-Bromberger-Weg? Sie sind als „bestehende Bäume“ in der Satzung eingetragen – bleiben diese erhalten? Frau Leonhard hat erläutert, dass diese Bäume außerhalb des Bebauungsplans stehen und nicht angetastet werden.
  • Sind alle Bäume entlang der Sauerlacher Straße als „zu erhaltend“ festgelegt? Es fehlt ein Baumbestandsplan, aus dem hervorgeht, welche Bäume erhalten und welche gefällt werden sollen.
  • Warum sind die Bäume auf der Ostseite des Areals nicht als „zu erhaltend“ gekennzeichnet, obwohl das Baufeld dies zulassen würde?
    In der Diskussion informierte Frau Leonhard, dass ein Teil der Bäume aufgrund von Baumgutachten nicht erhaltenswert sei. Mir als Referent für Umwelt war dies nicht bekannt, obwohl es um etliche große Bäume geht. Bürgermeister Heilinglechner hat für die Zukunft eine frühe Information zugesagt. Frau Leonhard erklärte, dass es nur um einen „Entwurf“ ginge, den der Bauausschuss zu einem späteren Zeitpunkt noch ändern könne. Wir werden also genau hinschauen, gerade was die Parkplatzsituation auf der Ostseite betrifft. Wir können nicht in unserem Klimanotstandsbeschluss die Verkehrswende einfordern, und den Autoverkehr und damit die Parkplätze nicht antasten. Der Parkplatz hinter der Kreissparkasse könnte auch teilweise als Lehrerparkplatz genutzt werden und der Grünstreifen auf der Ostseite des Komplexes mit seinen Bäumen könnte bleiben.
    Rudi Seibt wollte die Südfassade als Fläche für Photovoltaik und dafür den davorstehenden Baum opfern. Die CSU hat gleich auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, dass die Grünen einerseits Bäume erhalten aber andererseits Bäume für mehr Solarstrom opfern wollen. Ich habe daraufhin entgegnet, dass dies bisher die Einzelmeinung von Rudi Seibt sei und dass es in der Fraktion noch keine abschließende Haltung dazu gebe.

TOP 12 / Antrag auf Aufstellung Bebauungsplan für Fl-Nr. 568/1, Gemarkung Weidach

  • Grundsätzlich macht es Sinn, diesen „Außenbereich im Innenbereich“ zu überplanen. Allerdings sollten dann auch die Grundstücke 568 und 573 mit einbezogen werden und nicht nur die kleine Fläche der Grundstücke 568/1/2/3.
  • Es gibt hier verschiedene Ansätze – so könnte neben der beantragten „kleinen Feriensiedlung“ auch eine weitere kleine Fläche für Tiny Houses bis zum Waldkindergarten entstehen und auf den danebenliegenden großen Flächen Wohnbebauung.
  • Deshalb sollten wir nicht vorschnell dem Antrag zustimmen sondern das Gespräch mit dem Antragsteller suchen – dieser Bebauungsplan wäre ein weiterer Kandidat für Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN).
  • Als Nebeneffekt wäre auch der jetzt im Außenbereich angesiedelte Waldkindergarten einbezogen und damit den irrsinnigen Auflagen des LRA entzogen.

Das Gremium einigte sich dann auf Ablehnung des Antrags, was voraussichtlich zu weiteren Gesprächen führen wird.

TOP 13 / Antrag auf Änderung der Bebauungspläne Nr. 32c und 32c/1, westlich Geltinger Straße

  • Wir können den Vorschlägen für die Gestaltung des Bebauungsplans nicht einfach zustimmen – die Höhenentwicklung, der Lärmpegel vom angrenzenden Gewerbegebiet und die mangelhafte Anbindung an öffentliche Einrichtungen sind wichtige Punkte, die es zu klären gibt.
  • Die Frage ist doch, was wir mit diesem Areal machen wollen und können. Solange es als „Sondergebiet für Freizeit und Erholung“ festgesetzt ist, haben wir keine Verwendung gefunden.
  • Wir sollten also nicht vorschnell die Idee der Antragsteller ablehnen, sondern das Gespräch mit ihnen suchen, evtl. sogar hier im Gremium. Vielleicht ergibt sich eine für alle Seiten tragbare Lösung für dieses schwierige Areal.
  • Wir schlagen also vor, die Entscheidung über diesen Antrag zu verschieben.

Das Gremium einigte sich dann ebenso wie beim vorhergehenden Punkt auf Ablehnung des Antrags, was voraussichtlich zu weiteren Gesprächen führen wird.

TOP 14 / Programm zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Antrag auf Förderung einer Sondermaßnahme

Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Kauf der E-Bikes vor der Genehmigung des Förderantrags erfolgte. Frau Leonhard hat dem nicht widersprochen. Ich habe als Einziger den Antrag abgelehnt, weil wir einen Präzedenzfall schaffen, wenn die Bedingungen der Förderrichtlinien nicht eingehalten werden müssen.
Außerdem würde mich interessieren, wie dieser „kleine Fuhrpark E-Räder“ (Formulierung Frau Leonhard) tatsächlich genutzt wird in Zukunft.

TOP 16 / Vergabe von L&L, Ertüchtigung der Zufahrt zum Wertstoffhof

Gibt es hier nicht eine kostengünstigere Lösung, z.B. eine Erneuerung des Asphaltbelags mit einer höheren Deckschicht im Muldenbereich. Bei Starkregen könnte das Wasser wie am Golfplatz in einer Grube aufgefangen und von dort mit einer mobilen Pumpe abgesaugt werden. Frau Leonhard erklärte, dass der Grundwasserspiegel in diesem Bereich so hoch sei, dass ein Abpumpen nach Starkregen nicht helfen wird.

TOP 17 / Fassadensanierung Bürgerhaus Weidach

Die Schrift „Bürgeraus Weidach“ sollte angebracht werden.

Allerdings ist mir aufgestoßen, dass eine ähnliche Lüftlmalerei an der ehemaligen Landwirtschaftsschule, wohl von dem gleichen Künstler, auf Anordnung des Bürgermeisters übermalt wurde. Dabei ist das heutige Archiv mindestens genauso „ortsbildprägend“ wie das Bürgerheus Weidach. Bürgermeister Heilinglechner entgegnete, dass die Darstellung an der Landwirtschaftsschule Motive aus dem Dritten Reich zeigte, die er aus diesem Grund nicht befürwortete.

TOP 18 / Festsetzung der Ablösebeträge für KFZ-Stellplätze

  • Um eine günstige Aufstockung und einen Dachgeschossausbau auch dort zu ermöglichen, wo kein Platz für zusätzlichen Parkraum ist, sollte für diese Fälle der Ablösebetrag bei 15.000 € pro Stellplatz bleiben.
  • Die Ablöse für Behindertenparkplätze sollte hochgesetzt werden, damit mehr Anreiz besteht, solche Parkplätze einzurichten und nicht abzulösen. Das Gremium einigte sich auf die Ablösesumme von 30.000wir für Behindertenparklätze, die deutlich größer sind als normale Parkplätze.

TOP 19 / Festsetzung der Ablösebeträge für Kinderspielplätze

  • Wir sollten nicht nur den Ablösebetrag für Kinderspielplätze regeln, sondern auch die Qualität und die Lage. Deshalb schlagen wir vor, diesen Punkt zurückzustellen und uns an Kinderspielplatzsatzungen von anderen Kommunen zu orientieren.
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Vorschlag für eine Satzung zu machen.

Hier ging es nur um die Ablösesumme und nicht um die Grundsätze, und eine Diskussion über die Festlegung von Qualitäten für Kinderspielplätze fand nicht statt. Allerdings war das Gremium mehrheitlich der Auffassung, dass insgesamt 30.000 € Ablöse für einen 60 m² Spielplatz reichen sollte, um städtische Spielplätze besser auszustatten, anstatt dass Bauträger triste Alibispielplätze einrichten.

 

07.07.2021: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag auf Vorbescheid Neubau Seniorenheim Geltinger Straße – zurückgezogen

Das Grundproblem dieses Antrags: Im B-Plan Nr. 32c ist das Grundstück eben nicht für Wohnzwecke vorgesehen, sondern für Freizeit und Erholung. In der Projektbeschreibung dagegen für ein Senior*innenwohnheim: „Als Projekt geplant ist ein Senior*innenwohnheim, welches ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen mit bedürfnisgerechter Unterstützung fördert und auch den Übergang in eine Langzeitpflege gewährleistet“.
Außerdem ist eine deutlich dichtere und höhere Bebauung geplant als im B-Plan zulässig.
Es bräuchte also zunächst die Änderung des B-Plans bzw. des FNP, um dieses schwierige Grundstück einer Nutzung zuzuführen. Wir begrüßen die kreative Idee, den fehlenden Gehweg an diesem Grundstück auf städtischem Gebiet hinter den großen Bäumen auf eigene Kosten anzulegen.

TOP 4 / Bauantrag auf Errichtung MFH mit TG, Lärchenstr. 7: Antrag auf Abweichung
10 cm schmälere Parkbuchten sind tolerabel, dafür gibt es laut Verwaltung eine breitere Fahrgasse zum besseren Einparken.

TOP 5 / Bauantrag auf Errichtung Wintergarten, Kardinal-Wendel-Str. 41
Eine Genehmigung wäre ein Präzedenzfall für alle Gebäude in diesem B-Plan, deshalb Ablehnung.

TOP 6 / Programm zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Antrag auf Förderung Sondermaßnahme

Wir begrüßen diese Sondermaßnahme, da sie eine Alternative zum Autotaxi darstellt.
Allerdings erinnere ich an die Frage von Frau Heinloth in der letzten Stadtratssitzung, in der wir die Änderung der Richtlinie beschlossen hatten: Auch ein Privathaushalt, der sich vergrößert und überlegt, sich entweder ein Auto oder ein Lastenfahrrad anzuschaffen, ist in einer ähnlichen Situation. Auch dieser Privathaushalt senkt die lokalen CO2-, Schadstoff- und Feinstaub- Emissionen und den Lärm, wenn er anstatt mit einem Auto die Einkäufe mit einem Lasten-Pedelec macht. Obwohl in §3.1.2 der Richtlinien neben Gewerbetreibenden auch Privatpersonen antragsberechtigt sind, können Privathaushalte keine Förderung erhalten. Dies leuchtet nicht unbedingt ein.

TOP 7 / Einbeziehungssatzung Fl.-Nr. 1180 – Festlegung der Planungsgrundlagen
Ich erinnere an die Diskussion zu diesem Punkt in der Mai-BA-Sitzung:

  • Wolfratshausen ist extrem dicht besiedelt, wir haben kaum Platz für unsere Wohnbevölkerung, besonders für diejenigen, die auf günstige Mietwohnungen angewiesen sind, und das werden immer mehr.
    Deshalb müssen wir als Verantwortliche für die Stadtentwicklung sehr sorgsam mit dem noch verfügbaren Boden für Wohnbebauung umgehen es Stadtgebiet. Deshalb muss auch der veraltete Grundsatzbeschluss zur sozialorientierten Bodennutzung neu gefasst werden.
  • Bürgermeister Heilinglechner hat bestätigt, „dass man den städtebaulichen Vertrag im Anschluss beschließen müsse“. Frau Leonhard hat noch hinzugefügt, dass „man zu früh“ für einen Grundsatzbeschluss sei, dass die SoBoN im Gesetz stehen würde und deshalb nicht extra im Beschlussentwurf aufgeführt werden müsse, und dass deshalb „für den jetzigen Beschluss die Formulierung absolut ausreichend sei“.
    Meine Frage dazu: wie soll die SoBoN im städtebaulichen Vertrag formuliert werden?
    Bürgermeister Eibl verwies darauf, dass das Thema SoBoN in einer Stadtratssitzung verhandelt werden müsse und nicht im Bauausschuss.
  • Wir sollen heute die Planungsgrundlagen beschließen.
    Aus den vorliegenden Plänen ergeben sich folgende Fragen:
    1) im nordöstlichen Flächenanteil sind strichlierte Grenzen eingetragen – welche gilt?
       In der Diskussion verabredete man sich, dass der Erwerber des Grundstücks gefragt werden sollte.
    2) in der Vorlage „mögliche Bebauung ist der gesamte östlich der Jochbergstraße liegende Flächenanteil (ca. 1/3 der Gesamtfläche, d.h. ca. 1.000 m²) nicht als Bebauung angeführt. Welche Pläne gibt es dafür? – noch offen; heute geht es nur um die Erschließung.

TOP 8 / Antrag auf Änderung / Aufhebung des B-Plans Weidach Nr. 1
Dieses Gebiet ist schon sehr dicht gebaut und sollte nicht noch mehr verdichtet werden.

TOP 9 / Schulkomplex Hammerschmiedschule – Änderung Ausgabeküche in Mischkostküche
Laut Aussage des Küchen-Fachplaners ist eine Vollküche nicht zeitgemäß und würde zu extremem Aufwand führen.

TOP 10 / Anfragen

  • Zurückschneiden von Hecken – Was ist seit der letzten BA-Sitzung unternommen worden?
    Bürgermeister Eibl und Frau Leonhard verwiesen darauf, dass die Verwaltung überlastet und eine zuständige Person langfristig nicht für den Außendienst einsetzbar sei. Meine Antwort: der Bürgermeister legt die Prioritäten der Arbeit fest und ist damit verantwortlich dafür, dass dieser Zustand anhält.
  • Hinweis auf Radtour-Vorschlag der AG Klimanotstand durch WOR zu guten und weniger guten Beispielen von Gestaltung von Einfriedungen und Freiflächen – zwei Termine, damit alle Stadtratsmitglieder teilnehmen können:
    Sa, 10.07. um 10°°
    Sa, 24.07. um 10°°, Treffpunkt am Weidacher Maibaum.

 

09.06.2021: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag auf Vorbescheid An/Umbau Gebäude Obermarkt 61
Nachdem die Überschreitungen der Baugrenzen nun weggefallen sind, geht es nur um die Gestaltung des Firsts, für die das Landratsamt zuständig ist (Ensembleschutz Altstadt), die wir unproblematisch sehen. Deshalb nun Zustimmung.

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid Errichtung Wintergärten, Stobäusstr. 3-5
Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass diese Wintergärten nicht untergeordnet sind und die Baugrenzen um fast drei Meter überschreiten – einer solchen Überschreitung haben wir bisher nicht zugestimmt. Deshalb Ablehnung.

TOP 6 / Bauantrag auf Neubau Appartmenthaus mit TG, Sauerlacher Straße 10

  • Die Ablöse pro Stellplatz von 15.000 € kommt uns niedrig vor. Wann wurde diese festgelegt?
    Die Auskunft der Verwaltung: der Grundsatzbeschluss wurde im September 2001 gefasst, der jetzt gültige Betrag wurde 2002 festgelegt. Dies scheint uns deutlich zu wenig, und wir wollen wissen, was die Grundlage für die Bestimmung dieses Betrags ist. Da wir aber heute entscheiden müssen über diesen Bauantrag, stellt sich die Frage, warum die Verwaltung den Stadtrat nicht schon längst darauf hingewiesen hat, dass der Ablösebetrag 20 Jahre alt ist und angepasst werden sollte. Nun bleibt uns nichts übrig, als zuzustimmen, was sehr unbefriedigend ist.
  • Nachdem Frau Berchtold den fehlenden Fußweg für die Schüler an dieser Ecke Wettersteinstraße/Sauerlacher Straße angesprochen hat, ging es um die Gefährdung während der Baustellenphase. Meine Einlassung, dass die weite Einfahrt in die Wettersteinstraße zum schnellen Fahren einlädt, wurde mit dem Argument abgetan, dass dort Tempo 30 vorgeschrieben sei und dass dies schon beim Bauantrag für das Appartmenthaus zu thematisieren gewesen wäre. Aber solange dort nicht kontrolliert wird, bleibt die Gefahrenstelle bestehen.

TOP 9 / Aufstellung Bebauungsplan Nr. 84
Wichtige Erklärung zum Verständnis für die Eingaben zu diesem B-Plan:

  • Das Gelände steht der Stadt als Erbschaft zur Verfügung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z.B. dass bis Ende 2021 ein B-Plan für dieses Gebiet beschlossen ist, das eine bestimmte Art der Bebauung vorsieht, die mit dem bevollmächtigten für diese Erbschaft abgesprochen ist. Falls wir also nicht aktiv werden, kann dieser Bevollmächtigte über diese Fläche verfügen und sie fast nach Belieben bebauen; Die Bebauung muss sich nur „einfügen in Art und Maß der Umgebungsbebauung.
  • Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir eine lockere Bebauung im Grünen, ein verkehrsberuhigtes Quartier im Herzen von Wolfratshausen, mit zukünftig hohen Maßstäben an den Energiestandard. Wir stimmen dem Entwurf also gerne zu.
  • Die Brücke über den Gleistrog soll in die TG führen. Laut DB kann sie nicht weiter nach Süden versetzt werden. Um die Situation mit der gegenüberliegenden Garageneinfahrt zu entspannen, könnte sie aber auch ca. 10 m nach Norden versetzt sein. Im Kommentar der Verwaltung heißt es: “Für die Erschließung des Wohngebiets ist die Lage der Brücke etwas südlicher als die Behelfsbrücke aus dem Planfeststellungsverfahren erforderlich, um eine optimale Nutzung zu erreichen.“
    Meine Frage: kann diese „optimale Nutzung“ nicht auch erzielt werden, wenn diese Brücke ca. 10 m nach Norden verlegt wird, um die Garagenausfahrt nicht zu belasten? Ein Blick auf den Plan zeigt, dass eine kleine Verlegung der Brücke nach Norden (ca. 5 m) schon dazu führen würde, dass die Garageneinfahrt nicht mehr betroffen und auch die Einfahrt zur Tiefgarage weiterhin möglich wäre.
  • Hr. Praller bestand darauf, dass nochmals untersucht wird, ob nicht ein Ringschluss der Erschließungsstraße günstiger sei. Die Mehrheit war sich aber einig, dass wir eher mehr Wohneinheiten als mehr Straßenflächen brauchen und schließlich hat nur er und Hr. Kugler (Liste WOR) gegen den Billigungsbeschluss gestimmt.

TOP 10 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen: überdachte Radabstellanlagen am Bahnhof WOR
Zustimmung – wir haben nun Jahre gewartet auf den Ersatz für die völlig unzulänglichen Radabstellmöglichkeiten.

TOP 11 / Vergabe von Lieferungen und Leistungen: Gigabitfähige und durchgängige Glasfaserinfrastruktur für die Schulen
Laut Auskunft der Verwaltung hat die Grundschule Weidach einen normalen DSL-Anschluss; da die Schüler dort nur bis zum dritten Schuljahr lernen, besteht nicht unbedingt die Notwendigkeit für Gigabitleistungen. Deshalb sollte die Grundschule vorerst aufgrund der hohen Erschließungskosten ausgespart werden.

TOP 13 / Anfragen

Die Vegetation hat stark ausgetrieben, und aus vielen Grundstücken ragen Hecken und verengen den Weg.
Bitte veranlassen Sie das Zurückschneiden von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteigen, Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet.
Auch Frau Berchtold unterstützte diese Bitte; der Bürgermeister versprach, hier nachzufassen.

20.05.2021: Stadtratssitzung / Jahresbericht Jugendreferentin Jenny Layton

Hier der sehr informative Bericht 

12.05.2021: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid Anbau an Gebäude Leitenweg 38

  • Beide Varianten sind möglich.
  • Die Verwaltung wird gebeten, wie bisher auf unseren Klimanotstandsbeschluss hinzuweisen und die Antragstellenden zu bitten, selbst Klimaschutzmaßnahmen zu realisieren.

TOP 5 / Antrag auf Vorbescheid Neubau MFH mit TG Am Waldrand 26

  • Alle drei Varianten sind möglich; wir bevorzugen Variante drei, weil sie aufgelockert ist und ca. 15 % mehr Wohnfläche bietet als die beiden anderen Varianten.
  • Wie in der Vorbesprechung diskutiert, sollten alle Fraktionen die Bauherrin anschreiben und sie darauf hinweisen, dass die Baumreihe zum Gelände des Stadions erhalten bleiben muss.
  • Im Protokoll sollte vermerkt werden, dass die zukünftigen Mieter den Lärm aus dem Stadion tolerieren müssen.
  • Die Verwaltung wird gebeten, wie bisher auf unseren Klimanotstandsbeschluss hinzuweisen und die Antragstellenden zu bitten, selbst Klimaschutzmaßnahmen zu realisieren. – Der Bürgermeister hat ein entsprechendes Empfehlungsschreiben der Verwaltung zugesagt.

TOP 6 / Antrag auf Nutzungsänderung Klassenzimmer in Hort, Kardinal-Wendel-Str.96
Frage: müssen Zuschüsse für den Klassenraum zurückgezahlt werden bzw. wie wurde bei der ersten Nutzungsänderung verfahren?
Laut Antwort von Hr.Wenig sind die Zuschüsse für Schulräume geringfügig höher als die für Horträume; allerdings kann erst nach Abschluss des Schulprojekts am Hammerschmiedweg eine endgültige Aussage gemacht werden.

TOP 7 / Antrag auf Nutzungsänderung zweier Gruppenräume in Hort, Josef-Bromberger-Weg 1

Auch bei diesem TOP wäre interessant, ob Zuschüsse für den Bau des Jugendhauses bezogen wurden und ob diese zurückgezahlt werden müssen.

  • Der „Cliquenraum“ mit 15,4 m² und der „Band-Übungsraum“ mit 29,6 m² sollen in Horträume umgewidmet werden. Was sagen die betroffenen Jugendlichen dazu?
    Die Jugendlichen wurden nicht befragt laut Auskunft des Bürgermeisters; allerdings hat sich die Band schon vor sechs Jahren aufgelöst.

TOP 8 / Bauantrag Erweiterung Feuerwehrgerätehaus, Weidacher Hauptstraße 32

  • Wir begrüßen die Ausführung in Holzbauweise und mit einer PV-Anlage auf dem Dach als Teil der CO2-Einsparung unseres Klimanotstands-Beschlusses.
    Die Planer hatten nur die Möglichkeit vorgesehen, dass auf dem Dach eine PV-Anlage platziert wird; entscheiden muss der Stadtrat! Vor dem Hintergrund unseres Klimanotstandsbeschluss müsste die Entscheidung klar für eine PV-Anlage ausfallen, auch wegen der Vorbildfunktion der Stadt.
  • Auf der Ostseite falle zwei große Bäume und auf der Nordseite ein Baum weg. Wo und in welchem Umfang sind Ersatzpflanzungen geplant? Die Stadt hat hier eine Vorbildfunktion.
    Der Kinderspielplatz auf der Südseite bietet sich an, dort könnten als Schattenspender gut Walnussbäume oder Esskastanienbäume gepflanzt werden
    Bürgermeister Heilinglechner betonte auch die Vorbildfunktion der Stadt bei Bauvorhaben und bestätigte, dass Nachpflanzungen gemacht werden. Allerdings verwies er auf den beschränkten Platz des nun kleineren Kinderspielplatzes.

TOP 11 / Antrag auf Aufstellung Bebauungsplan für Grundstück Fl.-Nr. 1298/7

Zustimmung für dieses „Sondergebiet Demenzzentrum“, damit unsere Senior*innen in Wolfratshausen bleiben können!

TOP 12 / Antrag auf Erlass Einbeziehungssatzung für Teilfläche Grundstück Fl.-Nr. 1180

  • Wir müssen uns langfristig Gedanken machen, wie wir dieses letzte innerstädtische freie Fläche entwickeln wollen, falls der Eigentümer zustimmt: Im Süden die kleinteilige Wohnbebauung, im Norden an der Königsdorfer Straße Mischgebiet. Der Übergang sollte auch mit einer dichteren Bebauung möglich sein, unter Beachtung der Verkehrsproblematik.
  • Das Grundstück ist von der DB als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen und kann deshalb frühestens 2028 anderweitig genutzt werden, falls die Baustellenfläche nicht verlegt wird. Wir sollten uns Zeit lassen mit der Umwidmung und dem städtebaulichen Vertrag.
  • Umwandlung landwirtschaftlich genutzte Fläche (Außenbereich im Innenbereich) in Fläche für Wohnbedarf, d.h. deutliche Planungswertsteigerung. Dies muss sich auch im städtebaulichen Vertrag niederschlagen. Geretsried hat es vorgemacht: 30 % der Wohnfläche einkommensorientiert geförderter Wohnungsbau, 30 % vergünstigte Mietwohnungen und 40 % für Durchschnittsbürger bezahlbare Eigentumswohnungen.
    Im Beschlussentwurf, Punkt 3, städtebaulicher Vertrag muss deshalb eine rechtssichere Formulierung gefunden werden, die die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) einbezieht.
    Es bestand Einvernehmen, dass eine generelle Lösung und keine Einzelfalllösung angestrebt wird für die Handhabung von Planungswertsteigerungen in städtebaulichen Verträgen. Diese Lösung wird laut Bürgermeister Heilinglechner im Stadtrat beschlossen werden. Frau Leonhard verwies auf gesetzliche Vorgaben, die eine eigene Erwähnung im Beschluss unnötig machen.
  • Inwieweit können wir hier über den städtebaulichen Vertrag Solartechnik auf den Dächern vorschreiben?
    Die CSU/Hr. Eibl bezeichnete dies als „Erpressung“, mindestens als „Nötigung“, während ich auf die vom CSU-Ministerpräsidenten Söder in Aussicht gestellte PV-Pflicht auf allen Neubaudächern verwies, die genauso einzuordnen wäre. In einem städtebaulichen Vertrag seien beide Seiten frei. Frau Leonhard verneinte die Möglichkeit, diese Forderung reinzuschreiben, weil die gesetzliche Grundlage fehle – das zweifle ich an. Wenn wir es ernst meinen mit der Energiewende und unserem ehrgeizigen Energienutzungsplan, kommen wir um diese Maßnahme nicht rum!

10.03.21: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / HH 2021 – Erlass einer Haushaltssatzung
Persönliche Erklärung:
Wir haben vor 1 ½ Jahren mit großer Mehrheit beschlossen, „dass wir die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkennen und feststellen, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen.

Die Ausrufung des Klimanotstandes ist nicht nur eine Entscheidung mit Signalwirkung und ein Bekenntnis zu den kommenden Generationen, sondern bildet die Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen in Wolfratshausen schneller umzusetzen und dafür benötigte Geldmittel umzuwidmen.

Alle zukünftigen Beschlüsse des Stadtrates und alles zukünftige Verwaltungshandeln sollen sich an dieser Aufgabe orientieren.“
Als Referent für Umwelt und Klima muss ich feststellen, dass im HH 2021 kein Cent mehr zur Verfügung gestellt wird für den Klimaschutz im Vergleich zu dem HH vor diesem Klimanotstandsbeschluss. Dies halte ich für ein völlig falsches Signal an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Deshalb werde ich heute den vorgelegten HH ablehnen.Die üblichen Haushaltsreden wurden abgesagt, wegen der Pandemie – nur der Bürgermeister hielt ein längeres Referat zur Haushaltssituation. Schade, dass diese für die politische Gestaltung der Stadt in 2021 wesentliche Gelegenheit nicht zu grundsätzlichen Aussagen der Fraktionen genutzt wurde.

Rudi Seibt hat den Fraktionsbeitrag zum Thema Einsparung Neubau Aula (Einsparmodul 4) gemacht:
Im Rahmen der Entscheidung zur Beschleunigung der Schulplanung begrüßen wir natürlich eine geräuscharme Verabschiedung der Einsparmaßnahmen, um die späten Erkenntnisse bei CSU/WL nicht zum Thema zu machen. Insoweit unterstützt unsere Fraktion die Idee Ihres interfraktionellen Einigungspapiers, wie heute umfangreich (ergänzend: in unserer Fraktion)  diskutiert.
Gleichwohl habe ich, haben wir, einen Einwand zu Punkt 4.
Die weiteren von mir im Dezember 20 aufgezeigten Optimierungsideen in der Technik-Ausstattung stehen jetzt nicht zur Debatte.
Das Einsparungsmodul 4 hat zur Entscheidung JETZT noch keine Dringlichkeit, die realen Einsparungskosten sind durch die Verknüpfungen zu den anderen baulichen Änderungen eher noch unsicher.
Die Einsparung der Tiefgarage hat durch den damit verbundenen Entfall des Fluchttreppenhauses KG-EG direkten Einfluss auf die Anbindung an BT4.
Der jetzige Zugang von BT2 zur jetzigen Aula ist nicht höhengleich und durch den Plattformlift nur begrenzt kompensiert. Der k+p-Plan Vorentwurf EG zeigt diese Höhensituation gut auf. Die Höhenentwicklung von BT4 muss auf einen späteren Ersatzbau der Aula Rücksicht nehmen, ein Höhensprung wird also auch zwischen alter Aula und BT4 entstehen, wenn die alte Aula bleibt.
Die Entwicklung der Anzahl Lernende/Eltern als Nutzer der Aula wird weiter wachsen, der jetzt schon enge Platz wird also noch enger werden.
Wenn dann der neue Satellit (fast) gebaut ist und die Planung für BT4 fortschreitet, wissen wir alle mehr zu den Zahlen, Geld wie Kunden. Dann können wir entscheiden was wie mit der Aula geschehen soll. Dann ist auch die Verkleinerung / Veränderung des Bauvolumens wie mit k+p und Hr. Wenig im Dezember diskutiert und Ihnen als Skizzen von mir vorliegend eine mögliche Kostenminderung.
Es gab zwei Gegenstimmen zum HH2021 aus unserer Fraktion: Rudi Seibt und ich.

TOP 4 / Antrag der SPD/FDP: Lifestream von Sitzungen des Stadtrats

Die Erfahrungen von  Pfaffenhofen haben gezeigt, dass sich die Übertragung der Ratssitzungen ins Netz lohnt – bei interessanten Themen kommen 1000 Menschen dazu. Die Vorstellung, Kommunalpolitik könnte wie vor 30 Jahren so ablaufen, dass der Bürger/die Bürgerin Bittsteller ist, die froh sein kann, wenn sie informiert wird, ist wirklich überholt. Leider konnte der Antrag nur mühsam gerettet werden durch große Kompromissfähigkeit der SPD/FDP. Andererseits zeigt dies – wie bei unserem Antrag zur Diskussion der Beteiligungsplattform CONSUL – wie konservativ dieser Stadtrat ist.

TOP 5 / Antrag CSU/Liste WOR: Aufhebung der Beschlüsse  vom 18.11.2020 und 09.02.2021

Mein Hauptanliegen für die damalige Unterstützung des mit 13:12 knappen Beschlusses vom 18.11.20, die Alternative Fraas oberflächlich und in einem sehr kurzen zeitrahmen prüfen zu lassen, bestand darin, eine Spaltung des Stadtrats wie bei der Causa Loisachhalle zu vermeiden. Wenn von einer unabhängigen Stelle die beiden Konzepte gegeneinandergestellt wurden, gibt es keinen Anlass, an der Entscheidung zu zweifeln. Und als Nebeneffekt wurden die Investkosten verglichen und wir haben eine Argumentation gegenüber der Öffentlichkeit für die Schulbaukosten, die unseren Haushalt in den nächsten 5 Jahren dominieren werden.

TOP 6 / Antrag CSU/Liste WOR: Prüfung Hybridbauweise Schulprojekt Hammerschmiedweg

Ich habe schon Mitte 2018 im BA darum gebeten, dass die Alternative ‚Holzbau‘ für die Neubauten untersucht wird. Am 11.09.2019 wurde dann zur Bauart beschlossen:
„Die ‚Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Wolfratshausen am Hammerschmiedweg‘ soll in den tragenden und aussteifenden Bauteilen in Massivbau erstellt werden. Die Ausführung von Ausstattungsdetails und nicht tragender Details in Holzbau ist ständig zu prüfen, und vorrangig zu planen.
Wir freuen uns natürlich, dass nun auch andere Fraktionen auf diese Idee kommen, die schon Beschlusslage seit 2019 ist.

TOP 7 / Beschluss über Einsparungen beim Schulprojekt Hammerschmiedweg

Zum Einsparmodul 4 / nur Sanierung des Bestandes bei der Aula, kein Neubau:
Im Sachverhalt ist aufgeführt, dass mit der zukünftigen größeren Schülerzahl die Aula zu klein ist. Wir sollten uns deshalb offen lassen, ob wir in zwei Jahren nicht doch eine neue Aula bauen, die den Bedürfnissen der Schüler gerecht wird. Diese Zeit haben wir, da zuerst der Satellit verwirklicht wird. Die Planungen für den Aulabereich sollten wir entsprechend zurückstellen. Dies war auch Konsens mit dem Bürgermeister, und so konnten wir der Vorlage zustimmen.

TOP 8 / Planfeststellungsverfahren S7
Keine Anerkennung der Antworten des Vorhabenträgers, nur Kenntnisnahme – deshalb unproblematisch.

TOP 9 / Bekanntmachungen
Es lagen umfangreiche Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen zum Thema Radverkehr und zum Energiebericht der Verwaltung vor, die wir erst auswerten müssen.

09.12.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Antrag auf Abbruch Garage und Neubau Doppeltgarage, Kardinal-Wendel-Str. 41

Im Sachverhalt ist dargestellt, dass die Bestandsgarage nur einen Stauraum zwischen 4,05 und 4,79 m aufweist, der Bebauungsplan fordert aber 5 m. Da es sich um einen Neubau handelt, muss der Stauraum eingehalten werden. D.h. die Doppeltgarage muss ca. 1 m weg von der Straße verschoben werden, was unproblematisch sein sollte. Die Reduzierung des Stauraums lehnen wir ab, um sicherzustellen, dass es sich wirklich um „Stauraum“ handelt.

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid Neubau MFH, Gartenstr. 19

Der Antrag ist immer noch abzulehnen, weil u.a.

durch die beantragte Drehung des Gebäudekörpers massiv außerhalb des Baufensters liegt und deshalb eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist, wie im Sachverhalt ausgeführt

  • ·       unabhängig von der beantragten Drehung des Baukörpers der Neubau mit den Wintergärten das Baufenster um 22%, ohne diese immer noch um11 % vergrößert, d.h. eine deutlich massivere Bebauung als im B-Plan zugelassen aufweist
  • ·       die Wintergärten keine untergeordneten Bauteile mehr sind, weil sie ca. 50% und nicht nur 33% der Hauslänge in Anspruch nehmen, wie im B-Plan vorgegeben
  • ·       das Dachgeschoß ein Vollgeschoß darstellt laut Sachverhalt und im B-Plan nur 2 Vollgeschoße zulässig sind

Wir haben dieses Vorhaben in der Vergangenheit abgelehnt, weil es weil zu massiv ist und sollten weiter dabei bleiben. Es kann nicht sein, dass Bauträger hier Gewinnmaximierung auf Kosten des Ortsbildes betreiben und den B-Plan ignorieren.

TOP 5 / Antrag Vorbescheid Neubau MFHs und TG, Mühlpointweg 31-33

  • ·       Wir haben im November beschlossen, den Schulstandort Weidach zu erhalten. Nun wäre es sinnvoll, hinter der Schule Erweiterungsmöglichkeiten für z.B. eine Turnhalle oder kostengünstigen Wohnraum zu haben. Dazu bräuchten wir aber eine Satzung, die ein Vorkaufsrecht der Stadt vorsieht, was inzwischen rechtlich möglich ist für solche städtebaulichen Entwicklungsziele. Unsere Fraktion wird dazu aktiv werden.
  • ·       Alle drei Vorschläge sind genehmigungsfähig, wir würden die Variante eins nicht empfehlen, weil wegen der Walmdächer mit einer Dachneigung von 20° Fotovoltaik ungünstiger ist.
  • ·       Wir schlagen vor, den Antragsteller unter Hinweis auf unseren Klimanotstandsbeschluss zu bitten, dieses Vorhaben in Passivbauweise, mit Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Heizung auszuführen, um den Herausforderungen der Klimakrise gerecht zu werden.

TOP 6 / Bauantrag Nutzungsänderung und Entfristung Untermarkt 65-67

Die stationäre Jugendhilfe Jonas Better Place GmbH und die Klecks Schule der Fantasie sind Vorzeigeprojekte für unsere Stadt und sollten deshalb unterstützt werden.

Wir stimmen der Nutzungsänderung zu, sollten aber an einer sinnvollen Befristung festhalten, um zukünftige Entwicklungen beeinflussen zu können.

TOP 7 / Bauantrag Erweiterung und Umbau Gewerbekomplex, Hans-Urmiller-Ring 54

Die laut B-Plan maximal mögliche Anzahl von 2 Betriebswohnungen ist schon vorhanden. Nun will der Antragsteller vier „Personalräume“, die wir in 2014 genehmigt hatten als Abweichung, erweitern und zum „Wohnen/Schlafen“ nutzen. Ist dies zulässig? Es geht nicht um 4 m² größere Räume, sondern um eine Nutzungsänderung!

Frau Trinkl hat erläutert, dass dieses „wohnen/schlafen“ vom Antragsteller so erklärt wurde, dass die Beschäftigten dort auch manchmal übernachten, es sich also nicht um dauerhaftes wohnen handelt.
Damit ist der Antrag zustimmungsfähig.

TOP 8 / Sanierung Denkmal Sauerlacher Str. 15

Nachdem das Denkmalamt laut Pressebericht sehr zufrieden ist mit der vom Antragsteller vorgestellten Lösung, sollten wir zustimmen, um den inzwischen jahrzehntealten Verfall des historischen Krankenhauses zu beenden.

TOP 9 / 7. Änderung B-Plan Nr. 9 für zwei Grundstücke nördlich der Heidestraße

Wir werden dem Billigungsbeschluss nicht zustimmen, weil auf diesen Grundstücken ohne Not etliche Kiefern und andere Bäume wegfallen sollen. Wir haben den Klimanotstands ausgerufen – da kann es doch nicht sein, dass Bäume, die weit genug vom Baufenster stehen, mit der Begründung gestrichen werden, dass evtl. Äste an die Hauswand schlagen könnten.

Die Bürgervereinigung führte an, dass der BN keine Einwendungen gebracht hatte gegen den Wegfall dieser Bäume und dass sie deshalb keinen Grund mehr sehen für eine Ablehnung. So blieb es bei den beiden Gegenstimmen unserer Fraktion.

TOP 10 / Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Weidach – Entwurfsgenehmigung mit Kostenschätzung

2.5 Mio € für den Um- und Anbau scheinen sehr hoch zu sein, verglichen mit den Baukosten für ein EFH.

Wie begründen sich diese hohen Kosten, im Vergleich zu einem Privathaus immerhin um den Faktor fünf höher?

TOP 11 / Erstellung einer energieeffizienten Heizzentrale für Gebäudekomplex ehemalige Landwirtschaftsschule
– Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsrechnung

Aufgrund unseres Nachfassens liegen inzwischen die Energieausweise vor und zeigen, dass das schon 2015 gekaufte Gebäude Bahnhofstraße 14, die ehemaligen Landwirtschaftsschule, mit 290 kWh/m² und Jahr extrem viel Energie verbraucht. Warum wurde dies in den vergangenen Jahren nicht thematisiert und angegangen?

  • Es geht nicht um günstige Investkosten, sondern die Lebenszykluskosten sind der wesentliche Punkt!

Wir können die Wirtschaftlichkeitsberechnung erst kommentieren, wenn die Zahlen vorliegen; allerdings scheint bei dem kleinen BHKW mit 9 kW elektrischer und 20 kW thermischer Leistung das Ergebnis fraglich: Können damit 40 % des Wärmebedarfs des Gebäudekomplexes im Jahr gedeckt werden, so dass die Pelletheizung nur noch 60 % decken muss?

TOP 12 / Antrag Umsetzung des Wasserspielgerätes , Kinderspielplatz hinter der Mehrzweckhalle Farchet

  • ·       Zur Historie: Vor sechs Jahren machte eine Müttergruppe in Farchet eine Umfrage in den sozialen Medien, mit welchen Spielgeräten dieser Spielplatz hergerichtet werden sollte, ohne Auflistung von Spielgeräten. Das Ergebnis: an erster Stelle wurde ein Wasserspielgerät vorgeschlagen. Diesen Vorschlag wollte die Elterngruppe seither umsetzen. Das Piratenschiff wurde dann als erster Schritt unter tatkräftiger Mithilfe dieser Gruppe montiert. Es geht also darum, ob wir als Ausschuss Initiativen aus der Bevölkerung unterstützen oder ablehnen, im Besondern, wenn sie keine Zusatzausgaben verursachen.
  • ·       Es geht hier offensichtlich um Grundsätzliches: Wollen wir, wie viele anderen Kommunen, den Kleinkindern ein Möglichkeit zum Matschen geben, wie es sich viele Mütter wünschen, oder meinen wir, die Mütter sollten mit ihren Kleinen zur Isar gehen, die von der Mehrzweckhalle immerhin 550 m (am Zusammenfluss mit dem Kanal) bzw. mehr als 1 km (nordöstlich Waldram) weg ist. Die heutigen Mütter sind da klar: sie wollen ein Wasserspielgerät, an dem ihre Kleinen ungefährdet und ungefährlich spielen können.
  • ·       Ich möchte nicht im Detail auf die Einwendungen der Verwaltung eingehen, die übrigens eine detaillierte inhaltliche Prüfung darstellen, die nach unserer Geschäftsordnung nicht stattzufinden hat. München und andere Städte haben offensichtlich solche Bedenken nicht und stellen Wasserspielgeräte in großer Anzahl auf.
  • ·       Zu den Kosten: Im Sachverhalt ist von Gesamtkosten in Höhe von 41.866 € die Rede; wenn die Mithilfe der Elterngruppe bei der Aufstellung des Zauns mit 30 % der Zaunkosten angenommen werden, können ca. 4.000 € gespart werden. Die im HH 2020 eingestellten Mittel in Höhe von 40.000 € für die Fertigstellung des Spielplatzes werden also nicht aufgebraucht.
  • Spielplätze gehören zu kommunalen Pflichtaufgaben und das Budget wird eingehalten; wir bitten deshalb um Unterstützung unseres Antrags.

In der Diskussion zeigte sich, dass die anderen Fraktionen nicht gewillt waren, dem Wunsch der jungen Mütter und Väter zu entsprechen, obwohl der Kostenunterschied zwischen dem Wasserspielgerät incl. Anschluss ans Trinkwassernetz und einem noch zu besorgenden Multifunktionsspielgerät überschaubar ist. Schade, so wurde der Antrag gegen unsere beiden Stimmen abgelehnt.

07.10.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Bauantrag Umbau Bahnhofstr. 23/23a – Befreiung Parkplätze
• In der Vorbesprechung haben wir anhand des Bebauungsplans festgestellt, dass fasst die Hälfte der Fläche, auf der diese Parkplätze genehmigt werden sollen, der Stadt und nicht dem Bauherrn gehört. D.h. es wird auf jeden Fall zu Diskussionen über diese Flächen und die Lage der Parkplätze und des Gehwegs kommen.
• Die Sicherheit der Fußgänger hat für uns absolute Priorität. Deshalb soll der Gehweg nicht entlang der Straße verlaufen, sondern entlang der Häuser. Alle, die in die Post wollen, nutzen den Weg entlang der Häuser – leider ist er nicht inklusionstauglich, weil an der Zufahrt zum Hinterhof des Hauses eine Kante ist. Dort müssen Menschen mit Gehbehinderung einen Bogen machen und auf den Gehweg an der Straße ausweichen.
• Der Gehweg muss die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 2.5 m haben und sollte entlang des Hauses verlaufen, also auf dem Grundstück des Bauherrn. Dies muss Ziel der Verhandlungen mit dem Grundstücksbesitzer sein.
Der Antrag musste abgelehnt werden, weil wir sonst die Fristen für unsere Stellungnahme („Fiktion“) nicht eingehalten hätten. Nur die Bürgervereinigung stimmte dafür, auch der Bürgermeister war dagegen. Nun sind wir gespannt, was die Verhandlungen mit dem Antragsteller ergeben …

TOP 5 / Antrag Vorbescheid Neubau EFH Törringstr. 21
• Nur ca. 10 % der beantragten Baufläche liegt innerhalb des Baufensters, das der Bebauungsplan vorgibt.
• Bisher haben wir grundsätzlich alle Gebäude, die mehr als 1.5 m aus dem Baufenster ragen, abgelehnt. Wenn wir nun diesen massiven Abweichungen zustimmen, können wir bei diesem Bebauungsplan bei Überschreitung der Baugrenzen nicht mehr nein sagen.
Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Der Antrag wurde auch einstimmig abgelehnt.

TOP 6 / Planung energieeffiziente Heizungsanlage ehem. Landwirtschaftsschule
Die Vorstellung der Pläne für eine Wärmeversorgung zum Areal Bahnhofstraße 12-14 war interessant, hat aber eine Menge Fragen aufgeworfen:
• Ein kleines Erdgas-BHKW als Basisversorgung und 2x 150kW Pellet. Der Nutzen des (teuren) BHKW blieb völlig unklar.
• Keine Solarthermie weil die angeblich unzuverlässige Wärme liefere, aber ein 8.000-Liter Wärmespeicher für das BHKW
• Wenn Photovoltaik, dann nur für den Eigenstrombedarf, weil sonst die Wirtschaftlichkeit leidet.
Wo bleibt das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Energiewende?

• Keine Angabe zum Warmwasserbedarf des Areals
Herr Hofner und Herr Schumacher (IB Schumacher) konnte die Frage nach den Energieausweisen der Gebäude nicht beantworten, obwohl diese Basis der Wärmeversorgung sind. Die von Rudi Seibt erbetene nachträgliche Zusendung der sowieso vorhandenen Energieausweise an alle Ausschussmitglieder wurde durch K.H. abgelehnt – Rudi könne ja die Energieausweise im Rathaus einsehen.
Wir wollen nun dafür sorgen, dass die Energieausweise aller städtischen Gebäude auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden, wie das eigentlich schon Jahre Pflicht ist (zumindest Aushang „im Eingangsbereich“).

TOP 7 / Dynamische Fahrgastinformationssysteme – Bedarfsfeststellung Haltestellen
• Die Arbeitsgruppe Stadtbus möchte vor allem die Attraktivität des Stadtbusses erhöhen. Die Sichtbarkeit der Abfahrtszeiten ist da ein guter Anreiz. Wir sollten also zuerst besprechen, nach welchen Kriterien wir die Haltestellen auswählen, die mit elektronischen Anzeigern ausgerüstet werden sollen. Die AG Stadtbus hat sich dafür entschieden, die Fahrgastfrequenz als Grundlage zu nehmen.
• Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass der Bahnhof als Pilotprojekt auf jeden Fall realisiert wird, d.h. auch mit einem mittleren Anzeiger für den Stadtbus im Norden. Zusätzlich sollen die fünf frequenzstärksten Stadtbus-Haltestellen mit insgesamt acht kleinen Anzeigern ausgestattet werden, damit die Fahrgäste sehen können, wann der nächste Bus kommt.
• Allerdings geht es auch um die Verbesserung des ÖPNVs, wenn wir die Verkehrswende (und unseren Beschluss zum Klimanotstand!) ernst nehmen. Deshalb sollten wir auch die Attraktivität des MVV nicht aus den Augen verlieren. Der MVV ist Sache des Landkreises, deshalb solle dieser sich auch an der Finanzierung der Anzeiger für den MVV beteiligen und nicht die Kommunen alles bezahlen lassen.
• Der Baulastträger ist klar die Stadt; aber es darf angezweifelt werden, ob dies auch für die Anzeigetafeln des MVV gelten muss, die allein der Werbung und Sichtbarkeit des ÖPNV dienen und nicht der Zugänglichkeit zu den Bussen.
Alle anderen Fraktionen haben nur die Haushaltsberatungen vor Augen und verschließen die Augen vor den Folgen der Klimakrise. Sie haben zwar den Klimanotstand ausgerufen, aber wenn es darum geht, Kosten zu genehmigen, sind ihnen kurzfristige kostengünstige Lösungen wichtiger als die langfristige Sicherung unserer Lebensgrundlagen.
Beschlossen wurde gegen unsere beiden Grünen-Stimmen, dass nur das Pilotprojekt am Bahnhof vorgeschlagen wird. Damit sind die schon mit Rücksicht auf die Kosten abgespeckten Vorschläge der Arbeitsgruppe Stadtbus vom Tisch und eine Werbewirkung für den Stadtbus wird nicht als notwendig erachtet.
Die Frage muss erlaubt sein: wie wollen unsere Stadtrats-Kolleginnen und –Kollegen dafür sorgen, dass die Ziele, zu denen sie sich mit der Ausrufung des Klimanotstandes verpflichtet haben, erreicht werden? Bis 2030 müssen wir CO2-neutral werden – wie soll das gehen, wenn wir den Individualverkehr, der für ca. 30 % des CO2-Ausstoßes im Landkreis verantwortlich ist, nicht drastisch verringern? Welche Maßnahmen schlagen sie vor? Im Klimanotstandsbeschluss haben wir beschlossen, dass wir als Stadtrat die Eindämmung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität ansehen und dass wir dafür benötigte Geldmittel umwidmen.

TOP 8 / Anfragen
Status Klage gegen das Parkdeck Paradiesweg
Im September wurde bekanntgegeben, dass eine Klage ansteht gegen die Errichtung dieses Parkdecks. Wir sollten unbedingt mit der Realisierung weitermachen, damit auch die Umgestaltung des Westufers mit dem Hatzplatz weitergehen kann. Was ist der aktuelle Status?
Bürgermeister Heilinglechner erklärte, dass die Stadt immer noch auf die Klageschrift wartet. So kann ein Projekt natürlich auch verzögert werden – das Beispiel Isarkaufhaus lässt grüßen!
Umgestaltung Westufer und Hatzplatz
Was spricht jetzt noch dagegen, diese Umgestaltung zu planen, um die Verweilqualität in der Altstadt zu steigern? Die Ergebnisse des Wettbewerbs liegen seit Jahren vor, nun müsste noch die Umgestaltung des Hatzplatzes einbezogen werden.
Wir werden wohl einen Antrag stellen müssen im Stadtrat, damit es weiter geht.
Anfrage wegen Ergebnis der Nacht-Geschwindigkeitsmessungen
Vor mehr als einem Monat habe ich angefragt, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet in den neu ausgewiesenen Tempo 30-Strecken gebracht haben. Wir haben diese 30er-Strecken ja aus Lärmschutzgründen vor allem während der Nacht geschaffen; leider wurde in den vorliegenden Messprotokollen kaum Nachtmessungen aufgeführt.
Was ist das Ergebnis der Nachtmessungen, wann werden sie uns weitergegeben?
Bürgermeister Heilinglechner sagte eine Antwort der Verwaltung zu.

Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Günther Eibl erinnerte abschließend daran, dass im Fraktionssprecherkreis verabredet wurde, dass Anfragen vor der Sitzung schriftlich an die Verwaltung gegeben werden. Die Anfrage wegen der Geschwindigkeitsmessungen hätte die Verwaltung schon längst beantworten müssen, deshalb die mündliche Nachfrage.

09.09.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 2 / Antrag auf Abweichung für Terrassenüberdachung, Sudetenstr. 42
Wir haben uns bisher darauf geeinigt, dass wir bei Baugrenzenüberschreitungen eine Grenze von 1.5 m haben – dabei sollten wir bleiben, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Antragsteller möchte 2.7 bzw. 1.9 m über die Baugrenze, also Ablehnung von unserer Seite.

TOP 3 / Antrag auf Vorbescheid für Neubau und Doppeltgarage, Äußere Beuerberger Str. 70
Nachdem der Antragsteller die bisher genehmigten Maße einhält, spricht aus unserer Sicht nichts mehr gegen dieses Vorhaben.

TOP 4 / Antrag auf Änderung und Erweiterung von Außenanlagen, Hans-Urmiller-Ring 50
Ich sehe die starke Aufweitung der LKW-Einfahrt kritisch: Im B-Plan sind „Zufahrten“ mit max. 6 m Breite erlaubt; der Antragsteller möchte an der Grenze 21.5 m und begründet dies mit der Schleppkurve und der Sichtachse und dem gleichzeitigen ein- und Ausfahren zweiter LKWs.
• Wo gibt es ein Problem mit der Sichtachse bei LKWs, wenn keine direkte hohe Bebauung im Wege steht? Ich verstehe das Argument der Schleppkurve, allerdings ist dies nicht neu und sollte auch im ursprünglichen B-Plan berücksichtigt worden sein.
• Warum müssen gleichzeitig 2 LKWs ein- bzw. ausfahren können? Diese Situation ist äußerst unwahrscheinlich und außerdem ist zumutbar, dass der eine LKW 1-2 min wartet, bis die Einfahrt frei ist. Ich sehe auch nicht das Argument, dass durch die unwahrscheinliche gleichzeitige Ein- und Ausfahrt zweier LKWs der Verkehr auf dem Urmillerring reduziert wird. Außerdem wird der zweispurige Ausbau der Zufahrt noch ca. 50 m im Grundstück fortgesetzt. Dafür soll viel Grünfläche geopfert werden – dies ist für mich nicht nachvollziehbar in Zeiten des Klimanotstandes.
• Ich bin deshalb nicht bereit, der Änderung im beantragten Umfang zuzustimmen; eine einspurige Zufahrt und Straßenführung im Gelände mit der notwendigen Aufweitung für die Schleppkurven wäre OK. Was meinen die anderen BA-Mitglieder?
Nach längerer Diskussion wurde der Antrag verabschiedet, gegen die Stimmen der Grünen.

TOP 5 / Neubau Parkhaus, Hans-Urmiller-Ring 55
Da die beantragten Änderungen den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, gibt es keinen Grund für Ablehnung.

TOP 6 / Neubau Apartmenthaus mit TG, Sauerlacher Str. 10
Wir brauchen dringend mehr Bettenkapazität in Wolfratshausen und begrüßen deshalb diesen Antrag. Durch die Änderung von Hotel in Apartmenthaus spart sich der Antragsteller Parkplätze, d.h. die TG kann kleiner werden.

TOP 7 / Tektur Bauantrag Neubau 2 MFH (16 Wohnungen) mit TG und Garagen, Stobäusstr. 5/7
Die beantragten Tekturen sind wohl unkritisch.
Wir wissen, dass vor allem in Farchet die Menschen auf die Bäume, besonders auf die Föhren schauen. In den Baufenstern des B-Plans sind jeweils eine Kiefer als ‚zu erhaltend‘ eingetragen, die weg sind. Ich habe mir die Bäume angeschaut und sie mit den ‚zu erhaltenden‘ im B-Plan verglichen – da fehlen einige, und einige Föhren am Rand könnten gut erhalten werden.

TOP 8 / Anerkennung Satzungsentwurf für B-Plan Nr. 9/7. Änderung, Heidestraße
Mir sind zwei Dinge aufgefallen:
1. Im Sachverhalt ist von einer zulässigen Überschreitung von 75 % bezogen auf die GR(H) die Rede, im entsprechenden § der BauNVO von max. 80 %. Was stimmt?
2. Im Sachverhalt steht, dass die Baufelder bewusst größer dimensioniert wurden als die max. zulässige Grundfläche, um „Spielraum“ zu haben. Deshalb sollten aber keine Bäume geopfert werden müssen in Zeiten des Klimanotstandes. Als Umweltreferent habe ich mir den Baumbestand angeschaut und empfohlen, zusätzlich 9 Bäume zu erhalten. Ich verstehe die Argumentation des Landschaftsarchitekten, dass die beiden Birken an der Heidestraße wegen ihrer allergenen Wirkung nicht erhaltenswert sind. Allerdings sollten die restlichen vier Bäume dieser Baumgruppe erhalten bleiben. Dies kann sogar ohne Veränderung des Baufensters geschehen, weil auch die Kronen dieser Bäume nicht ins Baufenster reichen. Was spricht also dagegen?
Die in DIN 18920, Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen festgelegten 2.5 m Mindestabstand vom Stammfuß werden hier eingehalten.
Die drei Kiefern am nördlichen Rand sollen fallen, weil sie „den Kiefernwald in seiner Gesamtheit nicht beeinträchtigen“. Wir haben ja im angrenzenden Grundstück des B-Plans Nr. 9/6. Änderung nur 5 Kiefern als ‚zu erhaltend‘ festgesetzt, im Grundstück westlich davon weitere 5. Das soll ein Kiefernwald sein? Was spricht hier dagegen, das Baufenster um einen Meter schmaler zu machen, damit diese drei Kiefern stehen bleiben können, wenn das Baufenster sowieso deutlich größer festgelegt werden soll? Die nachfolgende Diskussion zeigte klar das Dilemma einiger Räte: Wenn sie dafür sind, Baumschutz nur über Bebauungspläne und nicht über eine Baumschutzverordnung zu machen, müssten sie bei konkreten Bebauungsplänen Baumschutz beschließen. Dann mit Begriffen wie „sinnvoll“ zu argumentieren, führt kaum zum Ziel, weil der Begriff von jeder Person anders aufgefasst wird. Also müssten objektive Kriterien her, und dazu müsste in Zeiten des Klimanotstands auch gehören, dass Baufenster verändert werden, um große Bäume, die wir für das Kleinklima in der Stadt benötigen, zu erhalten.
Schließlich wurde der Vorschlag, noch fünf weitere Bäume zu erhalten, bei Stimmengleichheit abgelehnt, auch vom Bürgermeister. Übrigens wie damals, als es um Baumschutz durch eine Ortsgestaltungssatzung ging …

TOP 9 / Anerkennung Planentwurf B-Plan Nr. 84, Gleisdreieck
Wir brauchen Wohnraum in Wolfratshausen, und hier kann die Stadt die Nutzung als neues Wohnquartier und die energetischen Randbedingungen festlegen, weil sie als Erbin eingesetzt wurde. Mit den vorliegenden Baukörpern als Reihenhäuser wurden die Vorgeben des Erbverwalters erfüllt, nun müssen wir den B-Plan weiter betreiben.

TOP 11 / Anfragen
Schulkomplex Hammerschmiedschule
Wie stellt sich die Verwaltung das weitere Vorgehen zu diesem großen Bauvorhaben vor?
Was ist der aktuelle Stand der Arbeiten für dieses Projekt?
Laut Bürgermeister Heilinglechner arbeitet das Planungsbüro an den Einsparmöglichkeiten. Wenn diese vorliegen, soll im Stadtrat darüber abgestimmt werden. Erst dann wird die Alternative Fraas wieder ins Spiel kommen. Die Stadträte*innen erhalten mit der Einladung zur kommenden Stadtratssitzung das Protokoll des Treffens und auch die Tabelle mit den Entscheidungsalternativen aus der Klausur.

14.07.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Rathaus Café, Entscheidung über Umfang des Umbaus
• Wir haben uns mehrheitlich für einen Kostendeckel für diese Sanierung von 445.000 € ausgesprochen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unseren Haushalt gebieten ein sparsames Wirtschaften. Deshalb müssen wir gut begründen, wenn wir mehr Geld in die Hand nehmen wollen.
• Alle Fraktionen wollen inzwischen einen attraktiven Treffpunkt an diesem zentralen Platz des Loisach-Westufers und kein Büro. Es geht also heute darum, in welchem Umfang wir eine Nutzung als Café oder Gastronomie im Erdgeschoss finanzieren.
• Der Stadtrat hat sich bisher nicht verpflichtet, im Keller die Bedingungen für eine Produktionseinheit für Backwaren zu schaffen. Dies wäre Sache des zukünftigen Mieters.

• Als Alternativen sehe ich folgende Optionen:
1) In der Kostenschätzung ist der Unterschied zwischen einer einfachen Küche mit weniger als 50 Essen pro Tag und einer großen Küche mit ca. 100 Essen pro Tag nur 75.523 €. Allerdings würde der gesamte Umbau des Kellers zu Lagerräumen und des EG zu einem Gastrobetrieb mit großer Küche 669.345 € kosten, also ca. 225.000 €, 50% mehr als wir beschlossen haben. Wenn wir uns schon für Mehrausgaben entschließen, dann für den großen Wurf, dessen Mehrkosten sich in Grenzen halten.
2) Es gibt auch die Möglichkeit, mit einem engen Vertrag und penibler Überwachung des Umbaufortschritts diese Arbeiten an den potenziellen Mieter zu geben. Inwieweit dies bei einer städtischen Immobilie ein gangbarer Weg ist, muss noch rechtlich geprüft werden. Mit dieser Alterative stünden 400.000 € für den Umbau zur Verfügung, die 45.000 € Haushaltsreste sollten wir für die Überwachung reservieren.
• Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir in diese äußerst missliche Situation nur geraten sind, weil es die Stadt versäumt hat, vor Vertragsunterzeichnung beim Landratsamt prüfen zu lassen, ob der neue Vertragspartner überhaupt eine Schankerlaubnis bekommen kann. Dies hat uns Mietausfälle und sonstige Kosten in der Größenordnung von 100.000 € gekostet und einen bis zur Wiedereröffnung über Jahre leerstehenden zentralen Treffpunkt. Wenn der Mietvertrag weiter gelaufen wäre, wäre diese Umbau eventuell unnötig, weil Bestandsschutz gelten würde.

TOP 5 / Erlass Schulkindergartengebührensatzung
Unsere Fraktion hat nun schon mehrmals angeregt, sozial benachteiligte Familien zu entlasten bei diesen Gebühren. Wir wissen, dass solche Familien selten Anträge auf Beihilfe stellen. Wir werden deshalb die Satzungen von anderen Städten zu Rate ziehen, die soziale Kriterien anwenden, und diese für Wolfratshausen vorschlagen.
Meine Frage, ob der Verwaltung Zahlen vorliegen, wieviele Familien ihre Kinder nicht zum Schulkindergarten anmelden, weil ihnrén die Gebühren zu hoch sind, wurde von Herr Melf nicht abschließend beantwortet.

TOP 6 / Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses
Stellungnahme des Umweltreferenten, der auch für den Stadtbus zuständig ist:
• Der MVV, hat sich stur geweigert, für die Kostenfreiheit seiner Linien abzugehen von der Vorgabe, dass für jede Fahrt ein Ticket vorgelegt werden muss. Außerdem hat er darauf bestanden, dass die Fahrer nicht einbezogen werden, z.B. indem sie spezielle Stadtbus-Tickets kostenlos ausgeben.
• Das Angebot für Senior*innen soll unverändert weitergeführt werden. Hochgerechnet von der bisherigen Inanspruchnahme, kostet uns dieses Ticket ca. 50.000 € brutto im Jahr. Dies sollten uns die Freifahrten innerhalb des Stadtgebiets für unsere Senior*innen wert sein. Der Nettobetrag, also abzüglich der Rückerstattung durch den MVV, kann erst zwei Jahre später ermittelt werden und ist bisher nicht bekannt.
• Die Einführung des 365-€-Schüler-Jahrestickets hat uns als Arbeitsgruppe Stadtbus die Situation deutlich erleichtert: nun erhalten alle Schüler, die mehr als 2 bzw. 3 km von der Schule weg wohnen, dieses Ticket, das für den gesamten MVV-Bereich gilt. Wir sollen also nun nur noch solche Wolfratshauser Schüler versorgen mit Freifahrten innerhalb der Stadt, die keinen Anspruch auf dieses Ticket haben. Damit hält sich der Kreis der Berechtigten in engen Grenzen, ist aber heute nicht zahlenmäßig festzumachen.
• Durch die Festlegung, dass zunächst für die Schüler nur 20 kostenlose Kurzstreckentickets ausgegeben werden, wollen wir erreichen, dass nur ernsthaft Interessierte dieses Angebot nutzen. Anschließend erhalten sie jeweils weitere 60 Tickets. Außerdem soll der Kreis der Berechtigten beschränkt werden durch die Vorgabe, dass ein Ziel wenigstens 3 Haltestellen weiter liegen muss.
• Wir werben also dafür, das kostenlose Schülerticket für den Stadtverkehr für Wolfratshauser Schüler*innen entsprechend dem Beschlussvorschlag weiterzuführen.
Eine kleine textliche Änderung noch zur Klarstellung: die Berechtigten erhalten „Nachschub im Umfang von jeweils maximal 60 Karten“, um auszudrücken, dass je nach Bedarf Karten ausgegeben werden.
• Abschließend bleibt anzumerken, dass wir als Stadtrat jederzeit die Notbremse ziehen können, wenn die Kosten tatsächlich überhand nehmen. Die Arbeitsgruppe Stadtbus wird hier wachsam sein.
Die von der CSU vorgeschlagenen Änderungen zum Beschlussentwurf wurden bis auf die Zahl der weiteren Tickets, die bei 60 bleibt, übernommen.
Ich erinnerte daran, dass die im Beschlussentwurf formulierten Verschärfungen aufgrund der Diskussion in der letzten Stadtratssitzung entstanden. Etliche Stadtratsmitglieder hatten bemängelt, dass der Finanzbedarf quasi ins Unermessliche steigern könnte, wenn alle Schüler dieses Ticket annehmen würden. Allerdings hat sich die Situation durch die Ausgabe der 365-€-Schülertickets sehr entspannt, und nun hat sich eine deutliche Mehrheit des Stadtrats für ein einfacheres Verfahren zur Ausgabe der Schüler-Freifahrkarten entschieden. Ende des Jahres werden wir sehen, wie diese Art Freifahrkarten von den Schülern angenommen wurde.

TOP 7 / Anfragen
A) 5G in Wolfratshausen
Ich beziehe mich auf die Pressemitteilung der Telekom, die den neuen Mobilfunkstandard 5G für Wolfratshausen ankündigte, und den Schriftwechsel zwischen der Verwaltung und der Telekom, den ich als Umweltreferent in Kopie erhielt.
Ich erinnere an das vollmundige Versprechen der Bundesregierung, die Bevölkerung umfassend über 5G zu informieren, vor der Einführung. Dies ist nicht geschehen. Dabei sind inzwischen 48 % der Bürger skeptisch bzw. misstrauisch, was die Gesundheitsgefahren durch die Mobilfunktechnologie und speziell 5G betrifft. Hier muss dringend auch auf kommunaler Ebene informiert werden.
B) Beschlussverfolgung, Bezug Protokoll SR 16.06.2020
In der Bekanntmachung der Verwaltung heute ist zu lesen, dass es in Geretsried doch keine echte Verfolgung der Stadtratsbeschlüsse gibt. Im Juni 2015 habe die Fraktionen der CSU, der SPD und wir im Rahmen der Geschäftsordnungsdiskussion einen Antrag zur Beschlussverfolgung gestellt, der mit Mehrheit verabschiedet wurde:
Antrag: Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung die Verfolgung der Beschlüsse aller Stadtratsgremien seit Mai 2014 in folgender Form im ALLRIS und für die Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen auch auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen:

Beschlussverfolgung Stadtrat Wolfratshausen
/ Nr. / Gremium / Datum / Beschlusstext / aktueller Status / Datum / Kommentar /

Begründung: Die Bay. Gemeindeordnung schreibt fest: „der Gemeinderat überwacht die Stadtverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse.“
Diese Überwachung bzw. Kontrolle der Ausführung unserer Beschlüsse ist ohne eine dokumentierte und aktualisierte Nachverfolgung praktisch unmöglich. Diese Dokumentation ist auch hilfreich für die Arbeit der Verwaltung. Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung nur ungenügend mittels einer rot/gelb/grün Markierung im ALLRIS (rot = überfällig; gelb = in Bearbeitung; grün = erledigt)umgesetzt, die auch nicht aktuell ist. Der Stadtrat kann ohne eine aussagekräftige Beschlussverfolgung, die über eine solche oberflächliche Markierung hinausgeht, kaum ermessen, wo er aktiv werden muss, um wichtige Angelegenheiten entsprechend seinem Beschluss erfolgreich zu Ende zu bringen.
Die Verwaltung ist nun aufgefordert, endliche den Stadtratsbeschluss vom Juni 2015 umzusetzen; insbesondere der Erste Bürgermeister, der für diese Umsetzung laut unserer Geschäftsordnung und der Bayerischen Gemeindeordnung verantwortlich ist.

08.07.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 4 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau MFH Erlenweg 1
Wie von der Verwaltung ausgeführt, soll dieser Bau 14 % mehr Grundfläche haben als der größte Nachbarbau. Wir wollen zwar mehr Bauvolumen zulassen, aber im §34-er Gebiet besteht immer die Gefahr einer Spirale zu immer größeren Bauvolumen. Deshalb sollte sich dieser Neubau auch an dem größten Nachbarbau orientieren. 
Das Vorhaben ist in dieser Größenordnung abzulehnen, was auch mit 0:10 (einstimmig) geschah.

TOP 5 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau MFH Königsdorfer Str. 41
Das Gebäude fügt sich ein, wenn es mit der östlichen Nachbarbebauung, hier Königsdorfer Str. 53, vergleicht. Allerdings liegt dieses Bauvorhaben ja in der sog. „Indianersiedlung“, die das Gebäude an zwei Seiten umfasst. Und in diese Siedlung fügt sich der Bau eben nicht ein. Es ist also eine Ermessensentscheidung.

TOP 6 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau EFH mit Einliegerwohnung Äußere Beuerberger Str. 70
33 % mehr Gebäudegrundfläche im Außenbereich sind für uns nicht genehmigungsfähig.
Im Außenbereich wollen alle sehr restriktiv sein, um unsere Natur zu schützen. Deshalb wurde dieses und die zwei weiteren Vorhaben mit 0:10 Stimmen, also einstimmig, abgelehnt.

TOP 7 / Tektur Außenanlagen, Äußere Beuerberger Str. 72
Auch hier gilt die besondere Sensibilität für den Außenbereich – die Pergola ist eine Terrassenüberdachung und damit zu massiv; wir werden deshalb ablehnen.

TOP 8 / Tektur Außenanlagen, Äußere Beuerberger Str. 74
Auch hier eine massive Erhöhung der Gebäudegrundfläche um 63 % – für uns nicht genehmigungsfähig.

TOP 10 / Bauantrag Erweiterung Tanzschule um Tanzsaal, Geltinger Str. 14
• Dies ist nun der vierte Anlauf; der dritte scheiterte am Ende an der unklaren Darstellung der sieben neuen notwendigen Parkplätze.
• Falls der Antragsteller den Bauantrag nicht zurückzieht und wieder vorlegt, wenn er einen langfristigen Mietvertrag mit dem gegenüberliegenden Parkhaus nachweist, stelle ich den GO-Antrag, den anwesenden Architekten in die Sitzung zu bitten, damit er unsere Fragen beantwortet.
Bürgermeister und Verwaltung und die anderen BA-Mitglieder außer unserer Fraktion wollten nicht, dass der Architekt redet mit dem Argument, dann könnten ja alle kommen. Allerdings ist in den letzten sechs Jahren kein einziger Antrag so oft wieder vorgelegt worden wie dieser.

• Wenn die Frage der Zugänglichkeit der neuen Parkplätze geklärt ist, gibt es für uns keinen grund mehr, gegen dieses Bauvorhaben zu stimmen. Allen anderen Bedingungen haben wir schon zugestimmt.
Der Antrag wurde gegen unsere Stimmen und die Stimmen der BVW mit 4:6 abgelehnt; auch der Bürgermeister stimmte dagegen.

TOP 11 / Bauantrag Errichtung Gewerbeobjekt mit Betriebswohnung, Geltinger Str. 14 d
Dieser Bauantrag ist schon deshalb abzulehnen, weil die zulässige maximale GRZ um fast 40 % überschritten wird. Außerdem gibt es Probleme mit der Lage, Anzahl und den Abmessungen der Stellplätze.

TOP 14 / Anfragen

  1. A) Grabarbeiten in der Sauerlacher Straße – Leerrohre für Glasfaser möglich?
    Im Dezember 2016 antwortete die Verwaltung auf meine erste Anfrage wegen Verlegung von Leerrohren bei Tiefbaumaßnahmen:In der vergangenen Bauausschusssitzung hat sich STR-Mitglied Dr. Schmidt erkundigt, ob bei den von der Energie Südbayern durchgeführten Tiefbaumaßnahmen an der Sauerlacher Straße auch Leerrohre für einen späteren Glasfaserausbau verlegt wurden. Diese Anfrage musste verneint werden, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass den Kommunen derartige Baumaßnahmen nicht frühzeitig, d. h. im Vorjahr bekannt gemacht werden müssen, so dass dann kurzfristig keine Finanzmittel und keine Auftragnehmer zur Verfügung stehen. Derzeit befindet sich eine neue Regelung im Gesetzgebungsverfahren die diese Voraussetzungen ändern soll. Es ist geplant, für ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten, eine Mitverlegungspflicht von Leerrohren bzw. Glasfaserinfrastruktur einzuführen. Die Stadt Wolfratshausen hat sich fristgerecht für die Beantragung von entsprechenden Fördermitteln registrieren lassen. Als erster Schritt werden die geplanten Tiefbaumaßnahmen der Träger öffentlicher Leitungsnetze abgefragt.
    Was ist der aktuelle Stand?
    Die Antwort des Bürgermeisters: es werden tatsächlich Glasfaserleitungen verlegt. Frau Leonhard versicherte zudem, dass die Förderungen beantragt wurden und z.Zt. abgerechnet werden.
  2. B)Sachstand Parkdeck am Paradiesweg
    Was ist der Status der Arbeiten am Projekt Parkhaus Paradiesweg?
    Der Bürgermeister sagte eine Antwort im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.
  3. C)Sachstand Umzug AWO-Demenzzentrum
    Was ist der Status dieses dringenden Projekts?
    Bürgermeister Heilinglechner berichtete, dass intensive Gespräche laufen.

16.06.20: Stadtratssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Genehmigung Protokoll SR-Sitzung vom 18.06.2019
Unter TOP 4, Seite 13/23 im Protokoll, ist der Verlauf der Diskussion nur sehr oberflächlich wiedergegeben. Ich beziehe mich hier nur auf meine Diskussion mit Ihnen, Herr Bürgermeister. Ich habe heute das Band abgehört und schlage folgende Zusätze zum Protokoll vor:
„STR Dr. Schmidt hat zwei Anmerkungen zum RPA-Bericht: Erstens ist der Meinung, dass das Thema Handhabung der Entwässerung des Golfplatzes durch die Stadt öffentlich diskutiert werden sollte. Hier geht es um das Verhältnis Stadtrat – Bürgermeister, nicht um persönliche Belange Betroffener. Zum Bericht des RPA stellt er fest, dass der Bauausschuss nicht über die Kosten des Regenrückhaltebeckens in Höhe von ca. 89.500 € informiert wurde. Der Betrag liege deutlich über den 60.000 €, die der Bürgermeister selbst veranlassen dürfe. Er fragt danach, warum der Bürgermeister den Stadtrat nicht eingeschaltet hat.
In Bezug auf die nicht beantragten Fördermittel für das Stadtarchiv stellt StR Dr. Schmidt zweitens fest, dass der Stadt dadurch schätzungsweise ein Vermögensschaden zwischen 100.000 € bis 300.000 € entstand sei. Nur zufällig sei der Rechnungsprüfungsausschuss auf diesen Vorfall gestoßen, da eine Versicherung 45.000 € bezahlt hatte.
Er erinnert Bürgermeister Heilinglechner daran, dass sie vor mehr als einem Jahr eine Diskussion im Bauausschuss hatten, wo es um die Methoden der Verwaltung ging, wie Förderungen erkannt und beantragt werden. Seine Fraktion wollte ihm damals in einem Fraktionsgespräch mitteilen, dass in Lauf an der Pegnitz ein Grüner Bürgermeister, Benedikt Bisping, ein vorbildliches System der Akquisition und Beantragung von Förderungen in der Verwaltung installiert hat und Ihnen den Kontakt vermitteln. Aber Bürgermeister Heilinglechner wollte nicht mit der Fraktion sprechen. Dr. Schmidt verweist Bürgermeister Herilinglechner auf die Wirtschaft, in der es „due diligence“, also eine Sorgfaltspflicht des Verantwortlichen gibt, in der Stadtverwaltung also von ihm. StR Dr. Schmidt fragt den Bürgermeister, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung und -kontrolle er bei seinem Amtsantritt vorgefunden hatte und wie er damit umgegangen sei. Ferner möchte er von 1. BGM Heilinglechner wissen, wann er erstmals von der Causa Archivförderung erfahren habe und warum er den Stadtrat nicht darüber informiert habe.
1.BGM Heilinglechner antwortet, dass er die bereits bestehenden Maßnahmen übernommen habe. Es werde nun die Vorgehensweise geändert. Der Stadtrat wurde nicht über den Vorfall informiert, weil die Amtsleiter damals davon abgeraten hatten. Die Begründung: Es sei nicht klar, ob ein Vermögensschaden vorliege und wie hoch dieser sei. Fördermittel aus dem Kulturfonds hätten für das Archiv generiert werden können. Die Förderhöhe sei jedoch unklar gewesen. Die interne Abstimmung zwischen den Ämtern wurde versäumt. Die Stadt habe die Versicherung angesprochen und diese habe 45.000 € bezahlt. Die Information hätte an den Stadtrat fließen müssen; die Zahlung war ein Good Will der Versicherung, mit der die Stadt nicht gerechnet habe.
Er stimmt außerdem zu, dass er den Stadtrat über die Höhe der Kosten des Regenrückhaltebeckens hätte informieren sollen.“

Bürgermeister Heilinglechner verwahrte sich gegen diese ausführliche Korrektur, weil sie seiner Meinung nach nicht „beschlussrelevante Punkte“ betraf. Ich fragte daraufhin, ob es nicht wesentlich für das Protokoll sein, dass der Bürgermeister in beiden Fällen zugestimmt habe, dass er den Stadtrat hätte informieren sollen. In der Geschäftsordnung des Stadtrats ist ein „Verlaufsprotokoll“ festgelegt, und die Diskussion um den Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses war sehr wohl „beschlussrelevant“; schließlich ging es um Versäumnisse der Verwaltung, die die Stadt viel Geld gekostet haben. Immerhin haben mit mir vier Stadträte die Zustimmung zu diesem Protokoll verweigert.
Da auch beim nächsten TOP, dem Antrag der CSU-Fraktion zur Beibehaltung des Grundsteueraufkommens, siehe Seite 15 des Protokolls, die Diskussion nur sehr bruchstückhaft wiedergegeben wurde, scheint die Verwaltung die Protokolle kürzer halten zu wollen als vom Stadtrat in der Geschäftsordnung beschlossen. Da müssen wir aufpassen – die Dokumentation des Sitzungsverlaufs und nicht nur der Beschlüsse ist wesentlich, das hat sich in der Vergangenheit gezeigt.
Bürgermeister Heilinglechner hat bestätigt, dass er und Frau Leonhard die Protokolle gegenlesen, aber ohne die Tonaufzeichnung zu Rate zu ziehen. Dies ist gerade bei lange zurückliegenden Sitzungen wie den vorliegenden sehr unbefriedigend.

TOP 10 / Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stadtbusses
• Die Ausgabe von Jahrestickets an die Schüler hat sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe Stadtbus, der auch ich angehöre, nicht als zielführend erweisen, da nur wenige Schüler den Bus nutzten, aber viele das Jahresticket, um im Ferienmonat August im gesamten MVV-Gebiet kostenlos fahren zu können.
• Deshalb hat sich die AG Stadtbus entschlossen, analog zur Vorgehensweise bei den Senior*innen nur noch Einzelfahrscheine auszugeben. Diese Kurzstreckenfahrscheine sollen nur für das Stadtgebiet von Wolfratshausen gelten.
Da in den Fraktionen noch Unsicherheit herrschte, wie sich die weitere Ausgabe von kostenlosen Kurzsteckenfahrkarten für Senior*innen und die Freifahrten für Schüler*innen auf die Finanzen der Stadt auswirken, wurde die Abstimmung auf die Julisitzung verschoben. Um Fristen zu wahren, wurde nur beschlossen, das Schülerabo für das kommende Schuljahr beim MVV zu kündigen.
Ziel der Arbeitsgruppe Stadtbus ist weiterhin, das populäre ‚Mamataxi‘ zu ersetzen. Die Kinder sollen eben nicht die Welt nur aus dem Privat-PKW erfahren, sondern sollen lernen, dass es bequem ist, mit dem Bus zur Schule und zu den Freizeitaktivitäten zu fahren.

Ich habe betont, dass es auch in der Julisitzung keine wirklich belastbaren Zahlen über die zu erwartenden Kosten der Schüler-Freifahrten geben wird, weil wir nicht wissen können, wie das Angebot angenommen wird. Wir werden außerdem erst zwei Jahre später erfahren, wieviel Geld wir vom MVV für diese Freikarten zurück bekommen.

TOP 13 / Gemeinsamer Antrag Grüne und CSU zum Konjunkturprogramm wegen der Corona-Pandemie
Schade, dass dieser Antrag mit 11:14 Stimmen nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung hätte Rückenwind gebraucht, damit entsprechende Kapazitäten freigemacht werden, um in den komplexen Paragraphen des Konjunkturprogramms diejenigen Förderungen und Finanzhilfen herauszufinden, die für unsere Stadt passen.

TOP 14 / Anfragen
A) Nachfrage Beschlussverfolgung
Im Protokoll der Stadtratssitzung am 18.06.2019 ist der Begriff Beschlussverfolgung wieder einmal aufgetaucht. Im Juni 2015 habt der Stadtrat im Rahmen der Geschäftsordnungsdiskussion einen Antrag zur Beschlussverfolgung verabschiedet. Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung nur ungenügend mittels einer rot/gelb/grün Markierung im ALLRIS (rot = überfällig; gelb = in Bearbeitung; grün = erledigt) umgesetzt, die auch nicht aktuell ist.
Der Beschluss lautete: „Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtratssitzung die Verfolgung der Beschlüsse aller Stadtratsgremien seit Mai 2014 in folgender Form im ALLRIS und für die Beschlüsse aus öffentlichen Sitzungen auch auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen:
Tabelle mit den Spalten / Nr. / Gremium / Datum / /Beschlusstext /aktueller Status / Datum / Kommentar /. Der Stadtrat kann ohne eine aussagekräftige Beschlussverfolgung, die über eine solche oberflächliche Markierung hinausgeht, kaum ermessen, wo er aktiv werden muss, um wichtige Angelegenheiten entsprechend seinem Beschluss erfolgreich zu Ende zu bringen.
Ich habe von Stadtratskollegen erfahren, dass die Geretsrieder Stadtverwaltung ein derartiges Werkzeug hat, mit dem sehr effektiv und einfach der Status der Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen dargestellt werden kann. Warum nicht einfach bei der Nachbarstadt anfragen, ob wir dieses Werkzeug übernehmen können? Das hätte auch den Vorteil, dass wir unkompliziert und schnell Unterstützung bei Softwareproblemen bekommen könnten. Ich schlage vor, dass die Verwaltung in der nächsten Stadtratssitzung dieses Geretsrieder Werkzeug präsentiert, wenn die Geretsrieder Stadtverwaltung zustimmt.
Bürgermeister Heilinglechner stimmt zu, Kontakt mit der Geretsrieder Stadtverwaltung aufzunehmen. Vielleicht gelingt es nach sechs Jahren, eine für den Stadtrat und die Öffentlichkeit aussagekräftige Beschlussverfolgung auch in Wolfratshausen zu installieren. Dies würde die Transparenz des Verwaltungshandelns ungeheuer erhöhen.

  1. B) Klimanotstandsbeschluss
    In der Stadtratssitzung vom 15.10.2019 wurde die Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk mit Frau Prof. Denk beschlossen. Der Beschluss wurde erweitert durch eine überparteiliche Arbeitsgruppe, die „Ziele für die Stadt (im Zuge der Ausrufung des Klimanotstandes) definiert.“ Dieser Zusatz war notwendig, weil das in unserem Klimanotstandsbeschluss vom 17.09.2019 unter Punkt 5 zu erstellende Klimaschutzkonzept nicht umgesetzt werden sollte. Allerdings sollte die Verwaltung unter Punkt 3 „prüfen, mit welchen Kosten und möglichen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Energiemanagement für städtische Gebäude verbunden ist.“ Und unter Punkt 4 „mehrere Varianten für ein Anreizprogramm zur Sanierung des Gebäudebestands im Stadtgebiet prüfen und dem Stadtrat zusammen mit anderen möglichen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen.“
    Wie weit sind diese beiden Prüfungen in der Verwaltung?
    Frau Leonhard antwortete, dass diese Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Bürgermeister Heilinglechner ergänzte, dass durch den Weggang des Beauftragten für Energie und Umwelt ein Bearbeiter erst wieder ausgeschrieben werden muss.

10.06.2020: Bauausschusssitzung / Hans Schmidt

TOP 3 / Bauvoranfrage Doppelhaus (Variante 2) oder 2 Einfamilienhäuser (Var. 1), Waldeckstr. 7
Beide Varianten sind baurechtlich gleichwertig. Variante 2 ist vorzuziehen, da hier die Flucht der Gebäude deutlich besser eingehalten wird, d.h. die Gebäude nicht wie in Variante 1 deutlich näher an die Waldeckstraße heranrücken. Außerdem sind kompakte Gebäude grundsätzlich energetisch günstiger, weil die Außenfläche geringer ist, also ein weiterer Vorteil für Variante 2, wie Rudi Seibt dargestellt hat.

TOP 5 / Antrag auf Abweichung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Holunderstr. 2
• Am 9.11.2016 hat der Bauausschuss einen Antrag auf Errichtung von mehreren 1,65 m hohe und ca. 4,50 m langen Zaunelemente mit je einem eingefügten Pflanzkasten in der Baaderstraße im Gebiet des B-Plans Nr. 1/3 abgelehnt mit der Begründung, dass dieser B-Plan nur straßenseitige Einfriedungen als Lattenzäune mit Hinterpflanzung und einer Höhe von 1,25 m über Gehsteigoberkante zulässt, außerdem im Sichtdreieck nur 80 cm über Straßenmittenniveau.
Die Begründung damals: Vermeidung eines Präzedenzfalls, obwohl in Waldram viele Zäune in diesem B-Plan-Gebiet als Maschenzäune und nicht wie vorgegeben als Lattenzäune ausgeführt sind.
• Nun sollen wir der Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit 1,80 m Höhe auf einer Länge von 12 m zustimmen, obwohl der B-Plan W1 nur 1,25 m zulässt, zuzüglich einem Sockel von 25 cm.
Meine Frage: als Höhe des Zaunes ist 1,25 m zulässig, zusätzlich 25 cm Sockel – aber von welchem Bezug, von der Straßenmitte, von der Gehsteigoberkante?
Die Antwort von Frau Leonhard: gemessen vom Boden, auf dem der Zaun steht.
• Wenn wir konsistent bleiben wollen, müssen wir diesen Antrag ablehnen. Die bekannte Krux: die alten B-Pläne müssten alle angefasst werden, um sie auf einen einheitlichen, der aktuellen Baunutzungsverordnung entsprechenden Stand zu bringen, das kostet Zeit und Arbeit. Aber wir sollten da rangehen, um solche unguten Situationen wie hier zu vermeiden.
Nach eingehender Diskussion habe auch ich zugestimmt, dass wir da in Zukunft großzügiger sind. Allerdings besteht nun die Gefahr, dass sich Bauwerber viel mehr Abweichungen herausnehmen. Und der Einwand der CSU, dass in der Schießstättstraße seit langem eine 3,5 m hohe Mauer genehmigt wurde, verfängt nicht: Präzedenzfälle liegen nur dann vor, wenn nicht exakt gleiche Situationen existieren. In der Schießstättstraße, eine Hauptverkehrsstraße, ist die Situation eben nicht gleich wie in einem ruhigen Wohngebiet oder in einem Hinterhof.
Wir haben also mit dieser Entscheidung einen Präzedenzfall geschaffen.

TOP 6 / Bauantrag Neubau SB-Markt, Sauerlacher Str. 25 (Kraft-Areal)
• Die Überschreitungen der Wandhöhen auf der Westseite um 0,92 m und auf der Ostseite, zum Bahnhof hin, um 1,15 m sind verträglich, da das Gebäude höher ist und die Überschreitungen damit optisch nicht auffallen.
• In der Vorbesprechung wollten wir wissen, ob es schon Präzedenzfälle im Gewerbegebiet gibt, wo wie Überschreitungen der Baugrenze um 2,4 m, also deutlich mehr als die bisher genehmigten 1,5 m, zugelassen haben. Was ist das Ergebnis?
Frau Leonhard: keine Zeit gehabt für die Beantwortung dieser Frage.
Der Antragsteller kann nicht damit argumentieren, dass ihm die Fluchttreppe aus Brandschutzgründen vorher nicht bekannt war. 1m zusätzlich ist zuviel.

• Trotzdem habe ich schließlich zugestimmt, um dieses wichtige Projekt für günstigen Wohnraum nicht zu verzögern.

TOP 7 / Antrag auf Abweichung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Schießstättstr. 92a
• Hier haben wir eine ähnliche Situation wie beim TOP 5.
1,25 m Höhe für die Einfriedung ist zugelassen, 1,6 m sind beantragt, um Sichtschutz für die tiefer liegende Terrasse zu bieten. Nun sollen wir nachträglich einer Ausnahme zustimmen, obwohl dies ein eindeutiger Architektenfehler ist, diese Terrasse dort anzuordnen ohne Sichtschutz. Oder war es vom Bauherrn beabsichtigt, dies nachträglich genehmigen zu lassen?

• Wofür gibt es Bebauungspläne, wenn die Bauherren das Gefühl bekommen, sie brauchen sich nicht daran zu halten, weil der Bauausschuss wenig auf seine eigenen Satzungsbeschlüsse hält. Die Alternative wie schon angeführt: Änderung dieser B-Pläne.

TOP 8 / Antrag auf Vorbescheid, Errichtung von 4 Reihenhäusern, Am Waldrand 8
Variante 1 mit dem hohen First ist in der Umgebung nicht vorhanden, Variante 2 mit einem Flachdach schon. Wir sollten also Variante 2 empfehlen.
Schließlich haben wir dem Antragsteller die Dachform freigestellt unter der Auflage, dass die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden und die Firsthöhe der Umgebungsbebauung angepasst wird.

TOP 9 / Antrag auf Vorbescheid, Neubau Wohnhaus, Gebhardtstr.7
Beide Varianten sind gleichwertig.

TOP 10 / Antrag auf Vorbescheid, Wohnraumerweiterung auf Zweifamilienhaus, Mitterweg 7
Alle drei Varianten fügen sich in die Umgebungsbebauung ein.

TOP 11 / Bauantrag Sanierung Fachklassengebäude Realschule, Franz-Kölbl-Weg 2
Nur die Abstandsflächen sind problematisch, die aber auch auf Kreisgrund anfallen – also Zustimmung.

TOP 12 / Bauantrag Neubau Ganztagsschule an Realschule, Franz-Kölbl-Weg 2
Ist im BA nur wegen „Sonderbau“, aber unkritisch, also Zustimmung.

TOP 13 / Bauantrag Erweiterung Tanzschule um Tanzsaal, Geltinger Str. 14
• Ich bin irritiert über die Ansichten:
– Wo ist in der Westansicht der Treppenabgang zum neuen Tanzsaal?
– Wie ist der Zugang zu den Parkplätzen im Norden? Laut Plan blockieren sich die Autos gegenseitig?
• Dem Bauwerber wurde vom Bauamt sicher signalisiert, dass seine erste Vorlage unverständlich war und deshalb abgelehnt wurde. Auch hat ein Gespräch mit dem Bürgermeister stattgefunden im Vorfeld.
• Was ist verändert außer der Überdeckung des Saals gegenüber der ersten Vorlage, die wir abgelehnt haben?
• Falls keine deutlichen Verbesserungen gemacht wurden, sollten wir weiterhin ablehnen, weil der Bauantrag weiterhin unverständlich ist.
Der Antrag wurde mit 4:6 Stimmen abgelehnt.

TOP 14 / Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Untermarkt 7-11 (früher: Isarkaufhaus)
Es ist zu hoffen, dass nun wenigstens ein Hindernis für die Verständigung der Parteien aus der Welt geschaffen wurde und ein Teil der Klage gegenstandslos wurde mit unserer Zustimmung.

TOP 15 / Antrag Änderung B-Plan Nr. 80, Lindenstraße
Das Bauvolumen soll gleich bleiben, nur ein Baufenster verschoben werden, also Zustimmung.

TOP 16 / Antrag Aufstellung B-Plan Betriebsgelände Fa. EagleBurgmann, Sauerlacher Straße
Der Antrag zeigt, dass die Firma langfristig in Wolfratshausen plant und die Forschung hier stationieren will. Ein gutes Zeichen für den Wirtschaftsstandort Wolfratshausen.

TOP 17 / Vergabe L&L, Objektplanung Radwegverbindung BM-Seidl-Straße – Hans-Urmiller-Ring
In der Vorbesprechung wurde betont, dass der Unterführungsquerschnitt für Rettungsfahrzeuge und die bestimmte Feuerwehr-Fahrzeuge ausreichend sein sollte. Reicht dazu die lichte Höhe von 2,8 m, max. 3,0 m aus? Die Feuerwehr muss wohl einen Umweg machen, aber Rettungsfahrzeuge können durch.

TOP 18 / Vergabe L&L, Beauftragung Planungsphase B.4 und B.5 zum kommunalen Sturzflugmanagement
• Am 6.12.2017 ist der Bürgermeister beauftragt worden, beim Wasserwirtschaftsamt einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ zu stellen und falls eine Aufnahme erfolgt, das Konzept zu beauftragen. • Zunächst zu den Kosten im Sachverhalt:
– die Gesamtsumme für die Planungsphasen B.1,2,4 und 5 beträgt 111.431€
– im Beschlussvorschlag, der allerdings nur für die Phasen B.4 und 5 gilt, steht die gleiche Zahl
– außerdem sind bereits 38.437 € für B.1 und 2 bezahlt worden
– für die Phase B.3, die von der Kommune durchzuführen ist, gibt es ein Angebot über ca. 2.400 €
– Sind die Gesamtkosten also die Summe, 111.431 + 38.437 + 2.400 = 152.268 € und nicht 111.431 €? Nachdem 3. Bürgermeisterin Heinloth erläuterte, dass die neuen Gesamtkosten als neues Angebot für den gesamten Arbeitsumfang gelten, waren meine Bedenken erledigt.
• Fünf Einzugsgebiete sind zu einem hohen Anteil auf der Gemarkung Icking, eines teilweise auf der Gemarkung Münsing. Beteiligen sich diese Kommunen an den Kosten?
Die Diskussion ergab, dass wir wohl die gesamten Kosten übernehmen, weil wir betroffen sind von den möglichen Sturzfluten aus den Gebieten der Nachbargemeinden. Ich erinnere an die Diskussion um die Starkregenereignisse am Wolfratshaiuser Berg, wo strittig war, ob die Stadt oder der Betreiber des Golfplatzes, von dem das Wasser herunterkam, für die Schäden und Kosten aufkommen muss.

TOP 22 / Anfragen
A) TOP zu Antrag Geschwindigkeitskontrollen
Ich erinnere daran, dass unsere Fraktion beantragt hatte, einen eigenen Tagesordnungspunkt in dieser BA-Sitzung zu diesem Thema zu bekommen, damit die Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen auch diskutiert werden können. Nun wurde der Antrag als „Anfrage“ der Grünen-Fraktion im HA („Sicherheit und Ordnung“) behandelt, obwohl Verkehrsangelegenheiten bisher im BA („Grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrs, Verkehrsplanungen“) behandelt wurden. Zudem wurde nur der Titel der Bekanntmachung erwähnt und die Unterlagen den Räten im HA und der Presse übergeben, aber eine Diskussion fand offensichtlich nicht statt.
Ich habe dazu folgende Anmerkungen:
– Die Geschwindigkeitsmessungen in der Schießstättstraße und der Weidacher Hauptstraße sind nach 20 Uhr abgeschaltet, also gerade in der lärmempfindlichen Nachtzeit. Woran liegt dies? – In den Unterlagen fand sich eine Stellungnahme des Bay. Innenministeriums, nach der bei mehr als 15 % Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit weitere Maßnahmen geprüft werden sollen, insbesondere eine „stärkere Überwachung“
– An etlichen Messstellen liegen Durchschnitte von deutlich mehr als 20 % Beanstandungen vor; ich schließe daraus, dass ein erheblicher Bedarf an zusätzlicher Überwachung nötig ist. – Überwachung kann nicht nur heißen, dass gemessen wird, sondern muss auch heißen, dass sanktioniert wird. Dazu muss geprüft werden, ob die Kapazitäten der Verkehrsüberwachung ausreichen.
– In der neuen STVO 2020 ist festgeschrieben, dass Lärm auch subjektiv festgestellt werden kann und nicht gemessen werden muss. Die Polizei hat also die Möglichkeit, Auto- und Motorradposer zu belangen. Dies geschieht bis dato nicht.
Unsere Fraktion wird deshalb überlegen, ob wir nicht auf einer Diskussion dieses wichtigen Themas im Rahmen eines TOP im BA bestehen.

  1. B) Dachgauben – Aussage von Frau Leonhard / Dachgestaltungssatzung ändern
    In der Maisitzung hatte ich unter Anfragen die Behandlung des TOP „Antrag auf isolierte Abweichung zum Neubau von drei Dachgauben, Im Tal 5b“ hinterfragt. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu ist heute unter den Bekanntgaben. Der Schlusssatz lautet: „ Die behaupteten Zweifel an einer vorangegangenen Äußerung von Frau Leonhard sind weder im Protokoll vermerkt noch in der Tonaufzeichnung der Stadt zu finden.“ Allerdings geht aus dem Protokoll eindeutig hervor, dass verschiedene Redner sich darauf berufen haben, dass uns das LRA ersetzen würde, was indirekt bedeutet, dass sie sich auf die Äußerung von Frau Leonhard berufen.
    Zur Erinnerung aus meinem Bericht aus der Mai-BA-Sitzung:
    „In der BA-Vorbesprechung wurde ausführlich diskutiert, ob wir genehmigen sollten, dass hier bei einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 25° Dachgauben gemacht werden dürfen, obwohl unsere Dachgestaltungssatzung dies nur bei Dachneigungen ab 30° zulässt. Frau Leonhard hat die Diskussion damit ergänzt, dass das Landratsamt uns ersetzen würde, wenn wir die Gauben bei 25° Dachneigung genehmigen würden. Damit war für viele von uns klar, dass wir das Vorhaben solange ablehnen, bis eine neue städtische Dachgestaltungssatzung auch bei Dachneigungen unterhalb von 30° Dachgauben erlaubt. Das Vorhaben wurde dann auch mit 4:6 Stimmen im BA abgelehnt. Im Protokoll dieser Sitzung ist vermerkt, dass einige Kollegen die Aussage von Frau Leonhard anzweifelten. Ich habe deshalb beim Landratsamt angerufen und mir wurde bestätigt (Frau Gerg), dass das LRA als zuständige Genehmigungsbehörde Abweichungen von städtischen Satzungen zwar prüft, aber sich in solchen Fällen selten über die Entscheidung des städtischen Gremiums hinwegsetzt und ersetzt. Auf keinen Fall erfolge eine grundsätzliche Ablehnung, wenn eine städtische Satzung durch Beschlüsse eines städtischen Gremiums verletzt werde.“

    Zudem habe ich danach gefragt, wann mit der Änderung der Bay. Bauordnung zu rechnen ist, die bei der Dachgestaltung Freiräume zulässt.Die Antwort von Frau Leonhard: dies sei in der ministeriellen Abstimmung und die Änderung sei zum Ende des Jahres zu erwarten Daraufhin habe ich auf die Verabredung aller Fraktionen verwiesen,dass wir dann unsere Dachgestaltungssatzung ändern.
    Zur Erinnerung aus meinem Bericht aus der Mai-BA-Sitzung:
    „Angeblich ist in kurzer Zeit zu erwarten, dass die Vorschriften stark gelockert werden, d.h. dass unsere Dachgestaltungssatzung hinfällig wäre. Ich bitte die Verwaltung, zu recherchieren, wann und in welchem Umfang diese Lockerung umgesetzt wird. Falls dies noch Monate dauert, sollten wir die Dachgestaltungssatzung zeitnah dahingehend überarbeiten, dass die Begrenzung von 30° ersatzlos entfällt.“